Den Fragen der HUMANISTISCHEN UNION stellten sich die Innenpolitiker aller im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen und der WASG auf einer Podiumsdiskussion am 5. September 2006 in der Humboldt Universität. Fredrik Roggan (Bundesvorstand der Humanistischen Union) fragte die Parteienvertreter nach ihrer Meinung zur Videoüberwachung, Rasterfahndung und zur am 4. September auf der IMK beschlossenen Anti-Terror-Datei. Christ- und Sozialdemokraten harmonierten erstaunlich oft in ihren Positionen – im Kampf für die „Sicherheit“ scheinen viele Grenzen zu verschwimmen...
Es sei dringend notwendig, deutlich zu machen, dass das Versprechen einer erhöhten Sicherheit durch eine Videoüberwachung unehrlich sei, so Steffen Zillich (Linkspartei.PDS). Allenfalls könne Videoüberwachung helfen, Straftaten nachträglich aufzuklären. Eine Überwachung von gefährdeten Orten sei akzeptabel, die Aufzeichnung durch die BVG problematisch.
Deutlich sprach sich der Fraktionsvorsitzende von Bündnis ´90/Die Grünen, Volker Ratzmann gegen die Videoaufzeichnung durch die BVG aus. Diese hielt er für gesetzeswidrig, da es sich um einen öffentlichen Raum handele. Die Videoüberwachung von gefährdeten Orten bedürfe einer klaren Regelung, in der die Straftatbestände und der angemessene Umfang der Überwachung definiert sind. Ratzmann hielt der Regierungskoalition von PDS und SPD vor, bisher keinen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben.
Letztlich sei die Auseinandersetzung um die Videoüberwachung eine politische, so Alexander Ritzmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP. Er befürwortete eine Videoüberwachung, sofern sie wirksam und verhältnismäßig sei. Eine generelle Videoüberwachung erhöhe aber, aufgrund des Verlagerungseffekts, nicht die Sicherheit. Lediglich an gefährdeten Orten und bei besonderen Anlässen könne er sich einen wirksamen Einsatz vorstellen. Statt in die Videoüberwachung zu investieren, solle nach Ansicht der FDP besser der Stellenkürzung bei der Polizei entgegengewirkt werden. Denn Sicherheit brauche Personal.
Der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Braun hielt die Diskussion für zu juristisch. Schließlich müsse im Vordergrund stehen, wie welches Ziel erreicht werden könne. Angesichts neuer Bedrohungslagen müssten neue Gesetze beschlossen werden. In erster Linie gehe es um mehr Sicherheit und hierzu sei der Einsatz von Videoüberwachung durchaus zielführend. Nach Ansicht der CDU zeige sich die Wirkung von Videoüberwachung in ihrer Abschreckung. Die Mehrheit der Bevölkerung fühle sich durch V § sicherer.
Auch Fritz Felgentreu (SPD) zeigte sich von der generalpräventiven Wirkung der Videoüberwachung überzeugt. Wie die CDU hielt der SPDler die Videoüberwachung im Nahverkehr für ein wirksames Mittel. Zwar könnten Straftaten so nicht verhindert werden, die Videoüberwachung könne aber die Effizienz der Strafverfolgung erhöhen und so in die Zukunft wirken - bei Vandalen wie auch bei Terroristen. Er forderte eine 24-stündige Speicherung der Aufzeichnungen bei der BVG. Angesichts neuer Bedrohungen befürworte er unter Anpassung der Gesetze den Einsatz neuer Techniken. Deren Ausgestaltung sei letztlich „zweitrangig“.
Ritzmann warf ein, dass die V § auch bei der Aufklärung der Terroranschläge nur eine nebensächliche Rolle gespielt habe.
Die WASG, auf dem Podium vertreten von Michael Hammerbacher, lehnte die Videoüberwachung im öffentlichen Raum als wirkungslos ab. Die Debatte habe erst mit dem Personlabbau bei der Polizei begonnen. Die WASG sehe in einem Aufbau des Personals bei der BVG eine bessere und effektivere Investition in die Sicherheit als bei der Videoüberwachung. Bezüglich der Videoüberwachung im Privatbereich verwies Hammerbacher auf das von der Humanistischen Union bewirkte Urteil gegen Dussmann. Dieses Vorgehen könne als Vorbild für die Abwehr gegen eine ausufernde private Videoüberwachung dienen.
