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Acht Forderungen an die Beteiligten und Verant­wort­li­chen der rot-rot-­grünen Koali­ti­ons­ver­hand­lungen in Berlin

18. Oktober 2016

Mit anderen Bürgerrechtlern (sie werden am Ende des Dokuments genannt) haben wir diesen Forderungskatalog erstellt:

Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen „Rot-Rot-Grün“ für eine neue

Regierungskoalition in Berlin fordern wir alle Beteiligten an den

Gesprächen und in den Parteien dazu auf, sich dafür einzusetzen,

1) die polizeiliche Vorratsdatenspeicherung der personenbezogenen Daten

von DemonstrationsanmelderInnen in der so genannten „Stadtweiten

Veranstaltungsdatenbank“ (VDB) sofort einzustellen und die bislang darin

gespeicherten Daten unverzüglich und unwiderruflich zu löschen,

2) die Praxis der Funkzellenabfragen einzustellen oder zumindest in

ihrem Umfang drastisch zu reduzieren und vor allem die Benachrichtigung

aller davon auch nur temporär betroffenen KommunikationsteilnehmerInnen

entsprechend § 101 Absatz 2 StPO umfänglich und unmittelbar zu

gewährleisten, so wie von der derzeit noch amtierenden Regierung

angekündigt und versprochen, jedoch nicht umgesetzt wurde,

3) die gesetzliche Befugnis zur anlasslosen Videoüberwachung von

Versammlungen („Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und

Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“) zurückzuziehen

und damit den Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und der

informationellen Selbstbestimmung wieder Geltung zu verschaffen sowie

der bundesweiten Zersplitterung der Versammlungsgesetzgebung endlich

Einhalt zu gebieten,

4) das zuletzt noch von Innensenator Henkel angeschobene Pilotprojekt

zum Einsatz von umstrittenen Taser-Waffen bei der Polizei sofort

abzubrechen, um nicht einen gefährlichen Präzedenzfall für den Einsatz

dieser nur angeblichen ungefährlichen Waffe im Polizeialltag zu schaffen,

5) die umstrittene Gefahrengebiets-Politik der Vorgänger-Regierung

endlich zu beenden und künftig keine besonderen Gefahrengebiete mit

polizeilichen Sonderbefugnissen mehr auszuweisen, mindestens aber der

Geheimhaltung der Anzahl, des Umfangs und der Begründung von

Gefahrengebieten ein Ende zu bereiten und neben der Transparenz die

Wirksamkeit, die Verhältnismäßigkeit und damit die Rechtmäßigkeit, also

den Sinn dieser Maßnahme von unabhängiger Stelle evaluieren zu lassen,

bevor anlasslose Kontrollen und Durchsuchungen von Menschen und

Wohnungen weiter fortgeführt werden,

6) den Vorstoß, öffentlichen Raum in Berlin mittels Änderung des § 24a

ASOG polizeilich dauerhaft videoüberwachen zu lassen solange zu

verwehren, bis ein verhältnismäßiger Einsatz von Überwachungskameras zur

Verhinderung von Straftaten von unabhängiger Seite wissenschaftlich bzw.

sachlich belegt werden kann,

7) eine Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei zur

Annahme von Anregungen, Ideen, Beschwerden und Lob zum Verhalten von

Polizei oder anderen Teilen des Innensenats oder seiner Behörden in Form

einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten einzurichten,

8) den Einsatz von V-Leuten durch den Berliner Geheimdienst

(„Verfassungsschutz“) zu verbieten und den aktuell noch bestehenden

Einsatz von staatlich bezahlten und geschützten Spitzeln

schnellstmöglich zu beenden, die Behörde zu einer Institution

ausschließlich offener Beobachtung und Sammlung öffentlich verfügbarer

Informationen ohne weitere Befugnisse zurückzubauen, somit das

Trennungsgebot ernst zu nehmen und mit Leben zu erfüllen. Außerdem

fordern wir, zukünftig die Informations- und Bildungsarbeit an unseren

Schulen mit sofortiger Wirkung ausschließlich den dafür geeigneten

Stellen (z.B. Berliner Landeszentrale für politische Bildung oder

zivilgesellschaftlichen Organisationen) zu überlassen. Mittelfristig ist

die Abschaffung des Berliner Geheimdienstes anzustreben und

entsprechende Schritte zur Auflösung des „Berliner Verfassungsschutzes“

in der Abteilung II der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind

einzuleiten.

Begründungen

Zu 1) Die VDB greift nicht nur unverhältnismäßig in die

informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen ein, sie gefährdet

außerdem die grundrechtlich verbriefte Versammlungsfreiheit (Artikel 8

GG). Die dreijährige personenbezogene Datenspeicherung ist für eine

potentielle Gefahrenprognose oder sonstige Zwecke (z.B. Lagebilder)

nicht erforderlich und gehört abgeschafft. Für die Details zur VDB siehe

https://netzpolitik.org/?s=veranstaltungsdatenbank

Zu 2) Die Benachrichtigung der Betroffenen ist eine elementare

Voraussetzung für die nachträgliche Beschreitung des Rechtsweges. Durch

die Auslegung der Vorschriften der StPO durch die Berliner

Staatsanwaltschaften unterbleibt diese jedoch fast immer, siehe z.B.

https://netzpolitik.org/2015/funkzellenabfrage-ob-betroffene-benachrichtigt-werden-wollen-entscheidet-die-staatsanwaltschaft-nicht-betroffene/

