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§ 129 a: Bildung terro­ris­ti­scher Verei­ni­gun­gen. Sind wir jetzt alle Terro­ris­ten?

27. September 2007
Datum: Dienstag, 31. Juli 2007

Mit RA Schultz und einem Betroffenen.
Moderation: Eckart Spoo

Florian L., Axel H. und Oliver R. sitzen seit dem 31. Juli 2007 in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit. Sie wurden verhaftet, nachdem sie versucht haben sollen, Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Am gleichen Tag wurde auch der Wissenschaftler Andrej H. wegen „intellektueller Täterschaft“ festgenommen und die Wohnungen und Arbeitsplätze von drei weiteren Personen durchsucht. Der Vorwurf gegen alle sieben lautet: „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a StGB).

Nachdem Proteste gegen die Kriminalisierung kritischer Wissenschaft mit Hilfe des seit Jahren umstrittenen § 129a eine Haftverschonung für Andrej H. befördert haben, steht jetzt offensichtlich die ganze Konstruktion einer „terroristischen Vereinigung“ gegen alle sieben Beschuldigten in Frage. Selbst in der konservativen Presse tauchte die Vermutung auf, Sachbeschädigung könne nicht als Terrorismus angeklagt werden. Der Vorwurf einer „intellektuellen Täterschaft“ ist in der Öffentlichkeit gründlich diskreditiert. Doch Bundesanwaltschaft und BKA brauchen den Paragraphen 129a StGB, damit auch künftig vor Jahren publizierte Artikel und wissenschaftliche Arbeiten zum Ausgangspunkt umfangreicher Ermittlungsverfahren in der linken Szene werden können. Vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes über den weiteren Verlauf des Verfahrens, die für den 5. Oktober angekündigt ist, wollen wir die rechtlichen und politischen Seiten des Vorgangs erörtern.

Zur Vesper gibt es Brot und Käse, Wasser und Wein.

Veranstalter: Humanistische Union, Internationale Liga für Menschenrechte, Redaktion Ossietzky, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein & Stiftung Haus der Demokratie

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