Piratenpartei

Verwandte Themen:

1. Videoüberwachung

Bei diesem Themenbereich befinden sich die PIRATEN Berlin in der Meinungsbildungsphase, auf der nächsten Landesmitgliederversammlung wird ein Antrag zum Wahlprogramm eingereicht, der bereits innerhalb der Partei unterstützt wird.

a) Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?

Die PIRATEN Berlin lehnen Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen ab. Soweit aus technischem Sicherheitsinteresse bzw. zur Sicherheit der Fahrgäste im Bereich öffentlicher Verkehrsmitteln beim Ein- und Aussteigen nicht auf Kameratechnik verzichtet werden kann, sprechen wir uns gegen die Aufzeichnung, Weiterleitung und Auswertung dieser Daten aus. Die PIRATEN Berlin sehen den gezielten, regelmäßigen Einsatz von Sicherheitspersonal und Polizeibeamten in gefährdeten Bereichen als wirkungsvoller an und verurteilen den Versuch Personal durch Technik zu ersetzen.

Das Wahrnehmen der Bürgerrechte, ob Versammlungsrecht oder Meinungsfreiheit wird durch die Überwachung des öffentlichen Raumes erschwert. In Kombination mit dem Vermummungsgebot und potentieller Gesichtserkennung wird eine anonyme Teilnahme unmöglich gemacht. Ständige Video-Überwachung führt zu Verdrängung und Konzentration der Kriminalität in angrenzende, nicht unter Beobachtung stehende Bereiche. Das Problem wird verlagert und nicht gelöst.

b) Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?

Nein

Die PIRATEN Berlin sind der Meinung, dass bevor man sich über eine Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen Gedanken macht, diejenigen in der Beweispflicht stehen, nachzuweisen, dass alternative Möglichkeiten zur Gewährleistung von Sicherheit im Öffentlichen Raum als chancenlos anzusehen sind. Weiterhin ist die nachhaltigen positiven Wirkungen der Überwachungsmaßnahmen nachzuweisen.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen ist es unabdingbar, dass die Ergebnisse der Evaluation in überwachtem öffentlichem Raum mit nichtüberwachtem Raum verglichen werden, um Verdrängungs- und Verlagerungseffekte der Kriminalität einschätzen zu können. Alle verwendeten Methoden der Studie und die Gründe für deren Auswahl sind ausführlich und nachvollziehbar darzulegen.

Als Alternative schlagen die Berliner Piraten vor, dass Polizei und Ermittlungsbehörden den Fokus auf mehr Aufklärung der Bevölkerung richten und hinsichtlich Präventions- und Deeskalierungsmaßnahmen umfassend informieren. Das Sicherheitsempfinden des Einzelnen hängt von den jeweiligen Situationen ab, je besser man auf Gefahrensituation vorbereitet ist, desto überlegter kann man reagieren.

c) Halten Sie rechtliche Änderungen für erforderlich?

Wir halten eine Änderung des § 31b Abs. 1 BlnDSG nicht für erforderlich, da Videoüberwachungsmaßnahmen selbst keine Möglichkeit darstellen, Leib und Leben zu schützen. Hinsichtlich des in Berlin geltenden bundesweiten Versammlungsgesetzes sprechen wir uns für einen Gesetzesentwurf aus, der ein progressives Berliner Versammlungsgesetz beinhaltet, das die Rechte der Menschen auf Versammlungsfreiheit stärkt.

2. Polizeibeauftragter

Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-stelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht („Polizeibeauftragte/r“)?

Ja

Die Berliner Piraten befürworten die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle. Diese ist durch die Staatsanwaltschaft einzurichten, die für Beschwerden in Bezug auf PolizeiÜbergriffe zuständig ist. Der Staatsanwaltschaft sind für diese Aufgabe Ermittlungsbeamte zur Seite zu stellen, die dienstrechtlich der Staatsanwaltschaft zugeordnet sind. Diese Ermittlungsbeamten dürfen nicht aus dem Polizeidienst des Bundeslandes rekrutiert werden, in dem die unanhängige Beschwerdestelle eingerichtet wird. Der Zuständigkeitsbereich der unabhängigen Beschwerdestelle ist um die Annahme von Beschwerden hinsichtlich Mobbing und Diskriminierung im Polizeidienst zu erweitern.

