{"id":62,"count":0,"description":"1. Video&uuml;berwachung \n\na) Unter welchen Umst&auml;nden halten Sie eine Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen f&uuml;r erforderlich?\n\nDie Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum halten wir grunds&auml;tzlich nicht f&uuml;r erforderlich. In sehr engen Grenzen kann sie z.B. an bestimmten besonders gef&auml;hrdeten Orten (wie etwa Synagogen) sinnvoll sein. Bislang gibt es keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse, die beweisen, dass die &Uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume durch Kameras zu einer Senkung der Kriminalit&auml;t f&uuml;hrt. In Gro&szlig;britannien etwa, wo an vielen Orten das &ouml;ffentliche Stra&szlig;enland fast fl&auml;chendeckend &uuml;berwacht ist, sind die Kriminalit&auml;tszahlen teilweise sogar gestiegen. Kamerabilder k&ouml;nnen lediglich zur nachtr&auml;glichen Verfolgung begangener Straftaten hilfreich sein, ohne diese zu verhindern. Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand ist es vielmehr die Anwesenheit und Ansprechbarkeit von Menschen, die einen Ort objektiv und subjektiv sicherer machen. Deshalb stellen wir uns gegen eine Ausweitung von  Video&uuml;berwachung. Videoaufzeichnung muss gesetzlich stark begrenzt\n\nbleiben.\n\nb) Unter welchen Umst&auml;nden halten Sie eine Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen f&uuml;r erforderlich?\n\nJa\n\nBereits jetzt haben wir eine teilweise &uuml;ber das bedenkliche Ma&szlig; hinausgehende Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen, insbesondere in den Bahnh&ouml;fen und Fahrzeugen der BVG. Bislang wissen wir wenig dar&uuml;ber, welche Auswirkungen diese &Uuml;berwachung &uuml;berhaupt hat. Die zugesagte Evaluation dazu hat die BVG 2006 abgebrochen, als ein Zwischenbericht nicht die gew&uuml;nschten Ergebnisse brachte. Mit Unterst&uuml;tzung der Verkehrssenatorin Junge-Reyer wurde sich so der ersthaften Diskussion &uuml;ber den Sinn und Unsinn von Video&uuml;berwachung verweigert. Wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass eine unabh&auml;ngige und wissenschaftlich fundierte Untersuchung der Video&uuml;berwachung bei der BVG erfolgt. Grunds&auml;tzlich sollte jede &Uuml;berwachungsma&szlig;nahme fortlaufend auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit &uuml;berpr&uuml;ft werden.\n\nNein\n\nDie derzeitigen Regelungen im Berliner Datenschutzgesetz sind mehr als ausreichend, um Video&uuml;berwachung dort zu erm&ouml;glichen, wo sie wirklich notwendig ist. Derzeit gibt es sogar eine &ouml;ffentliche Diskussion dar&uuml;ber, Video&uuml;berwachung auszuweiten, obwohl die Kriminalit&auml;t &#150; und\n\ninsbesondere die Gewaltkriminalit&auml;t &#150; in Berlin seit Jahren r&uuml;ckl&auml;ufig ist. Der Eindruck vielfach kursierender Schreckensbilder von &Uuml;bergriffen in U-Bahnh&ouml;fen pr&auml;gt den politischen Diskurs bis hin zur SPD, auch wenn die Statistik etwas anderes sagt. DIE LINKE will aber keine Sicherheitspolitik\n\nauf dem R&uuml;cken der B&uuml;rgerrechte. Die Ausweitung der Speicherfrist von Videoaufnahmen im Datenschutzgesetz auf 48 Stunden, wie sie derzeit im Gespr&auml;ch ist, lehnen wir deshalb ab.\n\n2. Polizeibeauftragter\n\nBef&uuml;rworten Sie die Einrichtung einer unabh&auml;ngigen Beschwerde-stelle, die Vorw&uuml;rfen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen polizeilichen Handelns nachgeht (\"Polizeibeauftragte\/r\")?\n\nJa\n\nDie Einf&uuml;hrung einer unabh&auml;ngigen Instanz f&uuml;r die Untersuchung von unrechtm&auml;&szlig;iger Polizeigewalt ist eine alte, aber immer noch aktuelle Forderung der LINKEN. Nach wie vor erschrecken die Zahlen dar&uuml;ber, wie viele der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und &#150;beamte folgenlos bleiben, weil nicht ausreichend und\/oder nicht objektiv ermittelt wird. Deshalb halten wir eine solche unabh&auml;ngige Stelle f&uuml;r unverzichtbar, um eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt zu erreichen.\n\nDer Erfolg einer solchen unabh&auml;ngigen Beschwerdestelle ist allerdings abh&auml;ngig von ihrer Ausstattung und ihren Befugnissen. Sie muss deshalb zum einen materiell und personell ausreichend ausgestattet sein, um die Ermittlungsauftr&auml;ge bearbeiten zu k&ouml;nnen. Zum anderen muss sie die n&ouml;tigen Ermittlungsbefugnisse wie Einsichtsrechte in Akten, Daten oder Unterlagen,\n\nAuskunfts- und Vernehmungsrechte, Beweiserhebungs- und Zutrittsrechte erhalten. Wir treten zudem daf&uuml;r ein, dass eine solche Stelle nicht nur f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, sondern auch f&uuml;r die Polizeibediensteten selbst offen ist. Dies ist nicht nur sachlich geboten &#150; denn auch bei Beschwerden von Polizisten gegen Polizisten wird h&auml;ufig nicht ausreichend ermittelt &#150; sondern dies wird auch die Akzeptanz einer unabh&auml;ngigen Untersuchungsinstanz innerhalb der Polizei erh&ouml;hen.\n\n 3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten\n\nBef&uuml;rworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und\/oder Kennnummern?\n\nJa\n\nAus Sicht der LINKEN ist die individuelle Kennzeichnung ein unverzichtbares Element einer b&uuml;rgernahen und professionellen Polizei. Polizistinnen und Polizisten haben als Tr&auml;ger des staatlichen Gewaltmonopols eine ganz besondere Verantwortung. Sie sollen den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern als Menschen, als Individuen entgegentreten, um gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. In einem demokratischen Rechtsstaat hat jede B&uuml;rgerin und jeder B&uuml;rger den Anspruch darauf zu wissen, wer in ihre oder seine Rechte eingreift.\n\nSeit vielen Jahren setzt sich die Fraktion DIE LINKE f&uuml;r eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten ein. In Berlin waren wir erfolgreich: Hier wird dieses Ziel nun endlich Realit&auml;t. Eine Dienstvorschrift des Polizeipr&auml;sidenten verpflichtet alle Berliner Polizistinnen und Polizisten,\n\nwahlweise ihren Namen oder eine individuelle Nummer auf der Uniform zu tragen. Dies gilt auch in geschlossenen Einst&auml;tzen, wie etwa bei politischen Demonstrationen. Berlin ist bundesweit das erste Land, das einen solchen Schritt geht. Dies ist ein gro&szlig;er Erfolg der Linken in Berlin. Damit wollen wir in Berlin ein Vorbild f&uuml;r die Polizeien anderer L&auml;nder und f&uuml;r die Bundespolizei schaffen. Auch eine gesetzliche Regelung f&uuml;r eine Kennzeichnungspflicht bef&uuml;rworten wir. Damit w&auml;re nicht nur eine noch festere Verankerung einer solchen Pflicht gegeben, sondern auch die M&ouml;glichkeit, Polizeikr&auml;ften aus anderen Bundesl&auml;ndern oder der Bundespolizei, die in Berlin Amtshilfe leisten,\n\neine individuelle Kennzeichnung vorzuschreiben. Dies war allerdings bislang nicht politisch durchsetzbar. DIE LINKE wird weiter &Uuml;berzeugungsarbeit leisten.\n\n 4. Demonstrationsrecht\n\nHalten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Video&uuml;berwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen f&uuml;r die Veranstaltenden, f&uuml;r erforderlich (&#132;Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes&#147;)?\n\nNein\n\nWeitere Einschr&auml;nkungen des Versammlungsrechts etwa durch &#132;&Uuml;bersichtsaufnahmen&#147; der Polizei oder die M&ouml;glichkeit, strengere Auflagen vorzugeben, halten wir nicht nur f&uuml;r nicht erforderlich, sondern sogar f&uuml;r gef&auml;hrlich. Wir wissen, dass es von Seiten der Polizei Begehrlichkeiten gibt, die gesetzlichen M&ouml;glichkeiten f&uuml;r die Videobeobachtung von Versammlungen auszuweiten. Dies mag, insbesondere bei sehr gro&szlig;en Demonstrationen, hilfreich zur Koordination eines Polizeieinsatzes sein. Der Preis w&auml;re allerdings ein gro&szlig;er Schaden f&uuml;r die Demokratie. Wir teilen die Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 5.7.2010, dass das Filmen von politischen Versammlungen &#150; egal ob die Aufnahmen gespeichert werden oder nicht &#150; eine abschreckende Wirkung auf die Demonstrationsteilnehmer haben kann. Das Recht auf freie Versammlungen ist ein absolut fundamentales Recht in einem demokratischen Staat. Es darf nicht geschehen, dass dieses\n\nRecht nur noch wahrgenommen werden kann, wenn man bereit ist, sich bei dessen Aus&uuml;bung von der Polizei filmen zu lassen. Videoaufnahmen bei Demonstrationen sollten deshalb auf das allern&ouml;tigste beschr&auml;nkt bleiben, n&auml;mlich auf F&auml;lle von konkreten Gefahren der Begehung von Straftaten, wie es bereits in den &sect;&sect; 12a und 19a des Versammlungsgesetzes festgelegt ist.\n\nDie M&ouml;glichkeit, Auflagen f&uuml;r die Versammlungsteilnehmer vorzugeben, ist in unter der bestehenden Rechtslage bereits mehr als ausreichend gegeben.\n\nWir sind offen daf&uuml;r, ein eigenes Berliner Versammlungsgesetz in Angriff zu nehmen &#150; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ein solches Gesetz das Grundrecht der Versammlungsfreiheit st&auml;rkt und die Eingriffsm&ouml;glichkeiten des Staates eng begrenzt. Hierf&uuml;r m&uuml;ssten nat&uuml;rlich die n&ouml;tigen politischen Kr&auml;fteverh&auml;ltnisse gegeben sein. Als abschreckende Beispiele eigener\n\n 5. Verdachtsunabh&auml;ngige Kontrollen\n\n Bef&uuml;rworten Sie die Abschaffung verdachtsunabh&auml;ngiger Kontrollen an sogenannten \"kriminalit&auml;tsbelasteten Orten\"?\n\nJa\n\nVerdachtsunabh&auml;ngige Kontrollen sind generell kritisch zu sehen, da sie stark in die Freiheitsrechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eingreifen und es gleichzeitig keinen konkreten Grund oder eine konkrete Gefahr gibt, die einen solchen Eingriff rechtfertigen. Bei der Definition von &#132;kriminalit&auml;tsbelasteten Orten&#147; hat i.d.R. die Polizei das alleinige Definitionsrecht und kann ergo ihre\n\nBefugnisse selbst ausweiten, ohne dass es eine demokratische Kontrolle gibt. Zudem werden diese Orte oftmals nicht einmal &ouml;ffentlich ausgewiesen, so dass es f&uuml;r die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist, welcher Rechtslage in Bezug auf die Einschr&auml;nkung ihrer Freiheitsrechte sie gerade unterliegen.\n\n 1. Demokratische Teilhabe\n\na) Wollen Sie die Einflussm&ouml;glichkeiten von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern auf bezirklicher Ebene verbessern? \n\nJa\n\nDie direkte Demokratie ist aus Berlin nicht mehr wegzudenken. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nehmen ihre Interessen verst&auml;rkt selber in die Hand. DIE LINKE ist in der Koalition besonders aktiv gewesen, um die Bedingungen f&uuml;r die direkte Demokratie deutlich zu verbessern. Mit der Gesetzgebung in den Jahren 2005\/2006 wurden im Bundesvergleich niedrige Quoren f&uuml;r B&uuml;rgerund Volksentscheide eingef&uuml;hrt. Es gibt kaum Ausschlussgr&uuml;nde f&uuml;r B&uuml;rgerentscheide und bereits 16- J&auml;hrige k&ouml;nnen hier mitentscheiden. Bei vielen bezirklichen Formen der Mitbestimmung spielt die Staatsb&uuml;rgerschaft keine Rolle. In 2010\/2011 wurden noch einmal die Verfahren verbessert und\n\nvereinfacht. Beim B&uuml;rgerentscheid wurde statt des Beteiligungsquorums ein Zustimmungsquorum eingef&uuml;hrt. Wir wollen, dass sich durch unsere Gesetzgebung die Bev&ouml;lkerung aufgefordert f&uuml;hlt, ihre Belange in die eigene Hand zu nehmen.\n\nWir haben mittlerweile in f&uuml;nf Bezirken B&uuml;rgerhaushalte, wo die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &uuml;ber die Verwendung von Budgetanteilen entscheiden. Und zum Beispiel in Lichtenberg gibt es zus&auml;tzlich in allen Stadtteilen Kiezfonds, &uuml;ber deren Verwendung B&uuml;rgerjuries entscheiden. Damit verlagern sich die Entscheidungen &uuml;ber die Gestaltung von sozialem Zusammenhalt und Stadtgesellschaft von oben nach unten &#150; die demokratische B&uuml;rgergesellschaft wird erlebte Realit&auml;t. Das wollen wir in ganz Berlin erreichen.\n\nEine wichtige Voraussetzung f&uuml;r demokratische Teilhabe der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ist transparentes Verwaltungshandeln. DIE LINKE strebt ein &#132;gl&auml;sernes Rathaus&#147; f&uuml;r Berlin und seine Bezirke an, in dem Verwaltungshandeln und die Kommunal- und Landespolitik transparent und nahvollziehbar werden. Wir wollen Instrumente und Formen (wie z.B. das Mediationsverfahren beim\n\nLandwehrkanal) ausbauen, wodurch &uuml;ber vereinbarte Kommunikationslinien gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Entscheidungskompetenz f&uuml;r alle Beteiligten geschaffen wird.\n\nWir wollen klare Bedingungen, dass aus der formalen b&uuml;rgerschaftlichen Mitwirkung (in Beir&auml;ten, bei &ouml;ffentlichen Vorhaben, f&uuml;r B&uuml;rgerinitiativen) eine reale b&uuml;rgerschaftliche Einflussnahme wird.\n\nDIE LINKE will die B&uuml;rgerbeteiligung auf allen Ebenen ausbauen und setzt dabei auch auf E-Petitionen auf Landes- und Bezirksebene sowie die M&ouml;glichkeit Volks- und B&uuml;rgerbegehren online durchzuf&uuml;hren.\n\nMit dem Partizipations- und Integrationsgesetz, das wir weiter ausbauen wollen, soll die demokratische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund auch und vor allem auf bezirklicher Ebene verbessert werden (siehe Frage 6).\n\nJa\n\nIn Berlin kann die Bev&ouml;lkerung in einem B&uuml;rgerentscheid &uuml;ber alles entscheiden, wor&uuml;ber auch die BVV entscheidungsberechtigt ist. Diese v&ouml;llige Gleichsetzung von direkter und Vertretungsdemokratie bedeutet aber auch, dass die Bev&ouml;lkerung nicht verbindlich entscheiden oder lediglich Empfehlungen abgeben kann, wor&uuml;ber auch der BVV kein verbindliches\n\nEntscheidungsrecht bzw. lediglich die M&ouml;glichkeit der Empfehlung an das Bezirksamt zusteht. Wenn z.B. das Land, der Bund oder andere beteiligt sind, kann die BVV nicht &uuml;ber deren Handeln und also auch nicht abschlie&szlig;end in der Sache entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung geben, worum sich das Bezirksamt im Ensemble aller Verantwortlichen bem&uuml;hen m&ouml;ge. Auch wenn\n\nLandes-, Bundes- oder Europarecht etwas verbindlich vorschreiben, kann die BVV dies nicht f&uuml;r einen Bezirk au&szlig;er Kraft setzen.\n\nIn solchen F&auml;llen ist oft die Entt&auml;uschung bei der Bev&ouml;lkerung gro&szlig;. Deshalb hat Rot-Rot jetzt alle Beteiligten verpflichtet, von Anfang an und auf jedem Unterschriftenzettel vorab &uuml;ber den Verbindlichkeitsgrad des B&uuml;rgerentscheids zu informieren. So erfolgt die Beteiligung im vollen Wissen um deren Wirkungskraft.\n\nDIE LINKE will zugleich gesetzlich verankern, dass alle B&uuml;rgerentscheide zu den rein bezirklichen Angelegenheiten grunds&auml;tzlich verbindlichen Charakter haben sollen. Eine diesbez&uuml;gliche &Auml;nderung des Bezirksverwaltungsgesetzes scheiterte bisher an der SPD.\n\nc) Bef&uuml;rworten Sie eine &Auml;nderung der Quoren auf Bezirks- und L&auml;nderebene?\n\nJa\n\nBerlin nimmt im Bereich der direkten Demokratie nicht nur bundesweit eine f&uuml;hrende Stellung ein. DIE LINKE hat die Senkung der Quoren und Unterschriftenh&uuml;rden f&uuml;r Volksbegehren \/Volksentscheid (2006) und f&uuml;r B&uuml;rgerbegehren und B&uuml;rgerentscheide auf Bezirksebene (2005) mit\n\ndurchgesetzt. In 2010 wurde ge&auml;ndert, dass nicht Mindestbeteiligung &uuml;ber den Erfolg eines B&uuml;rgerentscheids bestimmt, sondern ein Zustimmungsquorum von 10 Prozent eingef&uuml;hrt.\n\nDie B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nehmen ihre Interessen verst&auml;rkt selber in die Hand. Das wollen wir weiter ausbauen. Die Quoren bei den Volksentscheiden sollen runter. Und wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass das Zustimmungsquorum beim B&uuml;rgerentscheid in den Bezirken auf 7,5 Prozent der Wahlberechtigten abgesenkt wird.\n\nd) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-H&uuml;rde, Ausl&auml;nderwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)?\n\nDIE LINKE steht f&uuml;r ein demokratisches, transparentes und einfaches Wahlrecht. F&uuml;r die Absenkung des Wahlalters streitet DIE LINKE schon seit vielen Jahren, und zwar nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene. Auch im Land Berlin haben wir uns f&uuml;r das Wahlalter 16\n\nstark gemacht. F&uuml;r die Wahl im September 2011 ist das wegen der Verweigerung der SPD noch nicht gelungen. Wir sind aber zuversichtlich, dass es in der n&auml;chsten Wahlperiode endlich klappt.\n\nDas Wahlrecht sollte aus unserer Sicht nicht allein auf deutsche Staatsangeh&ouml;rige beschr&auml;nkt bleiben. Menschen, die dauerhaft hier Leben und von demokratischen Entscheidungen betroffen sind, sollten auch die M&ouml;glichkeit bekommen, am demokratischen Prozess teilzunehmen &#150; egal,\n\nwelche Herkunft oder Nationalit&auml;t sie haben. Bereits im Jahr 2000 hat die damalige PDS-Fraktion eine Initiative im Abgeordnetenhaus zur Einf&uuml;hrung des kommunalen Wahlrechts f&uuml;r Nicht-EUB&uuml;rger gestartet. Leider gibt es bis heute nicht die notwendigen Mehrheiten daf&uuml;r. Abgesehen davon bef&uuml;rworten wir auch eine Ausweitung des Wahlrechts auf Landes- und auf Bundesebene.