1) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. U-Bahnen) für zumutbar?
Die FDP lehnt die Ausweitung der Videoüberwachung generell ab. Diese verletzt massiv die Grundrechte und schützt nicht vor Kriminalität und schon gar nicht vor terroristischen Anschlägen. Wer sich überwacht fühlt, ändert sein Verhalten. Dies trifft alle, auch den unbescholtenen Bürger. Wenn die BVG wirklich etwas für die Sicherheit tun möchte, sollte sie sich das Geld für die Videoüberwachung sparen und stattdessen den Abbau von Bahnhofspersonal stoppen. Nur Personal kann schnell und direkt eingreifen, wenn sich Gefahrensituationen ergeben. Zum Beispiel herrenlose Koffer melden, sowie Fragen und Hinweise von Fahrgästen entgegen nehmen und entscheiden, wie gehandelt werden muss. Straftäter, wie Handtaschenräuber, Graffiti-Sprayer oder Drogendealer werden nur von mehr Personal abgeschreckt. Die Beobachtung durch Kameras animiert Täter lediglich zur besseren Tarnung oder lässt sie in nicht überwachte Bereiche ausweichen. Diese Erfahrung hat die Polizei in Brandenburg machen müssen, wo nach der Überwachung der Fahrradständer auf einem Bahnhofsplatz Fahrraddiebstähle abnahmen, gleichzeitig aber die Anzahl der Ladendiebstähle in umliegenden Geschäften erheblich anstieg.
Ja.
Die FDP begrüßt die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle, die mit den notwendigen Rechten ausgestattet ist. Vergleichbar dem Beauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz soll eine solche Stelle Fakten sammeln, Auskünfte einholen und Dritte objektiv informieren und beraten, z.B. die Abgeordneten des Innenausschusses.
Ja.
Die Wirkung polizeilichen Handelns ist der Sache nach in den meisten Fällen ein direkter und schwerwiegender Eingriff in die Handlungsfreiheit der Bürger. Solches Handeln muss verhältnis- und rechtmäßig sein und transparent erfolgen. Die FDP setzt sich seit Jahren für eine individuelle Kennzeichnung, z.B. durch Nummern ein. Eine Gruppenkennzeichnung ist aus Sicht der Liberalen unzureichend.
Nein
Ja
Ja
Für die Liberalen ist die Meinungs- und Versammlungsfreiheit die elementare Grundlage unserer Demokratie. Aus Angst vor missliebigen Demonstrationen wurde das Versammlungsrecht 2005 geändert. Dabei hätte es keiner Änderung bedurft, denn Demonstrationen, die das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Willkürherrschaft beschmutzten würden, konnten nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon immer verhindert werden, insbesondere durch Routenverlegung und weitere Auflagen. Ein Grundrecht für 80 Millionen Menschen einzuschränken, um Aufmärsche von wenigen Rechtsextremisten zu verhindern, ist Ausdruck von Schwäche und Unsicherheit. Antidemokratische Meinungen in den Köpfen lassen sich nicht per Gesetz verbieten. Liberale fordern mehr streitbare Demokraten in Politik und Gesellschaft statt neuer Verbote. Die offene und aktive Auseinandersetzung mit Extremisten muss die bisherige Politik aus „nicht beachten“ und Verbieten ersetzen. Die neue Berliner Gedenkstättenverordnung ist purer Aktionismus auf Kosten der Bürgerrechte. Von den mehr als 500 Gedenkorten in Berlin hat der Senat 14 erwählt, die er besonders schützen will. Das leistet die VO aber nicht, da in jedem Fall eine Einzelfallprüfung erfolgen muss. Wer als Extremist demonstrieren möchte, wird so lange einen Ort dafür finden, bis das Versammlungsrecht komplett abgeschafft ist. Die FDP hält eng begrenzte Bannkreise für erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Parlamente zu sichern.
Nein.
Aus Sicht der FDP sind verdachtsunabhängige Kontrollen in wenigen, eng definierten kriminalitätsbelasteten Orten sinnvoll, diese dürfen aber nur die Ausnahme, nicht die Regel sein.
Ja.
Die Rasterfahndung greift erheblich in die Bürgerrechte ein und ist ermittlungstechnisch überflüssig., da sie noch nie brauchbare Ergebnisse hervorbrachte. Aus Sicht der FDP handelt es sich hierbei um einen völlig unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff.
Nein.
Die FDP lehnt den Einsatz von Brechmitteln ab. Wegen des aktuellen Urteiles des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bleibt aus Sicht der Liberalen kein Raum mehr für eine Anwendung.