Für den stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Alexander Ritzmann war insbesondere der Einfluss von Videoüberwachung auf das generelle Verhalten problematisch. In englischen Studien wurde nachgewiesen, dass Videoüberwachung unprofessionell und missbräuchlich eingesetzt werde. Besonders junge Frauen und Ausländer würden überwacht. Auch Ratzmann (Die Grünen) hielt die Frage der Verhaltensbeeinflussung für gravierend. Das Bundesverwaltungsgericht habe schon in den 50er Jahren vor dem „gläsernen Menschen“ gewarnt. Videoüberwachung wirke nicht präventiv, sondern nur repressiv. Besser ließen sich Straftaten mit „Licht, Lärm und Leuten“ verhindern, so der Grünen-Politiker. Er kritisierte zudem die polemische Überspitzung der Kriminalitätslage: den Statistiken zufolge gebe es weniger Verbrechen.
Zillich (Linkspartei.PDS) plädierte für ein Standardsetting in der öffentlichen Sicherheitsdebatte: Es müsse deutlich gemacht werden, was Videoüberwachung tatsächlich leisten könne und was nicht. Diese Verständigung sei nötig, um einen verhältnismäßigen Umgang mit dieser Technik abzustecken. Eine flächendeckende Videoüberwachung schränke eindeutig die Grundrechte ein.
Auch als die Podiumsteilnehmer von Roggan zur Rasterfahndung befragt wurden, gab es eine Große Koalition. Felgentreu (SPD) und Braun (CDU) waren sich einig, dass die Rasterfahndung auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt werden müsse, während Ritzmann (FDP) und Ratzmann (Grüne) sich für die Abschaffung einsetzen wollen. Ritzmann sah in der Rasterfahndung gar eine Gefahr für die innere Sicherheit, da die Auswertung von Datenbergen die Sicherheitskräfte von wichtigerem abhalte.
Die Linkspartei, so Zillich, werde die geplante Anti-Terror-Datei im Bundesrat ablehnen. Zwar sei eine Zusammenarbeit der Behörden sinnvoll, allerdings müssten Mindestanforderungen über die Einspeisung, Weitergabe und Kontrolle der Daten gewährleistet sein. So bestünde die Gefahr, dass Informationen unkontrolliert gespeichert würden, aber Maßnahmen der Polizei zur Folge haben könnten. Auch die Grünen sind gegen die jetzt geplante Datei. Laut Ritzmann könne die FDP nur eine Index-Datei akzeptieren.
Hingegen befürworteten SPD und CDU die Anti-Terror-Datei. Braun und Felgentreu hielten die Datei für notwendig und wichtig, um einen effektiven Austausch der Behörden zu ermöglichen. Die jetzt geplante Datei, so Felgentreu, sei ein mühsam erzielter Konsens der Innenminister, dem die SPD auch im Bundesrat zustimmen werde.
Die Fragen des Publikums bezogen sich auf die individuellen Kennzeichnung von PolizistInnen und die Ausländerbehörde. Eine individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen sei nach Angabe der Regierungspartei SPD nicht gegen den Widerstand der Betroffenen durchsetzbar gewesen, so Felgentreu. Zillich argumentierte wiederum ,der kleine Koalitionspartner Linkspartei.PDS habe sich nicht gegen die SPD durchsetzen können, da diese die individuelle Kennzeichnung abgelehnt habe. Dass sich der Regierungswille gegen die Charité-Belegschaft, nicht aber gegen die Polizeigewerkschaft durchsetzten ließ, könne er sich nicht erklären, so Hammerbacher von der WASG. Er verwies auf die vielen Anzeigen gegen PolizistInnen, von denen nur sehr wenige zur Anklage kämen. Auf Unverständnis des Publikums stieß der CDU-Abgeordnete Braun mit seiner Argumentation, die individuelle Kennzeichnung von PolizistInnen sei überflüssig, da ein Beamter verpflichtet sei, sich auszuweisen. Die Grünen als auch die FDP wollen die individuelle Kennzeichnung durchsetzen. Ratzmann wies darauf hin, dass bei der Aufklärung von Polizeiübergriffen auch die Justiz eine entscheidende Rolle spiele. Seine Partei wolle daher eine unabhängige Kommission einrichten und eine Statistik einführen, die Aufschluss darüber gebe, wie Verfahren gegen Polizisten verliefen und warum diese scheiterten.
Bezüglich der Ausländerbehörde strebt die SPD eine Umgestaltung hin zu mehr Serviceorientierung an. Dies könne jedoch nur mit den Mitarbeitern vollzogen werden, so Felgentreu. Nach Ansicht der Grünen ist hingegen ein grundlegend neuer, integrativer Geist erforderlich. Laut Ratzmann bedürfe es der Auslösung der Behörde, ihrer Herauslösung aus der Innenbehörde und einer dezentralen Ansiedlung in den Bezirken.
Elena Deipenbrock