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Antworten von Bündnis ´90/Die Grünen Berlin
Innenpolitik
1. Videoüberwachung
a) Unter welchen Umständen halten Sie eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen für erforderlich?
Wir halten es für erforderlich, die Sicherheitssituation in der U-Bahn zu
verbessern. Wir haben aber haben Zweifel, ob die unter Rot-Rot immer stärker
ausgeweitete Videoüberwachung dazu viel beiträgt. Die Kameras mögen
dazu beitragen, schwerer Straftaten aufzuklären. Verhindern konnte sie diese
Taten aber nicht. Das könnten sie nur, wenn statt bloßer Aufzeichnung
tatsächlich live jemand zusähe und rasch Hilfe schicken könnte. Das erfordert
Personal. Uns erscheint es effektiver und verhältnismäßiger, das Personal
gleich vor Ort zu haben. Inwiefern Videoüberwachung als ergänzendes
Hilfsmittel in einem umfassenden Sicherheitskonzept erforderlich ist, wollen
wir Rahmen einer Evaluation klären.
b) Befürworten Sie eine unabhängige und umfassende wissenschaftliche Evaluation der Kriminalitätspräventionswirkung der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen?
Ja
In unserem Wahlprogramm fordern wir eine wissenschaftliche Evaluation der
Videoüberwachung. Nur so lässt sich feststellen, ob und unter welchen
Bedingungen sie tatsächlich etwas bringt. Eine echte Evaluation unterlassen
zu haben ist ein schweres Versäumnis des rot-roten Senats.
c) Halten Sie rechtliche Änderungen für erforderlich?
Nein
Derzeit halten wir rechtliche Änderungen nicht für erforderlich. Sollte die
Evaluation Änderungsbedarf ergeben, sollte dies aber auch auf gesetzlicher
Grundlage erfolgen.
2. Polizeibeauftragter
Befürworten Sie die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde-stelle, die Vorwürfen unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns nachgeht ("Polizeibeauftragte/r")?
Ja
Wir wollen eine unabhängige Stelle, an die Bürgerinnen und Bürger sich
wenden können. Aber auch Polizistinnen und Polizisten sollen sich an den/die
Polizeibeauftragte/n wenden können, um Missstände zu melden.
3. Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten
Befürworten Sie eine gesetzliche Regelung der individuellen Kennzeichnung mit Namen und/oder Kennnummern?
Ja
Die individuelle Kennzeichnung insbesondere der geschlossenen Einheiten ist
eine jahrelange grüne Forderung. Dazu hatten wir auch eine gesetzliche
Regelung vorgeschlagen. Nachdem die Kennzeichnung nun endlich
beschlossen ist, wollen wir sie in der Umsetzung zum Erfolg führen.
4. Demonstrationsrecht
Halten Sie weitergehende Eingriffe in das Versammlungsrecht, wie z. B. anlasslose Videoüberwachung der Teilnehmenden und weitere Auflagen für die Veranstaltenden, für erforderlich („Entwurf eines Berliner Versammlungsgesetzes“)?
Nein
Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus keinen Entwurf für ein Berliner
Versammlungsgesetz mehr vorgelegt, das Thema wird aber sicher in der
kommenden Legislaturperiode auf die Tagesordnung kommen. Wir sind der
Auffassung, dass ein Berliner Versammlungsrecht dem hohen Rang gerecht
werden muss, den ihm das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat. Ein
anlassloses Abfilmen friedlich demonstrierender unbescholtener Bürgerinnen
und Bürger lehnen wir ab. Beschränkungen von Demonstrationen und
Gegendemonstrationen kann es nur aus ernsten Sicherheitsgründen geben.
5. Verdachtsunabhängige Kontrollen
Befürworten Sie die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen an sogenannten "kriminalitätsbelasteten Orten"?
Ja,
wir befürworten zumindest eine kritische Überprüfung der jetzigen
Regelung in § 21 Abs. 2 ASOG und bezweifeln, dass eine so weit gehende
Kontrollbefugnis in der Praxis erforderlich ist. Problematisch erscheint uns an
dieser Regelung, dass es für eine Identitätsüberprüfung ausreicht, dass sich
jemand an einem Ort aufhält, an dem sich nach Auffassung der Polizei
„Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften
verstoßen“. Dies darf nicht dazu führen, dass Personen allein wegen ihres
Aussehens kontrolliert werden.
