Aus der Arbeit der HU: Gesetzesvorschläge zur Kennzeichnung der Polizei
Aus: vorgänge Heft 10/1968, S. 360
Allen Landtagen und Bürgerschaften der Länder der Bundesrepublik hat die Humanistische Union am 11. Juli 1968 Petitionen eingereicht, mit denen Änderungen der jeweiligen Polizeigesetze angeregt werden, die eine Kennzeichnung der Polizeibeamten ermöglichen sollen (u.a.):
„Vollzugsbeamte der Polizei tragen ihren Namen deutlich sichtbar an der Uniform. Nichtuniformirte Vollzugsbeamte weisen sich auf Verlangen durch eine Dienstnummer aus.“
Die Humanistische Union bezieht sich bei ihrer Initiative auf eine repräsentative Meinungsumfrage, die ihr von dem Meinungsforschungsinstitut Infratest zur Verfügung gestellt wurde. Nach dieser Ermittlung sprachen sich 66 Prozent der Bevölkerung für eine Kennzeichnung der Polizei aus. 36 Prozent wollen Namensschilder, 33 Prozent würden sich auch mit Nummernschildern zufrieden geben. Nachdem die Befragten in einer zweiten Frage ausdrücklich darauf hingewiesen worden waren, daß Polizisten verpflichtet seien, ihren Dienstausweis auf Verlangen vorzuzeigen, sprachen sich doch noch 54 Prozent für eine zusätzliche Kennzeichnung der Polizei durch Namensschilder aus.
Die Petitionsschriften befassen sich außerdem mit einem anderen Argument, das bisher gegen die Kennzeichnung des Polizeibeamten vorgebracht wurde:
„Das verschiedentlich vorgetragene Argument, eine Kennzeichnung des Polizeibeamten verletze seine Menschenwürde, ist unseres Erachtens nicht stichhaltig. Es ist nicht einzusehen, wieso das Bekenntnis zum eigenen Namen die Menschenwürde verletzt. Auch der Hinweis auf die ungleiche Behandlung von Polizei und polizeipflichtigen Personen im Falle der Kennzeichnung läßt sich unserer Meinung nach weder logisch noch juristisch vertreten. Der polizeiliche Vollzugsbeamte repräsentiert im Dienst staatliche Exekutivmacht. Seine Kennzeichnung soll den Bürger vor einem Mißbrauch der Macht schützen. Der Bürger und der Polizeibeamte befinden sich in völlig ungleichen Positionen, die gesetzlich gleich zu behandeln widersinnig wäre.“
Die Petition hat inzwischen bei verschiedenen Landtagen und Länderinnenministerien Beachtung gefunden. Bisher war die Kennzeichnung zumeist abgelehnt worden mit dem Argument, daß weder die Bevölkerung noch die Polizei sie wünsche.