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HU begrüßt Lockerungen der Residenz­pflicht in Berlin und Brandenburg

31. Juli 2010

Die Bürgerechtsorganisation Humanistische Union Berlin-Brandenburg begrüßt die beiden miteinander abgestimmten Erlasse der Innenministerien Berlin und Brandenburg. Diese bedeuten eine deutliche Ausweitung der

Bewegungsfreiheit für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge in Berlin und Brandenburg.

Die Erlasse sind zwar dem Wortlaut nach noch nicht bekannt, werden jedoch morgen mit Inkrafttreten von den Innenministerien veröffentlicht. Dies ist einer gemeinsamen Pressemitteillung vom heutigen Tage zu entnehmen.

Aus bürgerrechtlicher Sicht sind solche Regelungen längst überfällig und werden von der HU und Flüchlingsorganisationen seit Jahren gefordert.

Durch die Möglichkeit der Ausländerbehörden, Flüchtlingen eine „Dauerverlassenserlaubnis“ nach Berlin bzw. Brandenburg zu erteilen, wird

die Situation von Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen in Berlin und Brandenburg spürbar verbessert. Die Erlasse stellen damit eine

Übergangslösung bis zur nach wie vor erforderlichen bundesweiten Abschaffung der Residenzpflicht dar.

Die HU begrüßt ebenfalls die schon länger angekündigte Gesetzesinitiative der beiden Bundesländer zur bundesweiten Abschaffung der Residenzpflicht über den Bundesrat. Bis dahin sollten die Länder ihre Möglichkeiten nutzen, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern.

Wir bedauern die angekündigten Einschränkungen der „Dauerverlassenerlaubnis“ für Straftäter und solche Flüchtlinge, die nach

Meinung der Ausländerbehörde nicht hinreichend kooperieren. In diesen Fällen wird die Versagung der Verlassenserlaubnis zur Zusatzstrafe für

Flüchlinge.

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