Innenpolitik

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Videoüberwachung

1. Unter welchen Voraussetzungen halten Sie Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. U-Bahnen) für zumutbar?

Position der Humanistischen Union:

Videoüberwachung bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte zahlloser Menschen, gegen die nichts vorliegt. Der Eingriff ist besonders gravierend, wenn nicht nur beobachtet, sondern Daten auch gespeichert werden. Mit großer Sorge beobachtet die Humanistische Union die ständige Ausweitung der Videoüberwachung, insbesondere in öffentlichen Räumen, die rechtlich privat sind. Bei diesen privat-öffentlichen Räumen greift das für öffentliche Gebäude und Verwaltungen gültige Datenschutzrecht nicht. Auf den U-Bahnhöfen wurde Personal durch Kameras ersetzt, und mit politischer Unterstützung läuft derzeit ein Modellversuch. Die Humanistische Union lehnt die Videoüberwachung ab, weil die bürgerrechtlichen Risiken eklatant sind, während der Nutzen für die Sicherheit äußerst fragwürdig ist. Kameras können bei Straftaten nicht eingreifen, sondern sie allenfalls dokumentieren. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Videoüberwachung eher eine Verlagerung als einen Rückgang von Straftaten bewirkt.

Positionen der Parteien:

CDU und SPD verweisen bei der Videoüberwachung an privat-öffentlichen Orten, wozu auch die BVG gehört, auf das Hausrecht.

Die CDU hält Überwachungskameras für sinnvoll, weil so Straftaten leichter dokumentiert und verfolgt werden könnten. Außerdem schreckten sie ab und das Sicherheitspersonal könne, ohne erst alarmiert worden zu sein, eingreifen. Darüber hinaus will die CDU besonders gefährliche öffentliche Plätze durch die Polizei videoüberwachen lassen. Diese Überwachung sei geeignet, kostengünstig an relevanten Orten das Sicherheitsgefühl zu stärken und die Kriminalität zurückzudrängen.

Die SPD spricht sich für ein Beachten der Regeln des Datenschutzes aus. Eine generelle Videoüberwachung öffentlicher Orte wird abgelehnt, allerdings befürwortet sie wie die CDU eine Videoüberwachung an gefährdeten Orten.

Die Linkspartei.PDS spricht sich gegen eine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes aus. Die videoüberwachten Orte müssten gekennzeichnet sein. Sie steht dem BVG-Modellversuch der Videoüberwachung auf drei U-Bahnlinien skeptisch gegenüber, möchte jedoch die Ergebnisse abwarten.

Noch stärker lehnen Bündnis 90/Die Grünen und die FDP die Videoüberwachung ab.

Bündnis 90/Die Grünen sehen in der Videoüberwachung einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Ausweitung komme für sie nur in Betracht, wenn wissenschaftlich fundiert dargelegt werde, dass Videoüberwachung im konkreten Fall Straftaten tatsächlich verhindere und es keine bürgerrechtsverträgliche Alternativen gebe. Eine Vorratsdatenspeicherung lehnen sie ab. Zur Verhinderung von Straftaten taugten Kameras nur, wenn live beobachtet werde und Sicherheitspersonal schnell am Ort des Geschehens sein könne.Die FDP ist generell gegen die Videoüberwachung, weil sie massiv Grundrechte verletzte, ohne vor Kriminalität und terroristischen Anschlägen zu schützen. Die Videoüberwachung öffentlicher Plätze verdränge nur die Kriminalität an andere Orte. Die FDP meint, die BVG solle das Geld für die Videoüberwachung in Personal investieren.

Polizeibeauftragte

2. Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht („Polizeibeauftragte/r“)?

  CDU   FDP   SPD   Grüne  Linke  Ja  +    +   + Nein  +   +  

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union  befürwortet eine unabhängige Beschwerdestelle, die Vorwürfen unverhältnismäßiger Polizeigewalt nachgehen kann. Bisher gibt es für Betroffene nur die Möglichkeit einer Strafanzeige, die regelmäßig zu einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und fast nie zu Verurteilungen von PolizistInnen führt. Zudem bleiben bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit einzelnen PolizistInnen strukturelle Mängel in der Polizei außer acht. . In Hamburg war die Humanistische Union mit Professor Fritz Sack an einer Polizeikommission beteiligt, die allerdings nur ehrenamtlich arbeitete. Aus diesen Erfahrungen fordert die Humanistische Union eine hauptamtliche, mit weitreichenden Befugnissen ausgestattete Stelle.

