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Brandenburg wird mit Namens­schil­dern für Polizisten zum Vorreiter - Gesetz seit 1. Januar 2013 in Kraft

02. Januar 2013

Das Gesetz wurde am 18. Mai 2011 verabschiedet und trat nun zum 1. Januar 2013 in Kraft. Brandenburg ist nach Berlin das zweite Bundesland das eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizisten einführt und das erste Bundesland, in dem sich das Parlament hierfür entschieden hat.  Zudem müssen die Polizisten in Brandenburg Namensschildern tragen. Nummernschilder gibt es nur für die geschlossenen Einheiten. Bürgerrechtsorganisationen fordern die Kennzeichnung seit Jahren. Polizeiliche Maßnahmen können so im Nachhinein einzelnen Polizisten zugeordnet werden. Insbesondere bei Fehlverhalten, wie gewalttätigen Übergriffen, ist dies wichtig. Zusätzlich schafft die Kennzeichnung Vertrauen und Bürgernähe.

Anja Heinrich, Geschäftsführerin der HU Berlin-Brandenburg kommentiert:  „Bei anderen Verwaltungsträgern ist das Namensschild eine Selbstverständlichkeit. Nur die Polizei hat in den meisten Bundesländern noch einen Sonderstatus. Dabei ist es hier wegen der Befugnis zur Anwendung von Gewalt und Zwang besonders angezeigt, dass das Handeln auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden kann.“ Die HU fordert die Kennzeichnungspflicht seit den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts.  „Die Verwaltung in Brandenburg hatte eine lange Vorlaufzeit, um die Kennzeichnung vorzubereiten.  Wir hoffen daher auf eine zügige Umsetzung. In Berlin hat dies deutlich zu lange gedauert. Außerdem hoffe ich, dass Brandenburg aus den Fehlern von Berlin gelernt hat und auch auf T-Shirts und Westen ein Kennzeichen angebracht wird. “

Anfang November 2012 war die Berliner Polizei in die Kritik geraten, weil festgestellt wurde, dass die Kennzeichnungspflicht von den Polizisten vielfach umgangen wird. Möglich ist dies, weil nicht alle Kleidungsstücke der Polizisten mit den Schildern versehen sind. Der Berliner Abgeordnete Fabio Reinhardt (Piratenpartei) hatte den Rechtsbruch im Innenausschuss nachgewiesen.

In vielen anderen Bundesländern gibt es inzwischen ebenfalls Bestrebungen zur Einführung einer Polizeikennzeichnung. In Sachsen-Anhalt hat der Innenminister im April 2012 Namensschilder bei der Streifenpolizei eingeführt. Die Opposition will nun auch die geschlossenen Einheiten kennzeichnen.

Für die HU ist die Kennzeichnungspflicht nur ein erster Schritt hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit bei der Polizei. Neben dem Identifikationsmerkmal sollte auch ein Polizeibeauftragter eingeführt werden. Er soll bei Ermittlungen gegen Polizisten wegen Fehlverhaltens rechtsstaatliche Standards gewährleisten. Aus Sicht der HU ist er eine notwendige Ergänzung für eine demokratische Polizei.

Brandenburg könnte auch hier Vorreiter werden. Abgeordnete der Fraktionen DIE LINKE und FDP haben das Thema in den letzten Monaten mehrfach angestoßen. Die HU hofft auf einen baldigen ersten Gesetzentwurf.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Anja Heinrich, Geschäftsführerin der HU Berlin-Brandenburg, unter (030) 204 25 04 oder berlin@humanistische-union.de

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