3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten

Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und/oder Kennnummern?

Ja

Das Fehlverhalten einzelner Polizeibeamter schädigt das Ansehen der Polizei insgesamt. Deshalb befürworten die Berliner Piraten, dass Polizei-Beamte eine anlassbezogene individuelle Kennnummer tragen müssen, die eine Zuordnung individuellen Handelns der Polizei zum jeweils handelnden Beamten ermöglicht.

4. Demonstrationsrecht

Bei diesem Themenbereich befinden sich die PIRATEN Berlin in der Meinungsbildungsphase, auf der nächsten Landesmitgliederversammlung wird ein Antrag zum Wahlprogramm eingereicht, der bereits innerhalb der Partei unterstützt wird.

Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen für die Veranstaltenden, für erforderlich („Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes“)?

Nein, die benannten Maßnahmen und mehr Auflagen für die Veranstalter halten wir nicht für erforderlich, wir fordern ein liberales Berliner Versammlungsgesetz.

Die Berliner Piraten lehnen weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht ab. Von einem eigenen Berliner Versammlungsgesetz würden wir erwarten, dass es liberal ausformuliert ist und die Rechte der Menschen auf Versammlungsfreiheit stärkt. Bisherige Vorstöße zum Beispiel in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben jedoch gezeigt, dass eigene Landesgesetze in der Regel zum Nachteil der Demonstranten, der Anmelder führen und damit dem Geist der Versammlungsfreiheit zuwider laufen. Wichtig ist, dass die Rechte von Demonstrationsteilnehmern und -organisatoren nicht nur auf dem Papier gewahrt bleiben. Ein Berliner Versammlungsgesetz kann keine Ausnahmen und Lücken enthalten, die zum Nachteil der Demonstranten und Organisatoren die Ausübung des Versammlungsrechts schmälern. Ein Berliner Versammlungsgesetz sollte nach Vorstellungen der Berliner Piraten folgende Schwerpunkte umfassen:

Ausschluss von anlasslosen, verdachtsunabhängigen Bild- und Tonaufnahmen durch Einsatzkräfte oder Sicherheitsdienste
Ausschluss von anlasslosen Personenkontrollen
Übergabe Kopien sämtliche Bild- und Tonaufnahmen, die anlassbezogen aufgrund einer Gefahrensituation hergestellt werden, an die Organisatoren der Demonstration
direkte Information von Demonstrationsteilnehmern, die aufgrund einer Gefahrensituation bild- oder tontechnisch aufgenommen wurden.
keine Verwendung von gewonnenem Bild- und Tonmaterial zu Schulungs- und Demonstrationszwecken ohne Einwilligung und Zustimmung der Organisatoren und der betroffenen Demonstrationsteilnehmer
Versammlungsrecht als Grundrecht ist nicht durch Vorgaben in der Verwendung von Materialien und der Lautstärken einzuschränken
Das Vermummungsverbot ist hinsichtlich der Maskierung und der zur Vermummung geeigneter Gegenstände aufzuheben

Individuelle Kennzeichnung aller eingesetzten Polizeibeamten durch Nummerierung, Organisatoren sind über den Einsatzes von zivilen Kräften zu informieren, erfolgt diese Information nicht, gilt der Einsatz von Zivilkräften als nicht zulässig.

5. Verdachtsunabhängige Kontrollen

Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“?

Ja

Die Berliner Piraten fordern die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen. Wer sich an einem öffentlich zugänglichen Ort gesetzeskonform verhält, unterliegt keiner Kontrolle durch staatliche Behörden. Es widerspricht dem Menschenbild des Grundgesetzes, dass Menschen vom Staat als potenzielle Kriminelle behandelt werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen verletzten eine der Grundlage unseres Rechtsstaates, die Unschuldsvermutung. Zudem sind verdachtsunabhängige Kontrollen in der Auswahl tendenziell rassistisch, weil überdurchschnittlich fremd aussehende Menschen kontrolliert werden. Leider wurde diese Praxis auch noch vom jetzigen Innensenator durch den Aufruf, andersartig gekleidete Berliner stärker zu beobachten, verstärkt. Unter dieser Voraussetzung führt eine verdachtsunabhängige Kontrolle zu einer Verstärkung von latentem Rassismus in der Bevölkerung und bei Staatsbeamten.