\n\nIm Hinblick auf eine Erm&ouml;glichung von Kumulieren und Panaschieren wollen wir zun&auml;chst eine seri&ouml;se Pr&uuml;fung, ob Kumulieren und Panaschieren auf der bezirklichen Ebene (Jeder Bezirk ist eine eigene Gro&szlig;stadt!) tats&auml;chlich sinnvoll und praktikabel ist und nicht zu Lasten der Transparenz und\n\nVerst&auml;ndlichkeit des Wahlrechts geht. Auch die Erfahrungen aus Bremen und Hamburg m&uuml;ssen ausgewertet werden.\n\nK&uuml;nstliche H&uuml;rden f&uuml;r Parteien zum Einzug in Parlamente lehnen wir allgemein ab. Die 3%-H&uuml;rde auf Bezirksebene ist schon ein Schritt in die richtige Richtung. Auch f&uuml;r eine Senkung der H&uuml;rde auf Landesebene w&auml;ren wir offen.\n\n 2. Informationsfreiheitsgesetz\n\nWas wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden k&ouml;nnen, von der Verwaltung im Internet ver&ouml;ffentlicht werden?\n\nGrunds&auml;tzlich steht DIE LINKE f&uuml;r gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Transparenz staatlichen Handelns, was bedeutet, dass wir nicht nur f&uuml;r ein weitreichendes Informationsfreiheitsrecht eintreten, sondern auch f&uuml;r eine aktive Ver&ouml;ffentlichung von Dokumenten und Daten durch staatliche Stellen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen k&ouml;nnen nach dem IFG s&auml;mtliche Akten der Verwaltung auf Antrag offengelegt werden. Dies alles aktiv und benutzerfreundlich im Internet zu ver&ouml;ffentlichen, w&auml;re wohl eine nicht zu bew&auml;ltigende Aufgabe. Allerdings sollten Dokumente von &ouml;ffentlichem Interesse, wie etwa Privatisierungsvertr&auml;ge, immer auch im Internet ver&ouml;ffentlicht werden. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel transparenter und b&uuml;rgern&auml;her gestalten. Dazu z&auml;hlt f&uuml;r uns auch eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten f&uuml;r alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verf&uuml;gung stellt. Im &sect; 17 des IFG sind zudem bereits umfangreiche Ver&ouml;ffentlichungspflichten aufgelistet &#150; diese auch im Internet zur Verf&uuml;gung zu stellen, sollte im 21. Jahrhundert Standard sein.\n\n 3. B&uuml;rgerschaftliches Engagement\n\n a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Ma&szlig;nahmen beteiligen?\n\nBerlin hat eine bundes- und europaweit vorbildliche Gesetzgebung zur direkten Demokratie, die unter ma&szlig;gebender Mitwirkung der LINKEN eingef&uuml;hrt wurde. Besonders in den Bezirken wurden mit der Einwohnerfragestunde in jeder Bezirksverordnetenversammlung, den Informationspflichten des Bezirksamtes und den Einwohnerantr&auml;gen &#150; neben den Erleichterungen f&uuml;r B&uuml;rgerentscheide &#150; weitere Voraussetzungen f&uuml;r die Beteiligung der Einwohner geschaffen.\n\nF&uuml;r DIE LINKE ist es eine wichtige Aufgabe daf&uuml;r zu wirken, dass ehrenamtliches Engagement st&auml;rker mit politischer Entscheidungsm&ouml;glichkeit verbunden wird. Die kommunale Selbstverwaltung soll tats&auml;chlich als b&uuml;rgerschaftliche Mitgestaltung und Mitentscheidung entwickelt werden. In den\n\nBezirken, wo die Linkspartei starken Einfluss aus&uuml;bt, wird in vielf&auml;ltigen Formen praktiziert, b&uuml;rgerschaftliches Engagement in B&uuml;rgerinitiativen, Kiezbeir&auml;ten, Stadtteilkonferenzen, Vereinen usw. mit direkter politischer Entscheidung zu verbinden. Ein besonderes Beispiel f&uuml;r die enge Anlagerung des direkten und verbindlichen B&uuml;rgereinflusses auf die eigentlichen haushaltspolitischen Entscheidungsprozesse ist der B&uuml;rgerhaushalt in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Auch die Einrichtung von Kiezfonds ist eine solche Form, wodurch die eigenst&auml;ndige Handlungsf&auml;higkeit der Kiezbeir&auml;te erh&ouml;ht wird.\n\nDIE LINKE setzt sich f&uuml;r die Qualifizierung der Strukturen der B&uuml;rgerbeteiligung sowie f&uuml;r eine Verbesserung der Dialogkultur zwischen B&uuml;rgern, Verwaltung und Politik ein. Wir wollen, dass die formalen Formen der B&uuml;rgerbeteiligung, besonders bei Bauleitplanungen, zu realen Mitplanungs- und Entscheidungsbeteiligungen f&uuml;r die B&uuml;rger verbindlich gestaltet werden.\n\n b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an?\n\nWie k&ouml;nnte die Anerkennungskultur f&uuml;r freiwillig engagierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Berlin verbessert werden?\n\nF&uuml;r DIE LINKE ist freiwilliges, b&uuml;rgerschaftliches Engagement f&uuml;r Berlin unverzichtbar. B&uuml;rgerinitiativen, Selbsthilfegruppen und Interessenverb&auml;nde sind erfolgreich, weil sie Ausdruck einer ganz eigenen Kultur der Selbstorganisation, der Hilfe, der sozialen Netzwerke und der Lobbyarbeit von Betroffenen f&uuml;r Betroffene sind. DIE LINKE hat in der Koalition Wichtiges zur\n\nF&ouml;rderung des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements unternommen. Gemeinsam mit der zentralen Freiwilligenagentur Berlin wurde die Praxis thematischer und ergebnisorientierter Runder Tische mit den Beteiligten installiert. Seit dem 1.Januar 2005 gibt es in Berlin einen umfangreichen Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) f&uuml;r das Ehrenamt. Im September 2005\n\nkonnte auf der Grundlage eines gemeinsam mit zahlreichen freiwillig Engagierten und hauptamtlichen Kr&auml;ften aus Vereinen und Verb&auml;nden erarbeiteten Konzepts der FreiwilligenPass eingef&uuml;hrt werden. Zur besseren Information und Kommunikation wurde im Rahmen von &#132;berlin.de&#147;\n\ndas B&uuml;rgerportal &#132;B&uuml;rger aktiv&#147; geschaffen.\n\nDIE LINKE setzt sich daf&uuml;r ein, freiwilliges b&uuml;rgerschaftliches Engagement noch mehr zu f&ouml;rdern und anzuerkennen. Wir wollen Ehrenamtliche in ihrer Arbeit durch Weiterbildungsangebote ebenso unterst&uuml;tzen wie durch Fahrkarten, wenn eigene Mittel daf&uuml;r nicht ausreichen. DIE LINKE tritt f&uuml;r eine vielf&auml;ltige Anerkennungskultur, darunter auch finanzieller Anerkennung, f&uuml;r ehrenamtliches Engagement ein. Sie unterst&uuml;tzt die verschiedenen Formen in Berlin und in den Bezirken, wie z.B. die Auslobung von Preisen f&uuml;r B&uuml;rgerengagement oder die F&ouml;rderung von Stadtteilinitiativen durch einen j&auml;hrlichen Anerkennungsbeitrag durch das Bezirksamt. Es ist aus unserer Sicht eine wertvolle Erfahrung, Verantwortung f&uuml;r sich und andere zu &uuml;bernehmen und soziale und demokratief&ouml;rdernde Kompetenzen zu erwerben, die auch f&uuml;r andere Lebensbereiche bedeutsam sind. Dazu geh&ouml;rt auch die Idee, dass ehrenamtliches Engagement Ber&uuml;cksichtigung beim Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an Berliner Hochschulen und Fachhochschulen finden sollte. Wir sind uns der Probleme bewusst, wenn freiwilliges Engagement\n\neine positive Rolle bei Bewerbungen usw. spielen soll. Dennoch wollen wir eine seri&ouml;se Debatte dar&uuml;ber, ob nicht ehrenamtliches Engagement ein f&ouml;rderlicher Faktor bei Bewerbungen sein soll, wenn es sich auf Felder erstreckt, sie in einem inneren Zusammenhang mit dem stehen, wof&uuml;r man sich bewirbt. Rot-Rot hat mit der Einf&uuml;hrung des FreiwilligenPasses gute Voraussetzungen daf&uuml;r\n\ngeschaffen.\n\nDIE LINKE setzt sich daf&uuml;r ein, dass die bestehenden Unterst&uuml;tzungsstrukturen der Freiwilligenarbeit und der B&uuml;rgerbeteiligung in Berlin nachhaltig gesichert und ausgebaut werden. Hierzu z&auml;hlen Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsh&auml;user und Selbsthilfeinitiativen.\n\nc) Nennen Sie drei Ma&szlig;nahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-h&auml;user oder das Landesnetzwerk B&uuml;rgerengagement &#132;aktiv in Berlin&#147;) st&auml;rken wollen.\n\nWir wollen, dass in jedem Berliner Bezirk ein Freiwilligenzentrum oder eine Freiwilligenagentur finanziert wird. Nur so kann nachhaltig Engagement gef&ouml;rdert werden. Die bisherigen Landesmittel zur Finanzierung der Selbsthilfe, im Bereich der Pflege und der Nachbarschaftszentren wollen wir\n\nnicht nur sichern, sondern weiter ausbauen.\n\nMit dem Infrastrukturf&ouml;rderprogramm Stadtteilzentren besteht eine Infrastruktur zur F&ouml;rderung des B&uuml;rgerschaftlichen Engagements, die sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins richtet. Eine enge Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement und Aktionsr&auml;umen plus ist gegeben.\n\nStadtteilzentren sind starke Partner im Prozess der sozialr&auml;umlichen Entwicklung. Die Linke setzt sich daf&uuml;r ein, dass dem erforderlichen Ausbau und der Weiterentwicklung dieser Infrastruktur &uuml;ber die Erh&ouml;hung des Finanzvolumens um 1 Mio. Euro in den kommenden Haushaltjahren Rechnung\n\ngetragen wird.\n\nDer Treffpunkt Hilfsbereitschaft, der Initiator des Landesnetzwerkes B&uuml;rgerengagement &#132;aktiv in Berlin&#147; ist, soll auch weiterhin als gesamtst&auml;dtische Freiwilligenagentur durch das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren finanziert werden. DIE LINKE unterst&uuml;tzt eine Umstellung auf langfristige Finanzierungen. Mit der F&ouml;rderung &uuml;ber das Infrastrukturf&ouml;rderprogramm Stadtteilzentren hat Rot-Rot die Finanzierung bis 2015 abgesichert.\n\nWir setzen uns daf&uuml;r ein, dass ungenutzte &ouml;ffentliche Infrastruktur kostenlos Initiativen im b&uuml;rgerschaftlichen Engagement &uuml;berlassen werden.\n\nDIE LINKE unterst&uuml;tzt die Schaffung einer Beratungs- und Informationsstelle zur F&ouml;rdermittelakquise im b&uuml;rgerschaftlichen Engagement. Sie unterst&uuml;tzt B&uuml;rgerstiftungen f&uuml;r b&uuml;rgerschaftliche Aktivit&auml;ten in den Stadtteilen.\n\n 4. Ethikunterricht\n\na) Strengen Sie &Auml;nderungen der Rahmenbedingungen f&uuml;r den Ethikunterricht an?\n\nNein\n\nEher NEIN, was die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts anbetrifft. Nachdem das 2006 neu eingef&uuml;hrte Fach Ethik nunmehr bis zur 10. Jahrgangsstufe unterrichtet wird, r&uuml;ckt jetzt die Qualit&auml;tsverbesserung des Ethikunterrichts in den Mittelpunkt. Daf&uuml;r\n\nerforderlich sind die weitere Qualifizierung der das Fach unterrichtenden Lehrkr&auml;fte sowie eine Weiterentwicklung des Rahmenlehrplans auf der Grundlage der Erfahrungen der Einf&uuml;hrungsphase.\n\nb) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und &#150;lehrer ad&auml;quat f&uuml;r das Fach ausgebildet sind.\n\n1. Die Fortf&uuml;hrung der Weiterbildungskurse f&uuml;r das Fach Ethik in der n&auml;chsten Legislaturperiode, mindestens in der bisherigen Gr&ouml;&szlig;enordnung.\n\n2. Die Sicherung der erforderlichen Anteile f&uuml;r das Fach Ethik in der Lehrer\/innenausbildung an der HU und FU. Die lehrerausbildenden Universit&auml;ten haben sich in den Hochschulvertr&auml;gen verpflichtet, ab 2014 j&auml;hrlich mindestens 1.000 Lehramtsabsolventen f&uuml;r den Vorbereitungsdienst\n\n 5. Bildungschancen\n\nWas wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern?\n\nBitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.\n\nDie vorschulische F&ouml;rderung und Betreuung und insbesondere die fr&uuml;he Sprachf&ouml;rderung wollen wir weiter verbessern und weiter beitragsfrei stellen.\n\nAllen Grundschulkindern soll ein Anspruch auf Ganztagsf&ouml;rderung gew&auml;hrt und die Personalausstattung in der Schulanfangsphase und f&uuml;r Schulen in sozialen Brennpunkten sowie f&uuml;r Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder nichtdeutscher Herkunftssprache soll verbessert werden.\n\nIndividuelle F&ouml;rderung aller Kinder als Anspruch jeder Schule, so dass jedes Kind die Unterst&uuml;tzung und F&ouml;rderung erh&auml;lt, die es ben&ouml;tigt. Die Berliner Gemeinschaftsschulen, f&uuml;r die DIE LINKE seit Jahren eintritt, sind hier Vorreiterinnen.\n\n 6. Gesellschaftliche Teilhabe\n\nWie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern?\n\nBitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.\n\nWir haben im vergangenen Jahr als erstes Bundesland ein Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet. Die Ziele sind vor allem die gesetzliche Absicherung bestehender Partizipationsgremien und die interkulturelle &Ouml;ffnung weiterer Gremien und Einrichtungen auf Landes- und Bezirksebene. Dazu geh&ouml;ren u.a. der Landeselternbeirat, die Landesseniorenvertretung und der Landesbeirat f&uuml;r Menschen mit Behinderung &#150; hier wird es &uuml;berall Sitze f&uuml;r Vertreterinnen und Vertreter mit Migrationshintergrund geben. Ein weiterer\n\nSchwerpunkt ist die interkulturelle &Ouml;ffnung der Verwaltung und der landeseigenen Betriebe, die Anerkennung interkultureller Kompetenz als wichtige Qualifikation und die Gleichstellung der Religionen sofern das in die Zust&auml;ndigkeit des Landes f&auml;llt. Wir werden die Erfahrungen des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes auswerten und wollen es darauf aufbauend weiterentwickeln.\n\nDemokratische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet f&uuml;r DIE LINKE selbstverst&auml;ndlich auch eine Ausweitung des Wahlrechts auf alle hier dauerhaft lebenden Menschen (siehe Frage 1.d).\n\nNeben demokratischer Teilhabe sind Bildung und Erwerbsarbeit wichtige  Schl&uuml;ssel f&uuml;r gesellschaftliche Integration &#150; das gilt f&uuml;r Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. DIE LINKE steht f&uuml;r ein gemeinsames Schul- und Kita-System f&uuml;r alle, in dem Ausgrenzung etwa durch den Ausbau der Sprachf&ouml;rderung &uuml;berwunden wird. Hierf&uuml;r steht unser erfolgreiches Modell der\n\nGemeinschaftsschule.\n\nDie interkulturelle &Ouml;ffnung der Berliner Verwaltung wollen wir weiter  vorantreiben. Das Partizipations- und Integrationsgesetz ist hierbei nur eine neben vielen anderen Ma&szlig;nahmen. So soll das umfassende Programm &#132;Berlin braucht dich&#147; nicht nur den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im &ouml;ffentlichen Dienst, sondern auch die Zahl von Azubis mit Migrationshintergrund in der Berliner Wirtschaft erh&ouml;hen.\n\nZu diesem Ausschnitt von Zielen auf Landesebene kommen nat&uuml;rlich noch viele Ans&auml;tze, die sich nur auf Bundesebene angehen lassen, wie etwa die bessere Anerkennung von ausl&auml;ndischen Bildungsabschl&uuml;ssen.\n\n 7. Integrationsperspektiven\n\nWie wollen Sie Fl&uuml;chtlingen, insbesondere langj&auml;hrig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten?\n\nBitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.\n\nDIE LINKE setzt sich grunds&auml;tzlich f&uuml;r einen Abbau der rechtlichen Schlechterstellung von Migrantinnen und Migranten, von Fl&uuml;chtlingen und Asylbewerbern ein. Hierzu ist allerdings eine grundlegende &Auml;nderung des bundesrechtlichen Aufenthaltsgesetzes und des Asylrechts n&ouml;tig, f&uuml;r\n\ndie wir uns in Berlin und im Bund immer wieder stark machen. Doch auch auf Landesebene gibt es Spielr&auml;ume.\n\nDer wichtigste Punkt ist zun&auml;chst, dass langj&auml;hrig hier lebenden Fl&uuml;chtlingen eine dauerhafte Aufenthaltsm&ouml;glichkeit gegeben werden muss, anstatt sie jahrelang in der Duldung festzuhalten. Berlin hat sich deshalb auf Bundesebene erfolgreich f&uuml;r eine Ausweitung und Verl&auml;ngerung der\n\nBleiberechtsregelung f&uuml;r langj&auml;hrig Geduldete eingesetzt. Doch noch immer ist die Regelung unzureichend. Wir wollen deshalb erreichen, dass eine umfassende und dauerhafte Bleiberechtsregelung mit einer Mindestaufenthaltsdauer anstatt eines festen Einreisestichtags eingef&uuml;hrt wird. Fehlende Erwerbsarbeit darf dabei kein Hindernis f&uuml;r die Erteilung einer\n\nAufenthaltserlaubnis sein.\n\nMenschen ganz ohne Aufenthaltsstatus leben in st&auml;ndiger Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden. Oft ist es ihnen nicht einmal m&ouml;glich, ihre grundlegendsten Rechte wahrzunehmen. Auf Landesebene haben wir bereits viele Erleichterungen f&uuml;r &#132;Illegalisierte&#147; geschaffen, wie etwa die M&ouml;glichkeit, ohne Angst Schulen und Kitas zu besuchen oder akute Beschwerden in einem\n\n&ouml;ffentlichen Krankenhaus behandeln zu lassen. Langfristig m&uuml;ssen diese Menschen jedoch aus der Illegalit&auml;t herausgef&uuml;hrt werden. DIE LINKE setzt sich deshalb daf&uuml;r ein, dass der Bundestag endlich eine Legalisierung dieser Personengruppe erm&ouml;glicht, wie dies in anderen europ&auml;ischen Staaten l&auml;ngst geschehen ist.\n\nViele Fl&uuml;chtlinge m&uuml;ssen unterhalb des Existenzminimums leben. Das\n\nAsylbewerberleistungsgesetz sieht Sozialleistungen f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge vor, die weit unter den Hartz-IVS&auml;tzen liegen. Dieses zutiefst diskriminierende Gesetz muss abgeschafft werden. Asylbewerber und Geduldete sollten Anspruch auf Sozialleistungen haben wie alle anderen auch und auch selbstbestimmt dar&uuml;ber verf&uuml;gen d&uuml;rfen. Leistungen in Form von Chipkarten, Gutscheinen etc.