Bündnis ´90/Die Grünen

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1. Videoüberwachung

a) Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?

Wir halten es für erforderlich, die Sicherheitssituation in der U-Bahn zu

verbessern. Wir haben aber haben Zweifel, ob die unter Rot-Rot immer stärker

ausgeweitete Videoüberwachung dazu viel beiträgt. Die Kameras mögen

dazu beitragen, schwerer Straftaten aufzuklären. Verhindern konnte sie diese

Taten aber nicht. Das könnten sie nur, wenn statt bloßer Aufzeichnung

tatsächlich live jemand zusähe und rasch Hilfe schicken könnte. Das erfordert

Personal. Uns erscheint es effektiver und verhältnismäßiger, das Personal

wir Rahmen einer Evaluation klären.

b) Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?

Videoüberwachung. Nur so lässt sich feststellen, ob und unter welchen

Bedingungen sie tatsächlich etwas bringt. Eine echte Evaluation unterlassen

Nein

Derzeit halten wir rechtliche Änderungen nicht für erforderlich. Sollte die

2. Polizeibeauftragter

Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-stelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht („Polizeibeauftragte/r“)?

Ja

Wir wollen eine unabhängige Stelle, an die Bürgerinnen und Bürger sich

wenden können. Aber auch Polizistinnen und Polizisten sollen sich an den/die

3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten

Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und/oder Kennnummern?

4. Demonstrationsrecht

Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen für die Veranstaltenden, für erforderlich („Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes“)?

5. Verdachtsunabhängige Kontrollen

Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“?

Ja,

wir befürworten zumindest eine kritische Überprüfung der jetzigen

Kontrollbefugnis in der Praxis erforderlich ist. Problematisch erscheint uns an

dieser Regelung, dass es für eine Identitätsüberprüfung ausreicht, dass sich

„Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften

verstoßen“. Dies darf nicht dazu führen, dass Personen allein wegen ihres

1. Demokratische Teilhabe

a) Wollen Sie die Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene verbessern?

1. Bürgerentscheide in den Bezirken verbindlich werden und nicht mehr nur

den Charakter einer „Empfehlung“ oder eines „Ersuchens“ haben;

2. unnötige bürokratische Hemmnisse für direktdemokratische Verfahren

Doppelprüfung von Bezirksamt)

3. Bürgerinnen und Bürger besser über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im

Ja

Verbindliche Bürgerentscheide sind eine zentrale Forderung von Bündnis

90/Die Grünen. Unser Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der bezirklichen

Demokratie und Selbstverwaltung“ sah dies vor.

c) Befürworten Sie eine Änderung der Quoren auf Bezirks- und Länderebene?

Nein

Nachdem die Quoren mit grüner Unterstützung 2006 deutlich gesenkt worden

sind, halten wir diese Frage derzeit nicht für zentral, zumal sich für

entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderungen keine Mehrheit

abzeichnet. Erfolgreiche Volks- und Bürgerentscheide deuten darauf hin, dass

diskutieren.

d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-Hürde, Ausländerwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)?

SPD/LINKE)

– Bezirkliches Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige (entsprechender

grüner Antrag zur Änderung der Berliner Verfassung wurde am 23.6.2011 von

allen anderen Fraktionen abgelehnt)

– Weitere Änderungen des Wahlrechts, z.B. der 5-Prozent-Hürde, wollen wir

2. Informationsfreiheitsgesetz

Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden können, von der Verwaltung im Internet veröffentlicht werden?

Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihr gutes Recht auf

Akteneinsicht wahrnehmen können, sondern die Verwaltung bereits von sich

aus ihre Daten veröffentlicht, am besten in maschinenlesbarer Form, so dass

interessierte Bürgerinnen und Bürger die Daten weiterverarbeiten können. Das

IFG bietet für die Veröffentlichung grundsätzlich geeignete Maßstäbe, damit

private Daten privat bleiben und andere schützenswerte Belange

berücksichtigt werden – ohne das öffentliche Interesse an Offenlegung unnötig

zu beschränken.

Die von uns angestoßene Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die

seit Mitte 2010 bereits Veröffentlichungspflichten für bestimmte Verträge der

öffentlichen Grundversorgung vorsieht, wollen wir weiter führen. Nicht nur

Wasserverträge, sondern auch z.B. Verträge zum Verkauf großer Bestände

3. Bürgerschaftliches Engagement

a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligen?

Wir wollen eine neue politische Kultur, in der es selbstverständlich wird, dass

und Bürgern zu berichten, wie es um den Planungs- und Umsetzungsstand

zentraler Projekte bestellt ist und welche Beteiligungsmöglichkeiten es an den

Verfahren gibt.

b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an?

Wie könnte die Anerkennungskultur für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger in Berlin verbessert werden?

