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Humanis­ti­sche Union fordert rasche Einführung der indivi­du­ellen Kennzeich­nung aller Polizisten in Brandenburg

26. August 2010

Damit bestehe die Chance, den von der CDU vorgelegten Entwurf in einigen, auch von der HU geforderten Punkten nachzubessern. Abgesehen von einigen Detailfragen nimmt der CDU-Antrag bereits über vierzig Jahre alte Forderungen und Gesetzesvorschläge der HU auf. In den letzten Jahren beobachtete die Bürgerrechtsorganisation eine verstärkte Diskussion über entsprechende Regeln. Deshalb freut sich die HU, dass die CDU im Land Brandenburg eine entsprechende parlamentarische Initiative für eine Änderung von § 9 des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG) startete.

Völlig zu recht stellt der Gesetzentwurf in seiner Begründung fest, dass eine namentliche Kennzeichnung geeignet ist, Transparenz und Bürgernähe der Polizei zu stärken. Zudem stellt sie sicher, dass polizeiliches Handeln individuell zurechenbar und kontrollierbar ist. Damit wird gewährleistet, dass Vorwürfe rechtswidrigen Handelns einzelner Polizeibeamter rechtsstaatlich überprüfbar sind.

Zu einer bürgernahen und bürgerorientierten Polizei gehört die Möglichkeit, Polizisten im Dienst auch persönlich ansprechen zu können. Dies ist auch Ausdruck einer selbstbewussten Polizei. Die verantwortungsvolle Arbeit von Polizisten dient dem Schutz der Demokratie und dem Bestand der Rechtsordnung. Namentliche Kennzeichnung und Legitimationspflicht können das Vertrauen der Bürger in die Polizei durch Transparenz und Bürgernähe erhalten und stärken.

Die bundesweite Erfahrung hat gezeigt, dass die mangelhafte Identifizierbarkeit von Polizeibeamten den effektiven Rechtsschutz erheblich beeinträchtigen kann. Die Bürger müssen aber darauf vertrauen können, dass Straftaten im Amt aufgeklärt werden und dass entsprechende Ermittlungen nicht daran scheitern, dass Täter nicht identifiziert werden können. Die namentliche Kennzeichnung ist geeignet, diese Lücke zu schließen. Dies ist letztlich auch im Interesse aller rechtstreuen Polizisten.

Die in dem Gesetzentwurf formulierten Ausnahmen vom Grundsatz der namentlichen Kennzeichnung lehnt die Humanistische Union ab. Nur in wenigen, genau spezifizierten Situationen darf die namentliche Kennzeichnung durch eine andere, ebenfalls individuell zuordenbare Kennzeichnung (z. B. eine einfach zu merkende Kombination aus Buchstaben und Zahlen) ersetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter: http://berlin.humanistische-union.de/themen/polizei/

Für Rückfragen steht Ihnen die Landesgeschäftsführerin der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg, Anja Heinrich, zur Verfügung: Tel. 030-204 25 04.

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