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Positi­ons­pa­pier der Humanis­ti­schen Union zur Polizei­kon­trolle

12. August 2020

In: Mitteilungen 242 (12/2020), S. 6 – 13

Der Bundesvorstand ist seit einiger Zeit dabei, Positionspapiere zu zentralen Themenbereichen der HU Arbeit zu formulieren. Diese Positionspapiere sollen verschiedentlich verwendet werden u.a. als Einzelpublikationen und als Beiträge für die neue Website. Wir wollen diese Papiere hier in loser Folge in den Mitteilungen veröffentlichen. Wir freuen uns wie immer über Kommentare und Anregungen gerne an ruerup@humanistischeunion.de. Das folgende Papier wurde in seiner ersten Fassung von Anja Heinrich vor einigen Jahren verfasst, inzwischen aber überarbeitet von Mikey Kleinert, der das Ressort Polizei und innere Sicherheit im Bundevorstand vertritt.

Polizeikontrolle

Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung hat Vertrauen in die Institution Polizei. Teilweise ist das überraschend, weil die Polizei seit Jahrzehnten einige strukturelle Probleme offenbart. Insbesondere die fehlenden Konsequenzen bei unberechtigter oder unverhältnismäßiger polizeilicher Gewalt sind hinlänglich bekannt. Zudem kommen neue problematische Verhaltensweisen wie Datenmissbrauch, ausufernde Überwachungspraktiken und unangebrachte oder inhaltlich falsche Social-Media Posts oder Pressemitteilungen.

1. Problem­be­schrei­bung

Immer wieder kommt es auch in Deutschland zu unrechtmäßiger Polizeigewalt gegenüber Bürger*innen. Entweder weil Polizist*innen in Situationen Gewalt ausüben, in denen sie hierzu nicht berechtigt sind oder weil sie in Situationen, in denen sie zur Anwendung von Gewalt befugt sind, übermäßig und unverhältnismäßig agieren. In beiden Fällen ist das Handeln der Polizei zwar rechtswidrig, hat aber häufig keine Konsequenzen für die Täter*innen in Uniform. Denn zur Verurteilung von Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt kommt es in Deutschland nur selten. Bei jährlich etwa 2000 Strafanzeigen gegen Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt wird in nur etwa 3 % der Fälle überhaupt Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen. Äußerst selten kommt es dann noch zur Verurteilung.

Studien und Forschungsergebnissen zufolge gibt es hierfür verschiedene Gründe. Häufig scheitert eine Aufklärung schon daran, dass es nicht möglich ist, übergriffig gewordene Polizist*innen zu identifizieren. Denn in den wenigsten Bundesländern sind Polizist*innen verpflichtet Namens oder Nummernschilder zu tragen. Nahezu unmöglich ist eine Identifizierung übergriffig gewordener Polizist*innen, wenn diese während ihres Einsatzes Schutzhelme getragen haben. Letzteres ist vor allem auf Versammlungen der Fall. Gerade hier kommt es aber immer wieder zu Befugnisüberschreitungen seitens der Polizei. In den Fällen, in denen die Täter*innen identifiziert werden können, scheitert die Aufklärung nicht selten an zu geringem Ermittlungseifer derjenigen Polizist*innen, die gegen übergriffig gewordene Kolleg*innen ermitteln sollen. Zudem leugnen die Täter vor Gericht in der Regel nicht nur ihr rechtswidriges Vorgehen, sondern sie werden dabei häufig auch von Kolleg*innen, die vor Gericht als Zeug*innen aussagen, gedeckt.

Oft wird hier zudem von Seiten der Polizei behauptet, das Opfer selbst habe gesetzeswidrig gehandelt, weshalb die Polizist*innen zur Gewaltanwendung befugt gewesen seien. Nicht selten werden die Opfer ihrerseits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Aufgrund des hohen Gewichts der Aussagen von Polizeizeug*innen vor Gericht, kommt es daher äußerst selten zur Verurteilung von übergriffig gewordenen Polizist*innen. Geringer Ermittlungseifer und etwaige Falschaussagen von Polizeikolleg*innen sind in der Regel dem sogenannten Korpsgeist geschuldet; einem stark ausgeprägten WirGefühl, dass unter Umständen auch zu übermäßig hoher – also auch im Falle strafbarer Handlungen ausgeübter – Solidarität führen kann.

