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Resolution: HU Berlin-­Bran­den­burg lehnt den Geset­ze­s­ent­wurf der Bundes­re­gie­rung zur Reform des Verfas­sungs­schutzes ab

30. September 2015

Am 22. April 2015 beschloss die Mitgliederversammlung des HU-Landesverbandes Berlin-Brandenburg einstimmig folgende Resolution, die postalisch an alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Innen- und Rechtsausschuss des Bundestages ging:

Der NSU-Skandal beschäftigte und beschäftigt seit über drei Jahren Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder. Deren Arbeit förderte nicht nur das eklatante Versagen der Inlandsgeheimdienste bei der Bewertung der Gewaltbereitschaft der rechten Szene und bei der Suche nach dem untergetauchten Terror-Trio zu Tage. Vielmehr wurde evident, dass die Landes- und Bundesämter des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz polizeiliche Ermittlungen hintertrieben und eine nachträgliche, umfassende Aufklärung der Verbindungen ihrer V-Leute zu den Tätern vertuscht haben.

Als Konsequenz aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses des Bundestages hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzesentwurf für eine Reform des Geheimdienstes vorgelegt. Dieses Gesetz ermöglicht nicht nur den Einsatz von einschlägig vorbestraften V-Leuten, sondern auch Straffreiheit für verdeckte Ermittler und V-Leute, die Straftaten wie Körperverletzung, Nötigung oder Sachbeschädigung während ihres geheimdienstlichen Einsatzes begehen. Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz personell und technisch erheblich aufgerüstet wird.

Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Humanistischen Union fordert die Bundesregierung auf, dieses Gesetz zu verwerfen, das versucht, Falsches durch ein Mehr von Falschem zu bekämpfen. Es waren als V-Leute engagierte rechte Gewalttäter, die mit Hunderttausenden Euros an Steuergeldern gerade diejenigen Strukturen in Thüringen und Sachsen aufbauen konnten, aus denen der NSU erwachsen ist und über die der NSU im Untergrund unterstützt wurde. Der gesetzlich legitimierte Einsatz vorbestrafter V-Leute und die Straffreiheit für deren Gewalttaten widersprechen nicht nur dem Rechtsstaatsprinzip, sie zementieren auch die Strukturen, die vorgeblich bekämpft werden sollen. Der Einsatz von V-Leuten ist teuer, gefährlich, unkontrollierbar und überflüssig. Dies wurde durch die Untersuchungsausschüsse erneut klar belegt. Das V-Leute Unwesen gehört daher als Ganzes abgeschafft.

Einstimmig beschlossen von der Mitgliederversammlung des HU-Landesverbandes Berlin-Brandenburg am 22. April 2015

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