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So kann man Bürger­rechte nicht schützen. So kann man Terrorismus nicht bekämpfen

10. März 2019

Pressemitteilung der Humanistische Union Berlin-Brandenburg zum Kompromiss zwischen SPD und Linken für ein neues Brandenburger Polizeigesetz

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (Grundgesetz, Artikel 1.1)

Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union erklärt zu der Zustimmung von SPD und Linken und der fraktionslose Abgeordnete Iris Schülzke im Innenausschuss am 7. März 2019 und der für Mitte März geplanten Abstimmung im Landtag über das neue Brandenburger Polizeigesetz:

Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union ist erfreut über die Streichung der Quellen-TKÜ aus dem Gesetzesvorschlag der Brandenburger Regierungskoalition für ein neues Polizeigesetz. Anscheinend haben hier der außerparlamentarische Druck, die Kritik von Polizeirechts- und Datenschutzexperten und die bürgerrechtliche Haltung der Linken geholfen.

Daneben gibt es im Gesetzesentwurf einige Präzisierungen und kleinere Änderungen. Diese ändern allerdings nichts an der grundsätzlichen Kritik von Bürgerrechtlern an dem Gesetzesvorschlag. Wir verweisen hier auf die ausführlichen Stellungnahmen von Prof. Dr. Clemens Arzt und Prof. Dr. Fredrik Roggan zur Anhörung im Innenausschuss des Brandenburger Landtags am 9. Januar 2019.

Die Streichung der Quellen-TKÜ ist die einzige relevante Änderung an dem Gesetzesentwurf.

Mit der gleichzeitig beschlossenen erheblichen personellen Aufstockung des Verfassungsschutzes (den die HU abschaffen möchte) um 37 Stellen auf 130 Personen ist diese Streichung teuer erkauft. Neben einer Personalaufstockung von fast vierzig Prozent wird auch das V-Mann-Unwesen weiter festgeschrieben. Wie die V-Leute kontrolliert werden sollen, wurde nicht gesagt.

Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen „Gefährder“ stehen weiterhin, anscheinend unverändert, im Gesetz. „Gefährder“ sind Menschen, von denen die Polizei annimmt, dass sie vielleicht in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten eine Straftat begehen könnten. Bis jetzt hat diese Person noch keine Straftat verübt und sie bereitet auch keine Straftat konkret vor. Denn dann könnte schon jetzt ein Strafverfahren gegen sie eröffnet werden. Diese Personen kann die Polizei mit Meldeauflagen, Aufenthaltsgeboten, Kontaktverboten und Inhaftierungen bestrafen. Die richterlichen Beschlüsse, die diese Maßnahmen bestätigen, sind kein Ersatz für eine Gerichtsverhandlung.

D. h. einer Person kann mit dem Gesetz befohlen werden, dass sie ihr Dorf in der Uckermark über mehrere Wochen und Monate nicht verlassen darf und dass sie nicht in die Dorfkneipe gehen darf, weil dort seine Freunde ein Bier trinken. Seine Freunde dürfen den „Gefährder“ auch nicht besuchen. Diese Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote können bis zu drei Monate dauern und immer wieder um bis zu drei Monate verlängert werden. Wenn sich die Person nicht an das Aufenthaltsgebot hält, kann sie bis zu zwei Wochen in Präventivhaft genommen werden. Diese Haft kann einmal um höchstens zwei Wochen verlängert werden. Diese Freiheitsbeschränkungen werden damit begründet, dass sie ein Verbrechen begehen könnte.

In der vom Innenausschuss beschlossenen Fassung soll der in Gewahrsam genommenen Person nach vier Tagen Freiheitsentzug ein anwaltlicher Beistand gewährt werden. Diese neue Regel ist unbestritten ein Fortschritt gegenüber dem ins Parlament eingebrachten Gesetzesentwurf. An den grundsätzlichen Problemen und der Kritik der HU an einer Präventivhaft ändert sich nichts.

Der Fall Andrej Holm zeigt, dass das auch Unschuldigen passieren kann. Dem anerkannten Stadtsoziologen wurde 2007 vorgeworfen, er sei Mitglied einer terroristischen Vereinigung. Begründet wurde der Verdacht mit Textähnlichkeiten zwischen seinen wissenschaftlichen Arbeiten und den Schreiben der „militanten gruppe“. Außerdem habe er sich verdächtig verhalten. So hatte er bei Spaziergängen nicht immer sein Telefon dabei

gehabt. Nachdem er fast drei Monate unschuldig im Gefängnis saß, wurde der Haftbefehl am 24. Oktober 2007 vom Bundesgerichtshof endgültig aufgehoben. Die polizeilichen Ermittlungen hatten keine hinreichenden Indizien für einen dringenden Tatverdacht ergeben. Vor seiner Verhaftung war er länger polizeilich überwacht worden.

Mit dem Gesetz, das die SPD und die Linke noch im März verabschieden wollen, werden die Schwellen für freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen deutlich gesenkt. Über einen Ausbau der Kontrolle polizeilichen Handelns steht dagegen nichts im Gesetzesentwurf.

Im Fall Anis Amri, der in der Gesetzesbegründung genannt wird, konnte die Polizei schon jetzt alle nötigen Überwachungsmaßnahmen einsetzen. Die Überwachung von Amri scheiterte immer wieder am fehlenden Personal. Außerdem konnte das bei Überwachungen angefallene Material nicht ausgewertet werden und es gab eklatante Fehleinschätzungen.

Der jetzt vorliegende Vorschlag für ein neues Brandenburger Polizeigesetz würde daran nichts ändern. Anstatt Vorschläge zu machen, wie die Arbeit der Polizei verbessert werden kann, gibt der Gesetzesvorschlag der Polizei nur weitere Kompetenzen, die sie weitgehend unkontrolliert ausüben kann.

Bei der Vorstellung des Kompromisses sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): „Wir brauchen einen starken Staat.“

Die Humanistische Union sagt: Wir brauchen einen demokratischen Staat. Wir brauchen einen Staat, der die Rechte der Bürger schützt. Wir beziehen uns hier auf die unantastbaren Grundrechte der Menschen (sprich: Art. 1 bis 19 GG und der damit verbundenen Menschenrechte).

Weiterführende Lektüre

Stellungnahme von Prof. Dr. Clemens Arzt zur Anhörung im Landtag: https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/Stellungnahme%20Prof.%20Arzt%20Polizeigesetz%20%28003%29.pdf

Stellungnahme von Prof. Dr. Fredrik Roggan zur Anhörung im Landtag: https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/5701/Stellungnahme%20Prof.%20Roggan%20Polizeigesetz.pdf

Weitere Informationen zum Gesetz und der Kritik daran: https://nopolgbbg.de/

veröffentlicht am 10. März 2019

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