Polizeilicher Datenmissbrauch wird zu einem immer dringenderen Problem. Der Kontakt mit höchst persönlichen und intimen Daten ist aber im Polizeidienst unumgänglich.

Die Polizist*innen haben durch ihren Beruf viele Möglichkeiten an sensible Daten von Personen des öffentlichen Lebens, Nachbarn oder andere Personen von ihrem Interesse zu kommen. Durch Abfragen beim Einwohnermeldeamt kommen die Beamt*innen an Adressen, Mitbewohner*innen und Familienmitglieder, die an der selben Adresse wohnen. Für solche Abfragen braucht es im Regelfall meist nur ein Aktenzeichen oder gar keine Begründung. In Ausnahmefällen braucht es eine nähere Begründung für die Abfrage.

Allein in 6 Monaten 2018 wurden 9.000 Verdachtsfälle von Missbrauch dieser Abfragen dem hessischen Beauftragen für Datenschutz übergeben. Ausschließlich für Hessen gibt es überhaupt Zahlen. In anderen Bundesländern gibt es solche Zahlen nicht, da diese nicht, wie in Hessen, systematisch nach einem Skandal ausgewertet werden mussten. Durch mangelnde Kontrolle wird die Dunkelziffer riesig sein. Die Polizist*innen kommen tagtäglich mit Daten von Personen in Kontakt, die besonders persönlich sind. Anzeigende hinterlassen nicht nur einen Sachverhalt, sondern auch Telefonnummern, Bilder und sonstige höchst persönliche und intime Daten, die teilweise von Polizist*innen missbräuchlich verwendet werden.

Auch hier zeigt sich ein Bild der mangelnden Kontrolle: in den Berichten der Landesdatenschützer*innen findet sich eine kleine Zahl von Missbrauchsfällen dieser Daten. Das liegt auch daran, dass die Zuständigkeiten nicht vollends bei solchen Verstößen geklärt sind. Während sich in dem einem Bundesland die Datenschützer*innen zuständig fühlen, fühlt sich im anderen Bundesland die interne Ermittlung zuständig, mit der daraus folgenden Intransparenz. Zusätzlich werden Löschvorschriften nicht immer überwacht und nicht eingehalten.

Auch anderswo ist die Polizei im digitalen Zeitalter angekommen. Bei der Sammlung und Auswertung von Daten werden der Polizei keine Grenzen gesetzt. Die Polizei hat unzählige Datenbanken über alle möglicherweise relevanten Gruppen. Von islamistischen Gefährder*innen bis zu fundamental christlichen Störer*innen vor Abtreibungskliniken. Vom rechten bis ins linke Spektrum. Ob die Polizei selbst noch einen Überblick über ihre Datenbanken hat, ist fraglich. In der Tendenz scheint der Polizei selbst klar zu sein, dass sie selbst den Überblick über ihre Datensammlungen verloren hat. Denn die Polizei fängt in verschiedenen Ländern mit einer automatisierten Datenanalyse an. Der verlorene Überblick soll nun durch technische Möglichkeiten zurück gewonnen werden. Hier sollen nicht nur eigens gesammelte Daten ausgewertet werden, sondern auch offene, beispielsweise persönliche Profile in sozialen Medien, oder zufällig gewonnene Daten sollen teilweise ausgewertet werden.

Menschen aus größeren Städten werden zwangsläufig Daten an die Polizei abgeben müssen. Beispielsweise wurden mehr als 59 Millionen Datensätze in Berlin durch die Funkzellenabfrage gewonnen. Statistisch gesehen wurden damit von allen Berliner*innen mehrmals Daten erhoben.Die Betroffenen merken davon nichts. In der Regel wird ihnen weder mitgeteilt, ob sie in einer polizeilichen Datenbank stehen noch werden sie benachrichtigt, wenn ihre Daten ausgewertet werden.

