
Forderungen der HU Berlin-Brandenburg für den Koalitionsvertrag
Die Humanistische Union Berlin-Brandenburg spricht sich für die Aufnahme folgender Punkte in den Koalitionsvertrag aus:
ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) rechtssicher machen
Unabhängig vom Ausgang der Klage der Abgeordnetenhausfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin gegen die ASOG-Novelle müssen aus Sicht der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg folgende Punkte geändert werden:
– Weil das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz strenger ist, muss § 12 Abs. 3 ASOG gestrichen werden
– Abschaffung der „kriminalitätsbelasteten Orte“ (kbO): an den kbOs hat die Polizei weitergehende Kompetenzen. Welche Orte so eingestuft werden, entscheidet die Polizei auf Basis einer Statistik, die ihre eigenen Kontrollen erst erzeugen.
– Die im ASOG neu geschaffene Möglichkeit eines biometrischen Abgleichs mit öffentlich zugänglichen Internetdaten (§ 28a ASOG) muss gestrichen werden. Sie kann leicht zu einer biometrischen Massenüberwachung führen.
– Die Möglichkeit, die Quellen-TKÜ (§ 26a ASOG) und die Online-Durchsuchung (§ 26b ASOG) anzuwenden, muss aus dem Gesetz gestrichen werden. Anstatt Sicherheitslücken offenzuhalten und auszunutzen, sollten Sicherheitslücken schnellstmöglich geschlossen werden. Die Folgen solcher Sicherheitslücken erlebten Berlin und Deutschland in diesem Jahr mehrmals.
– Mit der aktuellen Formulierung zum Testen und Trainieren von KI-Systemen (§ 42d ASOG) können Polizeidaten über vorgesehene Speicherfristen hinaus verwendet werden und in einer nicht-anonymisierten Form an private Unternehmen weitergegeben werden. Die Vorschrift muss gestrichen werden.
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Strenge Kontrolle beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Strafverfolgung
Die Anwendung von KI bei der Polizei und Justiz darf nur in engen Grenzen geschehen. KI darf nie selbst über Schuld, Strafe oder andere Rechtspositionen entscheiden. Die Entscheidung und die Verantwortung müssen beim Menschen bleiben. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, insbesondere an Anbieter aus Drittstaaten, lehnen wir entschieden ab. Datenhoheit, Vertraulichkeit und die Verfügungsgewalt über die eingesetzte Technologie müssen jederzeit gewährleistet sein. Die Ergebnisse der KI müssen reproduzierbar sein. Ihr Einsatz muss dokumentiert werden und einer Kontrolle durch Menschen unterliegen.Predictive Policing und die KI-gestützte Auswertung von Videoaufnahmen lehnen wir ab.
Die aktuellen KI-Anwendungen müssen evaluiert werden. Für neue Anwendungen müssen die Evaluierungskriterien vor dem Einsatz der Technik festgelegt werden.
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Verfassung schützen ohne Verfassungsschutz
Die HU ist weiterhin für die Abschaffung des Verfassungsschutzes. Das selbsternannte „Frühwarnsystem“ ist gefährlich, überflüssig, undemokratisch und teuer. Extremistische Bestrebungen werden oft nicht oder zu spät erkannt. Für Extremisten, die Straftaten planen, ist die Polizei zuständig. Über Meinungen sollte öffentlich gestritten werden.
Bis es zu einer Auflösung des Verfassungsschutzes kommt, muss seine Kontrolle deutlich gestärkt werden: Das Kontrollgremium des Abgeordnetenhauses braucht fachkundiges Personal mit weitreichendem Akteneinsichtsrecht.
Den Einsatz von V-Leuten und geheimdienstlichen Mitteln lehnt die HU ab.
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Informationsfreiheitsgesetz wieder zu einem echten Informationsfreiheitsgesetz machen
Die im März 2026 im Eilverfahren beschlossenen Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) müssen zurückgenommen werden. Sie machen Berlin nicht sicherer. Beim Stromausfall im Januar war nicht Transparenz das Problem, sondern fehlende Redundanz der Infrastruktur. Außerdem erschweren die Änderungen die Kontrolle staatlichen Handelns durch eine interessierte Öffentlichkeit. Die Ausnahmen, die es vor der IFG-Änderung gab, sind vollkommen ausreichend.
Das IFG muss zu einem echten IFG werden.
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Die Arbeit des Bürger- und Polizeibeauftragten des Landes Berlin verbessern
Wie die zunehmende Zahl von Beschwerden und ihre Analyse zeigt, wird der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin angenommen.
Damit er seine Arbeit effektiv und im Sinne der Bürger:innen erledigen kann, muss er über mehr Personal verfügen. Seine Befugnisse müssen gezielt ausgeweitet werden. Aktuell kann er bei laufenden Verfahren, die teilweise sehr lange dauern können, nicht tätig werden. Um Verwaltungs- und Polizeihandeln wirksam zu kontrollieren, auf eine konsensuale Konfliktbearbeitung hinzuarbeiten und zeitnah strukturelle Verbesserungsvorschläge zu machen, braucht er eine Klagebefugnis und eine Akteneinsicht in laufende Verfahren. Dazu gehört zwingend der Zugriff auf polizeiliche Bodycam- und Videoaufnahmen.
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Kriminalitätsbekämpfung durch Sozialarbeit
Verbrechensbekämpfung ohne die Polizei ist nicht möglich. Aber polizeiliche Arbeit hat Grenzen und sie ist teuer. Prävention ist dagegen günstiger, nachhaltiger und sie sorgt auch für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft. Prävention schafft Strukturen, in denen Straftaten gar nicht erst entstehen.
Zur Prävention gehören Programme gegen Obdachlosigkeit, wie Housing First, Konsumräume für Drogenabhängige, Deradikalisierungsprogramme, Begegnungsorte, Jugendhäuser und andere Orte, an denen Jugendliche sich aufhalten und entfalten können, und Streetworker-Teams, die als Frühwarnsystem flexibel auf verschiedene Herausforderungen reagieren können. Diese Angebote müssen dauerhaft finanziert werden.
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Weitere Informationen zur Abgeordnetenhauswahl und den bürgerrechtlichen Positionen der Parteien gibt es auf unserer für die Wahl erstellten Homepage: https://wahl26.berlin/