CDU

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1. Videoüberwachung

a) Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?

Eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen ist an Orten erforderlich, an denen regelmäßig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden. Auch an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung ist eine Videoüberwachung erforderlich, wenn eine Vielzahl der dort begangenen Taten nicht aufgeklärt werden kann. Sie ist sinnvoll, um Straftaten dokumentieren, dadurch leichter verfolgen und somit für Abschreckung sorgen zu können, indem sie das Risiko der Aufklärung erhöht.

Videoüberwachung dient insbesondere dem Opferschutz: Sicherheitspersonal kann eingreifen, ohne erst alarmiert werden zu müssen. Straftaten werden aufgeklärt, ohne dass es weiterer Zeugen bedarf und ohne dass das Opfer weiteren Belastungen ausgesetzt ist. Datenschutz darf kein Täterschutz sein.

b) Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?

Nein

Die für potentielle Straftäter abschreckende und damit zugleich kriminalitätspräventive Wirkung der Videoüberwachung ist so offensichtlich, dass es keiner weiteren Untersuchungen bedarf. Zudem ist für uns nicht in erster Linie die Kriminalitätsprävention, sondern sind die erleichterte Aufklärung von Straftaten und der Opferschutz maßgebliche Ziele der Videoüberwachung.

Ja

Bislang erlaubt das Berliner Polizeirecht ASOG die Videoüberwachung öffentlicher Räume nur an gefährdeten Objekten und in öffentlichen Verkehrseinrichtungen. Die Möglichkeit der Videoüberwachung sollte aber auch auf erheblich kriminalitätsbelastete Orte ausgeweitet werden. Zudem sollten die Speicherfristen den Anforderungen einer effektiven Verfolgung von Straftaten entsprechend gestaltet werden.

2. Polizeibeauftragter

Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-stelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht („Polizeibeauftragte/r“)?

Nein

Aus Sicht der CDU sind die bestehenden Möglichkeiten der Kontrolle polizeilichen Handelns ausreichend. Besteht der Verdacht einer Straftat, so kann Strafanzeige erstattet werden. In anderen Fällen kann Beschwerde gegen das Handeln eines Beamten eingelegt werden. Die persönlich-politische Bewertung eines Vorganges durch einen Beauftragten ist überflüssig: Hat eine Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde Erfolg, sind klare Konsequenzen zu ziehen. Haben sie keinen Erfolg, bedarf es nicht noch einer Kommentierung oder Wertung dazu.

3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten

Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und/oder Kennnummern?

Der Zwang zur individuellen Kennzeichnung ist unnötig und gefährlich.

Er ist unnötig, weil Berliner Polizeibeamte sich schon jetzt nicht in der Anonymität bewegen. Jeder Polizeibeamte kann ein Namensschild tragen und ist außer in wenigen Ausnahmen verpflichtet, auf Verlangen seine Dienstkarte auszuhändigen, durch die er identifiziert werden kann.

Der Zwang zur individuellen Kennzeichnung ist gefährlich, weil er in die Privatsphäre der Polizisten und ihrer Angehörigen eingreift und sie unnötigen Gefahren aussetzt. Wir halten die jetzt eingeführte Zwangskennzeichnung daher für falsch.

4. Demonstrationsrecht

Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen für die Veranstaltenden, für erforderlich („Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes“)?

Ja

Die Berliner CDU hält die Anfertigung von Videoaufzeichnungen bei Demonstrationen dort für erforderlich, wo sie der allgemeinen Gefahrenabwehraufgabe der Polizei oder legitimen Strafverfolgungszwecken dient. In diesem Rahmen befürwortet die Berliner CDU eine Ausweitung der Anlasstatbestände für die Videoüberwachung. Dabei muss aber immer im Vordergrund stehen, dass das Herstellen von Foto- und Videoaufnahmen bei einer Versammlung die Grundrechtsausübung der Versammlungsteilnehmer nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Eine anlasslose Videoüberwachung lehnen wir daher ab.

