1. Videoüberwachung
a) Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?
Wir halten es für erforderlich, die Sicherheitssituation in der U-Bahn zu
verbessern. Wir haben aber haben Zweifel, ob die unter Rot-Rot immer stärker
ausgeweitete Videoüberwachung dazu viel beiträgt. Die Kameras mögen
dazu beitragen, schwerer Straftaten aufzuklären. Verhindern konnte sie diese
Taten aber nicht. Das könnten sie nur, wenn statt bloßer Aufzeichnung
tatsächlich live jemand zusähe und rasch Hilfe schicken könnte. Das erfordert
Personal. Uns erscheint es effektiver und verhältnismäßiger, das Personal
wir Rahmen einer Evaluation klären.
b) Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?
Videoüberwachung. Nur so lässt sich feststellen, ob und unter welchen
Bedingungen sie tatsächlich etwas bringt. Eine echte Evaluation unterlassen
Nein
Derzeit halten wir rechtliche Änderungen nicht für erforderlich. Sollte die
2. Polizeibeauftragter
Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-stelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht („Polizeibeauftragte/r“)?
Ja
Wir wollen eine unabhängige Stelle, an die Bürgerinnen und Bürger sich
wenden können. Aber auch Polizistinnen und Polizisten sollen sich an den/die
3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten
Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und/oder Kennnummern?
4. Demonstrationsrecht
Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen für die Veranstaltenden, für erforderlich (Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes)?
5. Verdachtsunabhängige Kontrollen
Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“?
Ja,
wir befürworten zumindest eine kritische Überprüfung der jetzigen
Kontrollbefugnis in der Praxis erforderlich ist. Problematisch erscheint uns an
dieser Regelung, dass es für eine Identitätsüberprüfung ausreicht, dass sich
Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften
verstoßen. Dies darf nicht dazu führen, dass Personen allein wegen ihres
1. Demokratische Teilhabe
a) Wollen Sie die Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene verbessern?
1. Bürgerentscheide in den Bezirken verbindlich werden und nicht mehr nur
den Charakter einer Empfehlung oder eines Ersuchens haben;
2. unnötige bürokratische Hemmnisse für direktdemokratische Verfahren
Doppelprüfung von Bezirksamt)
3. Bürgerinnen und Bürger besser über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im
Ja
Verbindliche Bürgerentscheide sind eine zentrale Forderung von Bündnis
90/Die Grünen. Unser Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der bezirklichen
Demokratie und Selbstverwaltung sah dies vor.
c) Befürworten Sie eine Änderung der Quoren auf Bezirks- und Länderebene?
Nein
Nachdem die Quoren mit grüner Unterstützung 2006 deutlich gesenkt worden
sind, halten wir diese Frage derzeit nicht für zentral, zumal sich für
entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderungen keine Mehrheit
abzeichnet. Erfolgreiche Volks- und Bürgerentscheide deuten darauf hin, dass
diskutieren.
d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-Hürde, Ausländerwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)?
SPD/LINKE)
– Bezirkliches Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige (entsprechender
grüner Antrag zur Änderung der Berliner Verfassung wurde am 23.6.2011 von
allen anderen Fraktionen abgelehnt)
– Weitere Änderungen des Wahlrechts, z.B. der 5-Prozent-Hürde, wollen wir
2. Informationsfreiheitsgesetz
Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden können, von der Verwaltung im Internet veröffentlicht werden?
Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihr gutes Recht auf
Akteneinsicht wahrnehmen können, sondern die Verwaltung bereits von sich
aus ihre Daten veröffentlicht, am besten in maschinenlesbarer Form, so dass
interessierte Bürgerinnen und Bürger die Daten weiterverarbeiten können. Das
IFG bietet für die Veröffentlichung grundsätzlich geeignete Maßstäbe, damit
private Daten privat bleiben und andere schützenswerte Belange
berücksichtigt werden – ohne das öffentliche Interesse an Offenlegung unnötig
zu beschränken.
Die von uns angestoßene Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die
seit Mitte 2010 bereits Veröffentlichungspflichten für bestimmte Verträge der
öffentlichen Grundversorgung vorsieht, wollen wir weiter führen. Nicht nur
Wasserverträge, sondern auch z.B. Verträge zum Verkauf großer Bestände
3. Bürgerschaftliches Engagement
a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligen?
Wir wollen eine neue politische Kultur, in der es selbstverständlich wird, dass
und Bürgern zu berichten, wie es um den Planungs- und Umsetzungsstand
zentraler Projekte bestellt ist und welche Beteiligungsmöglichkeiten es an den
Verfahren gibt.
b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an?
Wie könnte die Anerkennungskultur für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger in Berlin verbessert werden?