Demokratie und gesellschaftliche Teilhabe
1. Demokratische Teilhabe
a) Wollen Sie die Einflussmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern auf bezirklicher Ebene verbessern?
Wenn ja, nennen Sie bitte Ihre drei wichtigsten Maßnahmen.
Ja
Die rot-rote Novelle des Bezirksverwaltungsgesetzes war enttäuschend. Wir
wollen unter anderem, dass
1. Bürgerentscheide in den Bezirken verbindlich werden und nicht mehr nur
den Charakter einer „Empfehlung“ oder eines „Ersuchens“ haben;
2. unnötige bürokratische Hemmnisse für direktdemokratische Verfahren
abgebaut werden (z.B. Verzögerung der Antragsbearbeitung durch
Doppelprüfung von Bezirksamt)
3. Bürgerinnen und Bürger besser über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im
Bezirk informiert werden.
b) Sollen Bürgerentscheide auf bezirklicher Ebene verbindlich sein?
Ja
Verbindliche Bürgerentscheide sind eine zentrale Forderung von Bündnis
90/Die Grünen. Unser Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der bezirklichen
Demokratie und Selbstverwaltung“ sah dies vor.
c) Befürworten Sie eine Änderung der Quoren auf Bezirks- und Länderebene?
Nein
Nachdem die Quoren mit grüner Unterstützung 2006 deutlich gesenkt worden
sind, halten wir diese Frage derzeit nicht für zentral, zumal sich für
entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderungen keine Mehrheit
abzeichnet. Erfolgreiche Volks- und Bürgerentscheide deuten darauf hin, dass
die Quoren in Berlin kein unüberwindliches Hindernis mehr sind. Wir sind
aber bereit, die Angemessenheit der bestehenden Quoren erneut zu
diskutieren.
d) Welche Reformen des Landeswahlrechts streben Sie an (z.B. Wahlalter 16, 3-Prozent-Hürde, Ausländerwahlrecht, Kumulieren, Panaschieren)?
- Wahlalter 16 auch auf Landesebene (entsprechender grüner Antrag wurde
am 12.5.2011 von CDU/FDP abgelehnt, ermöglicht durch Enthaltung von
SPD/LINKE)
- Bezirkliches Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige (entsprechender
grüner Antrag zur Änderung der Berliner Verfassung wurde am 23.6.2011 von
allen anderen Fraktionen abgelehnt)
- Weitere Änderungen des Wahlrechts, z.B. der 5-Prozent-Hürde, wollen wir
prüfen.
2. Informationsfreiheitsgesetz
Was wollen Sie tun, damit Dokumente, die nach dem IFG offen gelegt werden können, von der Verwaltung im Internet veröffentlicht werden?
Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihr gutes Recht auf
Akteneinsicht wahrnehmen können, sondern die Verwaltung bereits von sich
aus ihre Daten veröffentlicht, am besten in maschinenlesbarer Form, so dass
interessierte Bürgerinnen und Bürger die Daten weiterverarbeiten können. Das
IFG bietet für die Veröffentlichung grundsätzlich geeignete Maßstäbe, damit
private Daten privat bleiben und andere schützenswerte Belange
berücksichtigt werden - ohne das öffentliche Interesse an Offenlegung unnötig
zu beschränken.
Die von uns angestoßene Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die
seit Mitte 2010 bereits Veröffentlichungspflichten für bestimmte Verträge der
öffentlichen Grundversorgung vorsieht, wollen wir weiter führen. Nicht nur
Wasserverträge, sondern auch z.B. Verträge zum Verkauf großer Bestände
öffentlicher Wohnungen gehören veröffentlicht.
Die Veröffentlichung von Informationen im Internet verläuft in den
unterschiedlichen Senatsverwaltungen derzeit sehr unterschiedlich und zum
Teil schleppend. Wir wollen diesen Prozess beschleunigen. Mögliche Mittel
sind ein E-Government-Gesetz, das einheitliche Regeln schafft, ein
Koordinationsgremium zwischen den Senatsverwaltungen und den Bezirken
sowie ein Chief Information Officer (CIO), der für die Umsetzung einer
abgestimmten IT-Strategie sorgt.