Weitere Auflagen für Demonstrationsveranstalter halten wir gerade im Hinblick auf politisch extremistische Demonstrationen für sinnvoll. Der Veranstalter und der Leiter einer Versammlung sind für deren friedlichen Verlauf intensiver in die Pflicht zu nehmen. Das Grundrecht auf friedliche Versammlungen ist dabei in den Mittelpunkt zu stellen, Gewalttätigkeiten sind rigide zu ahnden.

5. Verdachtsunabhängige Kontrollen

Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“?

kriminalitätsbelasteten Orten in Durchbrechung dieses Grundsatzes auch

verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei zu gestatten. Es handelt sich hierbei um Orte, die nach ganz bestimmten Kriterien als besonders gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung wird auch bekannt gemacht. Jeder, der diese Orte freiwillig aufsucht, muss mit Kontrollen rechnen. Das ist zumutbar. Durch diese Möglichkeit ist es der Polizei vielerorts gelungen, die Lage wieder in den Griff zu bekommen und die Begehung von Straftaten vielfach zu vermeiden. Nach Besserung der Lage wird die Einstufung des betroffenen Ortes wieder überprüft und ggf. auch wieder verändert.

1. Demokratische Teilhabe

a) Wollen Sie die Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene verbessern?

Nein

Die CDU Berlin hält die mit der jüngsten Novelle des Bezirksverwaltungsgesetzesgeschaffenen Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene für ausreichend.

Wir bejahen den Grundgedanken der direkten Bürgerbeteiligung im Interesse einer lebendigen Demokratie. Jedoch ist immer auch darauf zu achten, dass die repräsentativen Elemente nicht ausgehöhlt oder zur Seite gedrängt werden.

Nein, nicht über das jetzige Maß hinaus.

Bürgerentscheide auf bezirklicher Ebene sind schon jetzt in manchen Bereichen

verbindlich. Ob und inwieweit ein erfolgreicher Bürgerentscheid verbindlich ist, hängt zuallererst von der Rechtswirkung eines entsprechenden Beschlusses der

Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ab, da ein Bürgerentscheid dieselbe Wirkung hat, wie ein BVV-Beschluss. Dieser Gleichlauf der Kompetenzen entspricht der Verfassung von Berlin und sollte so beibehalten werden.

Dass Bürgerentscheide über bestimmte Gegenstände ausschließlich empfehlende oder ersuchende Wirkung haben, folgt aus dem Erfordernis einer einerseits bürgernahen, andererseits aber auch effektiven Verwaltung.

c) Befürworten Sie eine Änderung der Quoren auf Bezirks- und Länderebene?

Nein

Die bisherigen Quoren haben sich bewährt, weshalb die CDU Berlin keinen Grund für eine Änderung sieht. Eine weitere Absenkung der Quoren birgt in sich die Gefahr, dass zukünftige Entscheidungen gegen eine schweigende Mehrheit gefällt werden könnten.

d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-Hürde, Ausländerwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)?

Wir halten Änderungen am Landeswahlrecht für nicht notwendig und streben sie daher auch nicht an.

2. Informationsfreiheitsgesetz

Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden können, von der Verwaltung im Internet veröffentlicht werden?

Die CDU hält die Regelungen des IFG für ausreichend, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu den gewünschten Informationen zu verschaffen. Dass die Verwaltung Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden können, darüber hinaus auch im Internet veröffentlichen sollte, halten wir nicht für notwendig.

3. Bürgerschaftliches Engagement

a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligen?

In Berlin fehlt eine Gesamtplanung zur Entwicklung sozialer Strukturen und Angebote. Das will die CDU ändern und gemäß ihres von der Fraktion entwickelten Strukturmodells die Träger und Institutionen rechtzeitig in die Planung insbesondere der sozialen Versorgung einbinden. Ebenso sind die Träger und Institutionen ehrenamtlicher Arbeit von vornherein an den Stadtteilkonzepten zu beteiligen.

b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an?

Wie könnte die Anerkennungskultur für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger in Berlin verbessert werden?

Für die CDU ist die Vielfalt der Inhalte ehrenamtlicher Arbeit und die damit

verbundene Vielfalt von Ausdrucks- und Organisationsformen unverzichtbar. Das gilt auch uneingeschränkt für das Land Berlin und die Akzeptanz und Würdigung des „Eigensinns“ freiwillig Engagierter.