1. Demokratische Teilhabe

a) Wollen Sie die Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene verbessern?

Ja

– Einführung einer Online-Demokratieplattform zur direkten und echten Beteiligung an politischen Entscheidungen

– Förderung der Einrichtung und Weiterentwicklung von Bürgerhaushalten in den Bezirksverwaltungen

– Abschaffung der Altersgrenze zur Ausübung des aktiven Wahlrechts bei eigenständiger Anmeldung im Wahlregister, Erweiterung des bezirklichen Wahlrechts auf Nicht-EU-Bürger

Begründung:

Für die PIRATEN Berlin steht der Mensch im Zentrum der Politik. Daher fordern wir möglichst umfassende Angebote zur Einbindung in die politischen Prozesse der Stadt an Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben.

Ja

Die PIRATEN Berlin wollen die vorhandenen Möglichkeiten der direkten demokratischen Beteiligung stärken, indem wir entsprechende Initiativen verbindlicher und leichter zugänglich gestalten. Wir streben die Schaffung einer Online-Demokratieplattform an. Die Ergebnisse dieses Systems sollen zunächst in Volks- bzw. Bürgerentscheiden münden, in denen sie als verbindlich bestätigt werden. Ein entsprechender Antrag zum Wahlprogramm wird in der nächsten Landesmitgliederversammlung zum Beschluss vorgestellt.

c) Befürworten Sie eine Änderung der Quoren auf Bezirks- und Länderebene?

Es gibt hierzu weder eine mehrheitliche Abstimmung noch ein Beschluss der PIRATEN Berlin, wir sehen das momentan gültige Quorum für die Annahme eines Volksentscheides von 25 %  Zustimmung der Wahlberechtigten als angemessen an.

d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-Hürde, Ausländerwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)?

– Die PIRATEN Berlin setzen sich für die Abschaffung der Altersgrenze beim aktiven Wahlrecht bei eigenständiger Anmeldung im Wahlregister ein.

– Die PIRATEN Berlin fordern ein kommunales Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgern.

– Die PIRATEN Berlin streben eine umfassende Wahlrechtsreform an, die die Möglichkeit des Kumulieren und Panaschierens sowie Ersatzstimmen beinhaltet

2. Informationsfreiheitsgesetz

Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden können, von der Verwaltung im Internet veröffentlicht werden?

Für dieses Thema wird auf der nächsten Landesmitgliederversammlung ein Antrag zum Wahlprogramm mit folgendem Inhalt gestellt:

Die Piraten Berlin fordern die Umsetzung aller Prinzipien von OpenGoverment für das Land Berlin und seine Bezirke, insbesondere sind Dokumente in jedem Fall und nicht nur auf Anfrage offenzulegen. Eventuelle personenbezogene Daten sind unkenntlich zu machen.

Hierzu fordern wir:

alle öffentlichen Daten sind verfügbar zu machen
die Sammlung der öffentlichen Daten erfolgt unmodifiziert an ihrem Ursprung
die Bereitstellung der öffentlichen Daten erfolgt unmittelbar
die öffentlichen Daten werden maschinenlesbar zur automatisierten Verarbeitung zur Verfügung gestellt
die Bereitstellung der Daten erfolgt, ohne dass eine Registrierung hierfür erforderlich ist.
die Bereitstellung der Daten erfolgt in standardisierten Formaten

Über bestehende Open-Data-Projekte ist flächendeckend zu informieren, die Projekte sind stetig zu erweitern. Hierzu ist eine Identifizierung zur Freigabe geeigneter öffentlicher Daten in die Verwaltungsabläufe zu integrieren. Die Abwicklung der dezentralen Sammlung, der Aufbereitung und Veröffentlichung der betreffenden Daten erfolgt unter vereinheitlichen Open-Source-Prozessen. Es ist ergänzend zu überlegen, ob im Zuge der Einführung dieser Maßnahmen die Aufgabenbereiche des Datenschutzbeauftragten in zwei Bereiche aufgeteilt werden, die Transparenz und den Datenschutz, die jeweils von unterschiedlichen Verantwortlichen vertreten werden.