\n\nlehnen wir ab. In Berlin haben Fl&uuml;chtlinge das Recht, nach der Erstaufnahme in eigenen Wohnungen zu leben. Allerdings wird bezahlbarer Wohnraum f&uuml;r sie, ebenso wie f&uuml;r andere Menschen mit niedrigen Einkommen immer knapper. Wir werden weiter daf&uuml;r arbeiten, dass Fl&uuml;chtlinge in Berlin in Wohnungen und nicht in Sammelunterk&uuml;nften leben k&ouml;nnen. Wir konnten\n\nerreichen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu diesem Zweck ein Kontingent von Wohnungen vorhalten.\n\nDie Residenzpflicht schr&auml;nkt die Bewegungsfreiheit der Fl&uuml;chtlinge und Geduldeten erheblich und v&ouml;llig &uuml;berfl&uuml;ssig ein. Auf Betreiben der LINKEN haben Berlin und Brandenburg mittlerweile die Residenzpflicht f&uuml;r unsere Region so weit wie m&ouml;glich gelockert. Auf Bundesebene streitet DIE\n\n 1. Vermeidung von Haft\n\nWelche Ma&szlig;nahmen zur Vermeidung von Gef&auml;ngnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?\n\nImmer noch sitzen viel zu viele Menschen Haftstrafen ab, obwohl auch andere M&ouml;glichkeiten zur Verb&uuml;&szlig;ung einer Straftat gegeben sind. Zun&auml;chst hat die zu hohe Zahl von Haftstrafen ihre wichtigste Ursache darin, dass in den letzten Jahrzehnten die Strafgesetze st&auml;ndig versch&auml;rft worden sind und die Strafma&szlig;e st&auml;ndig erh&ouml;ht worden sind. Diesen Trend umzukehren und einen\n\nNiederschlag im Strafgesetzbuch zu erreichen ist eine gesamtgesellschaftliche und bundespolitische Aufgabe.\n\nDie Strafvollzugspolitik muss grundlegend auf Resozialisierung und Behandlung der Inhaftierten ausgerichtet sein. So werden z.B. eine gute personelle Ausstattung mit Sozialarbeitern und Therapeuten sowie eine strukturierte, wiedereingliederungsorientierte Entlassungsvorbereitung zur\n\nSenkung der R&uuml;ckfallquote und damit zur Vermeidung von Haftstrafen beitragen.\n\nEinen nicht unerheblichen Teil der Gefangenen in den Berliner Vollzugsanstalten machen Ersatzfreiheitsstrafer aus, die nur einsitzen, weil sie eine verh&auml;ngte Geldstrafe nicht bezahlen k&ouml;nnen oder wollen. Es gibt bereits M&ouml;glichkeiten, eine Strafe durch gemeinn&uuml;tzige T&auml;tigkeiten abzuarbeiten und so die Haft zu vermeiden. Solche Haftvermeidungsprogramme, wie etwa &#132;Arbeit\n\nstatt Strafe&#147;, sollten weiter ausgebaut werden. Hierf&uuml;r wollen wir uns auf Landesebene einsetzen. Auch eine Politik der Entkriminalisierung im Drogenbereich w&uuml;rde zu einer Reduzierung von Haftstrafen beitragen. Doch auch dies geht zu einem wesentlichen Teil nicht an der Bundespolitik vorbei.\n\n 2. Entlassung auf Bew&auml;hrung\n\nBei den vorzeitigen Entlassungen auf Bew&auml;hrung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?\n\nDie vergleichsweise geringe Anzahl an vorzeitigen Entlassungen in Berlin hat diverse Ursachen, die sich nicht alle politisch beeinflussen lassen. Eine dieser Ursachen ist eine in Berlin eher restriktive Rechtsprechungstradition der Strafvollstreckungskammern, auf die die Politik wegen der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz (und das ist gut so!) keinen Einfluss hat. Dennoch sollte weiter daran\n\ngearbeitet werden, mehr Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen zu erreichen: konkrete Behandlungspl&auml;ne, schnellere Planung innerhalb der Einweisungsabteilung, ausreichende Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsm&ouml;glichkeiten, st&auml;ndige &Uuml;berpr&uuml;fung der Vollzugsplanung auf die M&ouml;glichkeit der Gew&auml;hrung von Lockerung oder vorzeitiger Entlassungen,\n\nausreichende M&ouml;glichkeiten f&uuml;r rechtzeitige Drogentherapien sind Wege, um dem Ziel, mehr Inhaftierte rasch und so sicher wie m&ouml;glich entlassen zu k&ouml;nnen, n&auml;her zu kommen. Bei den Lockerungen durch offenen Vollzug steht Berlin &uuml;brigens im bundesweiten Vergleich sehr gut da: etwa ein knappes Drittel der Gefangenen ist im offenen Vollzug untergebracht.\n\n 3. Haftbedingungen\n\na) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?\n\nDIE LINKE hat den Bau der neuen JVA Heidering, f&uuml;r die bereits der Grundstein gelegt wurde, unter zwei Bedingungen mitgetragen. Erstens werden mit dem Neubau die baulichen Voraussetzungen f&uuml;r einen professionellen und menschenw&uuml;rdigen Strafvollzug geschaffen. Damit k&ouml;nnen veraltete Haftbereiche aus der Kaiserzeit (Tegel I und III, Lehrter Str.) geschlossen und den Inhaftierten bessere Bedingungen f&uuml;r Unterbringung, Betreuung, Arbeit und Ausbildung geboten werden. Dies ist f&uuml;r uns auch ein Fortschritt im Hinblick auf einen resozialisierungsorientierten Vollzug unter menschenw&uuml;rdigen Haftbedingungen.\n\nZweitens muss f&uuml;r uns die Einrichtung einer neuen Haftanstalt auch mit einer guten Personalausstattung durch zus&auml;tzliche Ausbildung und Einstellung von qualifizierten Besch&auml;ftigten einhergeht. Dies ist mit dem Koalitionspartner SPD verabredet worden. Fest steht: Unter dem Strich muss bei dem Neubau auch eine sp&uuml;rbare Verbesserung der Resozialisierungsbedingungen f&uuml;r die\n\nInhaftierten herauskommen, ansonsten w&auml;re das Projekt sinnlos.\n\nb) Welche &Auml;nderungen des Strafvollzugsgesetzes - insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung &#150; halten Sie f&uuml;r w&uuml;nschenswert?\n\nEin wichtiges Arbeitsfeld der Rechtspolitik waren seit der F&ouml;deralismusreform die Justizvollzugsgesetze. Gerade hier sahen wir die Gefahr, dass die L&auml;nder zuk&uuml;nftig um die Absenkung von Standards im Vollzug konkurrieren k&ouml;nnten. Deshalb war es uns wichtig, mit m&ouml;glichst vielen Bundesl&auml;ndern auf qualitativ hohem Niveau um hohe Standards, gute Betreuung, Behandlung und progressiven, libert&auml;ren Vollzug zu verhandeln. Zu einem Gutteil ist das bisher\n\nauch gelungen. Beim Jugendstrafvollzugsgesetz steht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Junge Menschen in Haft sollen Subjekte sein, die Anspr&uuml;che und Rechte haben, die unterst&uuml;tzt und gef&ouml;rdert werden. Einzelunterbringung ist in Berlin die Regel, die Personalausstattung des Jugendvollzugs haben wir verbessert. Der zweite Schritt war das Untersuchungshaftvollzugsgesetz,\n\nbei dem die Unschuldsvermutung im Vordergrund stehen muss und wo wir ebenfalls verbesserte Haftbedingungen schaffen konnten. Viele Regelungen wie zu Besuchszeiten, Aufschlusszeiten und Freizeitregelungen sind in Berlin besser als anderswo. Folgen wird ein &#132;regul&auml;res&#147; Strafvollzugsgesetz, mit dem wir ebenfalls hohe Standards der Resozialisierung setzen wollen. Entscheidend ist aber nicht nur der rechtliche Rahmen, sondern auch die konkrete Praxis in den Vollzugsanstalten.\n\nDas Medium Internet wird sich weiter im Strafvollzug ausbreiten, diese Entwicklung ist wohl nicht zu stoppen, auch wenn es derzeit nicht erlaubt ist. Das kann f&uuml;r die Resozialisierung sinnvoll sein, andererseits auch problematisch, da &uuml;ber das Internet auch Straftaten begangen werden k&ouml;nnen.\n\nEine regulierte &Ouml;ffnung des Vollzugs f&uuml;r das Internet k&ouml;nnten wir uns aber vorstellen.\n\nSicherungsverwahrung \n\n1. Nach einem Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das f&uuml;hrt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Au&szlig;erdem k&ouml;nnen entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei w&auml;hlen.\n\nZu 1 und 2:\n\nNachdem bereits der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte das deutsche System der Sicherungsverwahrung infrage gestellt hatte, hat nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 eine Reform s&auml;mtlicher Vorschriften angeordnet. Mit diesem Urteil hat das BVerfG der Bundesregierung ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt; ebenso den vorangegangenen rot-gr&uuml;nen und schwarz-roten Koalitionen im Bund. Die von Schwarz-Gelb geschaffene Neuregelung der Sicherungsverwahrung vom Dezember 2010 mit samt des &#132;Therapieunterbringungsgesetzes&#147; wurde als Etikettenschwindel entlarvt, der nur dem Zweck diente, ein gescheitertes System unter neuer &Uuml;berschrift weiterhin aufrecht zu erhalten &#150; zu Lasten\n\nder Freiheitsrechte der Betroffenen.\n\nDIE LINKE sieht sich damit in ihrer grundlegenden Kritik an der Sicherungsverwahrung und ihrer st&auml;ndigen Ausweitung best&auml;tigt. Anstatt ein modernes und menschenrechtskonformes Recht zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gef&auml;hrlichen Straft&auml;tern zu entwickeln, wurden vom\n\nBundesgesetzgeber immer mehr M&ouml;glichkeiten des &#132;Wegsperrens&#147; geschaffen. Des eigentlichen Problems, n&auml;mlich der massiven Defizite bei Behandlung und Resozialisierung, wurde sich nicht angenommen.\n\nGenau dies hat Rot-Rot in Berlin und Brandenburg bereits im Jahr 2010 in Angriff genommen. Eine Arbeitsgruppe beider L&auml;nder hat Eckpunkte dar&uuml;ber entwickelt, wie ein auf freiheitsorientierter und therapiegerichteter Vollzug der Sicherungsverwahrung aussehen k&ouml;nnte. Diese beinhalten u.a. eine Trennung vom &#132;gew&ouml;hnlichen&#147; Strafvollzug, eigenst&auml;ndige Betreuungs- und Behandlungsangebote, die gezielte F&ouml;rderung der Sozialkompetenz und der Kompetenz zur pers&ouml;nlichen Lebensgestaltung sowie die Ausbildung und Bereitstellung besonders qualifizierten Personals. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe waren auch dem BVerfG bekannt und d&uuml;rften beim Urteil eine Rolle gespielt haben.\n\nDIE LINKE wird sich daf&uuml;r einsetzen, dass das Land Berlin (und Brandenburg) diese fortschrittlichen Ans&auml;tze in die bundesweite Diskussion um eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung einbringt.\n\nBis dahin muss nat&uuml;rlich mit den konkreten Folgen der Urteile in Berlin umgegangen werden. Klar ist, dass diejenigen, die zu Unrecht eingesperrt waren, nun ein Recht darauf haben, freizukommen. Die Justiz, F&uuml;hrungsaufsicht, Polizei und Bew&auml;hrungshilfe sind nun gefordert, ihnen dieses Recht zu erm&ouml;glichen.\n\nEinige der Betroffenen haben schon mehrere Jahrzehnte hinter Gittern verbracht und m&uuml;ssen nun v&ouml;llig neu lernen, in Freiheit zu leben. F&uuml;r eine angemessene Hilfestellung durch die Sozialen Dienste der Justiz muss aus unserer Sicht das n&ouml;tige zus&auml;tzliche Personal bereitgestellt werden.\n\nWenn ein Betroffener dies w&uuml;nscht, muss ihm auch die M&ouml;glichkeit gegeben werden, freiwillig l&auml;nger im Vollzug zu bleiben und eine langsame, schrittweise R&uuml;ckkehr in die Freiheit vorzubereiten.\n\nNat&uuml;rlich muss auch alles getan werden, um R&uuml;ckf&auml;lle zu vermeiden. Neben\n\nTherapiem&ouml;glichkeiten, geeigneter Unterbringung und Betreuung sind dabei auch Auflagen und polizeiliche Ma&szlig;nahmen gefragt. Allerdings muss ein entlassener Schwerststraft&auml;ter auch ein Recht auf Privatsph&auml;re haben. Eine 24-Stunden-&Uuml;berwachung oder gar die Ver&ouml;ffentlichung der Wohnanschrift &#150; wie es anderswo schon vorgekommen ist &#150; darf es nicht geben.","link":"https:\/\/berlin.humanistische-union.de\/category\/wahl-2011\/wahlpruefsteine\/die-linke\/","name":"Die Linke","slug":"die-linke","taxonomy":"category","parent":52,"meta":[],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.7 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die Linke Archive - HU Berlin-Brandenburg<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/berlin.humanistische-union.de\/category\/wahl-2011\/wahlpruefsteine\/die-linke\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die Linke Archive - HU Berlin-Brandenburg\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"1. Video&uuml;berwachung a) Unter welchen Umst&auml;nden halten Sie eine Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen f&uuml;r erforderlich? Die Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum halten wir grunds&auml;tzlich nicht f&uuml;r erforderlich. In sehr engen Grenzen kann sie z.B. an bestimmten besonders gef&auml;hrdeten Orten (wie etwa Synagogen) sinnvoll sein. Bislang gibt es keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse, die beweisen, dass die &Uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume durch Kameras zu einer Senkung der Kriminalit&auml;t f&uuml;hrt. In Gro&szlig;britannien etwa, wo an vielen Orten das &ouml;ffentliche Stra&szlig;enland fast fl&auml;chendeckend &uuml;berwacht ist, sind die Kriminalit&auml;tszahlen teilweise sogar gestiegen. Kamerabilder k&ouml;nnen lediglich zur nachtr&auml;glichen Verfolgung begangener Straftaten hilfreich sein, ohne diese zu verhindern. Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand ist es vielmehr die Anwesenheit und Ansprechbarkeit von Menschen, die einen Ort objektiv und subjektiv sicherer machen. Deshalb stellen wir uns gegen eine Ausweitung von Video&uuml;berwachung. Videoaufzeichnung muss gesetzlich stark begrenzt bleiben. b) Unter welchen Umst&auml;nden halten Sie eine Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen f&uuml;r erforderlich? Ja Bereits jetzt haben wir eine teilweise &uuml;ber das bedenkliche Ma&szlig; hinausgehende Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen, insbesondere in den Bahnh&ouml;fen und Fahrzeugen der BVG. Bislang wissen wir wenig dar&uuml;ber, welche Auswirkungen diese &Uuml;berwachung &uuml;berhaupt hat. Die zugesagte Evaluation dazu hat die BVG 2006 abgebrochen, als ein Zwischenbericht nicht die gew&uuml;nschten Ergebnisse brachte. Mit Unterst&uuml;tzung der Verkehrssenatorin Junge-Reyer wurde sich so der ersthaften Diskussion &uuml;ber den Sinn und Unsinn von Video&uuml;berwachung verweigert. Wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass eine unabh&auml;ngige und wissenschaftlich fundierte Untersuchung der Video&uuml;berwachung bei der BVG erfolgt. Grunds&auml;tzlich sollte jede &Uuml;berwachungsma&szlig;nahme fortlaufend auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit &uuml;berpr&uuml;ft werden. Nein Die derzeitigen Regelungen im Berliner Datenschutzgesetz sind mehr als ausreichend, um Video&uuml;berwachung dort zu erm&ouml;glichen, wo sie wirklich notwendig ist. Derzeit gibt es sogar eine &ouml;ffentliche Diskussion dar&uuml;ber, Video&uuml;berwachung auszuweiten, obwohl die Kriminalit&auml;t &#150; und insbesondere die Gewaltkriminalit&auml;t &#150; in Berlin seit Jahren r&uuml;ckl&auml;ufig ist. Der Eindruck vielfach kursierender Schreckensbilder von &Uuml;bergriffen in U-Bahnh&ouml;fen pr&auml;gt den politischen Diskurs bis hin zur SPD, auch wenn die Statistik etwas anderes sagt. DIE LINKE will aber keine Sicherheitspolitik auf dem R&uuml;cken der B&uuml;rgerrechte. Die Ausweitung der Speicherfrist von Videoaufnahmen im Datenschutzgesetz auf 48 Stunden, wie sie derzeit im Gespr&auml;ch ist, lehnen wir deshalb ab. 2. Polizeibeauftragter Bef&uuml;rworten Sie die Einrichtung einer unabh&auml;ngigen Beschwerde-stelle, die Vorw&uuml;rfen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen polizeilichen Handelns nachgeht (&#8222;Polizeibeauftragte\/r&#8220;)? Ja Die Einf&uuml;hrung einer unabh&auml;ngigen Instanz f&uuml;r die Untersuchung von unrechtm&auml;&szlig;iger Polizeigewalt ist eine alte, aber immer noch aktuelle Forderung der LINKEN. Nach wie vor erschrecken die Zahlen dar&uuml;ber, wie viele der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und &#150;beamte folgenlos bleiben, weil nicht ausreichend und\/oder nicht objektiv ermittelt wird. Deshalb halten wir eine solche unabh&auml;ngige Stelle f&uuml;r unverzichtbar, um eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt zu erreichen. Der Erfolg einer solchen unabh&auml;ngigen Beschwerdestelle ist allerdings abh&auml;ngig von ihrer Ausstattung und ihren Befugnissen. Sie muss deshalb zum einen materiell und personell ausreichend ausgestattet sein, um die Ermittlungsauftr&auml;ge bearbeiten zu k&ouml;nnen. Zum anderen muss sie die n&ouml;tigen Ermittlungsbefugnisse wie Einsichtsrechte in Akten, Daten oder Unterlagen, Auskunfts- und Vernehmungsrechte, Beweiserhebungs- und Zutrittsrechte erhalten. Wir treten zudem daf&uuml;r ein, dass eine solche Stelle nicht nur f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, sondern auch f&uuml;r die Polizeibediensteten selbst offen ist. Dies ist nicht nur sachlich geboten &#150; denn auch bei Beschwerden von Polizisten gegen Polizisten wird h&auml;ufig nicht ausreichend ermittelt &#150; sondern dies wird auch die Akzeptanz einer unabh&auml;ngigen Untersuchungsinstanz innerhalb der Polizei erh&ouml;hen. 3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten Bef&uuml;rworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und\/oder Kennnummern? Ja Aus Sicht der LINKEN ist die individuelle Kennzeichnung ein unverzichtbares Element einer b&uuml;rgernahen und professionellen Polizei. Polizistinnen und Polizisten haben als Tr&auml;ger des staatlichen Gewaltmonopols eine ganz besondere Verantwortung. Sie sollen den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern als Menschen, als Individuen entgegentreten, um gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. In einem demokratischen Rechtsstaat hat jede B&uuml;rgerin und jeder B&uuml;rger den Anspruch darauf zu wissen, wer in ihre oder seine Rechte eingreift. Seit vielen Jahren setzt sich die Fraktion DIE LINKE f&uuml;r eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten ein. In Berlin waren wir erfolgreich: Hier wird dieses Ziel nun endlich Realit&auml;t. Eine Dienstvorschrift des Polizeipr&auml;sidenten verpflichtet alle Berliner Polizistinnen und Polizisten, wahlweise ihren Namen oder eine individuelle Nummer auf der Uniform zu tragen. Dies gilt auch in geschlossenen Einst&auml;tzen, wie etwa bei politischen Demonstrationen. Berlin ist bundesweit das erste Land, das einen solchen Schritt geht. Dies ist ein gro&szlig;er Erfolg der Linken in Berlin. Damit wollen wir in Berlin ein Vorbild f&uuml;r die Polizeien anderer L&auml;nder und f&uuml;r die Bundespolizei schaffen. Auch eine gesetzliche Regelung f&uuml;r eine Kennzeichnungspflicht bef&uuml;rworten wir. Damit w&auml;re nicht nur eine noch festere Verankerung einer solchen Pflicht gegeben, sondern auch die M&ouml;glichkeit, Polizeikr&auml;ften aus anderen Bundesl&auml;ndern oder der Bundespolizei, die in Berlin Amtshilfe leisten, eine individuelle Kennzeichnung vorzuschreiben. Dies war allerdings bislang nicht politisch durchsetzbar. DIE LINKE wird weiter &Uuml;berzeugungsarbeit leisten. 