Positionen der Parteien:

Die SPD hält eine unabhängige Beschwerdestelle für unnötig, weil entsprechende Probleme im Innenausschuss thematisiert werden und die Polizeiführung sich „ehrlich bemüht, die Sachverhalte aufzuklären“.

Die CDU hält ebenfalls die bestehenden Möglichkeiten der Kontrolle polizeilichen Handelns für ausreichend.

Die Linkspartei.PDS befürwortet, auch wenn es bereits deutliche Veränderungen innerhalb der Polizeiführung gebe, eine unabhängige Beschwerdestelle. Sie konnte sich damit in der Koalition nicht durchsetzen.

Bündnis 90/Die Grünen sind, weil eine gerichtliche Aufarbeitung polizeilichen Handels meistens scheitere, für diese Stelle. Sie sollte auch anonymen Hinweisen aus den Reihen der Polizei nachgehen können. Neben der Überprüfung individuellen Fehlverhaltens könne die Polizeibeauftragte auch helfen, durch strukturelle Veränderungen das Risiko unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns zu mindern.

Die FDP ist für eine mit den notwendigen Rechten ausgestattete, unabhängige Beschwerdestelle. Als Vorbild nennt sie den Beauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz.

Kennzeichnung von PolizistInnen

3. Befürworten Sie eine individuelle Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten?

CDU   FDP SPD  Grüne Linke  Ja   +    +   +  +  Nein  +     

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union hält für eine effektive Kontrolle der Polizei eine individuelle Kennzeichnung für erforderlich. Im demokratischen Rechtsstaat ist polizeiliches Handeln an Gesetze gebunden, deren Einhaltung im Einzelfall überprüfbar sein muss. Die beschlossene Gruppenkennzeichnung ist höchstens ein halbherziger Schritt in die richtige Richtung.  Wer in Uniform Straftaten begeht, muss eindeutig identifizierbar sein.

Positionen der Parteien:

Die CDU ist gegen Namensschilder bei PolizistInnen. Außerdem sei jede Beamte verpflichtet, auf Verlangen ihre Dienstkarte auszuhändigen. Die SPD will eine individuelle Kennzeichnung nicht gegen den Willen der Polizei durchsetzen.

Die Linkspartei.PDS befürwortet die im Koalitionsvertrag vereinbarte individuelle Kennzeichnung. Sie konnte nicht gegen die Polizei durchgesetzt werden. Die Linkspartei.PDS will eine individuelle Kennzeichnung durchsetzen, wenn es bei der individuellen Zuordnung, zum Beispiel in Gerichtsverfahren, Probleme gibt.

Bündnis 90/Die Grünen und die FDP befürworten eindeutig eine individuelle Kennzeichnung und halten die Gruppenkennzeichnung für unzureichend. 

dem Ansehen Deutschlands bzw. Berlins in der Welt schaden könnten?

 CDU  FDP SPD  Grüne Linke  Ja  +     Nein   +    +  +   + 

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union verteidigt entschieden die Versammlungsfreiheit gegen immer wieder aufflackernde Bestrebungen, es zu beschränken. Das Ansehen eines Gemeinwesens kann kein Grund sein, ein Grundrecht zu beschränken. Trotzdem fordern PolitikerInnen dies immer wieder.

Positionen der Parteien:

Nur die CDU kann sich, wenn das Ansehen Deutschlands gefährdet sei, in bestimmten, eng gefassten Fällen vorstellen, Demonstrationen an symbolträchtigen Orten wie dem Brandenburger Tor zu verbieten.Die SPD hält eine mögliche Gefährdung des Ansehens Deutschland in der Welt für keinen ausreichenden Grund.

Die Linkspartei.PDS betont, dass das Demonstrationsrecht eines der konstituierenden Rechte der Demokratie und ein bedeutendes Minderheitenrecht sei.

