Bilanz 2001-2006

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Eine Bilanz

Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2001 schickte die Humanistische Union den Parteien für die Koalitionsverhandlungen einen Katalog von Forderungen. Viele dieser Forderungen wurden bereits in die Verhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgenommen, fanden später Eingang in den von SPD und PDS verabschiedeten Koalitionsvertrag und wurden umgesetzt. Doch es gab auch Rückschläge für die Bürgerrechte.

Wichtige Entwicklungen der Berliner Innenpolitik aus Sicht der Humanistischen Union waren:

Videoüberwachung

Während die Videoüberwachung in öffentlichen Gebäuden geregelt ist und immer mit der Zustimmung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgt, wurden in privaten Gebäuden zunehmend Kameras installiert. Besonders bedenklich ist die fast flächendeckende Überwachung privat-öffentlicher Räume wie Bahnhöfe, Kaufhauspassagen, Mietskasernen und Bürgersteigen vor Privathäusern.

Die BVG begann am 1. April 2006 einen einjährigen Modellversuch auf den U-Bahn-Linien 2, 6 und 8. Dort werden die Bahnsteige automatisch in einer 24-Stunden-Schleife aufgezeichnet. In einigen Bussen der BVG wird derzeit automatisch aufgezeichnet und nach wenigen Minuten wieder gelöscht. Die Fahrerin muss die Aufzeichnung per Knopfdruck starten. Ab diesem Moment wird aufgezeichnet. Die letzten sieben Minuten vor dem Knopfdruck sind auch aufgezeichnet.

Durch eine von der Humanistischen Union 2002 unterstützte Klage gegen Dussmann konnte die dortige Videoüberwachung eingeschränkt werden. Denn das Kaufhaus überwachte nicht nur seine Geschäftsäume, sondern auch die vor dem Gebäude liegenden Arkaden und Teile der Straße.

Individuelle Kennzeichnung der Polizei

Seit langem fordert die Humanistische Union eine individuelle Kennzeichnung jeder PolizistIn, weil in einem Rechtsstaat staatliches Handeln individuell zurechenbar sein muss. Diese Forderung wurde auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Allerdings gelang es der Regierung, gegen den massiven Widerstand von Polizei und ihren Interessenvertretern, nur eine Gruppenkennzeichnung durchzusetzen.

Inzwischen ist bei geschlossenen Einsätzen erkennbar, welche Gruppe sich falsch verhalten hat, aber eine einzelne PolizistIn kann für ihr Verhalten nicht bestraft oder belobigt werden. Die Humanistische Union befürchtet sogar, dass durch die Gruppenkennzeichnung der Druck auf die einzelne zunimmt, gegen KollegInnen nicht auszusagen.

Demonstrationsrecht

Auch hier gelang es der Polizei mit ihren Deeskalationspolitik und dem überlegten Anwenden von Auflagen, dass fast alle Demonstrationen friedlich stattfinden konnten. Bei Staatsbesuchen wird dagegen aus Sicht der Humanistischen Union zu großzügig abgesperrt, damit Staatsgäste keine oppositionellen Meinungen sehen und hören können. Allerdings sind diese Absperrungen im Vergleich zu den tagelangen Vollsperrungen von Innenstädten und Inseln immer noch gering. Die Bannmeile gibt es immer noch.

1. Mai

Nachdem 2002 noch ein Demonstrationsverbot für die Innenstadt verhängt wurde (wogegen die Humanistische Union mit einer Kundgebung für die Versammlungsfreiheit protestierte), verfolgte die Polizei zunehmend eine erfolgreiche Deeskalationspolitik. Der Erfolg wäre aber ohne die KreuzbergerInnen nicht denkbar. Mit dem „Myfest“ gingen sie neue Wege.  Die rituelle Mairandale verlagerte sich immer weiter in die Abendstunden, wurde immer weniger und scheint in den kommenden Jahren sogar ganz aufzuhören.

Schleierfahndung

Die Schleierfahndung wurde 2004 ersatzlos aus dem ASOG gestrichen. Bürgerrechtsorganisationen und  Datenschutzbeauftragte kritisierten jahrelang die verdachts- und anlassunabhängigen Kontrollen der Polizei. Die Fahndungserfolge von Schleierfahndungen tendierten gegen Null. Nachdem auch der Polizeipräsident sie nicht mehr entschieden verteidigte, konnte sie auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgeschafft werden.

Rasterfahndung

Ebenfalls wurde 2004 die Rasterfahndung im ASOG eingeschränkt. Der Grund dafür war die nach dem 11. September 2001 eingeleitete Rasterfahndung. In einem umfangreichen Bericht stellte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit fest, dass sie besonders in der ersten Phase gegen bestehende Gesetze verstoßen hatte. Außerdem führte diese Rasterfahndung, wie die vorherigen Rasterfahndungen nicht zu Verhaftungen von Terroristen. Es wurden nur die Daten Tausender Unschuldiger auf einen vagen Verdacht hin überprüft.

