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Kein Wahlrecht, weil behindert – Warum Deutschland ein inklusives Wahlrecht braucht

14. Mai 2014
Datum: Sonntag, 25. Mai 2014

Jeder EU-Bürger darf am 25. Mai das Europaparlament wählen. Ausgenommen hiervon sind hierzulande viele Menschen mit einer Behinderung: Menschen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist sowie Menschen im Maßregelvollzug, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, werden laut Bundeswahlgesetz und Europawahlgesetz von Wahlen ausgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, in denen auch geistig Behinderte wählen dürfen, dürfen sie in Deutschland nicht wählen und auch nicht gewählt werden.

Das ist ein Verstoß gegen internationale Abkommen, wie der UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland wird deshalb vom UN-Menschenrechtsrat, dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, dem Europarat und auch der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) gerügt. Nach Ansicht der FRA schließt Deutschland von allen Staaten der Europäischen Union Menschen mit einer geistigen Behinderung am stärksten von der politischen Teilhabe aus. Das ist außerdem ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und damit auch ein eklatanter Verstoß gegen die Menschen- und Bürgerrechte.

Am Mittwoch, den 14. Mai, werden wir ab 18.00 Uhr im Robert-Havemann-Saal (Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4) mit Dr. Leander Palleit, Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR) und Betroffenen über Behinderungen bei der Wahrnahme des Wahlrechts und was dagegen getan werden kann, diskutieren.

Weitere Informationen
Dr. Leander Palleit / Deutsches Institut für Menschenrechte: Deutschland braucht endlich ein inklusives Wahlrecht (aktuell 05/2012), abrufbar als PDF-Datei beim DIMR  
UN-Behindertenrechtskonvention: Informationen, Vertragstext, Umsetzung und weitere Informationen auf der DIMR-Webseite

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