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Humanis­ti­sche Union begrüßt Gesetz zur Polizei­kenn­zeich­nung in Brandenburg

19. Mai 2011

Die Humanistische Union (HU) ist sehr erfreut, dass damit ihre jahrzehntelange Forderung nach einer individuellen Kennzeichnung umgesetzt wurde. Brandenburg ist damit das erste Bundesland, das die Kennzeichnung verbindlich per Gesetz vorschreibt.

Das Gesetz ist in weiten Teilen gelungen. Insbesondere bewertet die HU positiv, dass sich Brandenburg dazu entschlossen hat, seine Polizisten nicht lediglich mit Nummern-, sondern mit Namensschildern auszustatten. Denn gerade die Kennzeichnung mit Namen schafft Bürgernähe und zeugt von einer Wertschätzung des Gegenübers.

Bedauerlich ist, dass geschlossene Einheiten von der namentlichen Kennzeichnung ausgenommen sind. Gerade bei Großeinsätzen tritt die Polizei dem Bürger als anonyme Masse gegenüber.

Zudem sieht das Gesetz weitreichende und sehr unbestimmt formulierte Ausnahmen von der Kennzeichnung mit Namen vor. Die Humanistische Union hofft, dass das Tragen des Namensschildes in der Praxis dadurch nicht zur Ausnahme wird.

Neben der Kennzeichnung fordert die HU die Einführung eines Polizeibeauftragten. Er soll bei Ermittlungen gegen Polizisten wegen Fehlverhaltens rechtsstaatliche Standards gewährleisten. Aus Sicht der HU ist er eine notwendige Ergänzung für eine demokratische Polizei.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Anja Heinrich, Landesgeschäftsführerin Berlin-Brandenburg: Tel. 030 / 204 502 56, E-Mail: berlin@humanistische-union.de

Weitere Informationen unter:
http://berlin.humanistische-union.de/themen/polizei/
https://www.humanistische-union.de/themen/innere_sicherheit/

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