Bürgerschaftliches Engagement ist ein hohes und sensibles Gut. Es darf

weder „Ausfallbürge“ für nicht mehr bezahlte öffentliche Leistungen sein, noch

darf es durch kurzfristige Arbeitsmarktmaßnahmen wie Ein-Euro-Jobs ersetzt

werden. Soziales Engagement von und für Bürgerinnen und Bürger dieser

und zu fördern. Wir sehen aber auch noch weitere Potenziale, die es

freizulegen gilt. Die Träger freiwilliger Arbeit wollen wir insbesondere dabei

Menschen mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Dabei ist die Tendenz zu

berücksichtigen, dass das früher übliche Langzeitengagement zum Teil durch

kurzfristigeres Engagement ersetzt wird.

Zur Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements haben Bündnis 90/Die

Grünen bereits 2002 einen Freiwilligenpass gefordert. Die 2011 endlich

eingeführte Berliner Ehrenamtskarte ist ein Schritt in die richtige Richtung, der

Anerkennung für alle Engagierten, egal ob lang- oder kurzfristig.

Wir sind der Ansicht, jede und jeder soll sich bürgerschaftliches Engagement

grundsätzlich unbezahlt. Dort, wo Geld als Anreiz und Anerkennung

eingesetzt wird, gerät die Anerkennungskultur in Erklärungsnöte zwischen

bezahltem und unbezahltem Engagement. In diesem Zusammenhang halten wir auch eine klare und eindeutige Abgrenzung zu dem

Für wichtiger halten wir es, Anreizsysteme zu schaffen, wie z.B. bei

Schülerinnen und Schülern, bei denen bürgerschaftliches Engagement z.B. im

Zeugnis berücksichtigt werden könnte, die Berücksichtigung von

bürgerschaftlichem Engagement bei Einstellungen und Beförderungen, sowie

nennen.

c) Nennen Sie drei Maßnahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-häuser oder das Landesnetzwerk Bürgerengagement „aktiv in Berlin“) stärken wollen.

– Die Infrastruktur für freiwilliges Engagement (wie Freiwilligenagenturen,

Promotorenprogramm des Bundes beteiligen und seinen Anteil an der Ko-

Finanzierung leisten. Die seit langem bestehenden Pläne für ein Eine-Welt-

Zentrum in die Tat umgesetzt werden, zivilgesellschaftlichen Initiativen offen

steht, die sich für interkulturelle Verständigung und globale Entwicklung

Mehrgenerationenhäuser, die Begegnung, Betreuung und Bildung bieten, in

denen aber auch Ehrenamtliche für Betagte und Behinderte Mobilitätshilfe und

Begleitung bieten. Für die Koordination und Bereitstellung dieser Strukturen

4. Ethikunterricht

a) Strengen Sie Änderungen der Rahmenbedingungen für den Ethikunterricht an?

An der schulgesetzlichen Grundlage für den Ethik-Unterricht als

bekenntnisneutrales Fach für alle Schülerinnen und Schüler wollen wir nichts

Ethikunterricht verbessert werden kann. Dazu gehört neben mehr

Qualifizierung für die Lehrerinnen und Lehrer (s.u.) eine bessere Kooperation

mit den unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.

Zu überprüfen ist außerdem, inwiefern der bestehende Rahmenlehrplan der Intention des Faches gerecht wird, einen Austausch über die religiösweltanschauliche sowie kulturelle Vielfalt in Berlin zu ermöglichen.

b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und –lehrer adäquat für das Fach ausgebildet sind.

Eine Serie Kleiner Anfragen unseres bildungspolitischen Sprechers im

Abgeordnetenhaus hat gezeigt, dass zu viele Ethiklehrkräfte in Berlin bisher

keine adäquate Ausbildung für diese anspruchsvolle Aufgabe haben. Um das

– die Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften im Fach Ethik ausgebaut wird

– langfristig auf Lehrerinnen und Lehrer gesetzt wird, die eine den gesetzlichen

5. Bildungschancen

Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.?

– Bereits in der Kita sollen Benachteiligungen möglichst ausgeglichen werden.

Stunden Bildungszeit am Tag erhalten. Sprachförderung muss in der Aus- und

Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine größere Rolle spielen. Bei

Bildungsstandards zu erreichen. Auf der Basis konkreter Zielvereinbarungen

sollen sie zusätzliche Mittel für sozialpädagogische Projekte, zur

Sprachförderung, zur Profilbildung zur Vernetzung mit außerschulischen

Institutionen und zur besseren Einbeziehung der Eltern erhalten.

