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Legali­sie­rung einer Körper­ver­let­zung? Streit­ge­spräch zum geplanten Beschnei­dungs­-­Ge­setz

24. Oktober 2012
Datum: Mittwoch, 24. Oktober 2012
Legalisierung einer Körperverletzung? Streitgespräch zum geplanten Beschneidungs-Gesetz

Religiöse Beschneidung ist keine strafbare Körperverletzung. So will es die Bundesregierung und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Eltern künftig in die religiöse Beschneidung ihrer minderjährigen Jungen einwilligen können. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das eine Einwilligung nach jetzigem Recht für unwirksam hält. Solche Urteile sollen künftig ausgeschlossen werden. Ist der Gesetzentwurf der richtige Weg?

Auf dem Podium diskutieren:

  • Stephan Thomae (Berichterstatter der FDP-Fraktion zum Gesetzentwurf)
  • Prof. Dr. Reinhard Merkel (Jurist, Universität Hamburg)
  • Dr. Wolfram Hartmann (Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte)
  • Rabbiner Teichtal (Synagoge Chabad Lubawitsch)

Sie alle werden anhand des Gesetzentwurfs den grundrechtlichen, medizinischen, religiösen wie gesellschaftlichen Fragen nachgehen, die sich bei einer Zulassung der Beschneidung ergeben: Wird mit der vorherigen Aufklärung der Eltern und der Einhaltung ärztlicher Behandlungsstandards das Kindeswohl ausreichend geschützt, oder bedarf es weiterer Einschränkungen? Sollten solche Eingriffe innerhalb der ersten sechs Monate auch – wie es der Gesetzentwurf vorsieht – durch Nichtmediziner ausgeführt werden dürfen? Ist der mit der Beschneidung verbundene, irreversible Eingriff mit unseren heutigen Vorstellungen von Kinderrechten und elterlichen Erziehungsansprüchen vereinbar; welchen Stellenwert hat das Recht auf religiöse Erziehung?

Diesen Fragen möchte die Humanistische Union in einer sachorientierten wie problembewussten Diskussion nachgehen.

Die Veranstaltung wird moderiert durch Dr. Kirsten Wiese (Humanistische Union). 

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