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"Privilegien der Kirchen noch zeitgemäß?"

30. Juni 2016
Datum: Dienstag, 14. Dezember 1965

Jedes Jahr zahlen die Länder – außer Bremen und Hamburg – zusammen über 500 Millionen Euro sog. Staatsleistungen an die beiden traditionellen Großkirchen. Diese Zahlungen, vor 200 Jahren als Entschädigung für Folgen der Säkularisation gedacht, stehen zunehmend in der Kritik. Demnächst berät der Deutsche Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf, wonach die Grundsätze für eine Ablösung der Staatsleistungen diskutiert werden sollen.

Über die Befreiung der Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus von diversen Steuern und Gebühren wollen wir ebenso diskutieren wie über den Einzug der Kirchensteuer durch den Staat und darüber, dass staatliche Subventionen an Kirchen und deren Einrichtungen nicht der Prüfung durch die staatlichen Rechnungshöfe des Bundes und der Länder unterliegen.

Das Grundgesetz legt dem Staat „weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse“, stellte das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteil vom 14.12.1965 fest. Welche Widerstände gibt es in den Parteien gegen die Umsetzung dieses Verfassungsgebotes? Und nicht zuletzt: Wie verhalten sich die beiden Kirchen zu dieser Diskussion?

Darüber wollen wir diskutieren mit:

  • Oberkirchenrat Dr. Stephan Iro, Stellvertreter des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
  • Dr. Martina Köppen, als Leiterin des Katholischen Büros Berlin-Brandenburg verantwortlich für die Kontakte zu Parlament, Regierung und Verwaltung in Berlin und Brandenburg
  • Johann-Albrecht Haupt, Mitglied des Beirates der Humanistischen Union und Autor eines Gesetzentwurfs zu den Grundsätzen der Ablösung der Staatsleistungen
  • Bettina Jarasch, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen, Vorsitzende des Landesverbandes Berlin sowie der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“
  • Moderation: Jürgen Roth, Beirat der Humanistischen Union und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne Berlin.

Unter dem Motto „Menschenrechte aktuell“ veranstalten das Haus der Demokratie und Menschenrechte, die Internationale Liga für Menschenrechte e.V. und die Redaktion der Zeitschrift Ossietzky jeweils am letzten Donnerstag des Monats einen Diskussionsabend mit kleinem Buffet (Brot und Käse, Wasser und Wein). Der Eintritt ist frei, eine Voranmeldung nicht notwendig.

Die Veranstaltung wird von der Humanistischen Union unterstützt.

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