– Bildung gehört – auch haushaltspolitisch – zu den grünen Prioritäten für

Berlin. Mittel, die durch sinkende Schülerzahlen frei werden, wollen wir in die

Qualitätsverbesserung stecken. Dabei wollen wir den Schulen einerseits mehr

Freiheit für ihre tägliche Arbeit geben, andererseits verlangen, dass sie

6. Gesellschaftliche Teilhabe

Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

– Bildung ist ein Schlüssel für Teilhabe. Wir wollen eine Qualitätsoffensive in

den Bildungseinrichtungen (s.o.), die auch der durch Migration geprägten

Vielfalt Berlins entsprechen muss. Gleiche Bildungschancen für Menschen mit

– Blockaden, die einer Beteiligung am Arbeitsleben entgegenstehen, müssen

gelöst werden. Dazu wollen wir die Anerkennung ausländischer Abschlüsse

mit einem Berliner Anerkennungszentrum forcieren, Integrations- und

Sprachförderung bei der Berufsausbildung stärken und den Öffentlichen

Dienst weiter interkulturell öffnen.

– Diskriminierung ist Gift für gesellschaftliche Teilhabe. Grüne stehen für

wechselseitigen Respekt, der Anerkennung von Vielfalt und gleiche Rechte.

Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle des Landes stärken und uns für mehr

Einbürgerung und ein bezirkliches Wahlrecht für Drittstaatsangehörige

7. Integrationsperspektiven

Wie wollen Sie Flüchtlingen, insbesondere langjährig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten?

Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.

– Das restriktive Aufenthaltsrecht schafft mehr Probleme als es löst. Darum

muss Berlin sich im Bund weiter für eine humane und integrationsfreundliche

Bleiberechtsregelung einsetzen und auch in Berlin alle rechtlichen Spielräume

nutzen.

– Flüchtlinge und erst recht langjährig Geduldete sollen nicht in Heimen

1. Vermeidung von Haft

Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefängnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?

Niemandem ist geholfen, wenn Menschen wegen Schwarzfahrens hinter

Gittern landen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Für die über

200 Personen, die so eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sind Programme wie „Arbeit statt Strafe“ sinnvoller und kostengünstiger. Gerade im

2. Entlassung auf Bewährung

Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?

Die rot-rote Justizpolitik hat auf Beton gesetzt statt auf Menschen. Im

brandenburgischen Großbeeren wird für mind. 118 Mio. Euro eine eigentlich

Vollzugslockerungen sind die Voraussetzungen dafür, dass die Gerichte

vorzeitigen Entlassungen zustimmen. Hier gilt es anzusetzen – trotz der von

Rot-Rot getroffenen Fehlentscheidungen, die die finanziellen Spielräume stark

3. Haftbedingungen

a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?

Wir hatten bauliche Änderungen in Berlin gefordert statt ein neues Gefängnis

im brandenburgischen Großbeeren zu bauen. Sofern sich der Neubau nicht

mehr stoppen lässt, müssen im Gegenzug zumindest die schlimmsten Berliner

Gefängnishäuser geschlossen werden. Der seit Jahren anhaltende Rückgang

der Inhaftiertenzahlen macht dies möglich.

b) Welche Änderungen des Strafvollzugsgesetzes – insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung – halten Sie für wünschenswert?

Den Grundsatz, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen

Lebensverhältnissen anzupassen ist (§ 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz) wollen

wir nicht nur erhalten, sondern mit Leben füllen. Die allgemeinen

Lebensverhältnisse sind längst von Computer- und Internetnutzung geprägt.

Dieser Entwicklung kann sich auch der Strafvollzug nicht verschließen. Wir

wollen daher prüfen, wie Sicherheitsbedenken gegenüber elektronischer

Mediennutzung ausgeräumt werden können. Beispiele anderer europäischer

Staaten (u.a. Niederlande, Norwegen) zeigen, dass dies möglich ist oder

zumindest eingeschränkte Nutzungen eingeräumt werden können, damit

Strafgefangene – auch hinsichtlich späterer beruflicher Tätigkeit – nicht

abgehängt werden.

Eine zeitgemäße Vorbereitung auf ein künftiges Leben in Freiheit verringert

Sicherungsverwahrung

1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das führt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Außerdem können entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei wählen.

einzugliedern, die sich z.T. bereits selbst abgeschrieben hatten.

Für die verbleibenden Sicherungsverwahrten muss Berlin zügig (insbesondere

Konsequenzen für den Strafvollzug zu ziehen. Sie haben gezeigt, dass

„Wegsperren für immer“ keine Option ist. Im Sinne der Sicherheit muss daher

systematisch Behandlungsvollzug statt Verwahrvollzug stattfinden, um

Rückfallrisiken zu senken. Zudem brauchen wir in jedem Fall einen geregelten

Übergang von der Haft in die Freiheit, der frühzeitig alle Beteiligten einbezieht.

Sicherungsverwahrten auch berechtigte Sicherheitsinteressen der

Bevölkerung gibt. Daher sind qualifizierte Vorbereitungsmaßnahmen und

begleitende Betreuung unabdingbar.

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