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Diskussion des Memorandums "Brauchen wir den Verfas­sungs­schutz? Nein!"

21. Januar 2015
Datum: Mittwoch, 21. Januar 2015

Diskussion mit

Dr. Till Müller-Heidelberg

und

Prof. Dr. Martin Kutscha (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin)

von der Humanistischen Union zum Memorandum „Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein!“, in dem Bürgerrechtler und Bürgerrechtsorganisationen die Argumente für ein Ende des Inlandsgeheimdienstes nennen.

Über das Memorandum:

Als Ende 2011 eher zufällig die NSU-Mordserie aufflog, war die Empörung groß: Warum hatte der „Verfassungsschutz“ trotz intensiver Überwachung der „rechtsextremen Szene“, trotz zahlreicher V-Leute im unmittelbaren NSU-Umfeld angeblich weder etwas von der rassistisch motivierten Gewaltbereitschaft, noch den mörderischen Zusammenhängen geahnt? Für viele Beobachter hatte sich die Behörde als untauglich, ja überflüssig erwiesen. Wegen ihrer heillosen Verstrickung in die gewalttätige Neonazi-Szene wird sie zunehmend als gefährlich angesehen.

Das vorliegende Memorandum erinnert an die vergessenen Skandale und Bürgerrechtsverletzungen der Verfassungsschutzbehörden. Dabei wird deutlich: Die Geschichte dieses Geheimdienstes ist eine Geschichte der Rechtsbrüche, des Machtmissbrauchs und der demokratischen Zumutungen. Sein Fortbestehen verdankt er vor allem dem schnellen Vergessen der Öffentlichkeit. Die strukturelle Blindheit gegenüber echten Gefährdungen, die permanente Übertretung gesetzlicher Befugnisse und die Grenzverwischung zwischen vermeintlichen Beschützern und Gefährdern der Demokratie begleiten den Verfassungsschutz von Beginn an.

Das Memorandum hinterfragt, ob ein demokratisches Gemeinwesen überhaupt durch einen Geheimdienst zu schützen sei, der sich Deutungshoheit in den politischen Auseinandersetzungen anmaßt, die Meinungsfreiheit bedroht und mit seiner demokratisch nicht zu kontrollierenden Arbeit im Verborgenen selbst zum rechtsstaatlichen Problemfall wird.

Die Autoren zeigen, wie überflüssig der „Verfassungsschutz“ ist: Sie analysieren seine gesetzlichen Aufgaben und heimlichen Befugnisse. Für zahlreiche Aufgaben sind bereits andere Stellen und Behörden zuständig; bei Gewalt- und Straftaten werden Polizei und Staatsanwaltschaft tätig. Durch einen Wegfall des „Verfassungsschutzes“ entstünden also keine Sicherheitslücken. Seine eigentliche, zentrale Aufgabe eines „demokratieschützenden Frühwarnsystems“ schließlich kann der „Verfassungsschutz“ mit seinen fragwürdigen Mitteln und Methoden gar nicht erfüllen. Dafür erweisen sich jedoch zivilgesellschaftliche Initiativen, Medien und Wissenschaft als weitaus wirksamer.

Das Fazit des Memorandums ist deshalb eindeutig: Wir brauchen keine überflüssigen, teuren und unkontrollierbaren Verfassungsschutzbehörden – die selbst immer wieder zur Gefahr für unsere Grundrechte, für die Verfassung und den demokratischen Rechtsstaat werden. Der „Verfassungsschutz“ ist ersatzlos abzuschaffen.

Veranstalter:

Bundesarbeitsgemeinschaft Antifaschismus der Linken

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF)

Humanistische Union – Landesverband Berlin Brandenburg

Die Linke – Landesveband Berlin

Stiftung und Hausverein Haus der Demokratie und Menschenrechte

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