SPD

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Innenpolitik

1) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten (z. B. U-Bahnen) für zumutbar?

Die Videoüberwachung an Orten wie der U-Bahn ist vor allem eine Sache des Hausrechts des Eigentümers. Eine generelle Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen lehnen wir ab, da damit die Kriminalität oftmals nur verlagert wird. An gefährdeten Orten halten wir jedoch eine Videoüberwachung für richtig. Bahnhöfe sind, wie die Terroranschläge in London und Madrid zeigen, gefährdet. Insofern halten wir die Entscheidung der BVG und der Deutschen Bahn, im Rahmen ihres Hausrechts in den Bahnhöfen eine Videoüberwachung durchzuführen, für richtig. Zwar lassen sich unmittelbar bevorstehende Anschläge nicht verhindern, doch konnte zum Beispiel in London nach dem fehlgeschlagenen Anschlagsversuch einer Wiederholung verhindert werden.

In jedem Fall müssen die Regeln des Datenschutzrechts beachtet werden. Insbesondere dürfen die Videoaufnahmen, falls eine Speicherung erfolgt, nur so lange gespeichert werden, wie erforderlich. Es dürfen auch nicht mehr Personen als erforderlich Zugang zu den gespeicherten Aufnahmen haben.

2) Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht(Polizeibeauftragte/r)?

Fälle, in denen der Polizei vorgeworfen wird, unverhältnismäßig gehandelt zu haben, werden in der Regel im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses thematisiert. Die Polizeiführung ist nach unserer Erfahrung ehrlich bemüht, die Sachverhalte aufzuklären. Wir haben den Eindruck, dass mit dem Anspruch gearbeitet wird, aus Fehlern zu lernen, anstatt zu vertuschen oder zu verharmlosen. Vor diesem Hintergrund glauben wir nicht, dass die Einrichtung eines Polizeibeauftragten zu einem höheren Maß an Sachaufklärung beitragen könnte.

3) Befürworten Sie eine individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten?

Wir befürworten die individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten. In weiten Bereichen ist das Tragen der Namensschilder bereits jetzt die Regel. Eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einsätzen durch eine Buchstaben oder Zahlenkombination halten wir ebenfalls für richtig. Dies wollen wir jedoch nicht gegen die Sorgen der Polizeibeamtinnen und -beamten durchsetzen,sondern die Polizeibeamten davon überzeugen, dass sie allen Grund haben, dem Bürger selbstbewusst und deswegen auch offen gegenüberzutreten.

dem Ansehen Deutschlands bzw. Berlins in der Welt schaden könnten?

Das Ansehen Deutschlands in der Welt beruht auf dem Aufbau einer freiheitlichen Demokratie nach der NS-Diktatur. Gerade deshalb können Versammlungen nicht allein deswegen verboten werden, weil es dem Ansehen Deutschlands schaden könnte.

in der Nähe von Parlamentsgebäuden stattfinden?

Demonstrationen sollten auch in der Nähe von Parlamentsgebäuden stattfinden können. Allerdings sollte dabei darauf geachtet werden, dass Sitzungen des Parlamentes nicht gestört werden. Insbesondere sollten die Parlamentarier ihre Entscheidungen nicht unter dem „Druck der Straße“ treffen, sondern in sorgfältiger Abwägung. Deshalb ist aus unserer Sicht die derzeitige Rechtslage eine gute Lösung, Versammlungen in Parlamentsnähe an den Tagen zuzulassen, an denen keine Sitzungen des Abgeordnetenhauses oder seiner Organe und Ausschüsse stattfinden. Sie gilt im Land Berlin für das Abgeordnetenhaus und auf Bundesebene für den Reichstag.

die Menschenwürde beeinträchtigen?

Versammlungen, die die Menschenwürde beeinträchtigen, sind bereits jetzt verboten. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist im Zusammenhang mit anderen Grundrechten zu sehen. Die Menschenwürde steht dabei über allen anderen Grundrechten.

5) Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an so genannten kriminalitätsbelasteten Orten?

Wir haben die verdachtsunabhängiger Kontrollen von Fahrzeugen, die sog. „Schleierfahndung“ nach sorgfältiger Prüfung abgeschafft, weil die Polizei uns dargelegt hat, dass diese Eingriffsbefugnis für sie nicht erforderlich ist. Weiterhin ist die Polizei nach § 21 Abs. 2 ASOG unter engen Voraussetzungen befugt, die Identität von Personen festzustellen, wenn sie sich an bestimmten Orten aufhalten, die man verkürzt damit beschreiben kann, dass sie kriminalitätsbelastetet sind. Dazu zählt beispielsweise, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder verübt werden sollen oder dass sich dort Straftäter aufhalten. Diese Befugnis halten wir für sinnvoll und wollen sie beibehalten.

6) Befürworten Sie die Abschaffung der Rasterfahndung?

Zunächst gilt es, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz sorgfältig auszuwerten. Vieles spricht dafür, dass die Berliner Regelung, die enger gefasst ist, Bestand haben wird. Eine weitere Frage ist, ob die Rasterfandung nach den bisherigen Erfahrungen überhaupt ein geeignetes Mittel zur Abwehr terroristischer Angriffe ist. Dies muss man nun bezogen auf denkbare zukünftige Bedrohungslage analysieren.