Bürgerschaftliches Engagement ist ein hohes und sensibles Gut. Es darf
weder Ausfallbürge für nicht mehr bezahlte öffentliche Leistungen sein, noch
darf es durch kurzfristige Arbeitsmarktmaßnahmen wie Ein-Euro-Jobs ersetzt
werden. Soziales Engagement von und für Bürgerinnen und Bürger dieser
und zu fördern. Wir sehen aber auch noch weitere Potenziale, die es
freizulegen gilt. Die Träger freiwilliger Arbeit wollen wir insbesondere dabei
Menschen mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Dabei ist die Tendenz zu
berücksichtigen, dass das früher übliche Langzeitengagement zum Teil durch
kurzfristigeres Engagement ersetzt wird.
Zur Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements haben Bündnis 90/Die
Grünen bereits 2002 einen Freiwilligenpass gefordert. Die 2011 endlich
eingeführte Berliner Ehrenamtskarte ist ein Schritt in die richtige Richtung, der
Anerkennung für alle Engagierten, egal ob lang- oder kurzfristig.
Wir sind der Ansicht, jede und jeder soll sich bürgerschaftliches Engagement
grundsätzlich unbezahlt. Dort, wo Geld als Anreiz und Anerkennung
eingesetzt wird, gerät die Anerkennungskultur in Erklärungsnöte zwischen
bezahltem und unbezahltem Engagement. In diesem Zusammenhang halten wir auch eine klare und eindeutige Abgrenzung zu dem
Für wichtiger halten wir es, Anreizsysteme zu schaffen, wie z.B. bei
Schülerinnen und Schülern, bei denen bürgerschaftliches Engagement z.B. im
Zeugnis berücksichtigt werden könnte, die Berücksichtigung von
bürgerschaftlichem Engagement bei Einstellungen und Beförderungen, sowie
nennen.
c) Nennen Sie drei Maßnahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-häuser oder das Landesnetzwerk Bürgerengagement aktiv in Berlin) stärken wollen.
– Die Infrastruktur für freiwilliges Engagement (wie Freiwilligenagenturen,
Promotorenprogramm des Bundes beteiligen und seinen Anteil an der Ko-
Finanzierung leisten. Die seit langem bestehenden Pläne für ein Eine-Welt-
Zentrum in die Tat umgesetzt werden, zivilgesellschaftlichen Initiativen offen
steht, die sich für interkulturelle Verständigung und globale Entwicklung
Mehrgenerationenhäuser, die Begegnung, Betreuung und Bildung bieten, in
denen aber auch Ehrenamtliche für Betagte und Behinderte Mobilitätshilfe und
Begleitung bieten. Für die Koordination und Bereitstellung dieser Strukturen
4. Ethikunterricht
a) Strengen Sie Änderungen der Rahmenbedingungen für den Ethikunterricht an?
An der schulgesetzlichen Grundlage für den Ethik-Unterricht als
bekenntnisneutrales Fach für alle Schülerinnen und Schüler wollen wir nichts
Ethikunterricht verbessert werden kann. Dazu gehört neben mehr
Qualifizierung für die Lehrerinnen und Lehrer (s.u.) eine bessere Kooperation
mit den unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Zu überprüfen ist außerdem, inwiefern der bestehende Rahmenlehrplan der Intention des Faches gerecht wird, einen Austausch über die religiösweltanschauliche sowie kulturelle Vielfalt in Berlin zu ermöglichen.
b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und lehrer adäquat für das Fach ausgebildet sind.
Eine Serie Kleiner Anfragen unseres bildungspolitischen Sprechers im
Abgeordnetenhaus hat gezeigt, dass zu viele Ethiklehrkräfte in Berlin bisher
keine adäquate Ausbildung für diese anspruchsvolle Aufgabe haben. Um das
– die Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften im Fach Ethik ausgebaut wird
– langfristig auf Lehrerinnen und Lehrer gesetzt wird, die eine den gesetzlichen
5. Bildungschancen
Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern?
Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.?
– Bereits in der Kita sollen Benachteiligungen möglichst ausgeglichen werden.
Stunden Bildungszeit am Tag erhalten. Sprachförderung muss in der Aus- und
Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine größere Rolle spielen. Bei
Bildungsstandards zu erreichen. Auf der Basis konkreter Zielvereinbarungen
sollen sie zusätzliche Mittel für sozialpädagogische Projekte, zur
Sprachförderung, zur Profilbildung zur Vernetzung mit außerschulischen
Institutionen und zur besseren Einbeziehung der Eltern erhalten.
– Bildung gehört auch haushaltspolitisch zu den grünen Prioritäten für
Berlin. Mittel, die durch sinkende Schülerzahlen frei werden, wollen wir in die
Qualitätsverbesserung stecken. Dabei wollen wir den Schulen einerseits mehr
Freiheit für ihre tägliche Arbeit geben, andererseits verlangen, dass sie
6. Gesellschaftliche Teilhabe
Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern?
Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.
– Bildung ist ein Schlüssel für Teilhabe. Wir wollen eine Qualitätsoffensive in
den Bildungseinrichtungen (s.o.), die auch der durch Migration geprägten
Vielfalt Berlins entsprechen muss. Gleiche Bildungschancen für Menschen mit
– Blockaden, die einer Beteiligung am Arbeitsleben entgegenstehen, müssen
gelöst werden. Dazu wollen wir die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
mit einem Berliner Anerkennungszentrum forcieren, Integrations- und
Sprachförderung bei der Berufsausbildung stärken und den Öffentlichen
Dienst weiter interkulturell öffnen.
– Diskriminierung ist Gift für gesellschaftliche Teilhabe. Grüne stehen für
wechselseitigen Respekt, der Anerkennung von Vielfalt und gleiche Rechte.
Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle des Landes stärken und uns für mehr
Einbürgerung und ein bezirkliches Wahlrecht für Drittstaatsangehörige
7. Integrationsperspektiven
Wie wollen Sie Flüchtlingen, insbesondere langjährig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten?
Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.
– Das restriktive Aufenthaltsrecht schafft mehr Probleme als es löst. Darum
muss Berlin sich im Bund weiter für eine humane und integrationsfreundliche
Bleiberechtsregelung einsetzen und auch in Berlin alle rechtlichen Spielräume
nutzen.
– Flüchtlinge und erst recht langjährig Geduldete sollen nicht in Heimen
1. Vermeidung von Haft
Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefängnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?
Niemandem ist geholfen, wenn Menschen wegen Schwarzfahrens hinter
Gittern landen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Für die über
200 Personen, die so eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sind Programme wie Arbeit statt Strafe sinnvoller und kostengünstiger. Gerade im
2. Entlassung auf Bewährung
Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?
Die rot-rote Justizpolitik hat auf Beton gesetzt statt auf Menschen. Im
brandenburgischen Großbeeren wird für mind. 118 Mio. Euro eine eigentlich
Vollzugslockerungen sind die Voraussetzungen dafür, dass die Gerichte
vorzeitigen Entlassungen zustimmen. Hier gilt es anzusetzen trotz der von
Rot-Rot getroffenen Fehlentscheidungen, die die finanziellen Spielräume stark
3. Haftbedingungen
a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?
Wir hatten bauliche Änderungen in Berlin gefordert statt ein neues Gefängnis
im brandenburgischen Großbeeren zu bauen. Sofern sich der Neubau nicht
mehr stoppen lässt, müssen im Gegenzug zumindest die schlimmsten Berliner
Gefängnishäuser geschlossen werden. Der seit Jahren anhaltende Rückgang
der Inhaftiertenzahlen macht dies möglich.
b) Welche Änderungen des Strafvollzugsgesetzes – insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung halten Sie für wünschenswert?
Den Grundsatz, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen
Lebensverhältnissen anzupassen ist (§ 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz) wollen
wir nicht nur erhalten, sondern mit Leben füllen. Die allgemeinen
Lebensverhältnisse sind längst von Computer- und Internetnutzung geprägt.
Dieser Entwicklung kann sich auch der Strafvollzug nicht verschließen. Wir
wollen daher prüfen, wie Sicherheitsbedenken gegenüber elektronischer
Mediennutzung ausgeräumt werden können. Beispiele anderer europäischer
Staaten (u.a. Niederlande, Norwegen) zeigen, dass dies möglich ist oder
zumindest eingeschränkte Nutzungen eingeräumt werden können, damit
Strafgefangene auch hinsichtlich späterer beruflicher Tätigkeit nicht
abgehängt werden.
Eine zeitgemäße Vorbereitung auf ein künftiges Leben in Freiheit verringert
Sicherungsverwahrung
1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das führt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Außerdem können entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei wählen.
einzugliedern, die sich z.T. bereits selbst abgeschrieben hatten.
Für die verbleibenden Sicherungsverwahrten muss Berlin zügig (insbesondere
Konsequenzen für den Strafvollzug zu ziehen. Sie haben gezeigt, dass
Wegsperren für immer keine Option ist. Im Sinne der Sicherheit muss daher
systematisch Behandlungsvollzug statt Verwahrvollzug stattfinden, um
Rückfallrisiken zu senken. Zudem brauchen wir in jedem Fall einen geregelten
Übergang von der Haft in die Freiheit, der frühzeitig alle Beteiligten einbezieht.
Sicherungsverwahrten auch berechtigte Sicherheitsinteressen der
Bevölkerung gibt. Daher sind qualifizierte Vorbereitungsmaßnahmen und
begleitende Betreuung unabdingbar.