Die Bundespolizei und die Länderpolizei bauen eine immer größere Social-Media Präsens auf. Teilweise haben Twitteraccounts der Polizei über 400.000 Mitleser*innen. Auch kleinere Polizeiwachen und selbst einige bürgernahe Polizist*innen haben inzwischen eine Präsens auf einschlägigen Portalen. Die Polizei muss unter ihren Inhalten teilweise stark moderieren. In den Kommentarbereichen kommt es bei polarisierenden Themen regelmäßig zu heftigen Diskussionen. Es ist nicht unüblich, dass polemisierend, überspitzt oder ironisch unter ihren Posts gestritten wird. Manche User*innen schrecken auch dort vor strafbaren Aussagen nicht zurück. Rechtlich gesehen darf die Polizei solche Aussagen gar nicht unter eigenen Content dulden. Sie müssten zwingend moderiert und gelöscht werden. Bei der großen Anzahl der Gesamtkommentare einen Überblick zu behalten, um solche Aussagen zu sehen und zu löschen, ist aber für die Social-Media Teams der Polizei schlicht unmöglich.

Die Präsenzen auf einschlägigen Medien führen noch zu weiteren Problemen: Welche Inhalte gelöscht und welche User*innen blockiert werden liegt im Ermessen des Social-Media-Teams. Die Polizei hat durch die Selbstbindung der Verwaltung die Moderation immer auf gleicher Art und Weise durchzuführen. Während die Unterscheidung, wo bei Äußerungen die Grenzen der zulässigen Meinungsäußerung überschritten sind und wo nicht, Gerichte in Deutschland zu genüge beschäftigen, müssen die Polizist*innen in unzähligen Fällen solche Entscheidungen treffen. Auch Inhalte die ironisch oder sarkastisch zu verstehen sind, müssen die Polizist*innen gegebenenfalls von problematischen Äußerungen unterscheiden können. Während das in Theorie schon schwierig genug ist, müssen die Social-Media-Teams in der Praxis solche Äußerungen immer auf gleiche Art und Weise bewerten und moderieren.

2. Rechts­po­li­ti­sche Forderungen und Handlungs­vor­schläge der HU

Die Identifizierung von Polizist*innen ist deutlich leichter, wenn Polizeibeamt*innen ein Namens oder Nummernschild, an ihrer Uniform tragen. Wir fordern daher eine solche individuelle Polizeikennzeichnung. Insbesondere Namensschilder sind auch Ausdruck einer bürgernahen und ansprechbaren Polizei. Sie sind daher auch in der Lage das Polizei-Bürger-Verhältnis zu entspannen. In einzelnen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin und Brandenburg wurde bereits eine Polizeikennzeichnung eingeführt. Wir möchten erreichen, dass eine solche künftig flächendeckend, also für Polizist*innen in allen Bundesländern und bei der Bundespolizei, gesetzlich geregelt wird. Zudem wollen wir, dass in den Bundesländern und bei der Bundespolizei Polizeibeauftragte eingerichtet werden, die Ansprechpartner*innen für Bürger*innen sind und Hinweisen auf polizeiliches Fehlverhalten und auf unzureichende Errmittlungstätigkeiten in solchen Fällen nachgehen können. Hierzu sollen die Polizeibeauftragten ihrerseits mit umfassenden Ermittlungsbefugnissen wie Akteneinsichts und Zutrittsrechten ausgestattet werden, die sie in die Lage versetzen, die Arbeit der Polizei bei Bedarf umfassend zu kontrollieren. Auch hier gibt es inzwischen erste positive Entwicklungen in einigen Bundesländern, die es fortzusetzen gilt.

Datenabfragen von Polizist*innen müssen verpflichtend protokolliert werden. Weiter muss stichprobenartig kontrolliert werden, ob der Zugriff auf die Daten nötig war oder missbräuchlich geschehen ist. Die Benachrichtigung über Datenzugriffe muss die Regel werden und nicht eine Ausnahme bleiben. Auch Betroffene von in Datenbank gespeicherten Daten, müssen darüber zwingend informiert werden. Wer nicht weiß, dass seine Daten bei der Polizei gespeichert sind, kann sich nicht dagegen wehren. Alleine aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist ein solches Vorgehen dringend geboten. Diese Benachrichtigung Betroffener könnten die unabhängigen Beauftragten für Datenschutz oder die neu geschaffenen Polizeibeauftragten übernehmen. Hierfür muss die Stelle mit genug Ressourcen ausgestattet sein.

