Die auch unter Rot-Rot ausgeweitete Videoüberwachung sehen wir mit großer Besorgnis, da sie einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und unzählige Menschen ins Visier nimmt, gegen die nichts vorliegt. Ihr Nutzen ist zudem höchst zweifelhaft. Eine Ausweitung kommt für uns nur in Betracht, wenn schlüssig und wissenschaftlich fundiert dargelegt werden kann, dass die Videoüberwachung im konkreten Anwendungsfall Straftaten tatsächlich verhindert und es keine bürgerrechtsverträgliche Alternativen gibt. Eine Vorratsdatenspeicherung zum Zweck etwaiger Strafverfolgung lehnen wir ab. Zur Verhinderung von Straftaten taugen die Kameras nur, wenn „live" beobachtet wird und Sicherheitspersonal schnell am Ort des Geschehens sein kann.
Ja
Die Einrichtung einer solchen Stelle fordert unsere Fraktion schon seit 1988. Da eine gerichtliche Aufarbeitung polizeilichen Handels zu meist scheitert, halten wir ein solche Stelle weiterhin für notwendig. Sie sollte so gestaltet werden, dass sie auch anonymen Hinweisen aus den Reihen der Polizei nachgehen kann. Neben der Überprüfung individuellen Fehlverhaltens kann der/die Polizeibeauftragte auch helfen, durch strukturelle Veränderungen das Risiko unverhältnismäßigen polizeilichen Handelns zu mindern.
Ja
Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion ist von SPD, PDS und CDU leider abgelehnt worden. Eingeführt wurde von Rot-Rot nach langem Warten lediglich eine Kennzeichnung, die Rückschlüsse über die Polizeigruppe zulässt. Mit diesem halbherzigen Schritt hat Rot-Rot eine Chance für eine deutlich bürgerfreundlichere Polizei vertan.
Nein
Unser Ansehen als demokratischer Staat würde im Gegenteil erheblichen Schaden nehmen, wenn solche Gesichtspunkte ernsthaft dazu herangezogen werden könnten, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in irgend einer Weise einzuschränken. Leider mussten Menschenrechtsgruppen dennoch auch unter Rot-Rot erleben, dass die Polizei versuchte, sie aus dem Blickfeld chinesischer Staatsgäste zu verbannen.
Nein
Eine grundrechtsbeschränkende Bannmeile um das Parlament braucht Berlin ebenso wenig wie in andere europäische Hauptstädte, die Funktionsfähigkeit des Parlaments kann auch auf andere Weise gewährleistet werden. Ein Antrag unserer Fraktion zur Aufhebung der Bannmeile um das Abgeordnetenhaus wurde im Innenausschuss von SPD, PDS und CDU abgelehnt.
Ja
Wenn nach den Umständen feststeht, dass durch die Art der Demonstration die Menschenwürde beeinträchtigt wird (z.B. durch Nazis am Denkmal für die ermordeten Juden Europas am 8. Mai), können sie verboten werden. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben wir die Berliner Versammlungsbehörde schon vor der Änderung des Versammlungsgesetzes hinge-wesen. Dieser Gesetzesänderung hätte es nach unserer Auffassung daher eigentlich nicht bedurft. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass sie eng an der Rechtsprechung des BVerfG formuliert wurde.
Ja
Die Kontrolle von Menschen, gegen die nichts vorliegt, die aber häufig Minderheiten angehören, hat wenig mit der klassischen Aufgabe der Polizei zu tun, konkrete Gefahren abzuwehren. Immerhin konnten wir Rot-Rot dazu bewegen, dass die sog. Schleierfahndung, eine andere Form verdachtsunabhängiger Kontrollen, gestrichen wurde.
Ja
2004 hat das Abgeordnetenhaus auf unseren Antrag bereits eine Eingrenzung der Rasterfahndung beschlossen worden, um das Risiko wilder Datensammelei zu begrenzen. Das Desaster der Berliner Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 hat gezeigt, dass mit dieser Methode keine Terroristen gefangen werden, aber dafür Daten von Zehntausenden abgefragt werden.
Nein
Ein solcher Eingriff ist unverhältnismäßig und zudem gefährlich. Aus gutem Grund war nach Todesfällen in anderen Bundesländern der Brechmitteleinsatz auch in Berlin ausgesetzt worden, ist gegen unsere Bedenken aber wieder aufgenommen worden. Wir begrüßen im Gegenzug das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der in der zwangsweisen Verabreichung von Brech-mitteln eine inhumane und erniedrigende Behandlung sieht. Wir hatten den roten-roten Senat leider vergeblich mehrfach aufgefordert, diese Praxis zu unterlassen.
Durch unseren Druck ist es gelungen, dass den Bürgerinnen und Bürgern am 17. September eine Verfassungsänderung zur Abstimmung vorliegt, mit der Volksentscheide in Berlin endlich tatsächlich möglich werden. Wir werben für eine Zustimmung zu der Änderung, mit der aber noch nicht alles erledigt ist. Trotz erheblicher Verbesserungen, die wir in den Verhandlungen mit den anderen Fraktionen erreichen konnten, sind viele Quoren immer noch zu hoch. Wir wollen vermeiden, dass Entscheide trotz mehrheitlicher Zustimmung nachträglich für ungültig erklärt werden, weil die Beteiligung zu gering war. Beim Bürgerentscheid auf Bezirksebene wollen wir eine Senkung des Quorums, um sicherzustellen, dass auch Begehren eine Chance haben, die Kiezanliegen betreffen. Auf Landesebene wird es zunächst bei der anstehenden Gesetzesänderung zur Umsetzung der Verfassungsänderung darum gehen, dass Volksbegehren in freier Sammlung erfolgen können und dass die Abstimmenden über den Gegenstand eines Volksentscheids hinreichend informiert werden.
