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Berliner Senat entscheidet nun doch über die Initiative „Mehr Demokratie beim Wählen“

28. August 2020

Anja Heinrich

Aufgrund der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum Wasser-Volksbegehren hat der Senat seine Unzulässigkeitserklärung zur Volksabstimmung „Mehr Demokratie beim Wählen“ zurückgenommen und die Initiative zugelassen. Der Verfassunsgerichtshof des Landes Berlin hatte am 6. Oktober 2009 entschieden, dass der Senat grundsätzlich keine Prüfungskompetenz über die Verfassunsgsmäßigkeit von Volksbegehren hat. Nur in einigen wenigen Fällen sei eine solche Vorprüfung durch den Senat zulässig. Ein solcher Fall liegt bei der Volksabstimmung „Mehr Demokratie beim Wählen“ aber nicht vor. Die Initiatoren, die nach der Unzulässigkeitserklärung des Senats Klage zum Berliner Verfassungsgerichtshof erhoben hatte, erklärt nun: „Ärgerlich daran ist, dass das Verfassungsgericht keine inhaltliche Klärung unserer Forderungen herbeiführen wird.“ Wie der Senatssprecher Richard Meng erklärte hält der Senat den Volksinitiative auch weiterhin für teilweise verfassungswidrig.

Die Parlamentarier haben jetzt vier Monate Zeit, die Initiative zu prüfen und in seinem wesentlichen Bestand anzunehmen. Erhält die Initiative im senat keine Mehrheit, haben die Initiatoren weitere vier Monate Zeit, rund 170 000 Unterstützerunterschriften für einen Volksentscheid zu sammeln. Ob das Volksabstimmungsverfahren im Falle einer Ablehnung durch den Senat weitregeführt und ein Volksentscheid angestrebt wird, ist jedoch noch offen.

Kategorie: Berlin: Wahlrecht

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