3. Bürgerschaftliches Engagement

Bei diesem Themenbereich befinden sich die PIRATEN Berlin in der Meinungsbildungsphase, auf Grundlage eines mehrheitlich befürworteten Meinungsbildes möchten wir dennoch die Fragen beantworten:

a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligen?

Die direkte demokratische Beteiligung der Bürger an Entscheidungen der Senatsverwaltung  bzw. der Bezirksverwaltungen ist den PIRATEN Berlin ein Grundanliegen, daher fordern wir die Einrichtung einer Online-Demokratieplattform. Innerhalb der Plattform ist es jeder Institution und jedem interessierten Bürger möglich ihre Positionen darzustellen. Die Ergebnisse hieraus sind bei der Entscheidung zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu berücksichtigen, zivilgesellschaftliche Institutionen als Fachberater bei der Fortführung der Maßnahme einzubeziehen.

Als weiteren Vorteil sehen die PIRATEN Berlin die durch die Online-Demokratieplattform entstehende Vernetzung der Institutionen untereinander als auch zu den interessierten Bürgern an. So können Kapazitäten besser genutzt und gegenseitige Forderungen untereinander abgestimmt werden.

b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an?

Ja

Die Piraten begrüßen das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der Bürger unserer Stadt und sehen dies als Gewinn für unsere Gesellschaft an. Das vielfältige Engagement führt zur Verbesserung des Zusammenlebens untereinander und schafft bzw. verbessert für Bürger die Möglichkeit Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Das freiwillige Engagement stärkt die Gemeinschaft und die Verbundenheit zwischen den Menschen.

Wie könnte die Anerkennungskultur für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger in Berlin verbessert werden?

Als Anreiz dient der Idealismus des Einzelnen und die Fähigkeit andere für eine Mitarbeit zu begeistern. Jedes System, welches bürgerschaftliches Engagement untereinander vergleicht, widerspricht dem Prinzip, dass jeder Anerkennung verdient, der etwas Sinnvolles tut, das anderen zugute kommt und das die Gemeinschaft und die Verbundenheit zwischen den Menschen stärkt. Bürgerliches Engagement darf nicht im Wettbewerb zueinander stehen.

Die PIRATEN Berlin fordern, dass das freiwillige Engagement stärker und flächendeckend in der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlins und der Bezirke gewürdigt wird, um so die Möglichkeiten zur Beteiligung einer breiten Masse der Bevölkerung nahezubringen und auch die Vernetzung von gleichgesinnten Freiwilligen, Verbänden und Vereinen finanziell zu unterstützen. Der Stellenwert des Einzelnen in der Gesellschaft darf sich nicht länger nur am beruflichen Erfolg oder an seinem Wohlstand messen lassen.

c) Nennen Sie drei Maßnahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-häuser oder das Landesnetzwerk Bürgerengagement „aktiv in Berlin“) stärken wollen.

Organisation monatlicher Treffen, in denen Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements in allen gesellschaftlichen Bereichen vorgestellt werden, durch die Bezirksämter und den Senat.
Einführung eines Ehrenamttages für Schüler und Studenten. Jeder Schüler und Student hat einmal im Jahr die Möglichkeit, einen Schultag lang ein Ehrenamt seiner Wahl unabhängig von den eigenen Engagements in Vereinen und Netzwerken auszuüben.
Ausbau, Stabilisierung und finanzielle Förderung von speziellen Infrastruktureinrichtungen wie Freiwilligenagenturen, kommunalen Bürgerbüros, Beratungs- und Selbsthilfekontaktstellen, um die gegenseitige Vernetzung zu erhöhen.

4. Ethikunterricht

Bei diesem Themenbereich befinden sich die PIRATEN Berlin in der Meinungsbildungsphase, die Beantwortung der Fragen erfolgt auf Grundlage unserer Positionen zum Themenbereich Bildung und Integration.

a) Strengen Sie Änderungen der Rahmenbedingungen für den Ethikunterricht an?