In das ASOG wurde aufgenommen, dass die Rasterfahndung auch bei „Gefahr in Verzug“ von einem Richter genehmigt werden muss. Der Antrag muss eine Errichtungsanordnung, ein Datensicherheitskonzept, eine Risiko-Analyse und eine Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen enthalten.

Wegweisung bei häuslicher Gewalt

Hier änderte sich 2003  für die Opfer von häuslicher Gewalt in Berlin die gesetzliche Situation. An diesem Tag erhielt die Polizei nach dem ASOG die Möglichkeit, die TäterIn aus dem Haus zu verweisen. Bis dahin musste das Opfer das Haus verlassen.

Umbau der Ordnungsämter

2004 wurden die Befugnisse der Ordnungsämter geändert. Seitdem gibt es Ordnungskräfte, die in den Parks und auf der Straße dafür sorgen sollen, dass Hunde angeleint, Fahrradfahrer nicht auf den Bürgersteigen fahren und Abfall in die vorgesehenen Mülleimer geworfen wird. Die Humanistische Union wandte sich gegen das Gesetz als zu weitgehend. Die Befugnisse der MitarbeiterInnen waren nicht klar abgegrenzt, sie sollten mit Schlagstöcken und Pfefferspray bewaffnet werden und es wurden teilweise die falschen gesetzlichen Bezüge genannt.

Freiwilliger Polizeidienst

Die 1961 geschaffene Freiwillige Polizei-Reserve (FPR) wurde 2002 aufgelöst. Bei seiner Gründung sollte die Freiwillige Polizei-Reserve der Polizei in Notlagen helfen und vom Objektschutz entlasten, weil die Westberliner Polizei keine Polizeihilfe aus Westdeutschland holen konnte. Nach der Vereinigung entfiel die ursprüngliche Begründung. In den letzten Jahren war sie im Wesentlichen zu einer rechtslastige Versammlung von Freizeitpolizisten, die sich über die durch Uniformen und Waffen verliehene staatliche Macht freuten, geworden. Aufgrund etlicher Skandale war die Auflösung aus Sicht der Humanistischen Union schon lange überfällig. Dennoch will die CDU die Polizeireserve wieder zu neuem Leben erwecken.

Verfassungsschutz

Aufgrund zahlreicher Skandale wurde der Berliner Verfassungsschutz als selbstständige Behörde aufgelöst und als Abteilung in die Innenverwaltung integriert. Seitdem  heißt er „Senatsverwaltung für Inneres – Abteilung II Verfassungsschutz“ und wird von der früheren Datenschützerin Claudia Schmid geleitet.

Die Behörde öffnete sich. Kompetente VertreterInnen nahmen an Diskussionen, wie der Republikanischen Vesper zu Rechtsextremismus im Internet, teil, Seine Publikationen wurden immer besser. Der Verfassungsschutz schien zu einer offenen Behörde zu werden, die die Politik und die Öffentlichkeit objektiv über Gefahren für die liberale Demokratie aufklärte. Der Schock kam dann im Frühjahr, als bekannt wurde, dass der Verfassungsschutz das Berliner Sozialforum überwachte. Positiv bei diesem Skandal ist, dass der hiesige Verfassungsschutz seinen Fehler einsah und die Aufzeichnungen vernichten wollte. Nach Protesten wurde die geplante Aktenvernichtung gestoppt und die Betroffenen erhalten entgegen der üblichen Verfahren eine Einsicht in die Akten.

Die Humanistische Union honoriert das Bemühen, diese Überwachung aufzuklären. Unklar ist allerdings immer noch, welche Rolle das ebenfalls bei der Überwachung beteiligte Bundesamt für Verfassungsschutz spielte und was getan wird, damit so etwas nicht wieder passiert.

Direkte Demokratie

Im Jahr 2005 erleichterte das Abgeordnetenhaus durch eine Änderung der Verfassung und des Bezirksverwaltungsgesetzes Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erheblich. Außerdem beschloss das Abgeordnetenhaus, dass Menschen ab 16 Jahren bei der BVV-Wahl abstimmen dürfen.

Im Jahr 2006 beschloss das Abgeordnetenhaus durch eine Änderung der Verfassung die Erleichterung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden. Diese Verfassungsänderung kann erst nach einer Bestätigung durch die Volksabstimmung im Rahmen der kommenden Wahl zum Abgeordnetenhaus in Kraft treten.

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Am Schluss der jetzigen Legislaturperiode wurde das Berliner IFG auf Initiative des Senates, hier besonders der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durch die Ausweitung eines Ausnahmetatbestandes geschwächt Für diese Schwächung stimmten die SPD und die Linkspartei.PDS. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. CDU und FDP enthielten sich.

Ethikunterricht

Ab dem Schuljahr 2006/2007 wird an den Berliner Oberschulen das religiös und weltanschaulich neutrale Fach Ethik als verbindliches Unterrichtsfach eingeführt. Die Humanistische Union begleitet die konkrete Ausgestaltung des Faches zusammen mit dem „Forum gemeinsames Wertefach“ kritisch. Insbesondere hält die Humanistische Union es für wichtig, dass in dem neuen Fach nicht nur Kenntnisse über Philosophie und Religionskunde vermittelt werden, sondern auch interkulturelles Lernen und Menschenrechtsbildung ihren Platz haben. Die Einführung des Faches stieß auf massiven Widerstand der Kirchen. So könnte auch der Berliner Staatskirchenvertrag mit der Evangelischen Kirche Einfluss auf das Fach nehmen.

