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Das unein­ge­löste Versprechen der Trennung von Staat und Kirche

01. Juli 2009
Datum: Mittwoch, 01. Juli 2009
Uhrzeit:19:00:00 Uhr

Das Grundgesetz kennt keine Staatskirche. Gleichwohl genießen Kirchen in Deutschland eine Reihe von Privilegien – vom Kirchensteuereinzug und Subventionen über Abweichungen vom Arbeitsrecht bis zum Religionsunterricht. Nur teilweise können sich die Kirchen dabei auf das Grundgesetz berufen. So ist Berlin zum Beispiel verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach zu erteilen. Die jüngste Auseinandersetzung um Religions- und Ethikunterricht in Berlin zeigt die Aktualität der alten Forderung der Humanistischen Union nach einer konsequenten Trennung von Start und Kirche.

Wie ist das Verhältnis von Staat und Kirche zu gestalten, um Religionsfreiheit zu gewährleisten und weltanschaulicher Vielfalt gerecht zu werden? Darüber diskutieren wir am Mittwoch, den 1. Juli, um 19.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte am Beispiel der Berliner Situation mit unserem Landesvorstandsmitglied Roland Otte.

Die Veranstaltung knüpft an die Ringvorlesung „60 Jahre Grundgesetz – Anspruch und Wirklichkeit“ an, welche die Humanistische Union im Sommersemester 2009 gemeinsam mit dem Berliner Institut für Recht und Gesellschaft anbietet. Wir wollen ausgewählte Themen der Ringvorlesung unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten vertiefen. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen. Wenn Sie einmal die Arbeit einer Bürgerrechtsorganisation kennen lernen wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen.

Ausführliche Informationen zum Programm der Ringvorlesung „60 Jahre Grundgesetz“ finden Sie unter https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/gg60/.

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