Bündnis 90/ Die Grünen sind ebenfalls gegen eine so begründete Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Sie sehen sogar einen Schaden für das Ansehen Deutschlands als demokratischer Staat, wenn solche Gesichtspunkte für ein Verbot  herangezogen werden könnten.

in der Nähe von Parlamentsgebäuden stattfinden?

 CDU  FDP SPD  Grüne Linke  Ja  +  +   +    Nein     +   + 

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union fordert die Abschaffung der Bannmeilen um Parlamente. Grundrechtsbeschränkte Zonen passen nicht in eine Demokratie. Zum Schutz der Abgeordneten reichen das Hausrecht und das Versammlungsrecht aus.

Positionen der Parteien:

Die CDU und die SPD halten die derzeitige Bannmeilen-Regel für sinnvoll. Die FDP hält eng begrenzte Bannmeilen, um die Funktionsfähigkeit der Parlamente zu sichern, für erforderlich.

Die Linkspartei.PDS hält sie für ein Relikt.

Bündnis 90/Die Grünen meinen, dass, wie in anderen europäischen Hauptstädten, die Funktionsfähigkeit des Parlaments auch auf andere Weise gewährleistet werden könne.

die Menschenwürde beeinträchtigen?

 CDU  FDP SPD  Grüne Linke  Ja  +   +   +    +  + Nein     

Position der Humanistischen Union:

Aus Sicht der Humanistischen Union kann höchstens die Beeinträchtigung der Menschenwürde ein Demonstrationsverbot rechtfertigen. Zuvor muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob die Demonstration nicht mit Auflagen stattfinden kann. Demonstrationsverbote zum Schutz der Menschenwürde sind nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes seit langem möglich. Entsprechende Gesetze auf Bundes- und Landesebene sind daher unnötig und wurden von der Humanistische Union zudem als übers Ziel hinausschießend kritisiert.

Positionen der Parteien:

Für alle Parteien ist der Schutz der Menschenwürde wichtiger als die Versammlungsfreiheit.

Die CDU betont, der Schutzbereich von Grundrechten (auch der Versammlungsfreiheit) umfasse niemals die Beeinträchtigung der Menschenwürde.

Die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP sagen, dass Demonstrationen aus diesem Grund bereits jetzt verboten werden können.

Die FDP hält die 2005 beschlossene Änderung des Versammlungsrechts für überflüssig. Die Berliner Gedenkstättenverordnung, nach der an 14 von 500 Gedenkorten nicht mehr demonstriert werden darf, sei purer Aktionismus. Die Liberalen meinen: „Ein Grundrecht für 80 Millionen Menschen einzuschränken, um Aufmärsche von wenigen Rechtsextremisten zu verhindern, ist Ausdruck von Schwäche und Unsicherheit.“

Die Linkspartei.PDS sagt, sie betrachte ein Verbot von Demonstrationen an Orten, die den Nazi-Opfern gewidmet sind, skeptisch. Dennoch habe sie dem entsprechenden Gesetz zugestimmt.

Verdachtsunabhängige Kontrollen

5. Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“?

 CDU  FDP SPD  Grüne Linke  Ja     +   +  Nein  +  +   +  

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union fordert seit langem ein Abschaffen der verdachtsunabhängigen Kontrollen. Wer sich an einem öffentlich zugänglichen Ort gesetzeskonform verhält, hat das Recht, vom Staat in Ruhe gelassen zu werden. Es widerspricht dem Menschenbild des Grundgesetzes, wenn jeder Mensch vom Staat als potenzielle Kriminelle behandelt wird. Außerdem ist die Auswahl tendenziell rassistisch, weil besonders fremd aussehende Menschen kontrolliert werden.

Positionen der Parteien:

Die CDU hält verdachtsunabhängige Kontrollen an „kriminalitätsbelasteten Orten“ für zumutbar, da diese Einstufung bekannt gemacht werde. Dies trage vielfach zur Vermeidung von Straftaten und einer Besserung der Lage bei.

Die SPD hält die derzeitige Regel für richtig.

Ebenso meint die FDP, dass verdachtsunabhängige Kontrollen an wenigen, eng definierten Orten sinnvoll seien.

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen habe die Kontrolle von Menschen, gegen die nichts vorliege, wenig mit den klassischen Aufgaben der Polizei zu tun.

