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Ziele der gemeinsamen Initiative "Mehr Demokratie beim Wählen!"

28. August 2020

Nina Eschke

Was will das Bündnis für „Mehr Demokratie beim Wählen“, wie sehen die Vorschläge im Detail aus und wie sollen die Ziele erreicht werden?

Das gemeinsame Bündnis „Mehr Demokratie beim Wählen“ verfolgt drei Anliegen:

  • mehr Einflussmöglichkeiten für die Wählerinnen und Wähler,
  • Berücksichtigung von möglichst vielen Stimmen bei Wahlen, 
  • Erweiterung der Gruppe der Wahlberechtigten.
Wie sehen die Änderungen im Detail aus?

Fünf Partei­stimmen

Die Wählerinnen und Wähler bekommen fünf Parteistimmen, die beliebig an verschiedene Parteien vergeben werden können. Diese Neuregelung verhilft den Wählerinnen und Wähler ihren politischen Interessen mehr Ausdruck verleihen. Sie müssen sich nun nicht mehr auf eine Partei festlegen und haben die Möglichkeit ihre Koalitionswünsche zu äußern. 

Präferenzwahl

Des weiteren soll es den Wählerinnen und Wählern ermöglicht werden, selbst zu entscheiden, von wem sie im Parlament vertreten werden. Durch veränderbare Parteilisten können sie die Vorschläge der Partei korrigieren. Die Kampagne plädiert dahingehend für ein Präferenzwahlsystem. Die Wählerinnen und Wähler ordnen die Liste der von ihnen gewählten Partei einfach neu. Durch die Vergabe von fortlaufenden Nummern (d.h. 1,2,3, …) bringen sie die Kandidaten in eine neue Rangfolge. Die Nummer 1 wird somit an ihren Favoriten vergeben. Der Kandidat, den sie an zweiter Stellen sehen wollen, bekommt die Nummer 2 u.s.w.

Mehrmandatswahlkreis

Um die Anzahl unberücksichtigter Stimmen zu reduzieren, fordert das Bündnis die Einführung von Mehrmandatswahlkreisen. Momentan fallen mehr als 60 % der Stimmen unter den Tisch, da immer nur ein/e Abgeordnete/r pro Wahlkreis gewählt wird. In Mehrmandatswahlkreisen hingegen finden bis zu 80 % der Stimmen Berücksichtigung. Auch bei der Wahl der Wahlkreisabgeordneten soll das Präferenzwahlsystem angewandt werden.

Senkung der Sperr­klau­seln

Sperrklauseln – d.h. die 5%-Hürde auf Landes- und die 3%-Hürde auf Bezirksebene – führen zu der Nichtberücksichtung eines erheblichen Anteils der Stimmen bei der Mandatsvergabe. Bei der Abgeordnetenhauswahl 2006 blieben 190.000 Stimmen unberücksichtigt. Daher fordert das Bündnis Mehr Demokratie beim Wählen die Senkung der Sperrklausel auf 3% auf Landes- und die Abschaffung der 3%-Sperrklausel auf Bezirksebene.

Ersatzstimme

Sperrklauseln beeinflussen auch das Wahlverhalten. Aus Unsicherheit, ob die abgebende Stimme gewertet wird, da die bevorzugte Partei unter der entsprechenden Hürde bleibt, vergeben nicht wenige Wählerrinnen und Wähler ihre Stimme an eine Partei, die mit großer Wahrscheinlichkeit mehr als 5% bzw. 3% der Stimmen bekommen wird. Somit entscheiden die Bürger gegen ihre eigentlichen Präferenzen.
Zur Lösung dieses Problems setzt sich das Bündnis für die Einführung einer sogenannten Ersatzstimme ein. Für den Fall, dass die bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert, können die Wählerinnen und Wähler entscheiden, welcher Partei ihre Stimme stattdessen zuteil wird.

Wahlrecht für Dritt­staats­an­ge­hö­rige

Grundsätzlich sollte jeder, der von politischen Entscheidungen betroffen ist, auch wählen können. Vielen Menschen, die seit Jahren in Berlin leben aber keinen deutschen Pass besitzen, wird die Nutzung der Instrumente politischer Mitbestimmung verwehrt. Das Bündnis fordert deshalb das aktive und passive Wahlrecht auch für Drittstaatenangehörige nach einer Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren.

Senkung des Wahlalters

Zusätzlich soll das aktive Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden. An den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlung können Jugendliche bereits teilnehmen. Eine Angleichung des Landeswahlrechts wäre hier nur konsequent.

Wie erreichen wir unsere Ziele?

Volkbegehren und Volksinitiative

Am 3. April startete eine Volksinitiative und ein Volksbegehren. Dafür müssen jeweils 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Aufgrund der hohen Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren ist ein Teil der Forderungen Bestandteil der Volksinitiative. Hierzu zählen die Forderungen zur Senkung der Sperrklauseln, des Wahlalters und die Änderung des Ausländerwahlrechts. Die Volksinitiative gewährleistet, dass sich das Abgeordnetenhaus mit den Vorschlägen befasst und darüber entscheidet. Die einfachgesetzlichen Änderungen sollen im Rahmen eines Volksbegehrens zu einem verbindlichen Volksentscheid führen. Die Abstimmung der Berlinerinnen und Berliner über die Wahlrechtsänderungen des Bündnisses soll 2009 am Tag der Bundestagswahl stattfinden.

Kategorie: Berlin: Wahlrecht

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