HU begrüßt Lockerungen der Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg
Die Bürgerechtsorganisation Humanistische Union Berlin-Brandenburg begrüßt die beiden miteinander abgestimmten Erlasse der Innenministerien Berlin und Brandenburg. Diese bedeuten eine deutliche Ausweitung der
Bewegungsfreiheit für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg.
Die Erlasse sind zwar dem Wortlaut nach noch nicht bekannt, werden jedoch morgen mit Inkrafttreten von den Innenministerien veröffentlicht. Dies ist einer gemeinsamen Pressemitteillung vom heutigen Tage zu entnehmen.
Aus bürgerrechtlicher Sicht sind solche Regelungen längst überfällig und werden von der HU und Flüchlingsorganisationen seit Jahren gefordert.
Durch die Möglichkeit der Ausländerbehörden, Flüchtlingen eine „Dauerverlassenserlaubnis“ nach Berlin bzw. Brandenburg zu erteilen, wird
die Situation von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen in Berlin und Brandenburg spürbar verbessert. Die Erlasse stellen damit eine
Übergangslösung bis zur nach wie vor erforderlichen bundesweiten Abschaffung der Residenzpflicht dar.
Die HU begrüßt ebenfalls die schon länger angekündigte Gesetzesinitiative der beiden Bundesländer zur bundesweiten Abschaffung der Residenzpflicht über den Bundesrat. Bis dahin sollten die Länder ihre Möglichkeiten nutzen, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern.
Wir bedauern die angekündigten Einschränkungen der „Dauerverlassenerlaubnis“ für Straftäter und solche Flüchtlinge, die nach
Meinung der Ausländerbehörde nicht hinreichend kooperieren. In diesen Fällen wird die Versagung der Verlassenserlaubnis zur Zusatzstrafe für
Flüchlinge.