4. Demonstrationsrecht Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Video&uuml;berwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen f&uuml;r die Veranstaltenden, f&uuml;r erforderlich (&#132;Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes&#147;)? Nein Weitere Einschr&auml;nkungen des Versammlungsrechts etwa durch &#132;&Uuml;bersichtsaufnahmen&#147; der Polizei oder die M&ouml;glichkeit, strengere Auflagen vorzugeben, halten wir nicht nur f&uuml;r nicht erforderlich, sondern sogar f&uuml;r gef&auml;hrlich. Wir wissen, dass es von Seiten der Polizei Begehrlichkeiten gibt, die gesetzlichen M&ouml;glichkeiten f&uuml;r die Videobeobachtung von Versammlungen auszuweiten. Dies mag, insbesondere bei sehr gro&szlig;en Demonstrationen, hilfreich zur Koordination eines Polizeieinsatzes sein. Der Preis w&auml;re allerdings ein gro&szlig;er Schaden f&uuml;r die Demokratie. Wir teilen die Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 5.7.2010, dass das Filmen von politischen Versammlungen &#150; egal ob die Aufnahmen gespeichert werden oder nicht &#150; eine abschreckende Wirkung auf die Demonstrationsteilnehmer haben kann. Das Recht auf freie Versammlungen ist ein absolut fundamentales Recht in einem demokratischen Staat. Es darf nicht geschehen, dass dieses Recht nur noch wahrgenommen werden kann, wenn man bereit ist, sich bei dessen Aus&uuml;bung von der Polizei filmen zu lassen. Videoaufnahmen bei Demonstrationen sollten deshalb auf das allern&ouml;tigste beschr&auml;nkt bleiben, n&auml;mlich auf F&auml;lle von konkreten Gefahren der Begehung von Straftaten, wie es bereits in den &sect;&sect; 12a und 19a des Versammlungsgesetzes festgelegt ist. Die M&ouml;glichkeit, Auflagen f&uuml;r die Versammlungsteilnehmer vorzugeben, ist in unter der bestehenden Rechtslage bereits mehr als ausreichend gegeben. Wir sind offen daf&uuml;r, ein eigenes Berliner Versammlungsgesetz in Angriff zu nehmen &#150; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ein solches Gesetz das Grundrecht der Versammlungsfreiheit st&auml;rkt und die Eingriffsm&ouml;glichkeiten des Staates eng begrenzt. Hierf&uuml;r m&uuml;ssten nat&uuml;rlich die n&ouml;tigen politischen Kr&auml;fteverh&auml;ltnisse gegeben sein. Als abschreckende Beispiele eigener 5. Verdachtsunabh&auml;ngige Kontrollen Bef&uuml;rworten Sie die Abschaffung verdachtsunabh&auml;ngiger Kontrollen an sogenannten &#8222;kriminalit&auml;tsbelasteten Orten&#8220;? Ja Verdachtsunabh&auml;ngige Kontrollen sind generell kritisch zu sehen, da sie stark in die Freiheitsrechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eingreifen und es gleichzeitig keinen konkreten Grund oder eine konkrete Gefahr gibt, die einen solchen Eingriff rechtfertigen. Bei der Definition von &#132;kriminalit&auml;tsbelasteten Orten&#147; hat i.d.R. die Polizei das alleinige Definitionsrecht und kann ergo ihre Befugnisse selbst ausweiten, ohne dass es eine demokratische Kontrolle gibt. Zudem werden diese Orte oftmals nicht einmal &ouml;ffentlich ausgewiesen, so dass es f&uuml;r die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist, welcher Rechtslage in Bezug auf die Einschr&auml;nkung ihrer Freiheitsrechte sie gerade unterliegen. 1. Demokratische Teilhabe a) Wollen Sie die Einflussm&ouml;glichkeiten von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern auf bezirklicher Ebene verbessern? Ja Die direkte Demokratie ist aus Berlin nicht mehr wegzudenken. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nehmen ihre Interessen verst&auml;rkt selber in die Hand. DIE LINKE ist in der Koalition besonders aktiv gewesen, um die Bedingungen f&uuml;r die direkte Demokratie deutlich zu verbessern. Mit der Gesetzgebung in den Jahren 2005\/2006 wurden im Bundesvergleich niedrige Quoren f&uuml;r B&uuml;rgerund Volksentscheide eingef&uuml;hrt. Es gibt kaum Ausschlussgr&uuml;nde f&uuml;r B&uuml;rgerentscheide und bereits 16- J&auml;hrige k&ouml;nnen hier mitentscheiden. Bei vielen bezirklichen Formen der Mitbestimmung spielt die Staatsb&uuml;rgerschaft keine Rolle. In 2010\/2011 wurden noch einmal die Verfahren verbessert und vereinfacht. Beim B&uuml;rgerentscheid wurde statt des Beteiligungsquorums ein Zustimmungsquorum eingef&uuml;hrt. Wir wollen, dass sich durch unsere Gesetzgebung die Bev&ouml;lkerung aufgefordert f&uuml;hlt, ihre Belange in die eigene Hand zu nehmen. Wir haben mittlerweile in f&uuml;nf Bezirken B&uuml;rgerhaushalte, wo die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &uuml;ber die Verwendung von Budgetanteilen entscheiden. Und zum Beispiel in Lichtenberg gibt es zus&auml;tzlich in allen Stadtteilen Kiezfonds, &uuml;ber deren Verwendung B&uuml;rgerjuries entscheiden. Damit verlagern sich die Entscheidungen &uuml;ber die Gestaltung von sozialem Zusammenhalt und Stadtgesellschaft von oben nach unten &#150; die demokratische B&uuml;rgergesellschaft wird erlebte Realit&auml;t. Das wollen wir in ganz Berlin erreichen. Eine wichtige Voraussetzung f&uuml;r demokratische Teilhabe der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ist transparentes Verwaltungshandeln. DIE LINKE strebt ein &#132;gl&auml;sernes Rathaus&#147; f&uuml;r Berlin und seine Bezirke an, in dem Verwaltungshandeln und die Kommunal- und Landespolitik transparent und nahvollziehbar werden. Wir wollen Instrumente und Formen (wie z.B. das Mediationsverfahren beim Landwehrkanal) ausbauen, wodurch &uuml;ber vereinbarte Kommunikationslinien gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Entscheidungskompetenz f&uuml;r alle Beteiligten geschaffen wird. Wir wollen klare Bedingungen, dass aus der formalen b&uuml;rgerschaftlichen Mitwirkung (in Beir&auml;ten, bei &ouml;ffentlichen Vorhaben, f&uuml;r B&uuml;rgerinitiativen) eine reale b&uuml;rgerschaftliche Einflussnahme wird. DIE LINKE will die B&uuml;rgerbeteiligung auf allen Ebenen ausbauen und setzt dabei auch auf E-Petitionen auf Landes- und Bezirksebene sowie die M&ouml;glichkeit Volks- und B&uuml;rgerbegehren online durchzuf&uuml;hren. Mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz, das wir weiter ausbauen wollen, soll die demokratische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund auch und vor allem auf bezirklicher Ebene verbessert werden (siehe Frage 6). Ja In Berlin kann die Bev&ouml;lkerung in einem B&uuml;rgerentscheid &uuml;ber alles entscheiden, wor&uuml;ber auch die BVV entscheidungsberechtigt ist. Diese v&ouml;llige Gleichsetzung von direkter und Vertretungsdemokratie bedeutet aber auch, dass die Bev&ouml;lkerung nicht verbindlich entscheiden oder lediglich Empfehlungen abgeben kann, wor&uuml;ber auch der BVV kein verbindliches Entscheidungsrecht bzw. lediglich die M&ouml;glichkeit der Empfehlung an das Bezirksamt zusteht. Wenn z.B. das Land, der Bund oder andere beteiligt sind, kann die BVV nicht &uuml;ber deren Handeln und also auch nicht abschlie&szlig;end in der Sache entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung geben, worum sich das Bezirksamt im Ensemble aller Verantwortlichen bem&uuml;hen m&ouml;ge. Auch wenn Landes-, Bundes- oder Europarecht etwas verbindlich vorschreiben, kann die BVV dies nicht f&uuml;r einen Bezirk au&szlig;er Kraft setzen. In solchen F&auml;llen ist oft die Entt&auml;uschung bei der Bev&ouml;lkerung gro&szlig;. Deshalb hat Rot-Rot jetzt alle Beteiligten verpflichtet, von Anfang an und auf jedem Unterschriftenzettel vorab &uuml;ber den Verbindlichkeitsgrad des B&uuml;rgerentscheids zu informieren. So erfolgt die Beteiligung im vollen Wissen um deren Wirkungskraft. DIE LINKE will zugleich gesetzlich verankern, dass alle B&uuml;rgerentscheide zu den rein bezirklichen Angelegenheiten grunds&auml;tzlich verbindlichen Charakter haben sollen. Eine diesbez&uuml;gliche &Auml;nderung des Bezirksverwaltungsgesetzes scheiterte bisher an der SPD. c) Bef&uuml;rworten Sie eine &Auml;nderung der Quoren auf Bezirks- und L&auml;nderebene? Ja Berlin nimmt im Bereich der direkten Demokratie nicht nur bundesweit eine f&uuml;hrende Stellung ein. DIE LINKE hat die Senkung der Quoren und Unterschriftenh&uuml;rden f&uuml;r Volksbegehren \/Volksentscheid (2006) und f&uuml;r B&uuml;rgerbegehren und B&uuml;rgerentscheide auf Bezirksebene (2005) mit durchgesetzt. In 2010 wurde ge&auml;ndert, dass nicht Mindestbeteiligung &uuml;ber den Erfolg eines B&uuml;rgerentscheids bestimmt, sondern ein Zustimmungsquorum von 10 Prozent eingef&uuml;hrt. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nehmen ihre Interessen verst&auml;rkt selber in die Hand. Das wollen wir weiter ausbauen. Die Quoren bei den Volksentscheiden sollen runter. Und wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass das Zustimmungsquorum beim B&uuml;rgerentscheid in den Bezirken auf 7,5 Prozent der Wahlberechtigten abgesenkt wird. d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-H&uuml;rde, Ausl&auml;nderwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)? DIE LINKE steht f&uuml;r ein demokratisches, transparentes und einfaches Wahlrecht. F&uuml;r die Absenkung des Wahlalters streitet DIE LINKE schon seit vielen Jahren, und zwar nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene. Auch im Land Berlin haben wir uns f&uuml;r das Wahlalter 16 stark gemacht. F&uuml;r die Wahl im September 2011 ist das wegen der Verweigerung der SPD noch nicht gelungen. Wir sind aber zuversichtlich, dass es in der n&auml;chsten Wahlperiode endlich klappt. Das Wahlrecht sollte aus unserer Sicht nicht allein auf deutsche Staatsangeh&ouml;rige beschr&auml;nkt bleiben. Menschen, die dauerhaft hier Leben und von demokratischen Entscheidungen betroffen sind, sollten auch die M&ouml;glichkeit bekommen, am demokratischen Prozess teilzunehmen &#150; egal, welche Herkunft oder Nationalit&auml;t sie haben. Bereits im Jahr 2000 hat die damalige PDS-Fraktion eine Initiative im Abgeordnetenhaus zur Einf&uuml;hrung des kommunalen Wahlrechts f&uuml;r Nicht-EUB&uuml;rger gestartet. Leider gibt es bis heute nicht die notwendigen Mehrheiten daf&uuml;r. Abgesehen davon bef&uuml;rworten wir auch eine Ausweitung des Wahlrechts auf Landes- und auf Bundesebene. Im Hinblick auf eine Erm&ouml;glichung von Kumulieren und Panaschieren wollen wir zun&auml;chst eine seri&ouml;se Pr&uuml;fung, ob Kumulieren und Panaschieren auf der bezirklichen Ebene (Jeder Bezirk ist eine eigene Gro&szlig;stadt!) tats&auml;chlich sinnvoll und praktikabel ist und nicht zu Lasten der Transparenz und Verst&auml;ndlichkeit des Wahlrechts geht. Auch die Erfahrungen aus Bremen und Hamburg m&uuml;ssen ausgewertet werden. K&uuml;nstliche H&uuml;rden f&uuml;r Parteien zum Einzug in Parlamente lehnen wir allgemein ab. Die 3%-H&uuml;rde auf Bezirksebene ist schon ein Schritt in die richtige Richtung. Auch f&uuml;r eine Senkung der H&uuml;rde auf Landesebene w&auml;ren wir offen. 2. Informationsfreiheitsgesetz Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden k&ouml;nnen, von der Verwaltung im Internet ver&ouml;ffentlicht werden? Grunds&auml;tzlich steht DIE LINKE f&uuml;r gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Transparenz staatlichen Handelns, was bedeutet, dass wir nicht nur f&uuml;r ein weitreichendes Informationsfreiheitsrecht eintreten, sondern auch f&uuml;r eine aktive Ver&ouml;ffentlichung von Dokumenten und Daten durch staatliche Stellen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen k&ouml;nnen nach dem IFG s&auml;mtliche Akten der Verwaltung auf Antrag offengelegt werden. Dies alles aktiv und benutzerfreundlich im Internet zu ver&ouml;ffentlichen, w&auml;re wohl eine nicht zu bew&auml;ltigende Aufgabe. Allerdings sollten Dokumente von &ouml;ffentlichem Interesse, wie etwa Privatisierungsvertr&auml;ge, immer auch im Internet ver&ouml;ffentlicht werden. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel transparenter und b&uuml;rgern&auml;her gestalten. Dazu z&auml;hlt f&uuml;r uns auch eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten f&uuml;r alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verf&uuml;gung stellt. Im &sect; 17 des IFG sind zudem bereits umfangreiche Ver&ouml;ffentlichungspflichten aufgelistet &#150; diese auch im Internet zur Verf&uuml;gung zu stellen, sollte im 21. Jahrhundert Standard sein. 3. B&uuml;rgerschaftliches Engagement a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Ma&szlig;nahmen beteiligen? Berlin hat eine bundes- und europaweit vorbildliche Gesetzgebung zur direkten Demokratie, die unter ma&szlig;gebender Mitwirkung der LINKEN eingef&uuml;hrt wurde. Besonders in den Bezirken wurden mit der Einwohnerfragestunde in jeder Bezirksverordnetenversammlung, den Informationspflichten des Bezirksamtes und den Einwohnerantr&auml;gen &#150; neben den Erleichterungen f&uuml;r B&uuml;rgerentscheide &#150; weitere Voraussetzungen f&uuml;r die Beteiligung der Einwohner geschaffen. F&uuml;r DIE LINKE ist es eine wichtige Aufgabe daf&uuml;r zu wirken, dass ehrenamtliches Engagement st&auml;rker mit politischer Entscheidungsm&ouml;glichkeit verbunden wird. Die kommunale Selbstverwaltung soll tats&auml;chlich als b&uuml;rgerschaftliche Mitgestaltung und Mitentscheidung entwickelt werden. In den Bezirken, wo die Linkspartei starken Einfluss aus&uuml;bt, wird in vielf&auml;ltigen Formen praktiziert, b&uuml;rgerschaftliches Engagement in B&uuml;rgerinitiativen, Kiezbeir&auml;ten, Stadtteilkonferenzen, Vereinen usw. mit direkter politischer Entscheidung zu verbinden. Ein besonderes Beispiel f&uuml;r die enge Anlagerung des direkten und verbindlichen B&uuml;rgereinflusses auf die eigentlichen haushaltspolitischen Entscheidungsprozesse ist der B&uuml;rgerhaushalt in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Auch die Einrichtung von Kiezfonds ist eine solche Form, wodurch die eigenst&auml;ndige Handlungsf&auml;higkeit der Kiezbeir&auml;te erh&ouml;ht wird. DIE LINKE setzt sich f&uuml;r die Qualifizierung der Strukturen der B&uuml;rgerbeteiligung sowie f&uuml;r eine Verbesserung der Dialogkultur zwischen B&uuml;rgern, Verwaltung und Politik ein. Wir wollen, dass die formalen Formen der B&uuml;rgerbeteiligung, besonders bei Bauleitplanungen, zu realen Mitplanungs- und Entscheidungsbeteiligungen f&uuml;r die B&uuml;rger verbindlich gestaltet werden. b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an? Wie k&ouml;nnte die Anerkennungskultur f&uuml;r freiwillig engagierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Berlin verbessert werden? F&uuml;r DIE LINKE ist freiwilliges, b&uuml;rgerschaftliches Engagement f&uuml;r Berlin unverzichtbar. B&uuml;rgerinitiativen, Selbsthilfegruppen und Interessenverb&auml;nde sind erfolgreich, weil sie Ausdruck einer ganz eigenen Kultur der Selbstorganisation, der Hilfe, der sozialen Netzwerke und der Lobbyarbeit von Betroffenen f&uuml;r Betroffene sind. DIE LINKE hat in der Koalition Wichtiges zur F&ouml;rderung des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements unternommen. Gemeinsam mit der zentralen Freiwilligenagentur Berlin wurde die Praxis thematischer und ergebnisorientierter Runder Tische mit den Beteiligten installiert. Seit dem 1.Januar 2005 gibt es in Berlin einen umfangreichen Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) f&uuml;r das Ehrenamt. Im September 2005 konnte auf der Grundlage eines gemeinsam mit zahlreichen freiwillig Engagierten und hauptamtlichen Kr&auml;ften aus Vereinen und Verb&auml;nden erarbeiteten Konzepts der FreiwilligenPass eingef&uuml;hrt werden. Zur besseren Information und Kommunikation wurde im Rahmen von &#132;berlin.de&#147; das B&uuml;rgerportal &#132;B&uuml;rger aktiv&#147; geschaffen. DIE LINKE setzt sich daf&uuml;r ein, freiwilliges b&uuml;rgerschaftliches Engagement noch mehr zu f&ouml;rdern und anzuerkennen. Wir wollen Ehrenamtliche in ihrer Arbeit durch Weiterbildungsangebote ebenso unterst&uuml;tzen wie durch Fahrkarten, wenn eigene Mittel