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Berliner Allianz für Freiheits­rechte (BafF) gegründet – BAfF fordert: Verfas­sungs­ge­richtshof muss Volks­be­gehren für Video- und Tonüber­wa­chung überprüfen

11. April 2018

Die überparteiliche Berliner Allianz für Freiheitsrechte, bei der die Humanistische Union mitarbeitet, hat ihre erste Pressemitteilung veröffentlicht. Sie lehnt das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung ab und fordert eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Die Pressemitteilung:

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen ‚Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz‘ stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns.“

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten ‚intelligenten Technik‘ der Videoüberwachung sollen mittels eines ’speziellen Algorithmus‘ ‚potentiell gefährliche Situationen‘ in ‚automatischer Früherkennung‘ identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um.“

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte“, so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen.“

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme.“

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort.“

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht.“

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden.“

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen.“

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Der Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte:

Berliner Allianz für Freiheitsrechte fordert: Nein zur Ton- und Videoüberwachung an öffentlichen Orten

Jedes Jahr wächst Berlin um mehrere zehntausend Menschen. Jedes Jahr besuchen mehr Tourist*innen als im Vorjahr die Hauptstadt, während die Verbrechenszahlen insgesamt nicht steigen. Letztes Jahr sanken sie sogar.

Wir wollen, dass Berlin weiterhin eine weltoffene, lebenswerte, freie und sichere Stadt für alle bleibt. Egal ob Sie in Berlin geboren, zugezogen oder nur zu Besuch sind. Egal ob Sie alt oder jung, arm oder reich, gläubig oder ungläubig sind.

Damit dies so bleibt, sind wir für alle zielgerichteten Vorschläge offen.

Aber der Vorschlag der Überwachungsinitiative mit dem irreführenden Namen „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ trägt nicht dazu bei, die Freiheit und Sicherheit in Berlin zu verbessern. Der Gesetzesvorschlag des Überwachungsbündnisses, über den wahlberechtigte Berliner*innen eventuell 2019 abstimmen könnten, verstößt an mehreren Punkten gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen elementare Grundrechte und unser Verständnis einer freien Gesellschaft.

Was das Überwachungsbündnis will – und warum das kein Beitrag zur Sicherheit ist

Das Überwachungsbündnis will das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) so ändern, dass in Berlin prinzipiell an allen öffentlichen Orten eine Ton- und Videoüberwachung möglich ist. Das Überwachungsbündnis will alle Orte, an denen Straftaten geschehen, geschehen könnten, verabredet oder vorbereitet werden oder an denen große Menschenmengen sind, überwachen.

Das soll in Berlin mit bis zu 2500 Kameras an 50 öffentlichen Plätzen geschehen. Die Orte sollen von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem zu gründenden Berliner Institut für Kriminalprävention festgelegt werden. Das Institut soll, in der von der Überwachungsinitiative vorgeschlagenen Form, nur Vorschläge zum Einsatz der Videoüberwachung machen. Es wird nicht wissenschaftlich arbeiten und verstößt gegen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben zur Datenschutzaufsicht. Außerdem sollen 300 große Fahrradabstellplätze überwacht werden. Diese Zahlen werden in den Fußnoten des Gesetzesentwurfs genannt, mit dem in den vergangenen Monaten Unterschriften gesammelt wurden. Mögliche Orte nennt das Überwachungsbündnis nicht. Die Zahl der Kameras, etwa fünfzig pro Ort, wird ebenfalls nicht begründet.

Die Bild- und Tonüberwachung kann, so die Überwachungsinitiative, auch geheim erfolgen. Es soll, ohne eine öffentliche Diskussion, immer die modernste Technik und möglichst „intelligente“ Videoüberwachung eingesetzt werden. So sollen Verbrechen ausschließlich mit technischer Hilfe aufgeklärt und verhindert werden.

Mit der vom Volksbegehren angestrebten „intelligenten“ Videoüberwachung wird die Unschuldsvermutung missachtet und jeder Mensch im öffentlichen Raum als potentielle Straftäter*in betrachtet. Mittels Algorithmen sollen „akut gefährliche Situationen“ automatisch erkannt werden. Es geht um die Überwachung von Personen, die aufgrund der Prognosen von Algorithmen Straftaten begehen könnten. Oder sich einfach nur auffällig verhalten. Dafür sollen alle Personen, die sich an einem Ort aufhalten, überwacht und ihre Gespräche abgehört werden. Dies ist vollkommen unangemessen und nach geltendem Recht auch nicht verhältnismäßig. Zudem geht mit einer solchen umfassenden Überwachungstechnologie eine große Missbrauchsgefahr einher.