3. Bürgerschaftliches Engagement
a) Wie wollen Sie Vertreterinnen und Vertreter zivilgesellschaft-licher Institutionen besser an der Planung und Umsetzung von Maßnahmen beteiligen?
Wir wollen eine neue politische Kultur, in der es selbstverständlich wird, dass
Betroffene zu Beteiligten werden.
Um strukturell mehr Beteiligung zu ermöglichen, brauchen wir mehr
Transparenz über den aktuellen Stand öffentlicher Projekte und
Entscheidungen. Wir wollen die Verwaltungen verpflichten, den Bürgerinnen
und Bürgern zu berichten, wie es um den Planungs- und Umsetzungsstand
zentraler Projekte bestellt ist und welche Beteiligungsmöglichkeiten es an den
Verfahren gibt.
b) Erkennen Sie den Wert und Eigensinn des zivilgesellschaftlichen, freiwilligen Engagements in Berlin an?
Wie könnte die Anerkennungskultur für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger in Berlin verbessert werden?
Bürgerschaftliches Engagement ist ein hohes und sensibles Gut. Es darf
weder „Ausfallbürge“ für nicht mehr bezahlte öffentliche Leistungen sein, noch
darf es durch kurzfristige Arbeitsmarktmaßnahmen wie Ein-Euro-Jobs ersetzt
werden. Soziales Engagement von und für Bürgerinnen und Bürger dieser
Stadt braucht Anerkennung und gute Bedingungen, unter denen sich das
Engagement sinnvoll entfalten kann.
Das Engagement der Berlinerinnen und Berliner verstehen wir als einen
Schatz, der diese Stadt lebendig und lebenswert macht. Die großartigen
Leistungen der Freiwilligen gilt es auch von politischer Seite anzuerkennen
und zu fördern. Wir sehen aber auch noch weitere Potenziale, die es
freizulegen gilt. Die Träger freiwilliger Arbeit wollen wir insbesondere dabei
unterstützen, noch mehr junge Leute aus bildungsfernen Familien und
Menschen mit Migrationshintergrund zu gewinnen. Dabei ist die Tendenz zu
berücksichtigen, dass das früher übliche Langzeitengagement zum Teil durch
kurzfristigeres Engagement ersetzt wird.
Zur Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements haben Bündnis 90/Die
Grünen bereits 2002 einen Freiwilligenpass gefordert. Die 2011 endlich
eingeführte Berliner Ehrenamtskarte ist ein Schritt in die richtige Richtung, der
aber noch zu wenig berücksichtigt, dass ehrenamtliches Engagement
heutzutage nicht unbedingt ein Langzeitengagement ist. Wir wollen eine
Anerkennung für alle Engagierten, egal ob lang- oder kurzfristig.
Wir sind der Ansicht, jede und jeder soll sich bürgerschaftliches Engagement
leisten können. Vor diesem Hintergrund ist Auslagenersatz/Kostenerstattung
notwendig. Aber es ist grundsätzlich verschieden von Erwerbsarbeit und
grundsätzlich unbezahlt. Dort, wo Geld als Anreiz und Anerkennung
eingesetzt wird, gerät die Anerkennungskultur in Erklärungsnöte zwischen
bezahltem und unbezahltem Engagement. In diesem Zusammenhang halten wir auch eine klare und eindeutige Abgrenzung zu dem
Bundesfreiwilligendienst für extrem wichtig.
Für wichtiger halten wir es, Anreizsysteme zu schaffen, wie z.B. bei
Schülerinnen und Schülern, bei denen bürgerschaftliches Engagement z.B. im
Zeugnis berücksichtigt werden könnte, die Berücksichtigung von
bürgerschaftlichem Engagement bei Einstellungen und Beförderungen, sowie
den Abbau von bürokratischen Hemmnissen, um nur einige Beispiele zu
nennen.
c) Nennen Sie drei Maßnahmen, mit denen Sie Infrastruktureinrich-tungen des bürgerschaftlichen Engagements (z. B. Nachbarschafts-häuser oder das Landesnetzwerk Bürgerengagement „aktiv in Berlin“) stärken wollen.