daf&uuml;r nicht ausreichen. DIE LINKE tritt f&uuml;r eine vielf&auml;ltige Anerkennungskultur, darunter auch finanzieller Anerkennung, f&uuml;r ehrenamtliches Engagement ein. Sie unterst&uuml;tzt die verschiedenen Formen in Berlin und in den Bezirken, wie z.B. die Auslobung von Preisen f&uuml;r B&uuml;rgerengagement oder die F&ouml;rderung von Stadtteilinitiativen durch einen j&auml;hrlichen Anerkennungsbeitrag durch das Bezirksamt. Es ist aus unserer Sicht eine wertvolle Erfahrung, Verantwortung f&uuml;r sich und andere zu &uuml;bernehmen und soziale und demokratief&ouml;rdernde Kompetenzen zu erwerben, die auch f&uuml;r andere Lebensbereiche bedeutsam sind. Dazu geh&ouml;rt auch die Idee, dass ehrenamtliches Engagement Ber&uuml;cksichtigung beim Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an Berliner Hochschulen und Fachhochschulen finden sollte. Wir sind uns der Probleme bewusst, wenn freiwilliges Engagement eine positive Rolle bei Bewerbungen usw. spielen soll. Dennoch wollen wir eine seri&ouml;se Debatte dar&uuml;ber, ob nicht ehrenamtliches Engagement ein f&ouml;rderlicher Faktor bei Bewerbungen sein soll, wenn es sich auf Felder erstreckt, sie in einem inneren Zusammenhang mit dem stehen, wof&uuml;r man sich bewirbt. Rot-Rot hat mit der Einf&uuml;hrung des FreiwilligenPasses gute Voraussetzungen daf&uuml;r geschaffen. DIE LINKE setzt sich daf&uuml;r ein, dass die bestehenden Unterst&uuml;tzungsstrukturen der Freiwilligenarbeit und der B&uuml;rgerbeteiligung in Berlin nachhaltig gesichert und ausgebaut werden. Hierzu z&auml;hlen Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsh&auml;user und Selbsthilfeinitiativen. c) Nennen Sie drei Ma&szlig;nahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-h&auml;user oder das Landesnetzwerk B&uuml;rgerengagement &#132;aktiv in Berlin&#147;) st&auml;rken wollen. Wir wollen, dass in jedem Berliner Bezirk ein Freiwilligenzentrum oder eine Freiwilligenagentur finanziert wird. Nur so kann nachhaltig Engagement gef&ouml;rdert werden. Die bisherigen Landesmittel zur Finanzierung der Selbsthilfe, im Bereich der Pflege und der Nachbarschaftszentren wollen wir nicht nur sichern, sondern weiter ausbauen. Mit dem Infrastrukturf&ouml;rderprogramm Stadtteilzentren besteht eine Infrastruktur zur F&ouml;rderung des B&uuml;rgerschaftlichen Engagements, die sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins richtet. Eine enge Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement und Aktionsr&auml;umen plus ist gegeben. Stadtteilzentren sind starke Partner im Prozess der sozialr&auml;umlichen Entwicklung. Die Linke setzt sich daf&uuml;r ein, dass dem erforderlichen Ausbau und der Weiterentwicklung dieser Infrastruktur &uuml;ber die Erh&ouml;hung des Finanzvolumens um 1 Mio. Euro in den kommenden Haushaltjahren Rechnung getragen wird. Der Treffpunkt Hilfsbereitschaft, der Initiator des Landesnetzwerkes B&uuml;rgerengagement &#132;aktiv in Berlin&#147; ist, soll auch weiterhin als gesamtst&auml;dtische Freiwilligenagentur durch das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren finanziert werden. DIE LINKE unterst&uuml;tzt eine Umstellung auf langfristige Finanzierungen. Mit der F&ouml;rderung &uuml;ber das Infrastrukturf&ouml;rderprogramm Stadtteilzentren hat Rot-Rot die Finanzierung bis 2015 abgesichert. Wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass ungenutzte &ouml;ffentliche Infrastruktur kostenlos Initiativen im b&uuml;rgerschaftlichen Engagement &uuml;berlassen werden. DIE LINKE unterst&uuml;tzt die Schaffung einer Beratungs- und Informationsstelle zur F&ouml;rdermittelakquise im b&uuml;rgerschaftlichen Engagement. Sie unterst&uuml;tzt B&uuml;rgerstiftungen f&uuml;r b&uuml;rgerschaftliche Aktivit&auml;ten in den Stadtteilen. 4. Ethikunterricht a) Strengen Sie &Auml;nderungen der Rahmenbedingungen f&uuml;r den Ethikunterricht an? Nein Eher NEIN, was die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts anbetrifft. Nachdem das 2006 neu eingef&uuml;hrte Fach Ethik nunmehr bis zur 10. Jahrgangsstufe unterrichtet wird, r&uuml;ckt jetzt die Qualit&auml;tsverbesserung des Ethikunterrichts in den Mittelpunkt. Daf&uuml;r erforderlich sind die weitere Qualifizierung der das Fach unterrichtenden Lehrkr&auml;fte sowie eine Weiterentwicklung des Rahmenlehrplans auf der Grundlage der Erfahrungen der Einf&uuml;hrungsphase. b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und &#150;lehrer ad&auml;quat f&uuml;r das Fach ausgebildet sind. 1. Die Fortf&uuml;hrung der Weiterbildungskurse f&uuml;r das Fach Ethik in der n&auml;chsten Legislaturperiode, mindestens in der bisherigen Gr&ouml;&szlig;enordnung. 2. Die Sicherung der erforderlichen Anteile f&uuml;r das Fach Ethik in der Lehrer\/innenausbildung an der HU und FU. Die lehrerausbildenden Universit&auml;ten haben sich in den Hochschulvertr&auml;gen verpflichtet, ab 2014 j&auml;hrlich mindestens 1.000 Lehramtsabsolventen f&uuml;r den Vorbereitungsdienst 5. Bildungschancen Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern? Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte. Die vorschulische F&ouml;rderung und Betreuung und insbesondere die fr&uuml;he Sprachf&ouml;rderung wollen wir weiter verbessern und weiter beitragsfrei stellen. Allen Grundschulkindern soll ein Anspruch auf Ganztagsf&ouml;rderung gew&auml;hrt und die Personalausstattung in der Schulanfangsphase und f&uuml;r Schulen in sozialen Brennpunkten sowie f&uuml;r Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder nichtdeutscher Herkunftssprache soll verbessert werden. Individuelle F&ouml;rderung aller Kinder als Anspruch jeder Schule, so dass jedes Kind die Unterst&uuml;tzung und F&ouml;rderung erh&auml;lt, die es ben&ouml;tigt. Die Berliner Gemeinschaftsschulen, f&uuml;r die DIE LINKE seit Jahren eintritt, sind hier Vorreiterinnen. 6. Gesellschaftliche Teilhabe Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern? Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte. Wir haben im vergangenen Jahr als erstes Bundesland ein Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet. Die Ziele sind vor allem die gesetzliche Absicherung bestehender Partizipationsgremien und die interkulturelle &Ouml;ffnung weiterer Gremien und Einrichtungen auf Landes- und Bezirksebene. Dazu geh&ouml;ren u.a. der Landeselternbeirat, die Landesseniorenvertretung und der Landesbeirat f&uuml;r Menschen mit Behinderung &#150; hier wird es &uuml;berall Sitze f&uuml;r Vertreterinnen und Vertreter mit Migrationshintergrund geben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die interkulturelle &Ouml;ffnung der Verwaltung und der landeseigenen Betriebe, die Anerkennung interkultureller Kompetenz als wichtige Qualifikation und die Gleichstellung der Religionen sofern das in die Zust&auml;ndigkeit des Landes f&auml;llt. Wir werden die Erfahrungen des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes auswerten und wollen es darauf aufbauend weiterentwickeln. Demokratische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet f&uuml;r DIE LINKE selbstverst&auml;ndlich auch eine Ausweitung des Wahlrechts auf alle hier dauerhaft lebenden Menschen (siehe Frage 1.d). Neben demokratischer Teilhabe sind Bildung und Erwerbsarbeit wichtige Schl&uuml;ssel f&uuml;r gesellschaftliche Integration &#150; das gilt f&uuml;r Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. DIE LINKE steht f&uuml;r ein gemeinsames Schul- und Kita-System f&uuml;r alle, in dem Ausgrenzung etwa durch den Ausbau der Sprachf&ouml;rderung &uuml;berwunden wird. Hierf&uuml;r steht unser erfolgreiches Modell der Gemeinschaftsschule. Die interkulturelle &Ouml;ffnung der Berliner Verwaltung wollen wir weiter vorantreiben. Das Partizipations- und Integrationsgesetz ist hierbei nur eine neben vielen anderen Ma&szlig;nahmen. So soll das umfassende Programm &#132;Berlin braucht dich&#147; nicht nur den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im &ouml;ffentlichen Dienst, sondern auch die Zahl von Azubis mit Migrationshintergrund in der Berliner Wirtschaft erh&ouml;hen. Zu diesem Ausschnitt von Zielen auf Landesebene kommen nat&uuml;rlich noch viele Ans&auml;tze, die sich nur auf Bundesebene angehen lassen, wie etwa die bessere Anerkennung von ausl&auml;ndischen Bildungsabschl&uuml;ssen. 7. Integrationsperspektiven Wie wollen Sie Fl&uuml;chtlingen, insbesondere langj&auml;hrig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten? Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte. DIE LINKE setzt sich grunds&auml;tzlich f&uuml;r einen Abbau der rechtlichen Schlechterstellung von Migrantinnen und Migranten, von Fl&uuml;chtlingen und Asylbewerbern ein. Hierzu ist allerdings eine grundlegende &Auml;nderung des bundesrechtlichen Aufenthaltsgesetzes und des Asylrechts n&ouml;tig, f&uuml;r die wir uns in Berlin und im Bund immer wieder stark machen. Doch auch auf Landesebene gibt es Spielr&auml;ume. Der wichtigste Punkt ist zun&auml;chst, dass langj&auml;hrig hier lebenden Fl&uuml;chtlingen eine dauerhafte Aufenthaltsm&ouml;glichkeit gegeben werden muss, anstatt sie jahrelang in der Duldung festzuhalten. Berlin hat sich deshalb auf Bundesebene erfolgreich f&uuml;r eine Ausweitung und Verl&auml;ngerung der Bleiberechtsregelung f&uuml;r langj&auml;hrig Geduldete eingesetzt. Doch noch immer ist die Regelung unzureichend. Wir wollen deshalb erreichen, dass eine umfassende und dauerhafte Bleiberechtsregelung mit einer Mindestaufenthaltsdauer anstatt eines festen Einreisestichtags eingef&uuml;hrt wird. Fehlende Erwerbsarbeit darf dabei kein Hindernis f&uuml;r die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sein. Menschen ganz ohne Aufenthaltsstatus leben in st&auml;ndiger Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden. Oft ist es ihnen nicht einmal m&ouml;glich, ihre grundlegendsten Rechte wahrzunehmen. Auf Landesebene haben wir bereits viele Erleichterungen f&uuml;r &#132;Illegalisierte&#147; geschaffen, wie etwa die M&ouml;glichkeit, ohne Angst Schulen und Kitas zu besuchen oder akute Beschwerden in einem &ouml;ffentlichen Krankenhaus behandeln zu lassen. Langfristig m&uuml;ssen diese Menschen jedoch aus der Illegalit&auml;t herausgef&uuml;hrt werden. DIE LINKE setzt sich deshalb daf&uuml;r ein, dass der Bundestag endlich eine Legalisierung dieser Personengruppe erm&ouml;glicht, wie dies in anderen europ&auml;ischen Staaten l&auml;ngst geschehen ist. Viele Fl&uuml;chtlinge m&uuml;ssen unterhalb des Existenzminimums leben. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht Sozialleistungen f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge vor, die weit unter den Hartz-IVS&auml;tzen liegen. Dieses zutiefst diskriminierende Gesetz muss abgeschafft werden. Asylbewerber und Geduldete sollten Anspruch auf Sozialleistungen haben wie alle anderen auch und auch selbstbestimmt dar&uuml;ber verf&uuml;gen d&uuml;rfen. Leistungen in Form von Chipkarten, Gutscheinen etc. lehnen wir ab. In Berlin haben Fl&uuml;chtlinge das Recht, nach der Erstaufnahme in eigenen Wohnungen zu leben. Allerdings wird bezahlbarer Wohnraum f&uuml;r sie, ebenso wie f&uuml;r andere Menschen mit niedrigen Einkommen immer knapper. Wir werden weiter daf&uuml;r arbeiten, dass Fl&uuml;chtlinge in Berlin in Wohnungen und nicht in Sammelunterk&uuml;nften leben k&ouml;nnen. Wir konnten erreichen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu diesem Zweck ein Kontingent von Wohnungen vorhalten. Die Residenzpflicht schr&auml;nkt die Bewegungsfreiheit der Fl&uuml;chtlinge und Geduldeten erheblich und v&ouml;llig &uuml;berfl&uuml;ssig ein. Auf Betreiben der LINKEN haben Berlin und Brandenburg mittlerweile die Residenzpflicht f&uuml;r unsere Region so weit wie m&ouml;glich gelockert. Auf Bundesebene streitet DIE 1. Vermeidung von Haft Welche Ma&szlig;nahmen zur Vermeidung von Gef&auml;ngnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden? Immer noch sitzen viel zu viele Menschen Haftstrafen ab, obwohl auch andere M&ouml;glichkeiten zur Verb&uuml;&szlig;ung einer Straftat gegeben sind. Zun&auml;chst hat die zu hohe Zahl von Haftstrafen ihre wichtigste Ursache darin, dass in den letzten Jahrzehnten die Strafgesetze st&auml;ndig versch&auml;rft worden sind und die Strafma&szlig;e st&auml;ndig erh&ouml;ht worden sind. Diesen Trend umzukehren und einen Niederschlag im Strafgesetzbuch zu erreichen ist eine gesamtgesellschaftliche und bundespolitische Aufgabe. Die Strafvollzugspolitik muss grundlegend auf Resozialisierung und Behandlung der Inhaftierten ausgerichtet sein. So werden z.B. eine gute personelle Ausstattung mit Sozialarbeitern und Therapeuten sowie eine strukturierte, wiedereingliederungsorientierte Entlassungsvorbereitung zur Senkung der R&uuml;ckfallquote und damit zur Vermeidung von Haftstrafen beitragen. Einen nicht unerheblichen Teil der Gefangenen in den Berliner Vollzugsanstalten machen Ersatzfreiheitsstrafer aus, die nur einsitzen, weil sie eine verh&auml;ngte Geldstrafe nicht bezahlen k&ouml;nnen oder wollen. Es gibt bereits M&ouml;glichkeiten, eine Strafe durch gemeinn&uuml;tzige T&auml;tigkeiten abzuarbeiten und so die Haft zu vermeiden. Solche Haftvermeidungsprogramme, wie etwa &#132;Arbeit statt Strafe&#147;, sollten weiter ausgebaut werden. Hierf&uuml;r wollen wir uns auf Landesebene einsetzen. Auch eine Politik der Entkriminalisierung im Drogenbereich w&uuml;rde zu einer Reduzierung von Haftstrafen beitragen. Doch auch dies geht zu einem wesentlichen Teil nicht an der Bundespolitik vorbei. 2. Entlassung auf Bew&auml;hrung Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bew&auml;hrung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern? Die vergleichsweise geringe Anzahl an vorzeitigen Entlassungen in Berlin hat diverse Ursachen, die sich nicht alle politisch beeinflussen lassen. Eine dieser Ursachen ist eine in Berlin eher restriktive Rechtsprechungstradition der Strafvollstreckungskammern, auf die die Politik wegen der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz (und das ist gut so!) keinen Einfluss hat. Dennoch sollte weiter daran gearbeitet werden, mehr Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen zu erreichen: konkrete Behandlungspl&auml;ne, schnellere Planung innerhalb der Einweisungsabteilung, ausreichende Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsm&ouml;glichkeiten, st&auml;ndige &Uuml;berpr&uuml;fung der Vollzugsplanung auf die M&ouml;glichkeit der Gew&auml;hrung von Lockerung oder vorzeitiger Entlassungen, ausreichende M&ouml;glichkeiten f&uuml;r rechtzeitige Drogentherapien sind Wege, um dem Ziel, mehr Inhaftierte rasch und so sicher wie m&ouml;glich entlassen zu k&ouml;nnen, n&auml;her zu kommen. Bei den Lockerungen durch offenen Vollzug steht Berlin &uuml;brigens im bundesweiten Vergleich sehr gut da: etwa ein knappes Drittel der Gefangenen ist im offenen Vollzug untergebracht. 