Die Polizei sollte keine Präsenzen in sozialen Medien haben. Bereits vorhandene Accounts auf einschlägigen Plattformen sollten abgeschaltet werden.  Um vor Gefahren zu warnen, gibt es bessere Mittel alle Betroffenen zu informieren. Inzwischen ist es technisch möglich, dass die Polizei in Echtzeit Menschen im Umkreis Nachrichten auf ihr Telefon schickt. Mithin könnte die Polizei auch alle Betroffenen Personen im Umkreis einer Gefahr mit einer SMS oder einer App warnen. Mit ersterer würde die Polizei weitaus mehr Menschen erreichen als wenn sie nur auf einer einschlägigen Plattform informiert. Letzteres gibt es bereits, aber ist vielen Menschen unbekannt. Hier bedarf es einer offensiven Werbung für die KatWarn App.

3. Ausein­an­der­set­zung mit den Gegen­ar­gu­menten

Gegen unsere Forderungen wird von Kritikern angebracht, dass es sich um ein Misstrauensvotum speziell gegenüber den Beamt*innen der Polizei handele. Zudem gefährde eine Polizeikennzeichnung die Polizist*innen, da Kriminelle die Adressen von einzelnen Beamt*innen ausfindig machen und Racheakte begehen könnten. Beide Argumente sind unberechtigt.

Die Kontrolle staatlichen Handelns gehört zu den Grundpfeilern eines demokratischen Rechtsstaates. Sie gewährleistet die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns und ist ganz besonders dort angebracht, wo in Grundrechte von Bürger*innen eingegriffen wird. Die Polizei ist gesetzlich befugt unter bestimmten Umständen Gewalt und Zwang gegenüber Bürger*innen auszuüben und dadurch massivst in deren Grundrechte einzugreifen. Kontrollmechanismen sind aus diesem Grund hier besonders geboten. Gleichwohl genießen gerade die Beamt*innen der Polizei bisher das Privileg den Bürger*innen anonym gegenüberzutreten. In nahezu allen anderen Behörden ist es selbstverständlich, dass sich die zuständigen Mitarbeiter*innen den Bürger*innen entweder bei der Begrüßung vorstellen oder dass ihr Name an der Kleidung, auf einem Tür oder Tischschild oder bei der schriftlichen Kommunikation im Brief vermerkt ist. Polizist*innen bilden hierbei eine Ausnahme. Dies gilt es zu beheben, um auch bei der Polizei Fehlentscheidungen und Fehlverhalten zuordnen und für die Bürger*innen Beschwerdemöglichkeiten eröffnen zu können.

Die gesteigerten Anforderungen an die Kontrolle polizeilichen Handelns, die hier möglichen Interessenskonflikte bei Polizist*innen im Rahmen von Ermittlungsverfahren gegen Kolleg*innen und das Recht der Bürger*innen auf ein faires Verfahren machen zudem die Einrichtung von Polizeibeauftragten erforderlich. Daher wird diese Forderung inzwischen auch von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN-Menschenrechtsausschuss) und dem Europarat (Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz – ECRI) erhoben.

Eine Gefahr für die Polizist*innen – die allenfalls ohnehin nur bei einer namentlichen Kennzeichnung der Polizeibeamt*innen denkbar ist – ist nicht zu befürchten. Weder im Fall von Behördenmitarbeiter*innen anderer Behörden, noch aus anderen Staaten wie Großbritannien und den USA – wo die Polizeikennzeichnung seit Jahren existiert sind Fälle bekannt, in denen Beamt*innen wegen des Auftretens unter ihrem Namen im privaten Leben bedroht worden sind. Zudem treten z.B. auch Richter*innen in Strafverfahren den Angeklagten namentlich gegenüber. Auch hier sind keine negativen Erfahrungen gemacht worden.