7) Befürworten Sie das zwangsweise Verabreichen von Brechmitteln bei Menschen, die des Drogenhandels verdächtigt werden?

Eine Person, die große Mengen an Drogen im eigenen Körper schmuggelt, ist damit nicht nur an einem organisierten Verbrechen beteiligt, das viele Drogenabhängige das Leben kostet, sondern gefährdet auch sich selbst in ganz erheblichem Maße. Zumeist werden diese Drogen in Kondomen oder sehr dünnen Behältnissen geschluckt. Die Beschädigung der Verpackung und die augenblickliche Freisetzung der Drogensubstanz führt zu einer Überdosis, die in der Regel zu schwersten Gesundheitsschäden oder zum Tode führt. Das rechtfertigt in begründeten Verdachtsfällen die Verabreichung von Brechmitteln unter ärztlicher Aufsicht. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Verabreichung des Brechmittels nicht seinerseits wegen einer Vorschädigung der Gesundheit des mutmaßlichen Drogenkuriers zu Komplikationen führt.

Demokratie und gesellschaftliche Teilhabe

1) Befürworten Sie – über die beschlossenen Veränderungen bei Bürgerbegehren und Volksentscheid – weitere Verbesserungen für direktdemokratische Verfahren? Wenn ja, welche?

Die Neuregelungen zum Volksbegehren und Volksentscheid gelten erst im Falle der Zustimmung der Wahlberechtigten am 17. September. Sollte sich das Volk für die Annahme dieser Neuregelung entscheiden, was wir sehr hoffen und wofür wir werben, so werden wir die einfachgesetzlichen Regelungen über das Verfahren so gestalten, dass die bürokratischen Anforderungen auf das erforderliche Maß beschränkt werden. Insbesondere halten wir die freie Sammlung von Unterschriften für das Volksbegehren für sinnvoll, sowie die Nutzung von Unterschriftenlisten anstelle von Einzelbögen.

Die neuen Regelungen auf Bezirksebene zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und die sonstigen Erweiterungen der Bürgerbeteiligung auf Bezirksebene wie zum Beispiel die Einwohnerinitiative und die Bürgerversammlung sind erst im Juni 2005 in Kraft getreten. Die allerersten Erfahrungen zeigen, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheid angenommen werden. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass die Entwicklung hin zu mehr Bürgerbeteiligung in den verschiedensten Formen weitergehen wird. Fertige Pläne haben wir dazu nach nur einem Jahr nicht in der Schublade. Die Praxis wird zeigen, wo es gegebenenfalls Korrekturbedarf gibt oder wo sich weitere Wünsche und Bedürfnisse konkreter Mitgestaltung ergeben. Vieles können die Bezirke bereits selbst regeln. Falls hier weitere Gesetzesänderungen erforderlich sein sollten, sind wir offen.

2) Was wollen Sie tun, damit das Berliner Informationsfreiheitsgesetz künftig verstärkt in Anspruch genommen werden kann?

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist nach dem Brandenburger Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz das zweite Gesetz dazu in Deutschland. Seitdem haben nur noch zwei weitere Bundesländer und der Bund entsprechende Gesetz beschlossen. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzliche Regelung für das Land Berlin deutlich offener ist, als etwa die des Bundes. Es gibt einen eigenen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz. Das Thema der Informationsfreiheit ist in der interessierten Öffentlichkeit auch bekannt und wird sicherlich durch Institutionen wie Transparency International und die jüngst gegründete Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit noch bekannter werden. Wo einzelnen Gebührentatbestände überhöht sind und potenzielle Interessenten abschrecken, können wir uns vorstellen, dies anzupassen.

Das größte Hindernis für die stärkere Inanspruchnahme des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes werden wir jedoch wahrscheinlich nicht beseitigen können: Die Lektüre von Akten ist selbst bei brisanten Sachverhalten, die Gegenstand von Untersuchungsausschüssen sind, ganz überwiegend eine mühsame und langweilige Angelegenheit, vor der viele Menschen zurückschrecken.

3) Mit welchen Maßnahmen wollen Sie bürgerschaftliches Engagement stärken? Bitte nennen Sie maximal drei Punkte.

Bürgerschaftliches Engagement ist in einer Großstadt wie Berlin von herausragender Bedeutung. Die Politik muss Rahmenbedingungen für die Einwohnerinnen und Einwohner schaffen, um deren gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dazu wollen wir vor allem die positiven Erfahrungen aus dem Quartiersmanagement nutzen und eine noch höhere Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Quartieren durch mehr unmittelbare Entscheidungskompetenz erreichen. Darüber hinaus wollen wir Förderinstrumente zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit im Kulturbereich entwickeln. Schließlich wollen wir Bürgerinnen und Bürger auf der kommunalen Ebene stärker an Entscheidungsprozessen beteiligen und unterstützen Instrumente wie kommunale Bürgerhaushalte.

