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Trotz Diskri­mi­nie­rungs­verbot weniger Chancen­gleich­heit in Bildung und Beruf?

17. Juni 2009
Datum: Mittwoch, 17. Juni 2009
Uhrzeit:19:00:00 Uhr

Vor drei Jahren setzte die damalige rot-grüne Regierung gegen den Widerstand der Opposition und der Wirtschaft mehrere von der Europäischen Union geforderte Antidiskriminierungsrichtlinien um. Sie verbieten Benachteiligungen von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, Hautfarbe, Behinderung, sexueller Identität und Religion. Dieser von Europa kommende Schutz ist im Berufsleben besonders weitreichend. Im Privatleben, wie der Wohnungssuche und dem Discobesuch, und beim Zugang zu Bildung ist er noch nicht so weit ausformuliert.

Wurden dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Diskriminierungen abgebaut? Wo gibt es noch Defizite? Was sind die Vorschläge des Europäischen Rates zum Abbau dieser Diskriminierungen? Welche Position hat die Bundesregierung dazu? Was fordert die HU? Über diese und andere Fragen diskutieren wir mit Alexander Klose (Mitarbeiter am Berliner Institut für Recht und Gesellschaft, Humboldt-Universität Berlin) am Mittwoch, dem 17. Juni um 19.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte.

Die Veranstaltung knüpft an die Ringvorlesung „60 Jahre Grundgesetz – Anspruch und Wirklichkeit“ an, welche die Humanistische Union im Sommersemester 2009 gemeinsam mit dem Berliner Institut für Recht und Gesellschaft anbietet. Wir wollen ausgewählte Themen der Ringvorlesung unter bürgerrechtlichen Gesichtspunkten vertiefen. Die Veranstaltung ist für alle Interessierten offen. Wenn Sie einmal die Arbeit einer Bürgerrechtsorganisation kennen lernen wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen.

Ausführliche Informationen zum Programm der Ringvorlesung „60 Jahre Grundgesetz“ finden Sie unter https://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2009/gg60/.

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