3. Haftbedingungen a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern? DIE LINKE hat den Bau der neuen JVA Heidering, f&uuml;r die bereits der Grundstein gelegt wurde, unter zwei Bedingungen mitgetragen. Erstens werden mit dem Neubau die baulichen Voraussetzungen f&uuml;r einen professionellen und menschenw&uuml;rdigen Strafvollzug geschaffen. Damit k&ouml;nnen veraltete Haftbereiche aus der Kaiserzeit (Tegel I und III, Lehrter Str.) geschlossen und den Inhaftierten bessere Bedingungen f&uuml;r Unterbringung, Betreuung, Arbeit und Ausbildung geboten werden. Dies ist f&uuml;r uns auch ein Fortschritt im Hinblick auf einen resozialisierungsorientierten Vollzug unter menschenw&uuml;rdigen Haftbedingungen. Zweitens muss f&uuml;r uns die Einrichtung einer neuen Haftanstalt auch mit einer guten Personalausstattung durch zus&auml;tzliche Ausbildung und Einstellung von qualifizierten Besch&auml;ftigten einhergeht. Dies ist mit dem Koalitionspartner SPD verabredet worden. Fest steht: Unter dem Strich muss bei dem Neubau auch eine sp&uuml;rbare Verbesserung der Resozialisierungsbedingungen f&uuml;r die Inhaftierten herauskommen, ansonsten w&auml;re das Projekt sinnlos. b) Welche &Auml;nderungen des Strafvollzugsgesetzes &#8211; insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung &#150; halten Sie f&uuml;r w&uuml;nschenswert? Ein wichtiges Arbeitsfeld der Rechtspolitik waren seit der F&ouml;deralismusreform die Justizvollzugsgesetze. Gerade hier sahen wir die Gefahr, dass die L&auml;nder zuk&uuml;nftig um die Absenkung von Standards im Vollzug konkurrieren k&ouml;nnten. Deshalb war es uns wichtig, mit m&ouml;glichst vielen Bundesl&auml;ndern auf qualitativ hohem Niveau um hohe Standards, gute Betreuung, Behandlung und progressiven, libert&auml;ren Vollzug zu verhandeln. Zu einem Gutteil ist das bisher auch gelungen. Beim Jugendstrafvollzugsgesetz steht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Junge Menschen in Haft sollen Subjekte sein, die Anspr&uuml;che und Rechte haben, die unterst&uuml;tzt und gef&ouml;rdert werden. Einzelunterbringung ist in Berlin die Regel, die Personalausstattung des Jugendvollzugs haben wir verbessert. Der zweite Schritt war das Untersuchungshaftvollzugsgesetz, bei dem die Unschuldsvermutung im Vordergrund stehen muss und wo wir ebenfalls verbesserte Haftbedingungen schaffen konnten. Viele Regelungen wie zu Besuchszeiten, Aufschlusszeiten und Freizeitregelungen sind in Berlin besser als anderswo. Folgen wird ein &#132;regul&auml;res&#147; Strafvollzugsgesetz, mit dem wir ebenfalls hohe Standards der Resozialisierung setzen wollen. Entscheidend ist aber nicht nur der rechtliche Rahmen, sondern auch die konkrete Praxis in den Vollzugsanstalten. Das Medium Internet wird sich weiter im Strafvollzug ausbreiten, diese Entwicklung ist wohl nicht zu stoppen, auch wenn es derzeit nicht erlaubt ist. Das kann f&uuml;r die Resozialisierung sinnvoll sein, andererseits auch problematisch, da &uuml;ber das Internet auch Straftaten begangen werden k&ouml;nnen. Eine regulierte &Ouml;ffnung des Vollzugs f&uuml;r das Internet k&ouml;nnten wir uns aber vorstellen. Sicherungsverwahrung 1. Nach einem Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das f&uuml;hrt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Au&szlig;erdem k&ouml;nnen entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei w&auml;hlen. Zu 1 und 2: Nachdem bereits der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte das deutsche System der Sicherungsverwahrung infrage gestellt hatte, hat nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 eine Reform s&auml;mtlicher Vorschriften angeordnet. Mit diesem Urteil hat das BVerfG der Bundesregierung ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt; ebenso den vorangegangenen rot-gr&uuml;nen und schwarz-roten Koalitionen im Bund. Die von Schwarz-Gelb geschaffene Neuregelung der Sicherungsverwahrung vom Dezember 2010 mit samt des &#132;Therapieunterbringungsgesetzes&#147; wurde als Etikettenschwindel entlarvt, der nur dem Zweck diente, ein gescheitertes System unter neuer &Uuml;berschrift weiterhin aufrecht zu erhalten &#150; zu Lasten der Freiheitsrechte der Betroffenen. DIE LINKE sieht sich damit in ihrer grundlegenden Kritik an der Sicherungsverwahrung und ihrer st&auml;ndigen Ausweitung best&auml;tigt. Anstatt ein modernes und menschenrechtskonformes Recht zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gef&auml;hrlichen Straft&auml;tern zu entwickeln, wurden vom Bundesgesetzgeber immer mehr M&ouml;glichkeiten des &#132;Wegsperrens&#147; geschaffen. Des eigentlichen Problems, n&auml;mlich der massiven Defizite bei Behandlung und Resozialisierung, wurde sich nicht angenommen. Genau dies hat Rot-Rot in Berlin und Brandenburg bereits im Jahr 2010 in Angriff genommen. Eine Arbeitsgruppe beider L&auml;nder hat Eckpunkte dar&uuml;ber entwickelt, wie ein auf freiheitsorientierter und therapiegerichteter Vollzug der Sicherungsverwahrung aussehen k&ouml;nnte. Diese beinhalten u.a. eine Trennung vom &#132;gew&ouml;hnlichen&#147; Strafvollzug, eigenst&auml;ndige Betreuungs- und Behandlungsangebote, die gezielte F&ouml;rderung der Sozialkompetenz und der Kompetenz zur pers&ouml;nlichen Lebensgestaltung sowie die Ausbildung und Bereitstellung besonders qualifizierten Personals. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe waren auch dem BVerfG bekannt und d&uuml;rften beim Urteil eine Rolle gespielt haben. DIE LINKE wird sich daf&uuml;r einsetzen, dass das Land Berlin (und Brandenburg) diese fortschrittlichen Ans&auml;tze in die bundesweite Diskussion um eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung einbringt. Bis dahin muss nat&uuml;rlich mit den konkreten Folgen der Urteile in Berlin umgegangen werden. Klar ist, dass diejenigen, die zu Unrecht eingesperrt waren, nun ein Recht darauf haben, freizukommen. Die Justiz, F&uuml;hrungsaufsicht, Polizei und Bew&auml;hrungshilfe sind nun gefordert, ihnen dieses Recht zu erm&ouml;glichen. Einige der Betroffenen haben schon mehrere Jahrzehnte hinter Gittern verbracht und m&uuml;ssen nun v&ouml;llig neu lernen, in Freiheit zu leben. F&uuml;r eine angemessene Hilfestellung durch die Sozialen Dienste der Justiz muss aus unserer Sicht das n&ouml;tige zus&auml;tzliche Personal bereitgestellt werden. Wenn ein Betroffener dies w&uuml;nscht, muss ihm auch die M&ouml;glichkeit gegeben werden, freiwillig l&auml;nger im Vollzug zu bleiben und eine langsame, schrittweise R&uuml;ckkehr in die Freiheit vorzubereiten. Nat&uuml;rlich muss auch alles getan werden, um R&uuml;ckf&auml;lle zu vermeiden. Neben Therapiem&ouml;glichkeiten, geeigneter Unterbringung und Betreuung sind dabei auch Auflagen und polizeiliche Ma&szlig;nahmen gefragt. Allerdings muss ein entlassener Schwerststraft&auml;ter auch ein Recht auf Privatsph&auml;re haben. Eine 24-Stunden-&Uuml;berwachung oder gar die Ver&ouml;ffentlichung der Wohnanschrift &#150; wie es anderswo schon vorgekommen ist &#150; darf es nicht geben.\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/berlin.humanistische-union.de\/category\/wahl-2011\/wahlpruefsteine\/die-linke\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"HU Berlin-Brandenburg\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"CollectionPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/category\\\/wahl-2011\\\/wahlpruefsteine\\\/die-linke\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/category\\\/wahl-2011\\\/wahlpruefsteine\\\/die-linke\\\/\",\"name\":\"Die Linke Archive - HU Berlin-Brandenburg\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/#website\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/category\\\/wahl-2011\\\/wahlpruefsteine\\\/die-linke\\\/#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/category\\\/wahl-2011\\\/wahlpruefsteine\\\/die-linke\\\/#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Wahl 2011\",\"item\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/category\\\/wahl-2011\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":3,\"name\":\"Wahlpr\u00fcfsteine\",\"item\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/category\\\/wahl-2011\\\/wahlpruefsteine\\\/\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":4,\"name\":\"Die Linke\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/\",\"name\":\"HU Berlin-Brandenburg\",\"description\":\"Eine weitere HU Network Website\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/berlin.humanistische-union.de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Die Linke Archive - HU Berlin-Brandenburg","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/berlin.humanistische-union.de\/category\/wahl-2011\/wahlpruefsteine\/die-linke\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Die Linke Archive - HU Berlin-Brandenburg","og_description":"1. Video&uuml;berwachung a) Unter welchen Umst&auml;nden halten Sie eine Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen f&uuml;r erforderlich? Die Video&uuml;berwachung im &ouml;ffentlichen Raum halten wir grunds&auml;tzlich nicht f&uuml;r erforderlich. In sehr engen Grenzen kann sie z.B. an bestimmten besonders gef&auml;hrdeten Orten (wie etwa Synagogen) sinnvoll sein. Bislang gibt es keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse, die beweisen, dass die &Uuml;berwachung &ouml;ffentlich zug&auml;nglicher R&auml;ume durch Kameras zu einer Senkung der Kriminalit&auml;t f&uuml;hrt. In Gro&szlig;britannien etwa, wo an vielen Orten das &ouml;ffentliche Stra&szlig;enland fast fl&auml;chendeckend &uuml;berwacht ist, sind die Kriminalit&auml;tszahlen teilweise sogar gestiegen. Kamerabilder k&ouml;nnen lediglich zur nachtr&auml;glichen Verfolgung begangener Straftaten hilfreich sein, ohne diese zu verhindern. Nach aktuellem wissenschaftlichen Stand ist es vielmehr die Anwesenheit und Ansprechbarkeit von Menschen, die einen Ort objektiv und subjektiv sicherer machen. Deshalb stellen wir uns gegen eine Ausweitung von Video&uuml;berwachung. Videoaufzeichnung muss gesetzlich stark begrenzt bleiben. b) Unter welchen Umst&auml;nden halten Sie eine Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen f&uuml;r erforderlich? Ja Bereits jetzt haben wir eine teilweise &uuml;ber das bedenkliche Ma&szlig; hinausgehende Video&uuml;berwachung in &ouml;ffentlich zug&auml;nglichen R&auml;umen, insbesondere in den Bahnh&ouml;fen und Fahrzeugen der BVG. Bislang wissen wir wenig dar&uuml;ber, welche Auswirkungen diese &Uuml;berwachung &uuml;berhaupt hat. Die zugesagte Evaluation dazu hat die BVG 2006 abgebrochen, als ein Zwischenbericht nicht die gew&uuml;nschten Ergebnisse brachte. Mit Unterst&uuml;tzung der Verkehrssenatorin Junge-Reyer wurde sich so der ersthaften Diskussion &uuml;ber den Sinn und Unsinn von Video&uuml;berwachung verweigert. Wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass eine unabh&auml;ngige und wissenschaftlich fundierte Untersuchung der Video&uuml;berwachung bei der BVG erfolgt. Grunds&auml;tzlich sollte jede &Uuml;berwachungsma&szlig;nahme fortlaufend auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit &uuml;berpr&uuml;ft werden. Nein Die derzeitigen Regelungen im Berliner Datenschutzgesetz sind mehr als ausreichend, um Video&uuml;berwachung dort zu erm&ouml;glichen, wo sie wirklich notwendig ist. Derzeit gibt es sogar eine &ouml;ffentliche Diskussion dar&uuml;ber, Video&uuml;berwachung auszuweiten, obwohl die Kriminalit&auml;t &#150; und insbesondere die Gewaltkriminalit&auml;t &#150; in Berlin seit Jahren r&uuml;ckl&auml;ufig ist. Der Eindruck vielfach kursierender Schreckensbilder von &Uuml;bergriffen in U-Bahnh&ouml;fen pr&auml;gt den politischen Diskurs bis hin zur SPD, auch wenn die Statistik etwas anderes sagt. DIE LINKE will aber keine Sicherheitspolitik auf dem R&uuml;cken der B&uuml;rgerrechte. Die Ausweitung der Speicherfrist von Videoaufnahmen im Datenschutzgesetz auf 48 Stunden, wie sie derzeit im Gespr&auml;ch ist, lehnen wir deshalb ab. 2. Polizeibeauftragter Bef&uuml;rworten Sie die Einrichtung einer unabh&auml;ngigen Beschwerde-stelle, die Vorw&uuml;rfen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen polizeilichen Handelns nachgeht (&#8222;Polizeibeauftragte\/r&#8220;)? Ja Die Einf&uuml;hrung einer unabh&auml;ngigen Instanz f&uuml;r die Untersuchung von unrechtm&auml;&szlig;iger Polizeigewalt ist eine alte, aber immer noch aktuelle Forderung der LINKEN. Nach wie vor erschrecken die Zahlen dar&uuml;ber, wie viele der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und &#150;beamte folgenlos bleiben, weil nicht ausreichend und\/oder nicht objektiv ermittelt wird. Deshalb halten wir eine solche unabh&auml;ngige Stelle f&uuml;r unverzichtbar, um eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt zu erreichen. Der Erfolg einer solchen unabh&auml;ngigen Beschwerdestelle ist allerdings abh&auml;ngig von ihrer Ausstattung und ihren Befugnissen. Sie muss deshalb zum einen materiell und personell ausreichend ausgestattet sein, um die Ermittlungsauftr&auml;ge bearbeiten zu k&ouml;nnen. Zum anderen muss sie die n&ouml;tigen Ermittlungsbefugnisse wie Einsichtsrechte in Akten, Daten oder Unterlagen, Auskunfts- und Vernehmungsrechte, Beweiserhebungs- und Zutrittsrechte erhalten. Wir treten zudem daf&uuml;r ein, dass eine solche Stelle nicht nur f&uuml;r alle B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger, sondern auch f&uuml;r die Polizeibediensteten selbst offen ist. Dies ist nicht nur sachlich geboten &#150; denn auch bei Beschwerden von Polizisten gegen Polizisten wird h&auml;ufig nicht ausreichend ermittelt &#150; sondern dies wird auch die Akzeptanz einer unabh&auml;ngigen Untersuchungsinstanz innerhalb der Polizei erh&ouml;hen. 3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten Bef&uuml;rworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und\/oder Kennnummern? Ja Aus Sicht der LINKEN ist die individuelle Kennzeichnung ein unverzichtbares Element einer b&uuml;rgernahen und professionellen Polizei. Polizistinnen und Polizisten haben als Tr&auml;ger des staatlichen Gewaltmonopols eine ganz besondere Verantwortung. Sie sollen den B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern als Menschen, als Individuen entgegentreten, um gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. In einem demokratischen Rechtsstaat hat jede B&uuml;rgerin und jeder B&uuml;rger den Anspruch darauf zu wissen, wer in ihre oder seine Rechte eingreift. Seit vielen Jahren setzt sich die Fraktion DIE LINKE f&uuml;r eine individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten ein. In Berlin waren wir erfolgreich: Hier wird dieses Ziel nun endlich Realit&auml;t. Eine Dienstvorschrift des Polizeipr&auml;sidenten verpflichtet alle Berliner Polizistinnen und Polizisten, wahlweise ihren Namen oder eine individuelle Nummer auf der Uniform zu tragen. Dies gilt auch in geschlossenen Einst&auml;tzen, wie etwa bei politischen Demonstrationen. Berlin ist bundesweit das erste Land, das einen solchen Schritt geht. Dies ist ein gro&szlig;er Erfolg der Linken in Berlin. Damit wollen wir in Berlin ein Vorbild f&uuml;r die Polizeien anderer L&auml;nder und f&uuml;r die Bundespolizei schaffen. Auch eine gesetzliche Regelung f&uuml;r eine Kennzeichnungspflicht bef&uuml;rworten wir. Damit w&auml;re nicht nur eine noch festere Verankerung einer solchen Pflicht gegeben, sondern auch die M&ouml;glichkeit, Polizeikr&auml;ften aus anderen Bundesl&auml;ndern oder der Bundespolizei, die in Berlin Amtshilfe leisten, eine individuelle Kennzeichnung vorzuschreiben. Dies war allerdings bislang nicht politisch durchsetzbar. DIE LINKE wird weiter &Uuml;berzeugungsarbeit leisten. 4. Demonstrationsrecht Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Video&uuml;berwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen f&uuml;r die Veranstaltenden, f&uuml;r erforderlich (&#132;Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes&#147;)? Nein Weitere Einschr&auml;nkungen des Versammlungsrechts etwa durch &#132;&Uuml;bersichtsaufnahmen&#147; der Polizei oder die M&ouml;glichkeit, strengere Auflagen vorzugeben, halten wir nicht nur f&uuml;r nicht erforderlich, sondern sogar f&uuml;r gef&auml;hrlich. Wir wissen, dass es von Seiten der Polizei Begehrlichkeiten gibt, die gesetzlichen M&ouml;glichkeiten f&uuml;r die Videobeobachtung von Versammlungen auszuweiten. Dies mag, insbesondere bei sehr gro&szlig;en Demonstrationen, hilfreich zur Koordination eines Polizeieinsatzes sein. Der Preis w&auml;re allerdings ein gro&szlig;er Schaden f&uuml;r die Demokratie. Wir teilen die Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 5.7.2010, dass das Filmen von politischen Versammlungen &#150; egal ob die Aufnahmen gespeichert werden oder nicht &#150; eine abschreckende Wirkung auf die Demonstrationsteilnehmer haben kann. Das Recht auf freie Versammlungen ist ein absolut fundamentales Recht in einem demokratischen Staat. Es darf nicht geschehen, dass dieses Recht nur noch wahrgenommen werden kann, wenn man bereit ist, sich bei dessen Aus&uuml;bung von der Polizei filmen zu lassen. Videoaufnahmen bei Demonstrationen sollten deshalb auf das allern&ouml;tigste beschr&auml;nkt bleiben, n&auml;mlich auf F&auml;lle von konkreten Gefahren der Begehung von Straftaten, wie es bereits in den &sect;&sect; 12a und 19a des Versammlungsgesetzes festgelegt ist. Die M&ouml;glichkeit, Auflagen f&uuml;r die Versammlungsteilnehmer vorzugeben, ist in unter der bestehenden Rechtslage bereits mehr als ausreichend gegeben. Wir sind offen daf&uuml;r, ein eigenes Berliner Versammlungsgesetz in Angriff zu nehmen &#150; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ein solches Gesetz das Grundrecht der Versammlungsfreiheit st&auml;rkt und die Eingriffsm&ouml;glichkeiten des Staates eng begrenzt. Hierf&uuml;r m&uuml;ssten nat&uuml;rlich die n&ouml;tigen politischen Kr&auml;fteverh&auml;ltnisse gegeben sein. Als abschreckende Beispiele eigener 5. Verdachtsunabh&auml;ngige Kontrollen Bef&uuml;rworten Sie die Abschaffung verdachtsunabh&auml;ngiger Kontrollen an sogenannten &#8222;kriminalit&auml;tsbelasteten Orten&#8220;? Ja Verdachtsunabh&auml;ngige Kontrollen sind generell kritisch zu sehen, da sie stark in die Freiheitsrechte der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger eingreifen und es gleichzeitig keinen konkreten Grund oder eine konkrete Gefahr gibt, die einen solchen Eingriff rechtfertigen. Bei der Definition von &#132;kriminalit&auml;tsbelasteten Orten&#147; hat i.d.R. die Polizei das alleinige Definitionsrecht und kann ergo ihre Befugnisse selbst ausweiten, ohne dass es eine demokratische Kontrolle gibt. Zudem werden diese Orte oftmals nicht einmal &ouml;ffentlich ausgewiesen, so dass es f&uuml;r die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist, welcher Rechtslage in Bezug auf die Einschr&auml;nkung ihrer Freiheitsrechte sie gerade unterliegen. 1. Demokratische Teilhabe a) Wollen Sie die Einflussm&ouml;glichkeiten von B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rgern auf bezirklicher Ebene verbessern? Ja Die direkte Demokratie ist aus Berlin nicht mehr wegzudenken. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nehmen ihre Interessen verst&auml;rkt selber in die Hand. DIE LINKE ist in der Koalition besonders aktiv gewesen, um die Bedingungen f&uuml;r die direkte Demokratie deutlich zu verbessern. Mit der Gesetzgebung in den Jahren 2005\/2006 wurden im Bundesvergleich niedrige Quoren f&uuml;r B&uuml;rgerund Volksentscheide eingef&uuml;hrt. Es gibt kaum Ausschlussgr&uuml;nde f&uuml;r B&uuml;rgerentscheide und bereits 16- J&auml;hrige k&ouml;nnen hier mitentscheiden. Bei vielen bezirklichen Formen der Mitbestimmung spielt die Staatsb&uuml;rgerschaft keine Rolle. In 2010\/2011 wurden noch einmal die Verfahren verbessert und vereinfacht. Beim B&uuml;rgerentscheid wurde statt des Beteiligungsquorums ein Zustimmungsquorum eingef&uuml;hrt. Wir wollen, dass sich durch unsere Gesetzgebung die Bev&ouml;lkerung aufgefordert f&uuml;hlt, ihre Belange in die eigene Hand zu nehmen. Wir haben mittlerweile in f&uuml;nf Bezirken B&uuml;rgerhaushalte, wo die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger &uuml;ber die Verwendung von Budgetanteilen entscheiden. Und zum Beispiel in Lichtenberg gibt es zus&auml;tzlich in allen Stadtteilen Kiezfonds, &uuml;ber deren Verwendung B&uuml;rgerjuries entscheiden. Damit verlagern sich die Entscheidungen &uuml;ber die Gestaltung von sozialem Zusammenhalt und Stadtgesellschaft von oben nach unten &#150; die demokratische B&uuml;rgergesellschaft wird erlebte Realit&auml;t. Das wollen wir in ganz Berlin erreichen. Eine wichtige Voraussetzung f&uuml;r demokratische Teilhabe der B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger ist transparentes Verwaltungshandeln. DIE LINKE strebt ein &#132;gl&auml;sernes Rathaus&#147; f&uuml;r Berlin und seine Bezirke an, in dem Verwaltungshandeln und die Kommunal- und Landespolitik transparent und nahvollziehbar werden. Wir wollen Instrumente und Formen (wie z.B. das Mediationsverfahren beim Landwehrkanal) ausbauen, wodurch &uuml;ber vereinbarte Kommunikationslinien gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Entscheidungskompetenz f&uuml;r alle Beteiligten geschaffen wird. Wir wollen klare Bedingungen, dass aus der formalen b&uuml;rgerschaftlichen Mitwirkung (in Beir&auml;ten, bei &ouml;ffentlichen Vorhaben, f&uuml;r B&uuml;rgerinitiativen) eine reale b&uuml;rgerschaftliche Einflussnahme wird. DIE LINKE will die B&uuml;rgerbeteiligung auf allen Ebenen ausbauen und setzt dabei auch auf E-Petitionen auf Landes- und Bezirksebene sowie die M&ouml;glichkeit Volks- und B&uuml;rgerbegehren online durchzuf&uuml;hren. Mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz, das wir weiter ausbauen wollen, soll die demokratische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund auch und vor allem auf bezirklicher Ebene verbessert werden (siehe Frage 6). Ja In Berlin kann die Bev&ouml;lkerung in einem B&uuml;rgerentscheid &uuml;ber alles entscheiden, wor&uuml;ber auch die BVV entscheidungsberechtigt ist. Diese v&ouml;llige Gleichsetzung von direkter und Vertretungsdemokratie bedeutet aber auch, dass die Bev&ouml;lkerung nicht verbindlich entscheiden oder lediglich Empfehlungen abgeben kann, wor&uuml;ber auch der BVV kein verbindliches Entscheidungsrecht bzw. lediglich die M&ouml;glichkeit der Empfehlung an das Bezirksamt zusteht. Wenn z.B. das Land, der Bund oder andere beteiligt sind, kann die BVV nicht &uuml;ber deren Handeln und also auch nicht abschlie&szlig;end in der Sache entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung geben, worum sich das Bezirksamt im Ensemble aller Verantwortlichen bem&uuml;hen m&ouml;ge. Auch wenn Landes-, Bundes- oder Europarecht etwas verbindlich vorschreiben, kann die BVV dies nicht f&uuml;r einen Bezirk au&szlig;er Kraft setzen. In solchen F&auml;llen ist oft die Entt&auml;uschung bei der Bev&ouml;lkerung gro&szlig;. Deshalb hat Rot-Rot jetzt alle Beteiligten verpflichtet, von Anfang an und auf jedem Unterschriftenzettel vorab &uuml;ber den Verbindlichkeitsgrad des B&uuml;rgerentscheids zu informieren. So erfolgt die Beteiligung im vollen Wissen um deren Wirkungskraft. DIE LINKE will zugleich gesetzlich verankern, dass alle B&uuml;rgerentscheide zu den rein bezirklichen Angelegenheiten grunds&auml;tzlich verbindlichen Charakter haben sollen. Eine diesbez&uuml;gliche &Auml;nderung des Bezirksverwaltungsgesetzes scheiterte bisher an der SPD. c) Bef&uuml;rworten Sie eine &Auml;nderung der Quoren auf Bezirks- und L&auml;nderebene? Ja Berlin nimmt im Bereich der direkten Demokratie nicht nur bundesweit eine f&uuml;hrende Stellung ein. DIE LINKE hat die Senkung der Quoren und Unterschriftenh&uuml;rden f&uuml;r Volksbegehren \/Volksentscheid (2006) und f&uuml;r B&uuml;rgerbegehren und B&uuml;rgerentscheide auf Bezirksebene (2005) mit durchgesetzt. In 2010 wurde ge&auml;ndert, dass nicht Mindestbeteiligung &uuml;ber den Erfolg eines B&uuml;rgerentscheids bestimmt, sondern ein Zustimmungsquorum von 10 Prozent eingef&uuml;hrt. Die B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger nehmen ihre Interessen verst&auml;rkt selber in die Hand. Das wollen wir weiter ausbauen. Die Quoren bei den Volksentscheiden sollen runter. Und wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass das Zustimmungsquorum beim B&uuml;rgerentscheid in den Bezirken auf 7,5 Prozent der Wahlberechtigten abgesenkt wird. d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-H&uuml;rde, Ausl&auml;nderwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)? DIE LINKE steht f&uuml;r ein demokratisches, transparentes und einfaches Wahlrecht. F&uuml;r die Absenkung des Wahlalters streitet DIE LINKE schon seit vielen Jahren, und zwar nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene. Auch im Land Berlin haben wir uns f&uuml;r das Wahlalter 16 stark gemacht. F&uuml;r die Wahl im September 2011 ist das wegen der Verweigerung der SPD noch nicht gelungen. Wir sind aber zuversichtlich, dass es in der n&auml;chsten Wahlperiode endlich klappt. Das Wahlrecht sollte aus unserer Sicht nicht allein auf deutsche Staatsangeh&ouml;rige beschr&auml;nkt bleiben. Menschen, die dauerhaft hier Leben und von demokratischen Entscheidungen betroffen sind, sollten auch die M&ouml;glichkeit bekommen, am demokratischen Prozess teilzunehmen &#150; egal, welche Herkunft oder Nationalit&auml;t sie haben. Bereits im Jahr 2000 hat die damalige PDS-Fraktion eine Initiative im Abgeordnetenhaus zur Einf&uuml;hrung des kommunalen Wahlrechts f&uuml;r Nicht-EUB&uuml;rger gestartet. Leider gibt es bis heute nicht die notwendigen Mehrheiten daf&uuml;r. Abgesehen davon bef&uuml;rworten wir auch eine Ausweitung des Wahlrechts auf Landes- und auf Bundesebene. Im Hinblick auf eine Erm&ouml;glichung von Kumulieren und Panaschieren wollen wir zun&auml;chst eine seri&ouml;se Pr&uuml;fung, ob Kumulieren und Panaschieren auf der bezirklichen Ebene (Jeder Bezirk ist eine eigene Gro&szlig;stadt!) tats&auml;chlich sinnvoll und praktikabel ist und nicht zu Lasten der Transparenz und Verst&auml;ndlichkeit des Wahlrechts geht. Auch die Erfahrungen aus Bremen und Hamburg m&uuml;ssen ausgewertet werden. K&uuml;nstliche H&uuml;rden f&uuml;r Parteien zum Einzug in Parlamente lehnen wir allgemein ab. Die 3%-H&uuml;rde auf Bezirksebene ist schon ein Schritt in die richtige Richtung. Auch f&uuml;r eine Senkung der H&uuml;rde auf Landesebene w&auml;ren wir offen. 2. Informationsfreiheitsgesetz Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden k&ouml;nnen, von der Verwaltung im Internet ver&ouml;ffentlicht werden? Grunds&auml;tzlich steht DIE LINKE f&uuml;r gr&ouml;&szlig;tm&ouml;gliche Transparenz staatlichen Handelns, was bedeutet, dass wir nicht nur f&uuml;r ein weitreichendes Informationsfreiheitsrecht eintreten, sondern auch f&uuml;r eine aktive Ver&ouml;ffentlichung von Dokumenten und Daten durch staatliche Stellen. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen k&ouml;nnen nach dem IFG s&auml;mtliche Akten der Verwaltung auf Antrag offengelegt werden. Dies alles aktiv und benutzerfreundlich im Internet zu ver&ouml;ffentlichen, w&auml;re wohl eine nicht zu bew&auml;ltigende Aufgabe. Allerdings sollten Dokumente von &ouml;ffentlichem Interesse, wie etwa Privatisierungsvertr&auml;ge, immer auch im Internet ver&ouml;ffentlicht werden. Wir wollen die Verwaltung durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel transparenter und b&uuml;rgern&auml;her gestalten. Dazu z&auml;hlt f&uuml;r uns auch eine Open-Data-Strategie, die Regierungs- und Verwaltungsdaten f&uuml;r alle Berlinerinnen und Berliner in angemessener Weise aufbereitet und zur Verf&uuml;gung stellt. Im &sect; 17 des IFG sind zudem bereits umfangreiche Ver&ouml;ffentlichungspflichten aufgelistet &#150; diese auch im Internet zur Verf&uuml;gung zu stellen, sollte im 21. Jahrhundert Standard sein. 3. B&uuml;rgerschaftliches Engagement a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Ma&szlig;nahmen beteiligen? Berlin hat eine bundes- und europaweit vorbildliche Gesetzgebung zur direkten Demokratie, die unter ma&szlig;gebender Mitwirkung der LINKEN eingef&uuml;hrt wurde. Besonders in den Bezirken wurden mit der Einwohnerfragestunde in jeder Bezirksverordnetenversammlung, den Informationspflichten des Bezirksamtes und den Einwohnerantr&auml;gen &#150; neben den Erleichterungen f&uuml;r B&uuml;rgerentscheide &#150; weitere Voraussetzungen f&uuml;r die Beteiligung der Einwohner geschaffen. F&uuml;r DIE LINKE ist es eine wichtige Aufgabe daf&uuml;r zu wirken, dass ehrenamtliches Engagement st&auml;rker mit politischer Entscheidungsm&ouml;glichkeit verbunden wird. Die kommunale Selbstverwaltung soll tats&auml;chlich als b&uuml;rgerschaftliche Mitgestaltung und Mitentscheidung entwickelt werden. In den Bezirken, wo die Linkspartei starken Einfluss aus&uuml;bt, wird in vielf&auml;ltigen Formen praktiziert, b&uuml;rgerschaftliches Engagement in B&uuml;rgerinitiativen, Kiezbeir&auml;ten, Stadtteilkonferenzen, Vereinen usw. mit direkter politischer Entscheidung zu verbinden. Ein besonderes Beispiel f&uuml;r die enge Anlagerung des direkten und verbindlichen B&uuml;rgereinflusses auf die eigentlichen haushaltspolitischen Entscheidungsprozesse ist der B&uuml;rgerhaushalt in Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf. Auch die Einrichtung von Kiezfonds ist eine solche Form, wodurch die eigenst&auml;ndige Handlungsf&auml;higkeit der Kiezbeir&auml;te erh&ouml;ht wird. DIE LINKE setzt sich f&uuml;r die Qualifizierung der Strukturen der B&uuml;rgerbeteiligung sowie f&uuml;r eine Verbesserung der Dialogkultur zwischen B&uuml;rgern, Verwaltung und Politik ein. Wir wollen, dass die formalen Formen der B&uuml;rgerbeteiligung, besonders bei Bauleitplanungen, zu realen Mitplanungs- und Entscheidungsbeteiligungen f&uuml;r die B&uuml;rger verbindlich gestaltet werden. b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an? Wie k&ouml;nnte die Anerkennungskultur f&uuml;r freiwillig engagierte B&uuml;rgerinnen und B&uuml;rger in Berlin verbessert werden? F&uuml;r DIE LINKE ist freiwilliges, b&uuml;rgerschaftliches Engagement f&uuml;r Berlin unverzichtbar. B&uuml;rgerinitiativen, Selbsthilfegruppen und Interessenverb&auml;nde sind erfolgreich, weil sie Ausdruck einer ganz eigenen Kultur der Selbstorganisation, der Hilfe, der sozialen Netzwerke und der Lobbyarbeit von Betroffenen f&uuml;r Betroffene sind. DIE LINKE hat in der Koalition Wichtiges zur F&ouml;rderung des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements unternommen. Gemeinsam mit der zentralen Freiwilligenagentur Berlin wurde die Praxis thematischer und ergebnisorientierter Runder Tische mit den Beteiligten installiert. Seit dem 1.Januar 2005 gibt es in Berlin einen umfangreichen Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) f&uuml;r das Ehrenamt. Im September 2005 konnte auf der Grundlage eines gemeinsam mit zahlreichen freiwillig Engagierten und hauptamtlichen Kr&auml;ften aus Vereinen und Verb&auml;nden erarbeiteten Konzepts der FreiwilligenPass eingef&uuml;hrt werden. Zur besseren Information und Kommunikation wurde im Rahmen von &#132;berlin.de&#147; das B&uuml;rgerportal &#132;B&uuml;rger aktiv&#147; geschaffen. DIE LINKE setzt sich daf&uuml;r ein, freiwilliges b&uuml;rgerschaftliches Engagement noch mehr zu f&ouml;rdern und anzuerkennen. Wir wollen Ehrenamtliche in ihrer Arbeit durch Weiterbildungsangebote ebenso unterst&uuml;tzen wie durch Fahrkarten, wenn eigene Mittel daf&uuml;r nicht ausreichen. DIE LINKE tritt f&uuml;r eine vielf&auml;ltige Anerkennungskultur, darunter auch finanzieller Anerkennung, f&uuml;r ehrenamtliches Engagement ein. Sie unterst&uuml;tzt die verschiedenen Formen in Berlin und in den Bezirken, wie z.B. die Auslobung von Preisen f&uuml;r B&uuml;rgerengagement oder die F&ouml;rderung von Stadtteilinitiativen durch einen j&auml;hrlichen Anerkennungsbeitrag durch das Bezirksamt. Es ist aus unserer Sicht eine wertvolle Erfahrung, Verantwortung f&uuml;r sich und andere zu &uuml;bernehmen und soziale und demokratief&ouml;rdernde Kompetenzen zu erwerben, die auch f&uuml;r andere Lebensbereiche bedeutsam sind. Dazu geh&ouml;rt auch die Idee, dass ehrenamtliches Engagement Ber&uuml;cksichtigung beim Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an Berliner Hochschulen und Fachhochschulen finden sollte. Wir sind uns der Probleme bewusst, wenn freiwilliges Engagement eine positive Rolle bei Bewerbungen usw. spielen soll. Dennoch wollen wir eine seri&ouml;se Debatte dar&uuml;ber, ob nicht ehrenamtliches Engagement ein f&ouml;rderlicher Faktor bei Bewerbungen sein soll, wenn es sich auf Felder erstreckt, sie in einem inneren Zusammenhang mit dem stehen, wof&uuml;r man sich bewirbt. Rot-Rot hat mit der Einf&uuml;hrung des FreiwilligenPasses gute Voraussetzungen daf&uuml;r geschaffen. DIE LINKE setzt sich daf&uuml;r ein, dass die bestehenden Unterst&uuml;tzungsstrukturen der Freiwilligenarbeit und der B&uuml;rgerbeteiligung in Berlin nachhaltig gesichert und ausgebaut werden. Hierzu z&auml;hlen Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsh&auml;user und Selbsthilfeinitiativen. c) Nennen Sie drei Ma&szlig;nahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des b&uuml;rgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-h&auml;user oder das Landesnetzwerk B&uuml;rgerengagement &#132;aktiv in Berlin&#147;) st&auml;rken wollen. Wir wollen, dass in jedem Berliner Bezirk ein Freiwilligenzentrum oder eine Freiwilligenagentur finanziert wird. Nur so kann nachhaltig Engagement gef&ouml;rdert werden. Die bisherigen Landesmittel zur Finanzierung der Selbsthilfe, im Bereich der Pflege und der Nachbarschaftszentren wollen wir nicht nur sichern, sondern weiter ausbauen. Mit dem Infrastrukturf&ouml;rderprogramm Stadtteilzentren besteht eine Infrastruktur zur F&ouml;rderung des B&uuml;rgerschaftlichen Engagements, die sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins richtet. Eine enge Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement und Aktionsr&auml;umen plus ist gegeben. Stadtteilzentren sind starke Partner im Prozess der sozialr&auml;umlichen Entwicklung. Die Linke setzt sich daf&uuml;r ein, dass dem erforderlichen Ausbau und der Weiterentwicklung dieser Infrastruktur &uuml;ber die Erh&ouml;hung des Finanzvolumens um 1 Mio. Euro in den kommenden Haushaltjahren Rechnung getragen wird. Der Treffpunkt Hilfsbereitschaft, der Initiator des Landesnetzwerkes B&uuml;rgerengagement &#132;aktiv in Berlin&#147; ist, soll auch weiterhin als gesamtst&auml;dtische Freiwilligenagentur durch das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren finanziert werden. DIE LINKE unterst&uuml;tzt eine Umstellung auf langfristige Finanzierungen. Mit der F&ouml;rderung &uuml;ber das Infrastrukturf&ouml;rderprogramm Stadtteilzentren hat Rot-Rot die Finanzierung bis 2015 abgesichert. Wir setzen uns daf&uuml;r ein, dass ungenutzte &ouml;ffentliche Infrastruktur kostenlos Initiativen im b&uuml;rgerschaftlichen Engagement &uuml;berlassen werden. DIE LINKE unterst&uuml;tzt die Schaffung einer Beratungs- und Informationsstelle zur F&ouml;rdermittelakquise im b&uuml;rgerschaftlichen Engagement. Sie unterst&uuml;tzt B&uuml;rgerstiftungen f&uuml;r b&uuml;rgerschaftliche Aktivit&auml;ten in den Stadtteilen. 4. Ethikunterricht a) Strengen Sie &Auml;nderungen der Rahmenbedingungen f&uuml;r den Ethikunterricht an? Nein Eher NEIN, was die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Ethikunterrichts anbetrifft. Nachdem das 2006 neu eingef&uuml;hrte Fach Ethik nunmehr bis zur 10. Jahrgangsstufe unterrichtet wird, r&uuml;ckt jetzt die Qualit&auml;tsverbesserung des Ethikunterrichts in den Mittelpunkt. Daf&uuml;r erforderlich sind die weitere Qualifizierung der das Fach unterrichtenden Lehrkr&auml;fte sowie eine Weiterentwicklung des Rahmenlehrplans auf der Grundlage der Erfahrungen der Einf&uuml;hrungsphase. b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und &#150;lehrer ad&auml;quat f&uuml;r das Fach ausgebildet sind. 1. Die Fortf&uuml;hrung der Weiterbildungskurse f&uuml;r das Fach Ethik in der n&auml;chsten Legislaturperiode, mindestens in der bisherigen Gr&ouml;&szlig;enordnung. 