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Wie weiter mit dem Datenschutz in der EU – und in Deutsch­land?

18. Juni 2014
Datum: Mittwoch, 18. Juni 2014
Uhrzeit:19:00:00 Uhr

Als am 12. März 2014 nach langen Verhandlungen das Europäische Parlament fast einstimmig die EU-Datenschutzreform beschloss, war es eine kleine Sensation. Denn noch vor einem Jahr hatte niemand ernsthaft geglaubt, dass es den Abgeordneten gelingen würde, sich auf eine Datenschutzordnung zu verständigen, die den EU-Bürger*innen einen stärkeren Schutz ihrer Privatsphäre bietet. Dass die Zustimmung dann auch noch so deutlich ausfiel, erstaunte umso mehr.

Allerdings ist die neue Datenschutzgrundverordnung mit dem Parlamentsbeschluss lange noch nicht in Kraft: Erst muss noch der Rat zustimmen, damit die Datenschutzreform gültiges Europäisches Recht wird, das auch in Deutschland wirksam würde. Mit dieser Zustimmung des Rates ist jedoch nicht so schnell zu rechnen. Gerade die Bundesregierung blockiere eine Einigung, ist aus Brüssel zu hören. Angeblich drohe mit der EU-Datenschutzgrundverordnung eine Verwässerung der hohen deutschen Datenschutzstandards.

Am Mittwoch, den 18. Juni 2014, ab 19 Uhr diskutiert die Humanistische Union mit Fachleuten über den Stand und die Perspektiven der EU-Datenschutzgrundverordnung. An der Diskussion nehmen teil:

  • Elisabeth Kotthaus (Europäische Kommission – Vertretung in Deutschland, Politische Abteilung)
  • Dr. Alexander Dix (Berliner Beauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit)
  • Nils Leopold (Wissenschaftlicher Referent bei MdB Konstantin von Notz; Jurist LL. M.)
  • N. N. (SPD-Bundestagsfraktion) (angefragt).

Außerdem werden an dem Abend die Ergebnisse eines gemeinsamen Projektes zu den Datenschutzstandards in den Mitgliedsstaaten der EU präsentiert. Die Humanistische Union hat gemeinsam mit fünf weiteren NGOs die Praxis der Datenspeicherung in vierzehn EU-Ländern untersucht. Im Rahmen des Projektes „Filing, Inform Citizens: Passport for the Protection of personal Data“ wurden Datenbanken in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justiz und Polizei miteinander verglichen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in der Studie „Bürgerinformation Datenspeicherung: Vergleich über Gesetzgebung und Praxis institutioneller Datenspeicherung in 14 Mitgliedsstaaten der EU“ versammelt und werden dort im Kontext der europäischen Datenschutzordnung bewertet. Die wichtigsten Unterschiede zwischen den nationalen Datenschutzregimes fasst eine Hitparade zusammen. Mit einem Datenschutz-Pass können sich Bürgerinnen und Bürger demnächst über die grundlegenden Probleme von staatlichen Datenbanken und ihre Rechte als Betroffene informieren.

Das Projekt „Filing, Inform Citizens: Passport for the Protection of personal Data“ wurde mit Unterstützung des Fundamental Rights Programms der Europäischen Kommission finanziert.

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