Flüchtlingspolitik

Hier werden die Spielräume des Landes nicht im Sinne der Flüchtlinge genutzt. 2004 bescheinigte die UN Berlin eine inhumane Abschiebepraxis. Immer wieder werden Kinder aus dem Schulunterricht geholt und in Abschiebehaft genommen. Das einzige Vergehen der, teilweise mehrere Monate, in Abschiebehaft sitzenden Menschen ist, dass sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis mehr haben. Der Abschiebegewahrsam wird von der Polizei unter Aufsicht der Ausländerbehörde betrieben.

Erst nach mehreren Hungerstreiks verbesserte sich in den vergangenen Jahren die Situation in der Abschiebehaft. Allerdings gibt es immer wieder Probleme mit der medizinischen Versorgung. Die Inhaftierten müssen jeden Hafttag bezahlen. Dadurch wird ein weiteres Hindernis für eine spätere legale Rückkehr nach Deutschland aufgebaut.

Begrüßenswert ist, dass es seit 2005 eine Härtefallkommission gibt. Allerdings kann sie nur Empfehlungen aussprechen. Innensenator Erhart Körting (SPD) kann ihnen folgen oder auch nicht. Er ignorierte immer wieder, ohne Begründung, das Votum der Kommission für einen gesicherten Aufenthalt. Bekannte Beispiele sind die Familie Aydin, ein 39-jähriger angolanischer Flüchtling und ein 21-jähriger bosnischer Serbe, der über zehn Jahre in Deutschland lebte, bereits eine Stelle hatte und eine Deutsche heiraten wollte.

Die Ausländerbehörde nutzt ihre Ermessungsspielräume ausschließlich zum Nachteil der Flüchtlinge. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt fünf Stunden.

Das Integrationspapier des Senats ist ein Anfang. Ein wirkliches Leitbild für ein multikulturelles Berlin und konkrete Maßnahmen dies zu verwirklichen fehlen noch. Das gestalten eines vielfältigen Berlins muss Chefsache sein.

Strafvollzug

Für Straffällige und Gefangene änderte sich in den vergangenen fünf Jahren nichts. Der Zustand der Berliner Gefängnisse ist weiterhin schlecht. Das gilt für die bauliche Substanz, die trotz abnehmender Gefangenenzahlen immer noch vorhandenen Mehrpersonenzellen, die Überbelegung, die wenigen vorzeitigen Entlassungen und den, das Strafvollzugsgesetz ignorierenden Verwahrvollzug. Eine echte Resozialisierung findet kaum statt. Programme zur Haftvermeidung werden nicht ausgebaut. Dabei sind sie erheblich günstiger als Haftplätze und senken die Gefahr eines Rückfalls. Außerdem werden die Verurteilten so nicht vollkommen aus ihrem familiären Umfeld gerissen.

2006 beschloss das Abgeordnetenhaus den Bau einer Justizvollzugsanstalt im benachbarten Brandenburg. Die JVA Großbeeren wird 650 Plätzen haben. Der Bau soll 87 Millionen Euro, der jährliche Betrieb ab der geplanten Inbetriebnahme 2012 jährlich 24 Millionen Euro kosten. Als Grund wurde die Überbelegung der Berliner Gefängnisse genannt.

Außerdem gab es:

parlamentarische Untersuchungsausschüsse zum Bankenskandal und zum Tempodrom
den Wunsch der Polizei, stärker auf private Daten zugreifen zu können. Telefonüberwachung, Stille SMS, IMSI-Catcher und DNA-Analyse mögen hier als Stichworte genügen. Die Humanistische Union steht diesen Maßnahmen skeptisch bis ablehnend gegenüber.
einen, von der Humanistischen Union heftig kritisierten, Probelauf zahlreicher neuer Sicherheits- und Überwachungstechnologien im Rahmen der Fußball-WM.
datenschutzrechtliche Probleme bei der Einführung von Hartz IV
die Stelle eines Präventionsbeauftragten und eine Landeskommission „Berlin gegen Gewalt“: Diese ist bisher nur unzureichend mit der Polizei vernetzt. Sie ist zu wenig bekannt.
Anfang 2005 richtete der Senat eine Leitstelle gegen Diskriminierung aus ethnischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen ein. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz trat wegen des lange nicht verabschiedeten Bundesgesetzes nicht in Kraft.
zahlreiche Demonstrationen, die erfolgreich Demonstrationen und Veranstaltungen von Nazis und Neonazis verhinderten.
im Juli 2002 zahlreiche Verhaftungen innerhalb der rechtsradikalen Musikszene. Die Berliner Polizei verhaftete auch zwei V-Männer des brandenburgischen und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Toni Stadler und Mirko Hesse waren erfolgreiche Musikproduzenten.

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