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Republi­ka­ni­sche Vesper: Durchbruch oder Absichts­er­klä­rung? Erwartungen an die Umsetzung der UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion in Deutschland

30. Oktober 2008
Datum: Freitag, 30. März 2007

Am 3. Mai diesen Jahres ist die „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft getreten. Die unterzeichnenden Staaten, darunter auch Deutschland, verpflichten sich, gesellschaftliche Barrieren abzubauen und allen Menschen eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Zahlreiche Experten sehen in der Behindertenkonvention einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung menschenrechtlicher Schutzansprüche: Die Konvention greife nicht mehr auf ein medizinisches Verständnis von Behinderungen zurück, sondern betone die besonderen Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung. Mit der Behindertenkonvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten nicht nur, diese Lebensbedingungen zu respektieren und anzuerkennen. Sie müssen zugleich angemessene Vorkehrungen dafür treffen, dass Menschen mit Behinderungen sich im vollen Umfang am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben beteiligen können. Die Konvention erweitert damit den abwehrrechtlichen Charakter der Menschenrechte um einen Anspruch auf Beteiligung und Inklusion. Die für nächstes Jahr versprochene Ratifizierung und Umsetzung der Konvention in Deutschland verspreche deshalb bessere Lebenschancen für Menschen mit Behinderung.

Die alltäglichen Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen – in der Konvention werden mit Menschen mit sogenannten psychischen Krankheiten auch darunter gefasst – sehen weniger hoffnungsvoll aus: In Zeiten leerer Staatskassen werden Angebote der persönlichen Hilfe gekürzt und Unterstützungsleistungen gestrichen. Menschen in psychosozialen Krisenlagen werden bisweilen psychiatrischen Behandlungen unterworfen, die vom Ideal eines selbstbestimmten Lebens weit entfernt sind. Kann die UN-Behindertenkonvention dazu beitragen, Entmündigungen und unwürdige Behandlungen und Zwangseinweisungen abzubauen?

Über hochgesteckte Erwartungen an die UN-Behindertenkonvention und die zahlreichen Barrieren im Leben von Menschen mit Behinderung diskutieren wir mit:

  • Heiner Bielefeldt
    Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Autor des Essays „Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention“
  • David Wichera
    Mitarbeiter des Berliner Weglaufhauses, einer antipsychiatrischen Kriseneinrichtung
  • Iris Hölling
    Vorstandmitglied des Weltverbandes der Psychiatriebetroffenen und -überlebenden, der sich aktiv an der Ausarbeitung der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligt hat
  • Sebastian Scharmer
    Rechtsanwalt aus Berlin, Verfasser des 2008 vorgestellten Gutachtens „Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007 und Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin“
  • moderiert von Axel Lüssow (Humanistische Union Berlin-Brandenburg).

Die Republikanischen Vespern werden gemeinsam veranstaltet von Humanistischer Union, Internationaler Liga für Menschenrechte, Redaktion Ossietzky, Republikanischem Anwältinnen- und Anwälteverein und der Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte. Sie dienen dem freien und gleichberechtigten Austausch über zeitpolitische Fragen und sollen zur Diskussion unter den Beteiligten anregen. Sie finden in ungezwungener Atmosphäre im Robert-Havemann-Saal des Hauses der Demokratie und Menschenrechte statt. Zu den Vespern gibt es Brot und Käse, Wasser und Wein.

Informationen zum Thema:

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention

Heiner Bielefeldt: Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte, Essay Nr. 5, Berlin 2008, online abrufbar auf den Seiten des DIMR

Valentin Aichele: Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihr Fakultativprotokoll. Ein Beitrag zur Ratifikationsdebatte. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin 2008, online abrufbar auf den Seiten des DIMR

Am folgenden Tag – dem 31. Oktober 2008 – bietet die Humanistische Union eine Informationsveranstaltung an, auf der David Wichera über die Geschichte und Praxis der Antipsychiatrie berichtet. Weitere Informationen erhalten Sie über den folgenden Verweis.

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