Die PIRATEN Berlin treten dafür ein, dass dieses Lehrfach dazu genutzt wird, die Solidarität und Verständigung zwischen allen Menschen, unabhängig von ihrem rechtlichen Status, ihrer Herkunft und ihrer Religion aufzubauen und zu verbessern. Daher regen wir an, regelmäßig einen Meinungsaustausch von Schülerklassen aus unterschiedlichen Bezirken vorzunehmen, um die jeweilige Lebenssituation besser nachvollziehen zu können. Darüber hinaus ist im Ethikunterricht jährlich ein Tag für Freiwilliges Engagement anhand von Besuchen und Vorstellungen bei gemeinnützigen Organisationen, Institutionen und Initiativen vorzubereiten.

b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und –lehrer adäquat für das Fach ausgebildet sind.

Die momentane Praxis, die Grundlagen des Lehrfaches Ethik allein über Lehrerfortbildung zu vermitteln, halten die PIRATEN Berlin angesichts der Komplexität des Lehrziels für nicht ausreichend. Es wird der Eindruck vermittelt, dieses Fach wäre gegenüber anderen Lehrfächern nicht gleichwertig. Wir fordern daher die Einrichtung eines Studiengangs Ethik, als Grundlage für diese Lehramtstätigkeit.

5. Bildungschancen

Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

Die PIRATEN BERLIN begrüßen die Entwicklung hin zu Gemeinschaftsschulen, die jedem Schüler die gleiche Möglichkeit zur Partizipation geben und keine Vorauswahl vornehmen. Schulen sollen den Lernenden zu Erfolgserlebnissen und nicht zur Erfahrung des Scheiterns verhelfen. Bewertungen von Lernenden müssen diese als Individuen würdigen und ihre Leistungen als Bestandteil und Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter verschiedenen Aspekten in den Blick nehmen.
Die Etablierung der Sprache der Schüler mit Migrationshintergrund als Lehrfach an den jeweiligen Schulen ist umzusetzen, um gegenseitiges Verstehen zu erleichtern.
Die Schüler und Schülerinnen sind anfangs in ihrer Muttersprache zu unterrichten, um bereits bestehende Defizite zu mindern, dies ist mit verstärktem Lehrkrafteinsatz oder mittels Lehrsoftware in der Muttersprache möglich.

6. Gesellschaftliche Teilhabe

Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

Die PIRATEN Berlin fordern für Menschen mit Migrationshintergrund die Anerkennung von Bildungsabschlüssen und gezielte Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Die PIRATEN Berlin fordern für jeden Nicht-EU-Bürger das kommunale Wahlrecht, das Recht auf demokratische Mitbestimmung auf allen Ebenen der städtischen Politik.
Die PIRATEN Berlin fordern die Abschaffung der Residenzpflicht und treten dafür ein dass die Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Freizügigkeit genießen können.

7. Integrationsperspektiven

Wie wollen Sie Flüchtlingen, insbesondere langjährig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

Die PIRATEN Berlin fordern die Möglichkeit von Flüchtlingen, die Staatsbürgerschaft neben der ihres Heimatlandes zu erlangen und somit ein Ende der Abschiebepraxis, unabhängig ob diese in ihrer Heimat verfolgt werden oder aus wirtschaftlichen Gründen geflohen sind.
Die PIRATEN Berlin fordern darüber hinaus eine Abkehr von der Praxis Flüchtlinge in Wohnheimen unterzubringen, diesen ist seitens des Landes zur Verfügung gestellten Wohnungen oder Wohngemeinschaften ein Zuhause finden, das ihnen Möglichkeiten zur freien Entfaltung bietet.
Jedem Flüchtling ist es zu ermöglichen, in unserem Land Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen abzuschließen, um eine Perspektive für ein Leben in unserer Stadt oder die Rückkehr ins Heimatland aufzubauen.

1. Vermeidung von Haft

Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefängnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?