In den vergangenen Jahren hat sich die CDU auf Bundesebene sehr für die Verbesserung der Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit eingesetzt und dabei viel erreicht. In Berlin setzen wir uns nach wie vor dafür ein, dass die Ehrenamtskarte noch mehr Aktiven zugänglich gemacht und um weitere Vergünstigungsanteile erweitert wird. Ebenso wollen wir, dass mit dem FreiwilligenPass nach österreichischem Vorbild die Jobsuche unterstützt werden kann. Bei jungen Ehrenamtlern soll das Engagement in den Beurteilungen in Schule und Beruf Niederschlag finden. Ebenso ist ehrenamtliche Arbeit bei der Bewerbung um einen Studienplatz positiv zu berücksichtigen sowie durch Credit Points im Studium anzurechnen.

Insgesamt muss noch mehr Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.

c) Nennen Sie drei Maßnahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-häuser oder das Landesnetzwerk Bürgerengagement „aktiv in Berlin“) stärken wollen.

1. Die CDU tritt für die Fortsetzung und Qualifizierung des Stadteilzentrenvertrages ein.

2. Die CDU will die Aufkündigung des Liga – Vertrages rückgängig machen und damit die Finanzierung des Landesnetzwerkes weiter sichern.

3. Die CDU will bei der Fördermittel-Akquise und bei der Bereitstellung noch

ungenutzter öffentlicher Infrastruktur für die ehrenamtliche Arbeit unterstützen.

4. Ethikunterricht

a) Strengen Sie Änderungen der Rahmenbedingungen für den Ethikunterricht an?

Ja,

denn es hat sich gezeigt, dass mit der Einführung eines Pflichtfaches Ethik ohne eine entsprechende Qualifizierung der Lehrkräfte, oder gar ganz ohne qualifizierte Lehrkräfte wie es an 13 Berliner Schulen auch 2010 immer noch der Fall war, sowie einem unzureichenden Rahmenplan, die pädagogischen Ansprüchen nicht erfüllt wurden und die Erwartungen an ein werteorientiertes Pflichtfach in den meisten Schulen deutlich unterschritten werden. Deshalb ist es erforderlich eine Wahlpflichtfachgruppe Philosophie/Ethik und Religion einzuführen und dazu den Modellversuch Ethik/Religion umzusetzen sowie die guten Erfahrungen der derzeitigen Kooperationsmodelle zwischen den Fächern Ethik und Religion zu nutzen.

b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und –lehrer adäquat für das Fach ausgebildet sind.

In der Lehrerausbildung muss ein Fach Philosophie/Ethik etabliert werden, damit pädagogische Fachkräfte für den Werteunterricht vorhanden sind. Darüber hinaus müssen die bisher unzureichenden Qualifizierungs- und Fortbildungskonzepte evaluiert und deutlich verbessert werden. Es muss Schluss sein mit den Experimenten der vergangen Jahre, wo zum Beispiel erst nach Ende einer halbjährigen Weiterbildung von Lehrkräften mit dem Fach Religion oder Lebenskunde festgestellt wurde, das die Qualifizierungsziele so nicht erreicht werden konnten und weiterführende Qualifizierungsmodule erforderlich wurden.

5. Bildungschancen

Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

1. Früh und rechtzeitig die Sprachentwicklung und Sprachfähigkeit der Kinder

beurteilen.

2. Pädagogische Fachkräfte in die vorschulische Bildung einbeziehen und die

Diagnosefähigkeit des Erziehungspersonals verbessern.

3. Für alle Kinder mit Sprachdefiziten ein verpflichtendes Vorschuljahr in einer

6. Gesellschaftliche Teilhabe

Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern?

interkulturellen Öffnung der Gesellschaft.

Die interkulturelle Öffnung ist keine Einbahnstraße. Sie muss durch die

Aufnahmegesellschaft als auch durch die Zugewanderten unterstützt und betrieben werden.

7. Integrationsperspektiven

Wie wollen Sie Flüchtlingen, insbesondere langjährig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

Keinen Lösungsansatz bieten Integrationsanstrengungen für die Gruppe von

Ausländern, die kein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik erhalten können (z.B. abgelehnte Asylbewerber). Handelt es sich jedoch um Flüchtlinge, die aus humanitären Gründen aufgenommen wurden, oder langjährig geduldete Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, gelten die unter 6. gemachten Ausführungen zur Integration selbstverständlich auch für diese Gruppen.