Bisherige Erfahrungen mit der Videoüberwachung sprechen gegen die vollmundigen Versprechen der Überwachungsinitiative, dass durch Videokameras Verbrechen verhindert werden können.

Wenn die Kameras allerdings vor allem zur Aufklärung von Verbrechen eingesetzt werden sollen, fehlt dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz.

Warum die Berliner Allianz für Freiheitsrechte den Gesetzesvorschlag ablehnt

Das Überwachungsbündnis möchte die Bild- und Tonaufnahmen einen Monat lang speichern. Verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sehen jedoch vor, dass Videoaufnahmen unverzüglich zu löschen sind. Derzeit speichert die BVG Bildaufnahmen 48 Stunden lang. Tonaufnahmen fertigt sie überhaupt nicht an.

Das Speichern von Tonaufnahmen ist ein akustischer Lauschangriff, der nur in sehr wenigen Fällen mit hohen juristischen Hürden erlaubt ist. Nach geltendem Strafprozessrecht muss die belauschte Person – auch wenn sie in der Öffentlichkeit abgehört werden soll – verdächtig sein, eine bestimmte Tat begangen zu haben.

Das Land Berlin hat im Bereich der Strafprozessordnung keine gesetzgeberische Kompetenz. Es kann eine so weitreichende Regel, die alle Menschen betrifft, die sich im Umfeld einer nicht zwingend gekennzeichneten Bild- und Tonüberwachung aufhalten, nicht beschließen.

Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte fordert: Keine Verhandlungen über diesen Gesetzesvorschlag

Wir, die Unterzeichnenden, halten den Vorschlag des Überwachungsbündnisses für einen gefährlichen Irrweg. Er verstößt gegen elementare Freiheitsrechte und führt nicht zu mehr Sicherheit.

Deshalb lehnen wir diesen unverhältnismäßigen und sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf ab.

Wir, die Berliner Allianz für Freiheitsrechte, fordern den Senat auf, den Vorschlag der Überwachungsinitiative durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin prüfen zu lassen.

Wir fordern die Regierungsparteien auf, nicht mit dem Überwachungsbündnis zu verhandeln.

Wir fordern die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien auf, den Gesetzesentwurf der Überwachungsinitiative entschieden abzulehnen.

Die Gründungsmitglieder der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und Erstunterzeichner*innen dieses Aufrufs sind:

Organisationen

Aktion Freiheit statt Angst e.V. https://www.aktion-freiheitstattangst.org/

Berlin-Mitte gegen Überwachung https://berlin-mitte.gegen-ueberwachung.de/

Datenschutzraum e.V. https://www.datenschutzraum.eu/

Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. https://www.datenschutzverein.de/

Digitalcourage e. V. https://digitalcourage.de/

Fanrechtefonds https://fanrechtefonds.de/blog/

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) https://www.fiff.de/

Humanistische Union e. V., Landesverband Berlin-Brandenburg berlin.humanistische-union.de

Internationalen Liga für Menschenrechte e. V. https://ilmr.de/

Parteigliederungen

Bündnis 90/Die Grünen, Kreisverband Friedrichshain-Kreuzberg https://gruene-xhain.de/

Bündnis 90/Die Grünen, Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik https://gruene.berlin/partei/landesarbeitsgemeinschaften/lag-netzpolitik

Die Linke Berlin, Landesarbeitsgemeinschaft Bürgerrechte & Demokratie https://dielinke.berlin/partei/igag/lag-buergerrechte-und-demokratie/

Die Linke Berlin, Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik https://dielinke.berlin/partei/igag/lag-netzpolitik/

Grüne Jugend Berlin gj-berlin.de

Junge Liberale Berlin julis-berlin.de

Piratenpartei Berlin https://berlin.piratenpartei.de/

Einzelpersonen

Max Althoff, Rechtsanwalt

Rebecca Cotton

Martin Delius, ehem. MdA, Die Linke

Christian Demmelmeier, Jurist

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt/Publizist, Internationale Liga für Menschenrechte

Rainer Hammerschmidt

Arno Hoffmann

Viktoria Kleinbongartz, Volljuristin

Herbert Nebel

Felix Rauch, Rechtsanwalt

Niklas Schrader, MdA, Sprecher für Datenschutz, Verfassungsschutz und Drogenpolitik für die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin

Thilo Weichert, Netzwerk Datenschutzexpertise

Evelyn Westhoff

Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte freut sich über weitere Unterstützer*innen.

Das nächste Treffen der Berliner Allianz für Freiheitsrechte ist am Mittwoch, den 25. April, um 19.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, Berlin)

Homepage: baff.berlin

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