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Quartals­be­richt Nr. 169 (März 2000)

31. März 2000

Bericht des Landesverbandes Berlin für die Mitteilungen Nr. 169 (März 2000)

Seitdem der neue Schulsenator Klaus Börger (SPD) im letzten Herbst die Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion an den Berliner Schulen befürwortet hat, ist der Berliner Landesverband erneut zu diesem Thema aktiv geworden. Gemeinsam mit der GEW, ParteienvertreterInnen, dem Humanistischen Verband und zahlreichen Einzelpersonen haben wir uns an einem Aktionsbündnis gegen dieses Vorhaben beteiligt. Aus dem Aktionsbündnis ist inzwischen ein Aufruf entstanden, der am 22. Dezember auf einer Pressekonferenz veröffentlicht wurde. Der Aufruf fordert v.a. die Beibehaltung der völligen Wahlfreiheit des weltanschaulichen Unterrichts in Berlin. Außerdem wird auf die rechtlichen und finanziellen Probleme eines Wahlpflichtfaches Religion hingewiesen.
Neben dem Aktionsbündnis hat sich ein Dialogforum gegründet, an dem die Berliner HU beteiligt ist. Dort sollen regelmäßig aktuelle Streitfragen zum wertebezogenen Unterricht diskutiert werden. In beiden Zusammenhängen werden wir das bürgerrechtliche Anliegen der Trennung von Staat und Kirche vertreten, auf eine Berücksichtigung der religiösen und weltanschaulichen Vielfalt in Berlin pochen und unseren Vorschlag eines religionskundlichen Pflichtfaches „Kulturen, Religionen und Weltanschauungen“ in die Diskussion einbringen.


Voraussichtlich im April will der Landesverband eine Veranstaltung zu dem seit letztem Jahr existierenden Informationsfreiheitsgesetz für Berlin organisieren. Mit diesem Gesetz wurde erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf Auskünfte der Berliner Behörden gegenüber den Bürgern formuliert. Neben den Einschränkungen, die das Gesetz hierbei vorsieht, wollen wir mit der Veranstaltung vor allem andere Organisationen und politisch aktive Personen ansprechen, um sie über die Möglichkeiten der Akteneinsicht und den Nutzen für die bürgerrechtliche Praxis zu informieren.


Für die zweite Maiwoche bereitet der Landesverband gegenwärtig eine Tagung zu Problemen der psychologischen Diagnostik in den Gefängnissen vor. Aus unseren Erfahrungen in der Gefangenenarbeit haben wir den Eindruck gewonnen, dass die Kriterien für die Begutachtungen von Gefangenen, die u.a. bei Vollzugslockerungen oder Strafaussetzungen stattfinden, kaum psychologisch fundiert und juristisch fragwürdig sind. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass Gefangenen die Möglichkeiten einer Resozialisierung vorenthalten werden oder sie unter Umständen in lebenslanger Haft bleiben. Auf der Tagung wollen wir Juristen, Psychologen und Praktiker aus der Vollzugsarbeit versammeln, um mit ihnen gemeinsam Vorschläge für eine humanere psychologische Diagnostik und deren rechtliche Absicherung zu erarbeiten. Dazu werden weitere Vorbereitungstreffen stattfinden, für die wir alle Interessierten herzlich einladen (Kontakt über die Geschäftsstelle).


Außerdem will sich der Landesverband mit einem Brief an die Berliner Unternehmen wenden, die bisher noch nicht dem Fonds zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter beigetreten sind.

 

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