Damit die Kosten einer Akteneinsicht für die Antragstellenden überschaubar bleiben, brauchen wir eine anwendungsfreundliche Gebührenstaffel – diese ist bisher vom Finanzsenator blockiert worden. Bestrebungen den Verwaltung, den Auskunftsanspruch zu beschränken, werden wir uns weiterhin widersetzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass z.B. Strafgefangenen Akteneinsicht nach dem Informati-onsfreiheitsgesetz verwehrt wird. Um die Bedeutung der Informationsfreiheit zu stärken, würden wir auch eine entsprechende Aufnahme in der Berliner Verfassung unterstützen. Besonders wichtig ist aber, dass das Informationsfreiheitsgesetz bekannter wird – sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei der Verwaltung!
Wir befürworten die Einführung eines verbindlichen Unterrichtsfaches, in dem sich alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit Fragen des Zusammenlebens in unserer vielfältigen Gesellschaft be-schäftigen. Dazu gehören auch Informationen über die verschiedenen Religionen und Weltanschauungen, die die zur Vielfalt Berlins dazugehören. Die Chancen, die dieses Fach für wechselseitiges Verständnis und Integration bietet, drohen aber verspielt zu werden, wenn die Ethik-Lehrkräfte (wie vom Senat zunächst geplant) nur eine Schmalspurausbildung erhalten. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen befähigt werden, fair und kompetent mit der religiös-weltanschaulichen Vielfalt im Unterricht umzugehen, ohne Partei zu ergreifen.
1. Prävention und Jugendarbeit: Statt – wie von teilweise CDU u. FDP gefordert – auch noch Kinder einzusperren, brauchen wir eine Koordination von Jugendarbeit, Jugendgerichtsbarkeit, Schule und Zivilgesellschaft in den Kiezen, um kriminellen Karrieren vorzubeugen. Es reicht nicht aus, lediglich Polizei und Staatanwaltschaft zusammenzubringen, um „Intensivstraftäter" zu verfolgen. Bei den Trägern für Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz darf nicht weiter gekürzt werden – es muss sichergestellt werden, dass pädagogische Maßnahmen, die vom Jugendgericht angeordnet werden, auch zeitnah stattfinden.
2. Haftvermeidung und –verkürzung: In den Haushaltsberatungen haben wir uns für einen Ausbau von Haftvermeidungsprojekten (z.B. „Arbeit statt Strafe") eingesetzt – konnten uns damit gegenüber Rot-Rot allerdings nur teilweise durchsetzen. Hier gilt es, alle Spielräume auszuschöpfen und dadurch Haftkosten einzusparen. Auch unnötige Haftlängen müssen abgebaut werden – es geht nicht an, dass in Berlin mehr Inhaftierte ihre Strafe bis zum bitteren Ende absitzen müssen als anderswo.
3. Behandlungsvollzug: Durch verbesserte Resozialisierung, Entlassungsvor- und nachbereitung kann die Haftlänge verkürzt und das Rückfallrisiko vermindert werden.
Verstärkte Resozialisierungsarbeit in den Gefängnissen ist die Voraussetzung dafür, dass Gerichte häufiger vorzeitigen Entlassungen zustimmen. Angesichts der Überfüllung im Berliner Strafvollzug erfordert dies den gezielten Einsatz von qualifiziertem Personal. Wir fordern zudem seit Jahren eine Vollzugsplanung, die regelmäßig und frühzeitig auf das Ziel einer Entlassung nach 2/3 der Haftzeit hinarbeitet. Es ist bedenklich, dass die Zahl der Vollzugslockerungen in den beiden letzten Jahren zurückgegangen ist, obwohl sie immer seltener missbraucht werden. Dass Lockerungen notwendig sind - auch im Sinne einer nachhaltigen Kriminalpolitik - muss vom Senat offensiv kommuniziert werden.
Wir wollen prüfen, inwiefern durch konsequente Haftvermeidung und –verkürzung, Ausweitung des Offenen Vollzugs und die Nutzung leerer Liegenschaften in Berlin die schlimmsten Berliner Gefängnisbauten, die z.T. aus dem vorletzten Jahrhundert stammen, geschlossen werden können. Der Spielraum dafür ist jedoch sehr begrenzt, nachdem der rot-rote Senat 82 Millionen Euro für den Neubau eines Gefängnisses in Brandenburg verplant hat. Nachdem der Senat über die Forcierung eines Neu-baus den die drängenden Probleme im bestehenden Strafvollzug links liegen gelassen hat, wird es höchste Zeit, sich wieder den bitteren Realitäten in Tegel zuzuwenden und zur Lösung der Probleme Strafvollzugsexperten, zivilgesellschaftlich Engagierte, Bedienstete und Inhaftierte einzubeziehen.
Nein
Unsere Fraktion hat vom Senat immer wieder gefordert, Alternativen zu prüfen und ein Konzept zu deren Realisierung vorzulegen. Die nur zögerlich und lückenhaft herausgerückten Zahlen haben uns bisher nicht überzeugen können, dass ein neues teures Gefängnis im Brandenburger Sand die einzige Möglichkeit ist, der in der Tat dramatischen Überfüllung im Berliner Männervollzug entgegenzuwirken. Noch immer fehlt z.B. eine Untersuchung der Frage, wie viele Haftkapazitäten eingespart werden könnten, wenn Berlin so viele 2/3-Entlassungen hätte wie andere Bundesländer, welche Maßnahmen dazu erforderlich wären und was dies kosten würde.