Zu 3) Die Zersplitterung des Versammlungsrechts nach der

Föderalismusreform gefährdet die Versammlungsfreiheit und stellt

ortsfremde Veranstalter von Demonstrationen vor große Probleme. Die

anlasslose Videoüberwachung schreckt potentielle TeilnehmerInnen ab,

siehe z.B.

www.humanistische-union.de/nc/presse/2012/pressedetail_2012/back/presse-2012/article/berliner-forum-fuer-versammlungsfreiheit-gegruendet/

Zu 4) Mit dem Berliner Pilotprojekt zum Einsatz von Taser-Waffen

durch allgemeine Polizeikräfte droht ein bundesweiter Dammbruch zum

breiten Einsatz dieser Waffe. Dabei wurde die Bezeichnung der

Taserwaffen nicht ohne Grund von „nicht-lethal“ (NLW) auf „wenig-lethal“

(LLW) geändert: Schon vor 8 Jahren meldete amnesty international, dass

in den USA zwischen 2001 und 2008 alleine 334 Menschen im Zusammenhang

mit dem Einsatz solcher Elektroschock-Waffen zu Tode gekommen sind:

https://www.amnesty.de/presse/2008/12/16/usa-334-todesfaelle-beim-einsatz-von-tasern

Ähnliche Berichte/Erfahrungen gibt es aus anderen Ländern.

Zu 5) Der Umgang der Berliner Polizei mit so genannten

„kriminalitätsbelasteten“ Gebieten, allgemein als „Gefahrengebiet“

bezeichnet, steht schon seit einiger Zeit unter heftiger, öffentlicher

Kritik. Die polizeieigene Rechtfertigung mit Bezug auf § 21 Absatz 2

Satz 1 ASOG erlaubt anlasslose Identitätsfeststellungen, die den

betroffenen Bewohnern, aber auch Besuchern und anderen unschuldigen

Personen einen großen Druck auferlegt. Es hängt der Verdacht des „racial

profiling“ in der Luft. Die von der Polizei selber festgelegte

Definition zur Begründung eines Gefahrengebietes (siehe

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Gefahrengebiete#toc11 )

ist derart schwammig, dass beinahe jeder Bezirk Berlins darunter fallen

könnte. Die Intransparenz bzgl. Anzahl und Ausdehnung der

Gefahrengebiete ist einer Demokratie mit einer offen agierenden Polizei

unwürdig, mit den Begründungen zur Durchführung von Hausdurchsuchungen

in der Rigaer Straße im Januar 2016 hat sich die Behörde der allgemeinen

Lächerlichkeit preisgegeben.

Zu 6) Seitens vieler Experten wird klar angezeigt, dass eine

stationäre, polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums keine

oder zumindest keine verhältnismäßige präventive Wirkung im Sinne der

Verhinderung von Straftaten besitzt (siehe z.B.

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.KFN-zu-Videoueberwachung

). Sofern es um die Verbesserung des „subjektiven Sicherheitsempfindens“

der Menschen geht, kann und darf diese keine Begründung für den mit der

Videoüberwachung verbundenen Eingriff in die Grundrechte der Menschen im

öffentlichen Raum der überwachten Plätze darstellen.

Zu 7) Eine derartige Beschwerdestelle, wie in vielen anderen

Bundesländern und auch international üblich und bewährt, ist für Berlin

längst überfällig und kann als neutrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und

Bürger fungieren, die sich über Belange der Verwaltung, insbesondere der

Polizei beschweren möchten, oder auch lobende Anmerkungen abgeben

können. Wichtig sind dabei die gesetzlichen Festschreibungen von

Befugnissen und Regelungen zur Berechtigung der Einleitung und

Fortführung von disziplinar- oder strafrechtlichen Verfahren und eigenen

Untersuchungen, wie sie z.B. in den §§ 5 und 6 eines dem Senat im Mai

2016 vorgelegten Entwurfes (siehe

www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2966.pdf )

beschrieben worden sind.

Zu 8) Nicht nur die jüngere Vergangenheit (NSU- und NSA-Skandale)

beweist, dass sich die Praxis geheimdienstlich agierender staatlicher

Stellen nicht mit den Absichten und Idealen einer demokratisch

strukturierten Gesellschaft vereinbaren lassen. Ausweg aus dem

desaströsen Agieren der Geheimdienste inklusive der mittelbaren oder

sogar unmittelbaren Unterstützung gewaltbereiter oder -verherrlichender

Personen und Gruppen sowie der Vertuschung und Deckung von Straftaten

kann nur die mittelfristige Auflösung geheimdienstlicher Strukturen

sein. Insofern kann die Abschaffung des Berliner Geheimdienstes nicht

ausreichen – das Engagement der Berliner Landesregierung auf Bundesebene

für weitere Schritte in diese Richtung gehört ebenso dazu. Zu den

bürgerrechtlichen und pädagogischen Argumenten und Alternativen in

Hinsicht auf den Besuch des Verfassungschutzes an Schulen siehe z.B.

www.verfassung-schuetzen.de/schule-ohne-geheimdienst/

Unterzeichnende Gruppen (in alphabetischer Reihenfolge)

dieDatenschützer Rhein-Main – https://ddrm.de/

digitalcourage – https://digitalcourage.de/

freiheitsfoo – https://freiheitsfoo.de/

Humanistische Union, Landesverband Berlin-Brandenburg –

berlin.humanistische-union.de

Republikanischer Anwältin- und Anwälteverein (RAV) – www.rav.de

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