Grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes
Datum: | Montag, 25. April 2016 |
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Die Enthüllungen Edward Snowdens haben das Ausmaß der internationalen Kommunikationsüberwachung deutlich gemacht. Menschenrechtsgremien und Nichtregierungsorganisationen haben wiederholt ihre Sorge geäußert und angemahnt, dass geheimdienstliche Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre rechtmäßig, erforderlich und angemessen sein müssen, unabhängig von Nationalität oder Standort der Betroffenen. In Deutschland stehen Pläne zur Regulierung der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes auf der Tagesordnung, seit erhebliche Zweifel an der Legalität seiner Kommunikationsüberwachung im NSA-Untersuchungsausschuss deutlich wurden.
Welche grund- und menschenrechtlichen Anforderungen sind dabei zu beachten? Sollte nur der Zugriff auf die Auslandskommunikation an den Kommunikationsknoten im Inland geregelt werden oder auch die Überwachung des Bundesnachrichtendienstes im Ausland? Reicht es, allein Bürgerinnen und Bürger aus befreundeten Staaten unter besonderen Schutz zu stellen oder gilt das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis weltweit? Und wie könnte eine Kontrolle der nachrichtendienstlichen Kommunikationsüberwachung ausgestaltet sein, die die Rechte Betroffener wirksam schützt?
Programm
12:45 – 13:15 Uhr Ankunft und Begrüßung
13:15 – 13:45 Uhr Einführung
Georg Mascolo, Leiter des Rechercheverbunds von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR
13:45 – 15:45 Uhr Grund- und menschenrechtliche Fragen
Prof. Dr. Matthias Bäcker, Leiter des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft am Karlsruher Institut für Technologie
Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld
Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte
15:45 – 16:15 Uhr Kaffeepause
16:15 – 18:15 Uhr Kontrollregime
Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz und Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit a.D.
Wolfgang Neškovic, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und ehemaliges Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Dr. Thorsten Wetzling, Leiter des Privacy Project der Stiftung Neue Verantwortung
18:15 – 18:30 Uhr Schlusswort
Barrierefreiheit: Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgerecht. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie besondere Unterstützungsbedarfe haben. Angemessene, mit der Veranstaltung verbundene Vorkehrungen treffen wir gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten für Sie. Wir freuen uns über Ihre Mitteilung bis zum 25. April 2016.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei möglich. Es wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. Link zum Anmeldeformular:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/kommunikationsueberwachung