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Humanis­ti­sche Union fordert Berliner SPD auf: Video-­Über­sichts­auf­nahmen von Versamm­lungen wieder abschaffen!

07. Juni 2013

Der Berliner Landesparteitag der SPD hatte sich am 25. Mai 2013 dafür ausgesprochen, die kürzlich eingeführten Übersichtsaufnahmen von Versammlungen abzuschaffen. Zuvor hatten Bürgerrechtsorganisationen wie die HU sowie das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit mehrfach darauf hingewiesen, dass das anlasslose Filmen von Versammlungen deren Teilnehmer möglicherweise abschreckt und einschüchtert. Das beeinträchtigt die Versammlungsfreiheit und ist demokratieschädlich. Die SPD-Basis teilte diese Befürchtungen und fordert ihre Fraktion auf: „Die SPD darf nicht zulassen, dass Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Sie muss sich für eine offene Gesellschaft einsetzen, in der Demonstrationen wieder als essentieller Bestandteil eines politischen Willensbildungsprozesses gesehen und gefördert werden.

Dr. Clemens Arzt, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht und Mitglied der HU, hatte auf den versammlungsfeindlichen Charakter der anlasslosen Videoüberwachung bereits bei einer Anhörung im Innenausschuss am 4. März 2013 hingewiesen. Die Abschreckungswirkung des mittlerweile in Kraft getretenen Gesetzes bestehe auch deshalb, weil eine Kontrolle der filmenden Polizeibeamten kaum möglich ist. Nach dem Gesetz dürfen Versammlungsteilnehmer weder herangezoomt noch dürfen die Bilder aufgezeichnet werden. Ob die filmenden Polizisten die entsprechenden Knöpfe an den Kameras tatsächlich nicht betätigen, könne jedoch niemand überprüfen. Arzt kritisierte zudem, dass der Polizei das Filmen weit im Vorfeld einer Gefahrenlage erlaubt werde. Es reiche bereits aus, dass eine Demonstration groß oder unübersichtlich sei. Diese völlig unbestimmten Rechtsbegriffe lägen allein im Ermessen der Polizei.

Nachdem die Große Koalition das Gesetz hastig am 18. April verabschiedet hatte, fertigte die Berliner Polizei bereits am 1. Mai zahlreiche Übersichtsaufnahmen friedlicher Versammlungen an. Von der zuvor vom Polizeipräsidenten Kandt versprochenen Zurückhaltung konnte dabei keine Rede sein. Die Berliner Polizei informierte kein einziges Mal die Versammlungsteilnehmer über die Videoaufnahmen, häufig nicht einmal die Versammlungsleiter (wie der Polizeipräsident im Innenausschuss einräumen musste). Dabei enthält das Gesetz eine solche Unterrichtungspflicht der Polizei. Bereits die ersten Anwendungen der Videoaufnahmen zeigen deshalb für die HU, dass das Gesetz den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Versammlungen unterläuft. Die Bürgerrechtsorganisation fordert die Abgeordneten der SPD-Fraktion daher auf, dass Gesetz sobald wie möglich aufzuheben.

Für Rückfragen steht Ihnen Anja Heinrich, die Geschäftsführerin der HU Berlin-Brandenburg, zur Verfügung unter 0176/ 78 00 52 25 oder berlin@humanistische-union.de.

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