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Berlin/­Bran­den­burg: Rechts­gut­achten zeigt den Weg für Lockerung der Residenz­pflicht

17. Dezember 2009
Berlin/Brandenburg: Rechtsgutachten zeigt den Weg für Lockerung der Residenzpflicht

Das erfolgreiche Rechtsgutachten, mit dem die Möglichkeiten einer Aufhebung von „Residenzpflicht“- Beschränkungen für Asylbewerber nachgewiesen werden konnten, wurde am 11. November 2009 in Berlin vorgestellt. V.l.n.r.: RA Rolf Stahmann, Georg Classen (FR Berlin), Beate Selders (HU) und Kay Wendel (FR Brandenburg).

(SL) Genau zum richtigen Zeitpunkt: Während der rot-roten Koalitionsverhandlungen in Brandenburg wurde ein Gutachten fertig, das einen Weg zur Lockerung der Residenzpflicht aufzeigt. Diese Vorschrift verbietet es Asylbewerbern wie Geduldeten in Deutschland, den Bezirk der für sie zuständigen Aufenthaltsbehörde (Landkreise) ohne Genehmigung zu verlassen. Das von Ralf Stahmann erstellte Gutachten zeigt, wie Berlin und Brandenburg ihre Aufenthaltsbezirke für Asylbewerber vereinen können. Als Rechtsgrundlage dient § 56 (6) Asylverfahrensgesetz. Dieser gestattet den Landesbehörden, die Aufenthaltsbereiche aufgrund besonderer örtlicher Begebenheiten zu ändern. Brandenburg kann deshalb per Rechtsverordnung seine Aufenthaltsbezirke mit Berlin zusammen legen.
Nach der Vorstellung des Gutachtens änderten SPD und Linke in Brandenburg flugs ihren Koalitionsvertrag. Sie vereinbarten die Zusammenlegung ihrer Residenzpflicht-Bezirke mit dem Land Berlin. Das Gutachten hatten der Brandenburger Flüchtlingsrat, die Humanistische Union und Pro Asyl gemeinsam in Auftrag gegeben. Es schließt an ein gemeinsam herausgegebenes Buch zum Thema an (Beate Selders: „Keine Bewegung!“).
Bisherige Versuche, die „Aufenthaltsbezirke“ der Residenzpflicht zu erweitern, waren immer an dem Argument gescheitert, dass dies ohne eine gesetzliche Änderung nicht möglich sei. Mit dem Gutachten konnten die Organisationen nun nachweisen, dass zumindest für Berlin und Brandenburg eine solche Zusammenlegung der Aufenthaltsbereiche möglich ist.
Ungeachtet ihres Erfolgs für Asylbewerber in Berlin und Brandenburg halten die beteiligten Organisationen an ihrer Forderung nach einer Abschaffung der Residenzpflicht fest: Zum einen sei die jetzt gefundende Lösung lokal begrenzt, da sie sich auf die örtlichen Besonderheiten (Transitwege) zwischen Berlin und Brandenburg bezieht und nicht ohne weiteres auf andere Bundesländer übertragbar ist. Außerdem gelte die Ausnahmeregelung nur für Betroffene, die sich im Asylverfahren befinden, nicht jedoch für die zahlreichen sog. „Geduldeten“, die dem Aufenthaltsgesetz unterliegen.

Das vollständige Rechtsgutachten kann auf der HU-Webseite abgerufen (s.u.) oder über die Bundesgeschäftsstelle bezogen werden.

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