Republikanische Vesper: Nur ein bisschen Folter?
Datum: | Donnerstag, 28. Oktober 2004 |
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u.a. mit
Heiner Bielefeldt, Deutsches Institut für Menschenrechte
Wolf-Dieter Narr, Politikwissenschaftler FU Berlin
Kilian Stein, Internationale Liga für Menschenrechte
Afghanistan, Guantanamo, Abu Ghraib scheinen weit weg zu sein. Aber auch in Deutschland hat eine Debatte begonnen, ob nicht eventuell gefoltert werden darf. Nach geltendem Verfassungsrecht ist Folter absolut verboten, d. h. sie ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen. Dieser Grundsatz ist seit 60 Jahren unumstritten. Aber nach der Entführung eines Frankfurter Bankierssohnes drohte die Polizei, um den vermeintlich noch lebenden Jungen zu retten, dem festgenommenen Verdächtigen Gewalt an, weil sie hoffte, ihn so zur Preisgabe des Verstecks zu bewegen. Quer durch alle Medien werden nun Ausnahmen vom Verbot der Folter diskutiert. Hat eine Erosion des absoluten Folterverbots begonnen? Sind in Zeiten eines „weltweiten Kriegs gegen den Terror“ auch bei uns die Menschenrechte zunehmend bedroht?