2. Die Sicherung der erforderlichen Anteile f&uuml;r das Fach Ethik in der Lehrer\/innenausbildung an der HU und FU. Die lehrerausbildenden Universit&auml;ten haben sich in den Hochschulvertr&auml;gen verpflichtet, ab 2014 j&auml;hrlich mindestens 1.000 Lehramtsabsolventen f&uuml;r den Vorbereitungsdienst 5. Bildungschancen Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;lern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern? Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte. Die vorschulische F&ouml;rderung und Betreuung und insbesondere die fr&uuml;he Sprachf&ouml;rderung wollen wir weiter verbessern und weiter beitragsfrei stellen. Allen Grundschulkindern soll ein Anspruch auf Ganztagsf&ouml;rderung gew&auml;hrt und die Personalausstattung in der Schulanfangsphase und f&uuml;r Schulen in sozialen Brennpunkten sowie f&uuml;r Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien oder nichtdeutscher Herkunftssprache soll verbessert werden. Individuelle F&ouml;rderung aller Kinder als Anspruch jeder Schule, so dass jedes Kind die Unterst&uuml;tzung und F&ouml;rderung erh&auml;lt, die es ben&ouml;tigt. Die Berliner Gemeinschaftsschulen, f&uuml;r die DIE LINKE seit Jahren eintritt, sind hier Vorreiterinnen. 6. Gesellschaftliche Teilhabe Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern? Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte. Wir haben im vergangenen Jahr als erstes Bundesland ein Partizipations- und Integrationsgesetz verabschiedet. Die Ziele sind vor allem die gesetzliche Absicherung bestehender Partizipationsgremien und die interkulturelle &Ouml;ffnung weiterer Gremien und Einrichtungen auf Landes- und Bezirksebene. Dazu geh&ouml;ren u.a. der Landeselternbeirat, die Landesseniorenvertretung und der Landesbeirat f&uuml;r Menschen mit Behinderung &#150; hier wird es &uuml;berall Sitze f&uuml;r Vertreterinnen und Vertreter mit Migrationshintergrund geben. Ein weiterer Schwerpunkt ist die interkulturelle &Ouml;ffnung der Verwaltung und der landeseigenen Betriebe, die Anerkennung interkultureller Kompetenz als wichtige Qualifikation und die Gleichstellung der Religionen sofern das in die Zust&auml;ndigkeit des Landes f&auml;llt. Wir werden die Erfahrungen des Berliner Partizipations- und Integrationsgesetzes auswerten und wollen es darauf aufbauend weiterentwickeln. Demokratische Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund bedeutet f&uuml;r DIE LINKE selbstverst&auml;ndlich auch eine Ausweitung des Wahlrechts auf alle hier dauerhaft lebenden Menschen (siehe Frage 1.d). Neben demokratischer Teilhabe sind Bildung und Erwerbsarbeit wichtige Schl&uuml;ssel f&uuml;r gesellschaftliche Integration &#150; das gilt f&uuml;r Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. DIE LINKE steht f&uuml;r ein gemeinsames Schul- und Kita-System f&uuml;r alle, in dem Ausgrenzung etwa durch den Ausbau der Sprachf&ouml;rderung &uuml;berwunden wird. Hierf&uuml;r steht unser erfolgreiches Modell der Gemeinschaftsschule. Die interkulturelle &Ouml;ffnung der Berliner Verwaltung wollen wir weiter vorantreiben. Das Partizipations- und Integrationsgesetz ist hierbei nur eine neben vielen anderen Ma&szlig;nahmen. So soll das umfassende Programm &#132;Berlin braucht dich&#147; nicht nur den Anteil von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im &ouml;ffentlichen Dienst, sondern auch die Zahl von Azubis mit Migrationshintergrund in der Berliner Wirtschaft erh&ouml;hen. Zu diesem Ausschnitt von Zielen auf Landesebene kommen nat&uuml;rlich noch viele Ans&auml;tze, die sich nur auf Bundesebene angehen lassen, wie etwa die bessere Anerkennung von ausl&auml;ndischen Bildungsabschl&uuml;ssen. 7. Integrationsperspektiven Wie wollen Sie Fl&uuml;chtlingen, insbesondere langj&auml;hrig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten? Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte. DIE LINKE setzt sich grunds&auml;tzlich f&uuml;r einen Abbau der rechtlichen Schlechterstellung von Migrantinnen und Migranten, von Fl&uuml;chtlingen und Asylbewerbern ein. Hierzu ist allerdings eine grundlegende &Auml;nderung des bundesrechtlichen Aufenthaltsgesetzes und des Asylrechts n&ouml;tig, f&uuml;r die wir uns in Berlin und im Bund immer wieder stark machen. Doch auch auf Landesebene gibt es Spielr&auml;ume. Der wichtigste Punkt ist zun&auml;chst, dass langj&auml;hrig hier lebenden Fl&uuml;chtlingen eine dauerhafte Aufenthaltsm&ouml;glichkeit gegeben werden muss, anstatt sie jahrelang in der Duldung festzuhalten. Berlin hat sich deshalb auf Bundesebene erfolgreich f&uuml;r eine Ausweitung und Verl&auml;ngerung der Bleiberechtsregelung f&uuml;r langj&auml;hrig Geduldete eingesetzt. Doch noch immer ist die Regelung unzureichend. Wir wollen deshalb erreichen, dass eine umfassende und dauerhafte Bleiberechtsregelung mit einer Mindestaufenthaltsdauer anstatt eines festen Einreisestichtags eingef&uuml;hrt wird. Fehlende Erwerbsarbeit darf dabei kein Hindernis f&uuml;r die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sein. Menschen ganz ohne Aufenthaltsstatus leben in st&auml;ndiger Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden. Oft ist es ihnen nicht einmal m&ouml;glich, ihre grundlegendsten Rechte wahrzunehmen. Auf Landesebene haben wir bereits viele Erleichterungen f&uuml;r &#132;Illegalisierte&#147; geschaffen, wie etwa die M&ouml;glichkeit, ohne Angst Schulen und Kitas zu besuchen oder akute Beschwerden in einem &ouml;ffentlichen Krankenhaus behandeln zu lassen. Langfristig m&uuml;ssen diese Menschen jedoch aus der Illegalit&auml;t herausgef&uuml;hrt werden. DIE LINKE setzt sich deshalb daf&uuml;r ein, dass der Bundestag endlich eine Legalisierung dieser Personengruppe erm&ouml;glicht, wie dies in anderen europ&auml;ischen Staaten l&auml;ngst geschehen ist. Viele Fl&uuml;chtlinge m&uuml;ssen unterhalb des Existenzminimums leben. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht Sozialleistungen f&uuml;r Fl&uuml;chtlinge vor, die weit unter den Hartz-IVS&auml;tzen liegen. Dieses zutiefst diskriminierende Gesetz muss abgeschafft werden. Asylbewerber und Geduldete sollten Anspruch auf Sozialleistungen haben wie alle anderen auch und auch selbstbestimmt dar&uuml;ber verf&uuml;gen d&uuml;rfen. Leistungen in Form von Chipkarten, Gutscheinen etc. lehnen wir ab. In Berlin haben Fl&uuml;chtlinge das Recht, nach der Erstaufnahme in eigenen Wohnungen zu leben. Allerdings wird bezahlbarer Wohnraum f&uuml;r sie, ebenso wie f&uuml;r andere Menschen mit niedrigen Einkommen immer knapper. Wir werden weiter daf&uuml;r arbeiten, dass Fl&uuml;chtlinge in Berlin in Wohnungen und nicht in Sammelunterk&uuml;nften leben k&ouml;nnen. Wir konnten erreichen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu diesem Zweck ein Kontingent von Wohnungen vorhalten. Die Residenzpflicht schr&auml;nkt die Bewegungsfreiheit der Fl&uuml;chtlinge und Geduldeten erheblich und v&ouml;llig &uuml;berfl&uuml;ssig ein. Auf Betreiben der LINKEN haben Berlin und Brandenburg mittlerweile die Residenzpflicht f&uuml;r unsere Region so weit wie m&ouml;glich gelockert. Auf Bundesebene streitet DIE 1. Vermeidung von Haft Welche Ma&szlig;nahmen zur Vermeidung von Gef&auml;ngnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden? Immer noch sitzen viel zu viele Menschen Haftstrafen ab, obwohl auch andere M&ouml;glichkeiten zur Verb&uuml;&szlig;ung einer Straftat gegeben sind. Zun&auml;chst hat die zu hohe Zahl von Haftstrafen ihre wichtigste Ursache darin, dass in den letzten Jahrzehnten die Strafgesetze st&auml;ndig versch&auml;rft worden sind und die Strafma&szlig;e st&auml;ndig erh&ouml;ht worden sind. Diesen Trend umzukehren und einen Niederschlag im Strafgesetzbuch zu erreichen ist eine gesamtgesellschaftliche und bundespolitische Aufgabe. Die Strafvollzugspolitik muss grundlegend auf Resozialisierung und Behandlung der Inhaftierten ausgerichtet sein. So werden z.B. eine gute personelle Ausstattung mit Sozialarbeitern und Therapeuten sowie eine strukturierte, wiedereingliederungsorientierte Entlassungsvorbereitung zur Senkung der R&uuml;ckfallquote und damit zur Vermeidung von Haftstrafen beitragen. Einen nicht unerheblichen Teil der Gefangenen in den Berliner Vollzugsanstalten machen Ersatzfreiheitsstrafer aus, die nur einsitzen, weil sie eine verh&auml;ngte Geldstrafe nicht bezahlen k&ouml;nnen oder wollen. Es gibt bereits M&ouml;glichkeiten, eine Strafe durch gemeinn&uuml;tzige T&auml;tigkeiten abzuarbeiten und so die Haft zu vermeiden. Solche Haftvermeidungsprogramme, wie etwa &#132;Arbeit statt Strafe&#147;, sollten weiter ausgebaut werden. Hierf&uuml;r wollen wir uns auf Landesebene einsetzen. Auch eine Politik der Entkriminalisierung im Drogenbereich w&uuml;rde zu einer Reduzierung von Haftstrafen beitragen. Doch auch dies geht zu einem wesentlichen Teil nicht an der Bundespolitik vorbei. 2. Entlassung auf Bew&auml;hrung Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bew&auml;hrung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern? Die vergleichsweise geringe Anzahl an vorzeitigen Entlassungen in Berlin hat diverse Ursachen, die sich nicht alle politisch beeinflussen lassen. Eine dieser Ursachen ist eine in Berlin eher restriktive Rechtsprechungstradition der Strafvollstreckungskammern, auf die die Politik wegen der Unabh&auml;ngigkeit der Justiz (und das ist gut so!) keinen Einfluss hat. Dennoch sollte weiter daran gearbeitet werden, mehr Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen zu erreichen: konkrete Behandlungspl&auml;ne, schnellere Planung innerhalb der Einweisungsabteilung, ausreichende Bereitstellung von Ausbildungs- und Arbeitsm&ouml;glichkeiten, st&auml;ndige &Uuml;berpr&uuml;fung der Vollzugsplanung auf die M&ouml;glichkeit der Gew&auml;hrung von Lockerung oder vorzeitiger Entlassungen, ausreichende M&ouml;glichkeiten f&uuml;r rechtzeitige Drogentherapien sind Wege, um dem Ziel, mehr Inhaftierte rasch und so sicher wie m&ouml;glich entlassen zu k&ouml;nnen, n&auml;her zu kommen. Bei den Lockerungen durch offenen Vollzug steht Berlin &uuml;brigens im bundesweiten Vergleich sehr gut da: etwa ein knappes Drittel der Gefangenen ist im offenen Vollzug untergebracht. 3. Haftbedingungen a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern? DIE LINKE hat den Bau der neuen JVA Heidering, f&uuml;r die bereits der Grundstein gelegt wurde, unter zwei Bedingungen mitgetragen. Erstens werden mit dem Neubau die baulichen Voraussetzungen f&uuml;r einen professionellen und menschenw&uuml;rdigen Strafvollzug geschaffen. Damit k&ouml;nnen veraltete Haftbereiche aus der Kaiserzeit (Tegel I und III, Lehrter Str.) geschlossen und den Inhaftierten bessere Bedingungen f&uuml;r Unterbringung, Betreuung, Arbeit und Ausbildung geboten werden. Dies ist f&uuml;r uns auch ein Fortschritt im Hinblick auf einen resozialisierungsorientierten Vollzug unter menschenw&uuml;rdigen Haftbedingungen. Zweitens muss f&uuml;r uns die Einrichtung einer neuen Haftanstalt auch mit einer guten Personalausstattung durch zus&auml;tzliche Ausbildung und Einstellung von qualifizierten Besch&auml;ftigten einhergeht. Dies ist mit dem Koalitionspartner SPD verabredet worden. Fest steht: Unter dem Strich muss bei dem Neubau auch eine sp&uuml;rbare Verbesserung der Resozialisierungsbedingungen f&uuml;r die Inhaftierten herauskommen, ansonsten w&auml;re das Projekt sinnlos. b) Welche &Auml;nderungen des Strafvollzugsgesetzes &#8211; insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung &#150; halten Sie f&uuml;r w&uuml;nschenswert? Ein wichtiges Arbeitsfeld der Rechtspolitik waren seit der F&ouml;deralismusreform die Justizvollzugsgesetze. Gerade hier sahen wir die Gefahr, dass die L&auml;nder zuk&uuml;nftig um die Absenkung von Standards im Vollzug konkurrieren k&ouml;nnten. Deshalb war es uns wichtig, mit m&ouml;glichst vielen Bundesl&auml;ndern auf qualitativ hohem Niveau um hohe Standards, gute Betreuung, Behandlung und progressiven, libert&auml;ren Vollzug zu verhandeln. Zu einem Gutteil ist das bisher auch gelungen. Beim Jugendstrafvollzugsgesetz steht der Erziehungsgedanke im Mittelpunkt. Junge Menschen in Haft sollen Subjekte sein, die Anspr&uuml;che und Rechte haben, die unterst&uuml;tzt und gef&ouml;rdert werden. Einzelunterbringung ist in Berlin die Regel, die Personalausstattung des Jugendvollzugs haben wir verbessert. Der zweite Schritt war das Untersuchungshaftvollzugsgesetz, bei dem die Unschuldsvermutung im Vordergrund stehen muss und wo wir ebenfalls verbesserte Haftbedingungen schaffen konnten. Viele Regelungen wie zu Besuchszeiten, Aufschlusszeiten und Freizeitregelungen sind in Berlin besser als anderswo. Folgen wird ein &#132;regul&auml;res&#147; Strafvollzugsgesetz, mit dem wir ebenfalls hohe Standards der Resozialisierung setzen wollen. Entscheidend ist aber nicht nur der rechtliche Rahmen, sondern auch die konkrete Praxis in den Vollzugsanstalten. Das Medium Internet wird sich weiter im Strafvollzug ausbreiten, diese Entwicklung ist wohl nicht zu stoppen, auch wenn es derzeit nicht erlaubt ist. Das kann f&uuml;r die Resozialisierung sinnvoll sein, andererseits auch problematisch, da &uuml;ber das Internet auch Straftaten begangen werden k&ouml;nnen. Eine regulierte &Ouml;ffnung des Vollzugs f&uuml;r das Internet k&ouml;nnten wir uns aber vorstellen. Sicherungsverwahrung 1. Nach einem Urteil des Europ&auml;ischen Gerichtshofs f&uuml;r Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das f&uuml;hrt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Au&szlig;erdem k&ouml;nnen entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei w&auml;hlen. Zu 1 und 2: Nachdem bereits der Europ&auml;ische Gerichtshof f&uuml;r Menschenrechte das deutsche System der Sicherungsverwahrung infrage gestellt hatte, hat nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 eine Reform s&auml;mtlicher Vorschriften angeordnet. Mit diesem Urteil hat das BVerfG der Bundesregierung ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt; ebenso den vorangegangenen rot-gr&uuml;nen und schwarz-roten Koalitionen im Bund. Die von Schwarz-Gelb geschaffene Neuregelung der Sicherungsverwahrung vom Dezember 2010 mit samt des &#132;Therapieunterbringungsgesetzes&#147; wurde als Etikettenschwindel entlarvt, der nur dem Zweck diente, ein gescheitertes System unter neuer &Uuml;berschrift weiterhin aufrecht zu erhalten &#150; zu Lasten der Freiheitsrechte der Betroffenen. DIE LINKE sieht sich damit in ihrer grundlegenden Kritik an der Sicherungsverwahrung und ihrer st&auml;ndigen Ausweitung best&auml;tigt. Anstatt ein modernes und menschenrechtskonformes Recht zum Schutz der Gesellschaft vor besonders gef&auml;hrlichen Straft&auml;tern zu entwickeln, wurden vom Bundesgesetzgeber immer mehr M&ouml;glichkeiten des &#132;Wegsperrens&#147; geschaffen. Des eigentlichen Problems, n&auml;mlich der massiven Defizite bei Behandlung und Resozialisierung, wurde sich nicht angenommen. Genau dies hat Rot-Rot in Berlin und Brandenburg bereits im Jahr 2010 in Angriff genommen. Eine Arbeitsgruppe beider L&auml;nder hat Eckpunkte dar&uuml;ber entwickelt, wie ein auf freiheitsorientierter und therapiegerichteter Vollzug der Sicherungsverwahrung aussehen k&ouml;nnte. Diese beinhalten u.a. eine Trennung vom &#132;gew&ouml;hnlichen&#147; Strafvollzug, eigenst&auml;ndige Betreuungs- und Behandlungsangebote, die gezielte F&ouml;rderung der Sozialkompetenz und der Kompetenz zur pers&ouml;nlichen Lebensgestaltung sowie die Ausbildung und Bereitstellung besonders qualifizierten Personals. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe waren auch dem BVerfG bekannt und d&uuml;rften beim Urteil eine Rolle gespielt haben. DIE LINKE wird sich daf&uuml;r einsetzen, dass das Land Berlin (und Brandenburg) diese fortschrittlichen Ans&auml;tze in die bundesweite Diskussion um eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung einbringt. Bis dahin muss nat&uuml;rlich mit den konkreten Folgen der Urteile in Berlin umgegangen werden. Klar ist, dass diejenigen, die zu Unrecht eingesperrt waren, nun ein Recht darauf haben, freizukommen. Die Justiz, F&uuml;hrungsaufsicht, Polizei und Bew&auml;hrungshilfe sind nun gefordert, ihnen dieses Recht zu erm&ouml;glichen. Einige der Betroffenen haben schon mehrere Jahrzehnte hinter Gittern verbracht und m&uuml;ssen nun v&ouml;llig neu lernen, in Freiheit zu leben. F&uuml;r eine angemessene Hilfestellung durch die Sozialen Dienste der Justiz muss aus unserer Sicht das n&ouml;tige zus&auml;tzliche Personal bereitgestellt werden. Wenn ein Betroffener dies w&uuml;nscht, muss ihm auch die M&ouml;glichkeit gegeben werden, freiwillig l&auml;nger im Vollzug zu bleiben und eine langsame, schrittweise R&uuml;ckkehr in die Freiheit vorzubereiten. Nat&uuml;rlich muss auch alles getan werden, um R&uuml;ckf&auml;lle zu vermeiden. Neben Therapiem&ouml;glichkeiten, geeigneter Unterbringung und Betreuung sind dabei auch Auflagen und polizeiliche Ma&szlig;nahmen gefragt. Allerdings muss ein entlassener Schwerststraft&auml;ter auch ein Recht auf Privatsph&auml;re haben. 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