Die Linkspartei.PDS ist gegen verdachtsunabhängige Kontrollen. Sie denkt, wer nichts Verbotenes getan habe, solle vom Staat in Ruhe gelassen werden.

6. Befürworten Sie die Abschaffung der Rasterfahndung?

 CDU  FDP SPD  Grüne Linke  Ja   +     +   + Nein  +    +  

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union lehnt die Rasterfahndung seit ihrem ersten Einsatz in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ab. Sie ist gegen das sinnlose und bis jetzt auch immer erfolglose Erfassen Tausender in der Hoffnung, so eine TerroristIn zu finden. Das gelang nicht gegen die RAF. Das gelang nicht gegen Al Kaida. Aber es wurden, wie der Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten zur Rasterfahndung von 2001 eindrücklich zeigt, wochenlang PolizistInnen mit dem fruchtlosen Abgleichen von Daten beschäftigt. Außerdem war die Rasterfahndung in ihrer ersten Phase gesetzeswidrig.

Positionen der Parteien:

Gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung hält die CDU die Rasterfahndung als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung für unverzichtbar, obwohl die Erfolge der Rasterfahndung in der Vergangenheit noch sehr beschränkt waren. Das Instrument sei daher weiter zu optimieren.Die SPD will das BVG-Urteil zum nordrhein-westfälischen Polizeigesetz auswerten. Sie denkt, dass das derzeitige Berliner Gesetz nicht geändert werden müsse. Aber sie sei bereit die Rasterfahndung an denkbare zukünftige Bedrohungslagen anzupassen.

Die drei kleinen Parteien wollen die Rasterfahndung abschaffen.

Die Linkspartei.PDS sieht in der Rasterfahndung ein untaugliches Mittel und einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Nur das Ende der Legislaturperiode hindere sie, nach dem jüngsten BVG-Urteil, daran, das Berliner Gesetz zu überprüfen.

Bündnis 90/Die Grünen weißen darauf hin, dass das Abgeordnetenhaus bereits 2004 auf ihren Antrag eine Eingrenzung der Rasterfahndung beschlossen habe. Das Desaster der Berliner Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 habe gezeigt, dass so keine Terroristen gefangen werden.

Die FDP sieht in ihr einen völlig unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, der noch nie brauchbare Ergebnisse hervorbrachte.

Einsatz von Brechmitteln

7. Befürworten Sie das zwangsweise Verabreichen von Brechmitteln bei Menschen, die des Drogenhandels verdächtigt werden?

 CDU  FDP SPD  Grüne Linke  Ja  +      +    Nein    +   +  +

Position der Humanistischen Union:

Die Humanistische Union hält den zwangsweisen Einsatz von Brechmitteln, der bereits zu Todesfällen führte, für zutiefst inhuman. Bedenklich ist zudem, dass bei einem Großteil der Brechmitteleinsätze keine Drogen gefunden wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen eines Brechmitteleinsatzes inzwischen zum Zahlen von Schmerzensgeld verurteilt. Die Beweise dürfen nicht verwertet werden. Auch in Berlin muss jetzt der Einsatz von Brechmitteln verboten werden. 

Positionen der Parteien:

CDU und SPD sind in begründeten Verdachtsfällen für das Verabreichen von Brechmitteln. Dies sei auch nötig, um die betroffenen Personen vor erheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen. Die SPD betont, dies habe unter ärztlicher Aufsicht zu geschehen.

Die Linkspartei.PDS lehnt den Brechmitteleinsatz ab, da dies auch gesundheitsgefährdend sei. Dennoch weißt sie auf die Gegenargumente hin. Der Einsatz von Brechmitteln sei ein milderes Mittel im Verhältnis zu mehrtägigen Inhaftierungen. Außerdem werde der Polizei, wenn sich Drogenbehälter im Magen der Betroffenen auflösten, unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen sei ein solcher Eingriff unverhältnismäßig und gefährlich. Bündnis 90/Die Grünen begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Er sehe in der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln eine inhumane und erniedrigende Behandlung.

Die FDP hält nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine weitere Anwendung für ausgeschlossen.

Hinweis: Einige Parteien antworteten bereits vor dem Urteil.

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