Gefängnisaufenthalte bedeuten einen Einschnitt in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Die Entscheidung über die Gewährung einer Bewährungsstrafe soweit dies gesetzlich zulässig ist, erfolgt durch die Gerichtsbarkeit. Die Ablehnung einer Bewährungsstrafe erfolgt auf der Grundlage der Vermutung der Rückfälligkeit des Verurteilten. Hier sind ggf. die Auflagen an den Verurteilten zu erweitern, um ihm dennoch die Strafaussetzung auf Bewährung zu ermöglichen und so mit dem Resozialisierungsprozess unmittelbar nach Verurteilung zu beginnen.

Im Sinne der Resozialisierung und Vermeidung von Rückfällen für die Betreffenden befürworten wir eine Verstärkung von integrierenden Maßnahmen, der Förderung von Bildungs- und Weiterbildungschancen und den Einsatz von kompetenten Ansprechpartnern.

Grundsätzlich ist jedoch eine Prävention das beste Mittel gegen Gefängnisaufenthalte, da diese erst dann erfolgen, wenn ein Verbrechen erfolgt ist. Jugendämter, Schulen, Sozialarbeiter, Jugendrichter und Polizeibeamte müssen besser miteinander vernetzt werden, so dass Straffälligkeit erst gar nicht geahndet werden muss.

Weiterhin fordern wir die Überprüfung der Strafbarkeit von Vergehen wie z. B. dem Schwarzfahren und das Vorbringen von Gesetzesänderungen auf der Bundesratsebene. Auch die Unterscheidung von Verbrechen und Vergehen, womit das jeweilige Strafmaß bestimmt wird, gehört auf den Prüfstand.

Darüber hinaus sind die Möglichkeiten unbürokratisch zu erweitern, die es ermöglichen, Geldstrafen durch soziale Arbeit auszugleichen, hier sind auch die sozialen und gemeinnützigen Organisationen gefragt.

2. Entlassung auf Bewährung

Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?

Im Rahmen des Strafvollzugs ist der Fokus auf Resozialisierungsmaßnahmen zu richten, um Perspektiven zu ermöglichen. Darüber hinaus sind Überbelegungen die zu sozialen Spannungen führen prinzipiell zu vermeiden, um somit Tätlichkeiten zu verhindern, die sich negativ auf eine Entlassung auf Bewährung auswirken können.

Bewährungshelfer sollten bereits während des Strafvollzuges Kontakt aufbauen und die Rückkehr ins soziale Leben durch integrierende Maßnahmen bei Wohnungssuche, Arbeitsplatzsuche oder Bildungsmaßnahme vorbereiten und darüber hinaus temporär intensiver in der Bewährungszeit zur Verfügung stehen. Das erfordert die Erhöhung der Anzahl der Bewährungshelfer, so dass diese ihren Aufgaben auch tatsächlich gerecht werden können.

Die PIRATEN Berlin sehen in einem Strafvollzug in erster Linie die Chance für den Einzelnen, sich für sein Leben neue Perspektiven aufzubauen und sich in die Gesellschaft neu einzugliedern.

3. Haftbedingungen

a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?

Haftanstalten in baulich schlechtem Zustand können nicht weiter betrieben werden, sondern sind für die Dauer von Sanierungsmaßnahmen zu schließen bzw. ggf. in Teilbereichen, die eine Nutzung ermöglichen, offen zu halten.
Den Gefangenen des Strafvollzugs sind mehr Möglichkeiten zum Freigang zu bieten, ggf. unter Begleitung.
Überbelegungen sind aufgrund der Gefahr von sozialen Spannungen zu vermeiden, jedem Gefangenen sind genügend Rückzugsmöglichkeiten zu bieten.

b) Welche Änderungen des Strafvollzugsgesetzes – insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung – halten Sie für wünschenswert?

