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Republi­ka­ni­sche Vesper: Staaten­im­mu­nität bei Kriegs­ver­bre­chen? Das Beispiel Distomo

29. Oktober 2009
Datum: Donnerstag, 29. Oktober 2009

mit Gabriele Heinecke (Rechtsanwältin, RAV)
Moderation: Hannes Honecker

Bis heute weigert sich der deutsche Staat, den Überlebenden des Massakers von Distomo, bei dem am 10. Juni 1944 218 Zivilisten von der SS ermordet wurden, Entschädigungen zu zahlen, obwohl das oberste griechische Gericht die Bundesrepublik dazu im Jahre 2000 rechtskräftig verurteilt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ablehnung von Entschädigungszahlungen im Jahre 2006 damit begründet, dass das Massaker in Distomo ein unerlaubter Exzess einer an sich zulässigen Vergeltungsmaßnahme gewesen sei. Und ein allgemeines Kriegsschicksal begründe keine individuelle Entschädigung. Wir wollen uns über den aktuellen Stand der juristischen Verfahren informieren und die Brisanz der bisherigen Erfahrungen vor dem Hintergrund der neuen Kriege diskutieren.

Die Republikanischen Vespern finden regelmäßig an jedem letzten Donnerstag im Monat statt. Sie dienen dem freien und gleichberechtigten Austausch über zeitpolitische Fragen und sollen in ungezwungener Atmosphäre zur Diskussion unter den Beteiligten anregen. Zur Vesper gibt es Brot und Käse, Wasser und Wein.

Veranstalter: Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Redaktion Ossietzky, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein & Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte

Veranstaltungsort: Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, nahe Alex (Tram M4, Bus 200 u. 240 „Am Friedrichshain“)

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