- Die Infrastruktur für freiwilliges Engagement (wie Freiwilligenagenturen,
Beratung und Fortbildung, Räume) wollen wir erhalten und weiterentwickeln.
- Wir wollen neue Initiativen ergreifen, die zivilgesellschaftliches Engagement
ermutigen und fördern. Ein Beispiel: Berlin muss sich am Eine-Welt-
Promotorenprogramm des Bundes beteiligen und seinen Anteil an der Ko-
Finanzierung leisten. Die seit langem bestehenden Pläne für ein Eine-Welt-
Zentrum in die Tat umgesetzt werden, zivilgesellschaftlichen Initiativen offen
steht, die sich für interkulturelle Verständigung und globale Entwicklung
einsetzen.
- Auf lokaler Ebene wollen wir das Netz aus ehrenamtlicher und professionelle
Arbeit neu verknüpfen. Ein Beispiel sind Nachbarschaftszentren und
Mehrgenerationenhäuser, die Begegnung, Betreuung und Bildung bieten, in
denen aber auch Ehrenamtliche für Betagte und Behinderte Mobilitätshilfe und
Begleitung bieten. Für die Koordination und Bereitstellung dieser Strukturen
braucht die Altenhilfebetreuung in den Bezirken mehr Personal.
4. Ethikunterricht
a) Strengen Sie Änderungen der Rahmenbedingungen für den Ethikunterricht an?
Nein
An der schulgesetzlichen Grundlage für den Ethik-Unterricht als
bekenntnisneutrales Fach für alle Schülerinnen und Schüler wollen wir nichts
ändern. Wir hatten Anteil an der Einführung dieses Faches, das per
Volksentscheid bestätigt wurde.
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wollen wir aber prüfen, wie der
Ethikunterricht verbessert werden kann. Dazu gehört neben mehr
Qualifizierung für die Lehrerinnen und Lehrer (s.u.) eine bessere Kooperation
mit den unterschiedlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Zu überprüfen ist außerdem, inwiefern der bestehende Rahmenlehrplan der Intention des Faches gerecht wird, einen Austausch über die religiösweltanschauliche sowie kulturelle Vielfalt in Berlin zu ermöglichen.
b) Was ist zu tun, damit mehr Ethiklehrerinnen und –lehrer adäquat für das Fach ausgebildet sind.
Eine Serie Kleiner Anfragen unseres bildungspolitischen Sprechers im
Abgeordnetenhaus hat gezeigt, dass zu viele Ethiklehrkräfte in Berlin bisher
keine adäquate Ausbildung für diese anspruchsvolle Aufgabe haben. Um das
zu ändern, wollen wir dafür sorgen, dass
- der Einsatz fachfremder Lehrerinnen und Lehrer gestoppt wird
- die Weiter- und Fortbildung von Lehrkräften im Fach Ethik ausgebaut wird
- langfristig auf Lehrerinnen und Lehrer gesetzt wird, die eine den gesetzlichen
Anforderungen des Faches entsprechende universitäre Ausbildung
durchlaufen haben. Das ist insbesondere bei dem an der FU Berlin
begonnenen Studiengang der Fall.
5. Bildungschancen
Was wollen Sie tun, um die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern und Kindern mit Sprachdefiziten zu verbessern?
Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.?
- Bereits in der Kita sollen Benachteiligungen möglichst ausgeglichen werden.
Jedes Kind soll zum dritten Geburtstag einen Kita-Gutschein für sieben
Stunden Bildungszeit am Tag erhalten. Sprachförderung muss in der Aus- und
Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern eine größere Rolle spielen. Bei
Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf wollen wir verbindliche
Bildungsvereinbarungen zwischen Eltern, Kita und Schule anregen.
- Wir wollen ein Sofortprogramm für Schulen, in denen sich soziale
Problemlagen bündeln. Sie sollen Unterstützung erhalten, um
Bildungsstandards zu erreichen. Auf der Basis konkreter Zielvereinbarungen
sollen sie zusätzliche Mittel für sozialpädagogische Projekte, zur
Sprachförderung, zur Profilbildung zur Vernetzung mit außerschulischen
Institutionen und zur besseren Einbeziehung der Eltern erhalten.