Im Zeitalter der Kommunikation halten wir es für lebensfern Gefangenen im Strafvollzug den Zugriff auf Telekommunikationsmittel und die Internetnutzung zu verweigern. Hiermit nimmt man den Betroffenen jegliche Möglichkeit, sich über das Weltgeschehen umfassend zu informieren, da Massenmedien in heutiger Zeit nicht in jedem Fall objektiv berichten. Darüber hinaus bietet das Internet Möglichkeiten mit anderen Bürgern in Verbindung zu treten, Freizeitaktivitäten zu gestalten und somit soziale Bindungen aufzubauen. Eine Einschränkung auf den Zugriff von Internetseiten sehen wir nicht als erforderlich an, insofern Bedenken vorliegen, dass Delikte fortgesetzt oder neu geschaffen werden, kann die Nutzung des Internets begleitend erfolgen.

Sicherungsverwahrung

1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das führt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Außerdem können entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei wählen.

Wie wollen Sie das Urteil hier umsetzen?

Die PIRATEN Berlin treten für eine Politik ein, die ihre Grundlage in der Einhaltung der Menschenrechte und des Grundgesetzes hat. Es entspricht nicht unserem Rechtsempfinden, den Freiheitsentzug nach dem die Strafe abgebüßt wurde, durch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu verlängern. Wir nehmen die Ängste der Bevölkerung vor einem eventuellen Rückfall in die Kriminalität ernst, dies kann aber nicht dazu führen, dass wir die rechtsstaatliche Ebene verlassen, das Recht auf Freiheit in unverhältnismäßiger Weise einzuschränken und von dem Prinzip der Unschuldsvermutung Abstand nehmen.

Für den von einer nachträglichen Sicherungsverwahrung unterliegenden Strafgefangenen sind Maßnahmen zur Wiedereingliederung nicht planbar, da das Datum der Freilassung unbestimmt bleibt. Dies kann zu psychischen Auswirkungen führen, die einen Rückfall eher begünstigen.

Wir begrüßen daher das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dem das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 04.05.2011 gefolgt ist. Die PIRATEN Berlin schließen sich der Sichtweise des Bundesverfassungsgerichtes an, dass die Sicherungsverwahrung ein schwerwiegender Eingriff in das Freiheitsgrundrecht darstellt.

Dem Urteil ist Rechnung zu tragen, die betreffenden Sicherungsverwahrten sind frei zu lassen, da diese verfassungswidrig festgehalten werden. Die freie Wahl des Wohnortes ist durch ein Angebot an Therapiemöglichkeiten und der Beistellung psychologisch geschulter, fachkundiger Bewährungshelfer zu begleiten.

Wir sehen die Sicherungsverwahrung selbst sehr kritisch, da auch eine im Urteil vorgesehene Sicherungsverwahrung sich allein auf eine unsichere Gefährlichkeitsprognose bezieht. Innerhalb einer notwendigen Reform zum Thema Sicherungsverwahrung ist nach unserer Einschätzung die Zeit des Strafvollzuges verstärkt durch Therapie- und Betreuungsangebote sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Gefangenen mit dem Ziel der Wiedereingliederung zu gestalten.

Mit dieser Zielausrichtung kann die Sicherungsverwahrung in ein Angebot an begleitenden Therapie- und Betreuungsmöglichkeiten umgewandelt werden, im Vordergrund kann nur die Prävention von zukünftigen Straftaten stehen, nicht die Strafe für eventuell zukünftig begangene Verbrechen. Daher ist die Zeit nach dem Strafvollzug so zu gestalten, dass diese auch in der Außenwirkung als klare präventive Maßnahme und nicht als Strafmaßnahme darstellt.

2. Wie sollen die Sicherungsverwahrten auf die Freiheit vorbereitet werden?

Sicherungsverwahrten ist eine Perspektive für das Leben in Freiheit zu eröffnen. Sämtliche Maßnahmen, die eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen, sind unmittelbar nach Haftantritt zu beginnen. Hierzu zählen wir Therapie- und Betreuungsangebote sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Gefangenen. In einem ausreichenden Zeitraum vor Entlassung sind dem Gefangenen Angebote zum Leben in Wohngemeinschaften, Therapiegemeinschaften vorzuschlagen und durch Resozialisierungsmaßnahmen zu ergänzen, die sie auf das Leben in Freiheit vorzubereiten. Wie bei Frage 1 halten wir die Beistellung von psychologisch geschulten Bewährungshelfern für eine sinnvolle Ergänzung.

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