Die Protokollierung der Abfragen und die folgenden stichprobenartigen Kontrollen würden stark Kosten und Personalintensiv sein. Das sollte bei der grundlegenden Bedeutung von Datenabfragen, den intensiven Eingriffen in die Privatsphäre der Betroffenen und die hohe Missbrauchsgefahr kein Gegenargument sein. Der Schutz dieser wichtigen Daten muss es der Gesellschaft wert sein. Bei der Benachrichtigung von Betroffenen über die Eintragung in Datenbanken ist ein Argument ganz offensichtlich sein: Die Betroffenen sind gewarnt, dass die Polizei sie ganz besonders beobachtet. Verkannt wird hier zum einen der Zweck solcher Datenbanken. Die Datenbanken sollen in der Regel der Polizei die Arbeit erleichtern. Wenn sie Menschen kontrolliert, kann sie die Betroffenen besser einschätzen. Ob das ein Interesse ist, das das flächendeckende Anlegen von Datenbanken rechtfertigt, kann dahingestellt bleiben, weil es die Betroffenen nur mittelbar betrifft. Die Polizei behandelt Betroffene von Kontrollen nicht anders, wenn diese selbst von ihren Einträgen wissen oder nicht. Die Polizei wird sie in jedem Fall anders behandeln, weil Betroffene in einschlägigen Datenbanken stehen. Zum anderen wird verkannt, dass die Benachrichtigung selbst eine Wirkung auf die Betroffenen hat. Der Eintrag in einschlägigen Gefährder*innendatenbank kann eine Gefährder*innenansprache nicht ersetzen, aber sind kann gleichwohl eine ähnliche Wirkung haben wie eine solche Ansprache. Die Polizei nutzt einschlägige Social-Media Plattformen um vor Gefahren zu warnen. Insbesondere bei einem rechtsextremistischen Anschlag in München zeigte die ansässige Polizei eine gute Informationspolitik und warnte vor den Gefahren in der Münchener Innenstadt.

Problematisch ist hieran, dass die Warnung nicht alle Betroffenen in der Umgebung warnt, sondern nur alle Nutzer*innen die die Meldung lesen. Mit KATWarn oder einer SMS wären Personen im Umkreis von Gefahren besser bedient. Für weitere Gefahrenvorsorge, beispielsweise wie man sich richtig gegen Einbrecher*innen schützt, gibt es andere Möglichkeiten die Öffentlichkeit zu informieren.

4. Was hat die HU bereits getan?

Die Humanistische erhebt Forderungen nach besserer rechtsstaatlicher Kontrolle bei der Polizei seit den 60er Jahren. Bereits zu dieser Zeit haben wir einen ersten Gesetzentwurf für eine Polizeikennzeichnung entworfen. Ab den 2000er Jahren folgte unsere Forderung nach der Einrichtung von Polizeibeauftragten, welche wir 2009 durch einen Mustergesetzentwurf konkretisiert haben. Beide Forderungen haben wir über die Jahre stetig in Pressemitteilungen und Fachveranstaltungen untermauert und Überzeugungsarbeit gegenüber Parlamentariern geleistet, bis diese dann Stück für Stück von Parteien und Fraktionen im Bund und in den Ländern übernommen wurden.

Dies hat in den letzten Jahren zur Einführung der Polizeikennzeichnung in einzelnen Bundesländern geführt. Inzwischen gibt es eine solche u.a. in Brandenburg, Berlin und Rheinland-Pfalz. Auch unsere Forderung nach der Einrichtung von Polizeibeauftragten trägt langsam erste Früchte. In einigen Bundesländern und im Bund gab und gibt es entsprechende Gesetzentwürfe, die wir auch mit Pressemitteilungen und sachverständigen Stellungnahmen begleitet haben.

Nach einer nur kurzweiligen Einrichtung eines Polizeibeauftragten in Hamburg wurde Mitte 2014 eine solche Stelle in Rheinland-Pfalz eingeführt. Auch der schleswig-holsteinische und der baden-württembergische Landtag haben entsprechende Vorhaben beschlossen. Es gilt nun für uns diese Entwicklung bundesweit voranzutreiben und Gesetzesvorhaben mit unserer Fachexpertise zu begleiten, damit umgesetzte Vorhaben auch im Erfolg enden.

5. Was können Sie tun?

Um unsere Arbeit für mehr rechtsstaatliche Kontrolle bei der Polizei fortsetzen zu können, benötigen wir Ihre/ Deine Unterstützung. Unterstützen Sie/ unterstütze uns durch aktive Mitarbeit in unseren Landesverbänden, durch Spenden oder durch Ihre/ Deine Mitgliedschaft in der Humanistischen Union.

Zudem können Sie/ kannst Du auch Parlamentarier konkret anschreiben und ihnen mitteilen, dass Sie/ Du mehr rechtsstaatliche Kontrolle bei der Polizei wünschen/ wünschst und die Einführung von Polizeikennzeichnungen und Polizeibeauftragten befürworten/ befürwortest. Für die Argumentation können Sie/ kannst Du diese Broschüre gerne als Grundlage verwenden.

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