- Bildung gehört – auch haushaltspolitisch – zu den grünen Prioritäten für
Berlin. Mittel, die durch sinkende Schülerzahlen frei werden, wollen wir in die
Qualitätsverbesserung stecken. Dabei wollen wir den Schulen einerseits mehr
Freiheit für ihre tägliche Arbeit geben, andererseits verlangen, dass sie
bestimmte Standards erreichen. Wir wollen, dass alle Grundschulkinder an
offenen Ganztagsschulen Zugang zu Nachmittagsangeboten erhalten und ein
Mittagessen erhalten, dass für Einkommensschwache kostenlos sein muss.
Sprach- und Leseförderung muss an Grundschulen Schwerpunkt werden.
6. Gesellschaftliche Teilhabe
Wie wollen Sie die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern?
Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.
- Bildung ist ein Schlüssel für Teilhabe. Wir wollen eine Qualitätsoffensive in
den Bildungseinrichtungen (s.o.), die auch der durch Migration geprägten
Vielfalt Berlins entsprechen muss. Gleiche Bildungschancen für Menschen mit
Migrationshintergrund wollen wir u.a. stärken durch mehr interkulturell
geschultes und möglichst mehrsprachiges Personal und die Einbeziehung von
Familien und Communities in die Kitas und Schulen.
- Blockaden, die einer Beteiligung am Arbeitsleben entgegenstehen, müssen
gelöst werden. Dazu wollen wir die Anerkennung ausländischer Abschlüsse
mit einem Berliner Anerkennungszentrum forcieren, Integrations- und
Sprachförderung bei der Berufsausbildung stärken und den Öffentlichen
Dienst weiter interkulturell öffnen.
- Diskriminierung ist Gift für gesellschaftliche Teilhabe. Grüne stehen für
wechselseitigen Respekt, der Anerkennung von Vielfalt und gleiche Rechte.
Wir wollen die Antidiskriminierungsstelle des Landes stärken und uns für mehr
Einbürgerung und ein bezirkliches Wahlrecht für Drittstaatsangehörige
einsetzen.
7. Integrationsperspektiven
Wie wollen Sie Flüchtlingen, insbesondere langjährig Geduldeten, eine Integrationsperspektive bieten?
Bitte nennen Sie Ihre drei wichtigsten Punkte.
- Das restriktive Aufenthaltsrecht schafft mehr Probleme als es löst. Darum
muss Berlin sich im Bund weiter für eine humane und integrationsfreundliche
Bleiberechtsregelung einsetzen und auch in Berlin alle rechtlichen Spielräume
nutzen.
- Flüchtlinge und erst recht langjährig Geduldete sollen nicht in Heimen
untergebracht und damit isoliert werden.
- Die Residenzpflicht wollen wir abschaffen. Solange sie bundesrechtlich
besteht, muss sie zumindest in Bezug auf Brandenburg so weit und so
unbürokratisch gelockert werden wie möglich.
Strafvollzug
1. Vermeidung von Haft
Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gefängnisaufenthalten sollten aus Ihrer Sicht ergriffen werden?
Niemandem ist geholfen, wenn Menschen wegen Schwarzfahrens hinter
Gittern landen, weil sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Für die über
200 Personen, die so eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sind Programme wie „Arbeit statt Strafe“ sinnvoller und kostengünstiger. Gerade im
Bagatellbereich wollen wir Haft vermeiden.
Darüber hinaus kann eine häufigere Entlassung nach 2/3 Haft vermeiden
(s.u.)
2. Entlassung auf Bewährung
Bei den vorzeitigen Entlassungen auf Bewährung liegt Berlin bundesweit ganz hinten. Wie kann Berlin hier seine Position verbessern?
Die rot-rote Justizpolitik hat auf Beton gesetzt statt auf Menschen. Im
brandenburgischen Großbeeren wird für mind. 118 Mio. Euro eine eigentlich
gar nicht benötigte neue Haftanstalt gebaut, das Geld fehlt bei der
Verbesserung der Betreuung im bestehenden Berliner Strafvollzug. Mehr
Betreuung, mehr Resozialisierung und mehr verantwortbare
Vollzugslockerungen sind die Voraussetzungen dafür, dass die Gerichte
vorzeitigen Entlassungen zustimmen. Hier gilt es anzusetzen – trotz der von
Rot-Rot getroffenen Fehlentscheidungen, die die finanziellen Spielräume stark
eingeschränkt haben. Wir wollen, dass mit allen Gefangenen von Beginn der
Haft auf das Ziel einer verantwortbaren vorzeitigen Entlassung hingearbeitet
wird.
