Startseite » Pressemeldungen » HU lehnt Symbolpolitik des Senats zur Sicherheit in der BVG ab

HU lehnt Symbol­po­litik des Senats zur Sicherheit in der BVG ab

26. Mai 2011

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (Landesverband Berlin) wendet sich entschieden gegen die vom Senat vorgesehene Ausweitung der Videoaufzeichnung. Der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf, der am heutigen Donnerstag, dem 26. Mai 2011, im Berliner Abgeordnetenhaus behandelt wird, erhöht die zulässige Speicherdauer für die im öffentlichen Personennahverkehr von der BVG angefertigten Videoaufnahmen von 24 auf 48 Stunden.

Die bei der BVG praktizierte Videoaufzeichnung wird damit immer mehr zur Überwachung, die jeden Benutzer der BVG für einen potentiellen Straftäter hält.

Denn, so schrecklich die Bilder von den Gewalttaten auch sind, die Zahlen sprechen eine andere Sprache. In der U-Bahn geschahen in den vergangenen Jahren immer weniger Verbrechen. Das belegen die Meldungen bei der Polizei, der BVG und den Versicherungen (die letztendlich für die Krankenhaus- und Behandlungskosten aufkommen müssen).

Dass durch das wiederholte Zeigen der Aufnahmen im Fernsehen und in Zeitungen das Unsicherheitsgefühl steigt, ist nachvollziehbar. Doch echte Sicherheitspolitik kann es nicht durch Kameras, sondern nur durch qualifiziertes, freundliches und aufmerksames Personal auf hellen und gut einsehbaren Bahnsteigen geben. Das weiß scheinbar auch der Senat, wenn er in seinem Gesetzentwurf nicht davon spricht, die Sicherheit für den Bürger, sondern lediglich das Sicherheitsempfinden beim Bürger stärken zu wollen. Doch selbst dazu ist die Videoüberwachung nicht in der Lage. So sind es gerade die Bilder der Kameras, die aller positiven Entwicklungen zum Trotz Unsicherheit und Angst bei den Bürgerinnen und Bürgern geschürt haben.

Auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen. Denn Statistiken zeigen, dass fast alle Anfragen der Polizei an die BVG innerhalb von 24 Stunden kommen. Dass eine Verlängerung der Aufzeichnungsdauer von 24 auf 48 Stunden daher eigentlich gar nicht erforderlich ist, räumt der Senat in seinem Gesetzentwurf selbst ein. Warum er die Aufzeichnungsdauer dennoch verlängern und grundlos in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Berlinerinnen und Berliner eingreifen will, kann er nicht begründen.

Der Gesetzentwurf ist damit einzig allein falschem Aktionismus und symbolischer Wahlkampfpolitik geschuldet.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Axel Bußmer, Mitglied im HU-Landesvorstand Berlin-Brandenburg: Tel 030 / 204 502 56

nach oben