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Guter Koali­ti­ons­ver­trag. Jetzt muss geliefert werden

25. November 2016

Einschätzung des HU-Landesverbandes Berlin-Brandenburg zum bürgerrechtlichen Teil des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages:

Der HU-Landesverband Berlin-Brandenburg sieht in dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen im Bereich der Bürgerrechte viele gute Ansätze und eine eindeutige Politikwende. Einschränkungen und nur symbolpolitische Maßnahmen werden zurückgenommen. Teilweise seit Jahren erhobene bürgerrechtliche Forderungen sollen jetzt erfüllt werden.

So wird es einen „Beauftragten für die Landespolizeien nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz“ geben. Damit würde unsere langjährige Forderung nach einem unabhängigen Polizeibeauftragten erfüllt.

Der Verfassungsschutz wird stärker kontrolliert und auf seine Kernaufgaben reduziert. Die personelle und sachliche Ausstattung soll daran angepasst werden. Politische Bildung gehört nicht dazu. Damit wird eine weitere HU-Forderung erfüllt.

Die V-Leute werden zwar nicht abgeschafft, aber bei der Polizei und dem Verfassungsschutz wird ihr Einsatz stark beschränkt. Er darf nur noch in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Beim Verfassungsschutz muss der zuständige Staatssekretär, bei der Polizei der Polizeipräsident in jedem Fall zustimmen. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Zahlreiche hochproblematische Datenbanken, wie die „Datei Sportgewalt Berlin“ oder die Versammlungsdatenbank, werden mit dem Ziel überprüft, sie abzuschaffen.

Es werden mehrere konkrete Maßnahmen gegen „Racial Profiling“ genannt. Vor allem sollen Polizisten für die Problematik in der Aus- und Fortbildung stärker sensibilisiert werden. Die Polizeibeauftragte soll Richtlinien und Anweisungen auf institutionellen Rassismus überprüfen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge erarbeiten.

Das von dem vorherigen Innensenator geplante Videoüberwachungsprojekt am Alexanderplatz wird es nicht geben. Stattdessen gibt es eine kombinierte Wache von Landes- und Bundespolizei. Bei Versammlungen soll es eine restriktive Handhabung beim Filmen geben.

Das ist eine erfreuliche Abkehr vom normalen Trend und Ruf nach immer mehr Videoüberwachung, die keine Verbrechen verhindert. Menschen tun das.

Der Wermutstropfen ist ein zweijähriges Probeprojekt zum Einsatz von Bodycams bei Polizisten. Die HU kann dieses Projekt nur begrüßen, wenn es eindeutig bürgerrechts- und nicht polizeifreundlich gestaltet wird.

Begrüßenswert ist die längst überfällige Veröffentlichung der Kriminalitätsbelasteten Orte, an denen die Polizei besondere Rechte hat. Dazu gehörte zuletzt auch die Rigaer Straße. Jetzt kann über sie und die Anwendung dieses Konzeptes diskutiert werden.

Ebenfalls begrüßenswert ist die Rücknahme der Verlängerung des Unterbindungsgewahrsam, der demnächst wieder höchstens 48 Stunden betragen darf. An unserer grundsätzlichen Kritik dieser Haft auf Verdacht ändert sich nichts.

Im Strafvollzug soll der offene Vollzug der Regelvollzug sein. Er soll resozialisierungsfreundlich gestaltet werden. Es soll mehr Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten geben und deren Arbeit soll in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Sie sollen Zugang zu digitalen Kommunikationsmitteln erhalten. Das deckt sich mit Forderungen, die die HU zum Strafvollzugsgesetz erhob.

Im Wahlkampf beteiligte die HU sich an einer Kampagne zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Abgeordnetenhauswahlen. Im Koalitionsvertrag steht, dass die bestehenden Altersgrenzen überprüft und gegebenenfalls geändert würden.

Bei der direkten Demokratie werden mehrere Maßnahmen genannt, die es für die Initiatoren von Volksbegehren einfacher und planbarer machen. Dazu gehören feste Prüfungsfristen, ein Recht auf die Nachbesserung des Begehrens (was bislang nicht möglich ist) und der verpflichtenden Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Parlamentswahlen. Die HU begrüßt diese Klarstellung in Punkten, die in der Vergangenheit immer wieder für Ärger zwischen Initiatoren und Regierung sorgten.

Ebenfalls begrüßenswert und überfällig ist, unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines Halbtagsparlaments, die Angleichung der Veröffentlichungspflichten der Mitglieder des Abgeordnetenhauses an die Regeln des Bundestages.

Das sind nur einige Punkte des Koalitionsvertrages, der eine eindeutige Abkehr von der Politik des vorherigen Innensenators und „Law & Order“-Wünschen ist. Auch wenn er viele Absichtserklärungen enthält und vieles unter Haushaltsvorbehalt steht.

Über die Umsetzung müssen jetzt die Zivilgesellschaft und die HU wachen.

Humanistische Union, Landesverband Berlin-Brandenburg

Stand: 24. November 2016

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