1. Vermeidung von Haft

Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefängnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?

Die vorhandenen Modelle wie „Schwitzen statt Sitzen“, bei dem Straftäter ihre Strafe mit gemeinnütziger Arbeit abgelten können, sind aus Sicht der Berliner CDU ausreichend, müssen aber noch stärker bekannt gemacht werden.

2. Entlassung auf Bewährung

Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?

Eine besonders großzügige Praxis bei der Strafaussetzung auf Bewährung ist nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal. Es ist im Einzelfall genau zu prüfen, wie sich ein Strafgefangener im Strafvollzug entwickelt. Dies ist Grundlage der Entscheidung für oder gegen eine frühzeitige Entlassung. Die CDU sieht diesbezüglich keinen Grund für eine Kritik an der Berliner Praxis.

3. Haftbedingungen

a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?

Die aus den vorherigen Jahrhunderten stammenden Justizvollzugsanstalten genügen nicht modernen Ansprüchen an Sicherheit und rechtsstaatlichen Vollzug. Wir setzen uns dafür ein, die baulichen Investitionen bei den Berliner Haftanstalten weiter zu verstärken. Wir befürworten insbesondere den Bau der JVA Heidering, mit der die Überbelegung durch die Schaffung neuer Haftplätze zurückgeführt werden kann. Um die vorhandenen knappen Mittel besser einzusetzen, muss ein modernen wirtschaftlichen Erkenntnissen entsprechendes Kostenmanagement eingeführt und angewandt werden.

b) Welche Änderungen des Strafvollzugsgesetzes – insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung – halten Sie für wünschenswert?

Für die CDU Berlin gehört ein rechtsstaatlicher Strafvollzug zu den unabdingbaren Voraussetzungen erfolgreicher Resozialisierung, die Rückfälle verhindern kann. Die CDU Berlin sieht bei den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes keinen Änderungsbedarf. Ein im Sinne der Resozialisierung effektiver und menschenwürdiger Strafvollzug kann unseres Erachtens am besten durch eine bessere Betreuung, also durch mehr Personal erreicht werden.

Sicherungsverwahrung

1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das führt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Außerdem können entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei wählen.

Wie wollen Sie das Urteil hier umsetzen?

Es ist wichtig, einen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und dem Freiheitsbedürfnis der ehemaligen Sicherungsverwahrten herzustellen.

Vor der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung müssen die dort Inhaftierten auf ein Leben außerhalb der Haftanstalten vorbereitet werden.

Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern sind einige der ehemaligen Sicherungsverwahrten entsprechend dem Therapieunterbringungsgesetz in geeigneten Einrichtungen unterzubringen. Diese Einrichtungen müssen in Berlin erst noch geschaffen werden. Sie sollten sich deutlich von Haftanstalten unterscheiden und den Insassen ein Höchstmaß an Freiheit und zugleich der Bevölkerung ein Höchstmaß an

Sicherheit bieten. Im Vordergrund soll die Therapie der Insassen stehen.

Entlassenen Sicherungsverwahrten müssen zum Schutz der Bevölkerung geeignete Auflagen gemacht werden. Neben Meldeauflagen sind hier Verbote, bestimmte Orte aufzusuchen, sinnvoll. Die CDU Berlin befürwortet auch den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Daneben sind Gefährderdateien über die Entlassenen anzulegen.

2. Wie sollen die Sicherungsverwahrten auf die Freiheit vorbereitet werden?

Die Sicherungsverwahrten dürfen nicht mehr nur sporadisch an sozialtherapeutischen Maßnahmen teilnehmen können. Dazu ist es erforderlich, im Bereich der Sozialtherapeuten und der Justizvollzugsbeamten die Personalschlüssel zu erhöhen. So können zur Vorbereitung auf die Freiheit auch mehr begleitete Ausführungen der Sicherungsverwahrten stattfinden, mit denen diese die Welt außerhalb der Anstaltsmauern kennen lernen können.

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