Die Änderungen bei Bürgerbegehren und Volksentscheid wurden von den Liberalen ausdrücklich vorangetrieben. Die FDP setzt sich gleichzeitig für eine spürbare Absenkung der Quoren ein. Durch die Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens von Stimmen soll die Verhältniswahl stärker personalisiert werden, so dass auch einzelne Kandidaten auf Bezirksund Landesebene gewählt werden können, ohne die Listenaufstellung der Parteien berücksichtigen zu müssen. Die FDP setzt sich zudem für eine Direktwahl der Bezirksbürgermeister ein.
Neben einer verstärkten Information der Bürger über die Rechte aus dem Informationsfreiheitsgesetz, spricht sich die FDP für eine Gebührensenkung aus. Auch die Versagungsgründe und die dementsprechende Praxis gehören auf den Prüfstand.
Die Liberalen wollen eine stärkere Förderung des freiwilligen Ehrenamts, z.B. durch Verbesserung der versicherungsrechtlichen Situation erreichen. Außerdem will die FDP direktdemokratische Elemente auch auf Bundesebene einführen.
Die Liberalen fordern ein Wahlpflichtfach Religion / Ethik. Ziel des Unterrichts ist es, die Begegnung mit einer Religion oder Konfession zu vermitteln, aber auch Einblicke in das Werte- und Glaubensgefüge anderer Religionen und Weltanschauungen zu eröffnen Ein undifferenziertes Einheitsfach Ethik wird von der FDP abgelehnt.
Durch die Einführung einer verpflichtenden Startklasse will die FDP die Startbedingungen für alle Kinder verbessern. Der Unterricht soll durch Lernassistenten gestärkt und das Bildungs- und Betreuungsangebot im Rahmen der Ganztagsgrundschulen ausgeweitet werden.
Wichtigstes Ziel der Liberalen ist der Abbau von „Sprachdefiziten“, denn sie sind das größte Hindernis einer gesellschaftlichen Teilhabe.
Die FDP setzt sich für eine Bleiberechtsreglung/ -Stichtagsregelung ein. Flüchtlingen muss die Möglichkeit eröffnet werden ohne bürokratische Hindernisse selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können, auch wenn ein laufendes Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Zur Entlastung der Berliner Haftanstalten fordert die FDP Alternativen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in Zusammenarbeit mit karitativen Einrichtungen ähnlich dem Zivildienst zu entwickeln und den Vollzugsablauf zu optimieren. Freie Kapazitäten im offenen Vollzug sollen ausgeschöpft werden. Nur eine dauerhafte Haftvermeidung kann eine erfolgreiche Resozialisierung gewährleisten. Daher fordert die FDP, die Kürzungen im Bereich der Sozialarbeiter- und Psychologenstellen zu stoppen, insbesondere im Jugendstrafvollzug. Im Bereich der 2/3 Entlassungen muss sich Berlin an fortschrittlicheren Bundesländern orientieren.
Aus Sicht der FDP muss die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern forciert werden. Die Berliner Entlassungspraxis gehört auf den Prüfstand, Hindernisse in der Kette Untersuchungshaft, geschlossener Vollzug, offener Vollzug, vorzeitige Entlassung müssen offen gelegt und beseitigt werden.
Die Liberalen sehen die vornehmlichste Aufgabe des Strafvollzuges darin, den Täter zu resozialisieren und dadurch die Gesellschaft zu schützen. Diesem Ziel widerspricht die dramatische Überbelegung in den Berliner Vollzugsanstalten. Neben der Entlastung der Berliner Haftanstalten ist bei ausländischen Straftätern die Möglichkeit der Haftverbüßung im Herkunftsland stärker zu nutzen. Berlin muss enger mit Brandenburg kooperieren, da dort regelmäßig Haftplätze frei sind. Den Neubau der JVA Großbeeren lehnt die FDP aus Kostengründen ab. Hier fallen ca. 82 Mio. € für den Bau an und 24 Mio. € für den jährlichen Betrieb an, ohne das aktuelle Überbelegungsproblem zu lösen, da die JVA frühestens 2012 in Betrieb geht. Die FDP fordert, stattdessen in dringend notwendige Umbaumaßnahmen bei den bestehenden JVA´s zu investieren.
Nein.
Ein JVA-Neubau ist aus Sicht der FDP unnütz und teuer. Aus Sicht der Liberalen sollte Haftvermeidung im Vordergrund stehen, nicht die teure Schaffung zusätzlicher Haftplätze.