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Humanis­ti­sche Union gegen symbolische Gesetz­ge­bung

09. Oktober 2007

Der Datenschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses berät heute eine Gesetzesvorlage, mit der u.a. die Ausweitung der Videoüberwachung im Personennahverkehr geregelt werden soll. Die Begründung des Gesetzentwurfes behauptet, die Videoüberwachung habe sich als geeignetes Mittel zur Bekämpfung von terroristischen Gefahren und Straftaten erwiesen. Das ist nachweislich falsch. Die Humanistische Union hat kürzlich die Herausgabe einer Studie erstritten, die im Auftrag

der Berliner Verkehrsbetriebe ein Pilotprojekt zur Videoaufzeichnung auf drei Linien der U-Bahn im vergangenen Jahr auswertet. Die Ergebnisse dieser Studie sind ernüchternd, stimmen jedoch mit Untersuchungen in anderen Großstädten überein: Der Einsatz von Videokameras und die Aufzeichnung der Daten haben nicht geholfen, die Kriminalitätsrate in den Bahnhöfen und Zügen der BVG zu verringern. Auch die Aufklärung von Straftaten ließ sich im Pilotprojekt nur unwesentlich steigern: Obwohl

die Anfragen der Ermittlungsbehörden nach Bildmaterial auf den Testlinien um 240% zunahmen, konnte nur für ca. 10% der registrierten Delikte Bildmaterial ausgewertet werden, das in der überwiegenden Mehrheit jedoch keine Erkennung der Verdächtigen erlaubte. Das Fazit der wissenschaftlichen Studie ist daher eindeutig: Mit dem Einsatz der Kameras sei „keine erhebliche Veränderung der Sicherheitslage in der Berliner U-Bahn zu erwarten“.

Angesichts dieser Ergebnisse ist absolut unverständlich, warum künftig neben der BVG auch die Polizei selbst Videoaufnahmen in der U-Bahn durchführen soll. Die Humanistische Union erinnert die Abgeordneten an ihren Beschluss vom 21. März 2006, wonach eine Ausweitung der Videoüberwachung auf alle Bahnhöfe der BVG von der Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieses Instruments abhängig sei. Die Verhältnismäßigkeit sollte mit dem BVG-Pilotprojekt geprüft werden. Dessen Ergebnisse zeigen, dass die Überwachung und Aufzeichnung von täglich 1,2 Millionen Fahrgästen kein adäquates Mittel ist, um die Sicherheit in den U-Bahnen zu erhöhen.

Dass das in Videokameras gesetzte Vertrauen auf mehr Sicherheit in eine Sackgasse führt, zeigt eine kürzlich vorgelegte Vergleichsstudie zwischen London und New York: Demnach hat der massive Einsatz von Videokameras in der britischen Hauptstadt keinen nennenswerten Sicherheitsgewinn erbracht, während die stärkere Präsenz von Polizei- und Sicherheitspersonal auf den Straßen New Yorks zu einer siebenfach niedrigeren Kriminalitätsrate beitrug.

Auch wenn eine gesetzliche Regelung des Kamerawildwuchses grundsätzlich zu begrüßen ist, muss sich das Abgeordnetenhaus fragen, ob die Videoüberwachung überhaupt sinnvoll ist. Die Humanistische Union appelliert daher an die Abgeordneten, die wissenschaftlichen Studien in ihre Beratungen einzubeziehen und Sachverständige anzuhören.

Für Rückfragen: Sven Lüders, Geschäftsführer der Humanistischen Union, Tel. 030 204 502 56 (lueders@humanistische-union.de)

Die Studie zum Pilotprojekt „24-Stunden-Aufzeichnung“ auf drei U-Bahn-Linien der BVG und weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:

Links

„Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes“ (Drs. 16/0782)

Mitteilung des Senats zur Umsetzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 12.01.2006 „Wirkungsvolle Videoüberwachung auf U-Bahnhöfen“ (Drs. 15/5548).

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