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HU Frankfurt fordert erneut Polizei­kenn­zeich­nung

30. April 1970
von vg

Aus: vorgänge Heft 4/1969, S. 143

(vg) In einem vom Ortsverband Frankfurt der HU verfaßten Offenen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt a. Main und die f rankfurter Landtagsabgeordneten, der von insgesamt mehr als 400 Frankfurter Bürgern unterzeichnet wurde, ist die Forderung nach Kennzeichnung der Polizei bekräftigt worden. Dieser „Offene Brief” hat folgenden Wortlaut:

Bereits vor fast zwei Jahren hat der Ortsverband Frankfurt der Humanistischen Union die Forderung nach einer Kennzeichnung der bei politischen Großveranstaltungen und Demonstrationen eingesetzten Polizeibeamten durch Namens- oder Nummernschilder erhoben. Inzwischen wurden zwar die Beamten der verschiedenen Polizeigattungen durch Rundschreiben und Erlasse verpflichtet, sich auf Verlangen durch Vorweisen einer Visitenkarte auszuweisen — doch diese Rundschreiben und Erlasse werden in der Praxis kaum befolgt. Es erweist sich deshalb immer wieder als schwierig, solche Polizeibeamte zu identifizieren, die sich bei Demonstrationseinsätzen brutaler Übergriffe schuldig machen, wie etwa die Veranstalter des Spießrutenlaufens für Rundfunkjournalisten in der Universität in den Tagen der Notstandsberatungen im Bundestag. Verschiedentlich wurden bereits Ermittlungsverfahren gegen Polizisten eingestellt, weil es unmöglich war, deren Identität zweifelsfrei zu ermitteln. Mit der Einführung der neuen gesichtsverdeckenden Schutzhelme für Polizisten wird die Identifikation noch erheblich erschwert.

Im Interesse der Rechtssicherheit wiederholen wir deshalb unsere Forderung: bei Demonstrations- und anderen politischen Großeinsätzen sollten die in Frankfurt aufgebotenen Polizeibeamten – auch wenn es sich um Bereitschaftspolizisten des Landes Hessen handelt – mit Namens- oder Nummernschildern ausgestattet werden, wie das in New York, London und Prag der Fall ist. Wir möchten Sie deshalb bitten, auch den Herrn Innenminister des Landes Hessen von diesem „Offenen Brief” zu informieren, damit eine möglichst einheitliche Regelung für die kommunale Polizei und die Bereitschaftspolizei des Landes Hessen erzielt wird.

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