4) Wie stehen Sie zur Einführung des (religiös und weltanschaulich neutralen) Schulfaches Ethik und welche Änderungen fordern Sie gegebenenfalls?

Die SPD ist eindeutig für ein solches Schulfach. Sie hat die Entscheidung dafür im Parlament durchgesetzt und wird sie praktisch umsetzen.

5) Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern? Bitte nennen Sie maximal drei Punkte.

Der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildungs- und Integrationspolitik. Sprachdefizite sollen nach Möglichkeit bereits in den Kindertagesstätten behoben werden. Durch die Qualifizierung unserer Erzieherinnen wird der Spracherwerb in den Kitas noch mehr in den Mittelpunkt der Arbeit gerückt. Schulen müssen sich ihren Quartieren öffnen. Vor allem durch die Elternsprachkurse an den Schulen werden die familiären Bedingungen für die Kinder erheblich verbessert. Auch die Einführung des kostenfreien letzten Kita-Jahres trägt zur Verbesserung der Bildungschancen sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler bei. Wir wollen, dass unsere Kinder möglichst lange gemeinsam lernen und ein durchlässiges, qualitativ hochwertiges Schulsystem.

6) Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern? Bitte nennen Sie maximal drei Punkte.

Bildung steht im Vordergrund. Das Bewusstsein der Migranten für die Bedeutung von Schul- und Berufsabschlüssen muss ebenso wie die Bildungsangebote verstärkt werden. Dort, wo ungeklärte Statusfragen einer Integrationsbereitschaft im Wege stehen, müssen wir etwa mit einer Bleiberechtsregelung für Klarheit sorgen (siehe unten).

7) Wie wollen Sie Flüchtlingen, insbesondere langjährig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten? Bitte nennen Sie maximal drei Punkte.

Hier kann man nur bundeseinheitlich vorgehen, sodass die SPD darauf angewiesen ist, dass auch die CDU die Notwendigkeit einer Bleiberechtsregelung für Altfälle begreift. Darüber hinaus müssen wir erreichen, dass das Verfahren zur Anerkennung von Flüchtlingen als Asylbewerber oder aus sonstigen humanitären Gründen so beschleunigt wird, dass in der Regel binnen ein bis zwei Jahren über den Status Klarheit besteht. Dann sollten die Menschen entsprechend der Entscheidung entweder in ihre Heimatländer zurückkehren, oder es sollte ihnen eine langfristige Perspektive geboten werden, die auch eine Arbeitserlaubnis einschließt.

Strafvollzug

1) Obwohl Straftaten abnehmen, nimmt die Zahl der Inhaftierten zu. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefängnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?

Das Programm „Schwitzen statt Sitzen“ zur Abwehr der Ersatzfreiheitsstrafe sollte ausgebaut werden. Berlin hat damit sehr gute Erfolge und liegt bundesweit im oberen Bereich.

2) Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?

Berlin ist führend bei Vollzugslockerungen. Mancher positive Effekt der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung wird beispielsweise durch die Verlegung in den offenen Vollzug erreicht. Dennoch wäre es auch aus unserer Sicht sinnvoll, wenn von den Möglichkeiten der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung in umfangreicherem Maße Gebrauch gemacht würde. Sie dient nicht nur der Entlastung der Haftanstalten, sondern schafft für den Gefangen in der schwierigen Zeit nach seiner Entlassung einen erheblichen Zusatzanreiz, nicht wieder straffällig zu werden. Das kann mit Bewährungsauflagen flankiert werden. Die Entscheidung darüber liegt jedoch weder in der Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses, noch des Senats, sondern in der Hand unabhängiger Richter; und das wird auch so bleiben. Allerdings kann man beispielsweise bei Fortbildungsveranstaltungen stärker auf diese Möglichkeit hinweisen.

3) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?

Der Neubau der Justizvollzugsanstalt Heidering wird dazu beitragen, die Überbelegungssituation zu beenden und leistet dadurch den entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Haftbedingungen auch in den übrigen Anstalten, einfach weil der einzelne Gefangene mehr Platz haben wird. Ungeachtet dessen wird man sicherlich auch den baulichen Zustand einzelner Anstalten verbessern müssen und ggf. auch Gebäudeteile nicht weiter zur Unterbringung von Gefangenen nutzen.

4) Glauben Sie, dass nach dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten der Haftvermeidung und vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung der geplante Gefängnisneubau in Großbeeren immer noch nötig ist?

Der Neubau des JVA Heidering ist notwendig, um der Überbelegungssituation entgegenzuwirken, denn die Gefangenen haben einen Anspruch auf menschenwürdige Unterbringung. Die Entwicklung der letzten Jahre – auch unter der rot-grünen Bundesregierung – hat eher zu eine Ausweitung von Straftatbeständen und in vielen Fällen zur Erhöhung des Strafrahmens geführt. Als Beispiel sei nur der Bereich des Sexualstrafrechts erwähnt. Die Gerichte treffen härtere Entscheidungen. Das alles wird auch unter Berücksichtigung des demographischen Faktors nicht dazu führen, dass wir auf eine Entlastung der Haftanstalten hoffen dürfen.

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