3. Haftbedingungen
a) Einige unserer Haftanstalten sind in einem sehr schlechten Zustand. Wie wollen Sie die Haftbedingungen verbessern?
Wir hatten bauliche Änderungen in Berlin gefordert statt ein neues Gefängnis
im brandenburgischen Großbeeren zu bauen. Sofern sich der Neubau nicht
mehr stoppen lässt, müssen im Gegenzug zumindest die schlimmsten Berliner
Gefängnishäuser geschlossen werden. Der seit Jahren anhaltende Rückgang
der Inhaftiertenzahlen macht dies möglich.
b) Welche Änderungen des Strafvollzugsgesetzes - insbesondere in Bezug auf die Mediennutzung (Internet) und Resozialisierung – halten Sie für wünschenswert?
Den Grundsatz, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen
Lebensverhältnissen anzupassen ist (§ 3 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz) wollen
wir nicht nur erhalten, sondern mit Leben füllen. Die allgemeinen
Lebensverhältnisse sind längst von Computer- und Internetnutzung geprägt.
Dieser Entwicklung kann sich auch der Strafvollzug nicht verschließen. Wir
wollen daher prüfen, wie Sicherheitsbedenken gegenüber elektronischer
Mediennutzung ausgeräumt werden können. Beispiele anderer europäischer
Staaten (u.a. Niederlande, Norwegen) zeigen, dass dies möglich ist oder
zumindest eingeschränkte Nutzungen eingeräumt werden können, damit
Strafgefangene – auch hinsichtlich späterer beruflicher Tätigkeit – nicht
abgehängt werden.
Eine zeitgemäße Vorbereitung auf ein künftiges Leben in Freiheit verringert
auch das Rückfallrisiko und ist damit im Interesse aller.
Sicherungsverwahrung
1. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-rechte muss die Sicherungsverwahrung reformiert werden. Das führt dazu, dass auch einige in Berlin Sicherungsverwahrte freigelassen werden. Außerdem können entlassene Sicherungsverwahrte ihren Wohnort frei wählen.
Wie wollen Sie das Urteil hier umsetzen?
Ohne Frage sind die Urteile, die grundlegende Menschenrechte betreffen,
umzusetzen - neben dem Urteil des EGMR inzwischen auch ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts. Die zu Entlassenen sind intensiv vorzubereiten
und zu begleiten, und zwar nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch
qualifizierte soziale Begleitung. Außer der Kontrolle von Auflagen der
Führungsaufsicht geht es darum, Personen in Freiheit und Verantwortung
einzugliedern, die sich z.T. bereits selbst abgeschrieben hatten.
Für die verbleibenden Sicherungsverwahrten muss Berlin zügig (insbesondere
mit Brandenburg, aber ggf. auch mit anderen Bundesländern) eine eigene
Einrichtung schaffen, die sich deutlich von der Strafhaft unterscheidet, echte
Therapiemöglichkeiten bietet und Menschen, die ihre Strafhaft abgesessen
haben, wirksam auf ein straffreies Leben in Freiheit vorbereitet.
Aus den Urteilen sind unseres Erachtens auch ganz grundsätzliche
Konsequenzen für den Strafvollzug zu ziehen. Sie haben gezeigt, dass
„Wegsperren für immer“ keine Option ist. Im Sinne der Sicherheit muss daher
systematisch Behandlungsvollzug statt Verwahrvollzug stattfinden, um
Rückfallrisiken zu senken. Zudem brauchen wir in jedem Fall einen geregelten
Übergang von der Haft in die Freiheit, der frühzeitig alle Beteiligten einbezieht.
2. Wie sollen die Sicherungsverwahrten auf die Freiheit vorbereitet werden?
Siehe dazu oben. Wir verkennen nicht, dass es gerade bei der Freilassung von
Sicherungsverwahrten auch berechtigte Sicherheitsinteressen der
Bevölkerung gibt. Daher sind qualifizierte Vorbereitungsmaßnahmen und
begleitende Betreuung unabdingbar.