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Inhalt und Lücken des Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­ge­setzes

02. März 2016
Datum: Mittwoch, 02. März 2016

Als vor fast zehn Jahren das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft trat, befürchtete die Wirtschaft den Untergang ihrer Vertragsautonomie. Sie vermutete von Klagen von abgewiesenen Frauen, Männern, Behinderten und Migrant_innen überrollt zu werden.

Was ist von den Befürchtungen geblieben? Hat das Gesetz bislang seinen Zweck erfüllt? Welche Erfolge sind zu verzeichnen? Welche Lücken weißt das Gesetz auf ,die geschlossen werden sollten? Wie wirkt sich das AGG in Berlin aus? Was sollte und kann in Berlin getan werden, um der Zielsetzung des Gesetzes näher zu kommen?

Über diese Fragen sprechen wir am Mittwoch, den 2. März, um 19.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte (im Balkonzimmer, Vorderhaus/1. Etage, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin) mit Vera Egenberger (Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung).

Sie ist eine ausgewiesene Expertin im Thema, hat bereits zahlreiche Texte darüber veröffentlicht (zuletzt „Diskriminierungsschutz weiterentwickeln“) und ist Mitautorin der durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ( ADS) in Auftrag gegebene umfassende Evaluierungsstudie zum AGG, die im Sommer veröffentlicht wird.

Weiterführende Informationen

Wikipedia über das AGG

Anitdiskriminierungsstelle des Bundes

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG)

BUG: Doris Liebscher/Alexander Klose: Vorschläge zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) (März 2014) 

Vera Egenberger: Diskriminierungsschutz weiterentwickeln

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